Allgemeiner Politikthread
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- Wulgaru
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Re: Allgemeiner Politikthread
Das wir es bei den Anti-Terror-Gesetzen im näheren Sinne eher mit Faschismus zu tun haben, ist eine andere Geschichte...
Bei normalen Verfahren bzw. Auslieferungsverfahren wird aber doch meist ein konkreter Vorwurf erhoben bei dem der Strafrahmen zumindest im maximalen Sinne geklärt ist. Es steht ja auch in den USA nur in bestimmten Fällen die Todesstrafe zur Möglichkeit.
Bei normalen Verfahren bzw. Auslieferungsverfahren wird aber doch meist ein konkreter Vorwurf erhoben bei dem der Strafrahmen zumindest im maximalen Sinne geklärt ist. Es steht ja auch in den USA nur in bestimmten Fällen die Todesstrafe zur Möglichkeit.
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johndoe921088
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Re: Allgemeiner Politikthread
Um nochmal auf die Diskussion "Bundeswehr im Inlandseinsatz" zurückzukommen: http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 50562.html Der dritte Absatz ist besonders interessant:
Spiegel online hat geschrieben:[...]Ein Einsatz [der Bundeswehr] zur Gefahrenabwehr sei nur zulässig bei "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes". Insbesondere sei ein Einsatz nicht wegen Gefahren erlaubt, "die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen".[...]
- crewmate
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Re: Allgemeiner Politikthread
Droht etwa die Zombiakopalüze und DE will vorbereitet sein?
Zuerst die "Kanibalen" in den USA, dann die Toten Förster in Kasachstan.
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johndoe921088
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Re: Allgemeiner Politikthread
Ich traue der Bundeswehr eher nicht zu, gegen Horden von Zombies erfolgreich bestehen zu können. Das ist ein Job für die US Army. Oder Milla Jovovic.crewmate hat geschrieben:Droht etwa die Zombiakopalüze und DE will vorbereitet sein?
Zuerst die "Kanibalen" in den USA, dann die Toten Förster in Kasachstan.
- Wulgaru
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Re: Allgemeiner Politikthread
Hm, wenn es kein Genehmigungsformular gibt, haben deutsche glaube ich generell bei sowas keine Chance. Wenn es das aber gibt, möchte ich kein Zombie sein.
- crewmate
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Re: Allgemeiner Politikthread
Pius Quintus hat geschrieben:Ich traue der Bundeswehr eher nicht zu, gegen Horden von Zombies erfolgreich bestehen zu können. Das ist ein Job für die US Army. Oder Milla Jovovic.crewmate hat geschrieben:Droht etwa die Zombiakopalüze und DE will vorbereitet sein?
Zuerst die "Kanibalen" in den USA, dann die Toten Förster in Kasachstan.

In dem Buch gibt es ein Kapitel in dem die Bundeswehr ein Hamburger Hotel im Stich lässt und sich verpisst. Die Hamburger sind sich selbst überlassen. So long and thanks for the fish.
- Skippofiler22
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Re: Allgemeiner Politikthread
Nun ja, das Buch scheint wohl recht "realistisch" zu sein, was die Bundeswehr angeht.
- Wulgaru
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Re: Allgemeiner Politikthread
Nochmal dazu:Pius Quintus hat geschrieben:Um nochmal auf die Diskussion "Bundeswehr im Inlandseinsatz" zurückzukommen: http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 50562.html Der dritte Absatz ist besonders interessant:Spiegel online hat geschrieben:[...]Ein Einsatz [der Bundeswehr] zur Gefahrenabwehr sei nur zulässig bei "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes". Insbesondere sei ein Einsatz nicht wegen Gefahren erlaubt, "die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen".[...]
Das scheint ja diesmal eine sehr interessante Diskussion zu sein. Diesmal verläuft die Front nicht nur Judikative vs. Exekutive sondern eher im Gericht selbst.
http://www.tagesschau.de/inland/bundesw ... tz116.html
Besonderst interessant finde ich das Votum dieses so genannten Plenums bzw. die öffentliche Begründung der einen Gegenstimme:
Damit hat er Recht. Eine G8-Demo ist locker mal im Interpretationsspielraum einer Katastrophe wenn sie unkontrolliert in der Nähe von den tagenden Regierungschefs stattfindet.Ähnliche Kritik kommt auch aus dem Gericht selbst: In einem Sondervotum stellte sich Verfassungsrichter Reinhard Gaier gegen seine versammelten Kollegen. Der Beschluss habe die Wirkung einer Verfassungsänderung, das Gericht habe seine Befugnisse überschritten.
Zudem bleibe vieles unklar: Seine Richterkollegen verwendeten "gänzlich unbestimmte, gerichtlich kaum effektiv kontrollierbare" Kriterien für die Zulässigkeit von Bundeswehr-Aktionen.
- crewmate
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Re: Allgemeiner Politikthread
Es reicht doch schon, das einige vom Schwarzen Block (ob links oder rechts) auf Stress aus sind. Bumm.
- Wulgaru
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Re: Allgemeiner Politikthread
Nein, das reicht nicht weil die "gesellschaftliche Ordnung" nicht gefährdet werden würde. Bei einer normalen Demonstration können sie sich also totschlagen wie sie wollen, sie bleibt Aufgabe der Polizei. Bei einer Gipfeldemo kommt man nun aber ins schwimmen, weil sicherlich einige der Meinung sein werden das bei einer auch nur minimalen Gefährdung von diversen Staatsoberhäuptern irgendeine Ordnung gefährdet sein könnte. Das ist klassische Falkenlogik die jetzt eine minimale gesetzliche Basis hat.crewmate hat geschrieben:Es reicht doch schon, das einige vom Schwarzen Block (ob links oder rechts) auf Stress aus sind. Bumm.
Natürlich ist das ein relativ affiges Katastrophenszenario, aber wie schon vor ein paar Tagen gilt hier: Warum überhaupt den Spielraum schaffen, damit sowas theoretisch erlaubt sein könnte?
- crewmate
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Re: Allgemeiner Politikthread
nein, quatsch. Wenn wegen Castordemo oder Maidemo die Kavalerie anrücken würde, wäre das albern. Und noch teurer als ohnehin schon
- Aurellian
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Re: Allgemeiner Politikthread
Das trifft es wohl auf den Punkt. Deutschland hat 60 Jahre lang, selbst in Zeiten des RAF-Terrors, ohne sowas funktioniert, warum sollten wir den Blödsinn jetzt brauchen? Mich erstaunt allerdings ein wenig, dass sich anscheinend 15 der 16 Richter hinter diese Entscheidung gestellt haben. Ich würde da mehr Gegenstimmen als nur den Herrn Gaier erwarten.Wulgaru hat geschrieben:Natürlich ist das ein relativ affiges Katastrophenszenario, aber wie schon vor ein paar Tagen gilt hier: Warum überhaupt den Spielraum schaffen, damit sowas theoretisch erlaubt sein könnte?
- Boesor
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Re: Allgemeiner Politikthread
In deutschland sind übrigens Bundeswehreinsätze im Innland schon seit 1968 (also vor der RAF) möglichAurellian hat geschrieben:Das trifft es wohl auf den Punkt. Deutschland hat 60 Jahre lang, selbst in Zeiten des RAF-Terrors, ohne sowas funktioniert, warum sollten wir den Blödsinn jetzt brauchen? Mich erstaunt allerdings ein wenig, dass sich anscheinend 15 der 16 Richter hinter diese Entscheidung gestellt haben. Ich würde da mehr Gegenstimmen als nur den Herrn Gaier erwarten.Wulgaru hat geschrieben:Natürlich ist das ein relativ affiges Katastrophenszenario, aber wie schon vor ein paar Tagen gilt hier: Warum überhaupt den Spielraum schaffen, damit sowas theoretisch erlaubt sein könnte?
Grundgesetz, Art 87a
(3) Die Streitkräfte haben im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle die Befugnis, zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist. Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen übertragen werden; die Streitkräfte wirken dabei mit den zuständigen Behörden zusammen.
(4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen.
- Wulgaru
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Re: Allgemeiner Politikthread
In deinem Zitat ist klar definiert das dies auf keinen Fall auf Demonstrationen zutrifft. Auch eine eskalierte Demonstration ist kein organisierter Aufstand, noch unwahrscheinlicher ein Bewaffneter.
Nach der neuen...ja ich weiß gar nicht...Gesetzeslage? Nein, kann man nicht sagen...das Bundesverfassungsgericht scheint hier seine Kompetenzen sehr weit zu interpretieren, ich denke zu weit...egal.
Nach der neuen Interpretation ist es nun möglich unter bestimmten Umständen eine Demonstration also so bedrohlich zu definieren (G8-Beispiel), dass man die Bundeswehr einsetzt. Weiterhin ist dann nicht klar, was sie dann darf. Man könnte nämlich ebenfalls annehmen das sie im Zweifelsfalle dann Aufgaben übernimmt zu denen die Polizei nicht befugt ist und die haben was mit Gewalt zu tun.
Klar: Katastrophenszenario passiert in 999 von 1000 Fällen nicht, aber allein das es theoretisch möglich ist, ist eine Schande.
Nach der neuen...ja ich weiß gar nicht...Gesetzeslage? Nein, kann man nicht sagen...das Bundesverfassungsgericht scheint hier seine Kompetenzen sehr weit zu interpretieren, ich denke zu weit...egal.
Nach der neuen Interpretation ist es nun möglich unter bestimmten Umständen eine Demonstration also so bedrohlich zu definieren (G8-Beispiel), dass man die Bundeswehr einsetzt. Weiterhin ist dann nicht klar, was sie dann darf. Man könnte nämlich ebenfalls annehmen das sie im Zweifelsfalle dann Aufgaben übernimmt zu denen die Polizei nicht befugt ist und die haben was mit Gewalt zu tun.
Klar: Katastrophenszenario passiert in 999 von 1000 Fällen nicht, aber allein das es theoretisch möglich ist, ist eine Schande.
- Boesor
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Re: Allgemeiner Politikthread
Das wart auch nur eine Anmerkung für alle die denken, die Bundeswehr konnte vorher nicht in deutschland eingesetzt werden.Wulgaru hat geschrieben:In deinem Zitat ist klar definiert das dies auf keinen Fall auf Demonstrationen zutrifft. Auch eine eskalierte Demonstration ist kein organisierter Aufstand, noch unwahrscheinlicher ein Bewaffneter.
