Allgemein: GameStop: Aussicht auf digitale Gebrauchtspiele
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Bambi0815
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Kommentar
Man muss valve und ea zwingen einen gebrauchtmarkt implementieren zu müssen und das nach gesetz. wenn ich mich erinnere ist valve da nicht abgeneigt. aber wie gamestop da win happen abbekommen kann ist mir schleierhaft. vllt auf valve konto ein acc habrn derdem man spiele übdrschreiben kann und dann das geld auf sein paypall konto bekommt. Bevor valve aber dowas für steam macht solln sie mir erst erlauben erwachsenen spiele zu kaufen. blödes jugendschutzgesetz für erwachsene.
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Arteas
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Re: Allgemein: GameStop: Aussicht auf digitale Gebrauchtspie
Ich find es auf der einen Seite verstaendlich, dass man digitale Ware wieder verkaufen will,aber auf der anderen, mir wichtigeren Seite, wuerd ichs lieber sehen, wenn es nicht geht.
DAMIT ALLE, die meinen sie haben sich nen Digitales Produkt erworben, und nun rumjammern, dass sie es nciht weiterverkaufen koennen, MAL RICHTIG SPUEREN, dass das, was man von VORNHEREIN progostiziert hat, naemlich, dass digitale Ware Schindluder und MIST ist, eben doch nicht ohne Hintergrund war, sondern ,wie schon bei Accountgebundenen Spielen, welche den Rotz gar nicht brauchen, nicht um "raubmordkopien" geht, sondern um das unterbinden eines Gebrauchtmarktes.
Richtig so.
Sollen die, die Sch...e mit Erdbeeren bestellt haben auch ihre Sch...e mit Erdbeeren schmecken.
DAMIT ALLE, die meinen sie haben sich nen Digitales Produkt erworben, und nun rumjammern, dass sie es nciht weiterverkaufen koennen, MAL RICHTIG SPUEREN, dass das, was man von VORNHEREIN progostiziert hat, naemlich, dass digitale Ware Schindluder und MIST ist, eben doch nicht ohne Hintergrund war, sondern ,wie schon bei Accountgebundenen Spielen, welche den Rotz gar nicht brauchen, nicht um "raubmordkopien" geht, sondern um das unterbinden eines Gebrauchtmarktes.
Richtig so.
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- The Incredible Hojo
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Re: Allgemein: GameStop: Aussicht auf digitale Gebrauchtspie
Ihr geht immer wieder von der falschen Ausgangssituation aus. Es ist eine Besonderheit der Produkte im digitalen Markt, dass ihr zwar für ein Spiel bezahlt und die dinglichen und gespeicherten Dateien zwar gehören, aber die Lizenz nur zur Nutzung bezahlt habt. Ihr erwerbt eben nun mal kein Eigentum, bei physischen Produkten nur an Verpackung, Dateien, Handbuch und Datenträger, bei digitalen könnt ihr die Dateien euer eigen nennen. Das ist eben ein Produktmerkmal des digitalen Vertriebs. Die Lizenz, die ihr zur Nutzung benötigt, ist nicht euer Eigentum. Ihr bezahlt für die dauerhafte Nutzung, nicht dafür, dass bei der Lizenz ein Eigentumsübergang stattfindet.
Man kann halt nicht nur die positiven Eigenschaften zusammenfassen und das negative weglassen. Am besten alles digital kaufen, ohne DRM, kein Kopierschutz, problemlos wiederverkaufbar und am besten noch ein 14-tägiges Rückgaberecht mit 50 Monaten Garantie. Das entspricht aber nicht den Besonderheiten der Produkte in diesem Markt. Und auch wenn ich mir mehr kundenfreundlichkeit in der Branche wünsche (wirklich!), glaube ich nicht daran, dass sich da in den nächsten 5 Jahren was ändert, eher verschlechtert.
Man kann halt nicht nur die positiven Eigenschaften zusammenfassen und das negative weglassen. Am besten alles digital kaufen, ohne DRM, kein Kopierschutz, problemlos wiederverkaufbar und am besten noch ein 14-tägiges Rückgaberecht mit 50 Monaten Garantie. Das entspricht aber nicht den Besonderheiten der Produkte in diesem Markt. Und auch wenn ich mir mehr kundenfreundlichkeit in der Branche wünsche (wirklich!), glaube ich nicht daran, dass sich da in den nächsten 5 Jahren was ändert, eher verschlechtert.
- danke15jahre4p
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Re: Allgemein: GameStop: Aussicht auf digitale Gebrauchtspie
es sollte keine vorgaben für einen markt geben: wenn dann halt, nur so wie von dir aufgeführt, käufer und verkäufer zueinander finden, wo wäre das problem?The Incredible Hojo hat geschrieben:Am besten alles digital kaufen, ohne DRM, kein Kopierschutz, problemlos wiederverkaufbar und am besten noch ein 14-tägiges Rückgaberecht mit 50 Monaten Garantie.
angebot und nachfrage, mehr nicht, wieso sollte das im digitalen vertrieb nich gelten? warum müssen da anbieter durch rahmenbedingungen indirekt "subventioniert" und geschützt werden?
mache vergessen anscheinend wie hart andere märkte sind, da gilt es beispielsweise erst die leistung zu erbringen und dann bekommst du eventuell irgendwann mal nach 60 tagen dein geld, daran gehen unternehmen kaputt!
da ist der softwaremarkt ja geradezu noch zu paradisisch!
greetingz
- The Incredible Hojo
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Re: Allgemein: GameStop: Aussicht auf digitale Gebrauchtspie
Grundsätzlich ist daran nichts auszusetzen, wir haben aber in einer anderen Diskussion schon festgestellt, dass der Softwaremarkt ein Markt mit besonderen Produkten ist, die für Käufer und Verkäufer bestimmte Eigenschaften haben, die es in anderen Märkten nicht gibt. Zum Beispiel die unendliche Verfvielfältigung des Produkts oder eben das spezifische Lizenzsystem. Welche Störungen oder Einflüsse diese Eigenschaften auf den Markt haben, sind andere, sehr langwierige Diskussionen, aber sie sind eben Realität. Klar, das eine sind Produkteigenschaften, das andere sind aufgesetzte Eigenschaften, ändert aber nichts daran, dass eben die Ware so ist wie sie ist. Software wird immer Lizenz bedeuten und ich sehe hier nicht, dass sich das mittelfristig ändern wird. Ebenso wird Software aufgrund ihrer Eigenschaften immer unbegrenzt vervielfältigbar sein, auch das wird solange bleiben, bis man einen wirksamen Schutz dagegen entwickelt hat, was aber wahrscheinlich nie passieren wird.
Aus der Diskussion über illegale Kopien wissen wir, dass Vergleiche mit anderen Branchen, Produkten oder Märkten nichts bringt, da diese Eigenschaften der Produkte nur im Softwaremarkt vorhanden sind. Der Markt unterliegt zwar genauso den Regeln eines Marktes wie jeder andere auch, aber aufgrund der besonderen Produkte gibt es eben auch besondere Abläufe.
Aus der Diskussion über illegale Kopien wissen wir, dass Vergleiche mit anderen Branchen, Produkten oder Märkten nichts bringt, da diese Eigenschaften der Produkte nur im Softwaremarkt vorhanden sind. Der Markt unterliegt zwar genauso den Regeln eines Marktes wie jeder andere auch, aber aufgrund der besonderen Produkte gibt es eben auch besondere Abläufe.
- Kajetan
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Re: Allgemein: GameStop: Aussicht auf digitale Gebrauchtspie
DRM und die Nicht-Wiederverkaufbarkeit von Nutzungslizenzen (zwei Beispiele) sind aber keine in Stein gemeißelten Rahmenbedigungen, die sich aus der Natur des Produktes ergeben. Dass man auch ohne DRM und mit der Wiederverkaufbarkeit von Software-Lizenzen als Erstanbieter gutes Geld verdienen kann, dafür gibt es genug Beispiele. Anders ausgedrückt, DRM und die Nichtveräußerbarkeit von Software-Lizenzen sind keine Grundvoraussetzung, um in diesem Bereich Geld verdienen zu können.The Incredible Hojo hat geschrieben: Der Markt unterliegt zwar genauso den Regeln eines Marktes wie jeder andere auch, aber aufgrund der besonderen Produkte gibt es eben auch besondere Abläufe.
- The Incredible Hojo
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Re: Allgemein: GameStop: Aussicht auf digitale Gebrauchtspie
Nein, sind sie nicht, habe ich auch nicht behauptet. Aber sie sind zur Zeit eben Eigenschaften der Produkte, die sie zu einer besonderen Handelsware machen. Und wenn es um die Grundvoraussetzung geht, um Geld in diesem Bereich zu verdienen, dann ist auch die Eigenschaft, es unendlich zu vervielfältigen, nicht in Stein gemeißelt.Kajetan hat geschrieben:DRM und die Nicht-Wiederverkaufbarkeit von Nutzungslizenzen (zwei Beispiele) sind aber keine in Stein gemeißelten Rahmenbedigungen, die sich aus der Natur des Produktes ergeben. Dass man auch ohne DRM und mit der Wiederverkaufbarkeit von Software-Lizenzen als Erstanbieter gutes Geld verdienen kann, dafür gibt es genug Beispiele. Anders ausgedrückt, DRM und die Nichtveräußerbarkeit von Software-Lizenzen sind keine Grundvoraussetzung, um in diesem Bereich Geld verdienen zu können.The Incredible Hojo hat geschrieben: Der Markt unterliegt zwar genauso den Regeln eines Marktes wie jeder andere auch, aber aufgrund der besonderen Produkte gibt es eben auch besondere Abläufe.
- xtremefl0
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Re: Allgemein: GameStop: Aussicht auf digitale Gebrauchtspie
Ist das dein Ernst? Auf Zeit begrenzte Eigenschaften? Also entweder hat ein Produkt bestimmte Eigenschaften, und hat diese dann immer, wie die Vervielfältigbarkeit von digitalen Produkten, oder es ist keine Eigenschaft. Alles andere sind wie schon wie von Kajetan erwähnt von außen geregelte Rahmenbedigungen, die sich verändern können.The Incredible Hojo hat geschrieben:
Nein, sind sie nicht, habe ich auch nicht behauptet. Aber sie sind zur Zeit eben Eigenschaften der Produkte, die sie zu einer besonderen Handelsware machen. Und wenn es um die Grundvoraussetzung geht, um Geld in diesem Bereich zu verdienen, dann ist auch die Eigenschaft, es unendlich zu vervielfältigen, nicht in Stein gemeißelt.
Soweit ich weiß, hat der EuGH genau anders entschieden, und zwar dass einem eben doch die Lizenz und damit auch das digitale Gut gehört, also Eigentum ist.The Incredible Hojo hat geschrieben:Ihr geht immer wieder von der falschen Ausgangssituation aus. Es ist eine Besonderheit der Produkte im digitalen Markt, dass ihr zwar für ein Spiel bezahlt und die dinglichen und gespeicherten Dateien zwar gehören, aber die Lizenz nur zur Nutzung bezahlt habt. Ihr erwerbt eben nun mal kein Eigentum, bei physischen Produkten nur an Verpackung, Dateien, Handbuch und Datenträger, bei digitalen könnt ihr die Dateien euer eigen nennen. Das ist eben ein Produktmerkmal des digitalen Vertriebs. Die Lizenz, die ihr zur Nutzung benötigt, ist nicht euer Eigentum. Ihr bezahlt für die dauerhafte Nutzung, nicht dafür, dass bei der Lizenz ein Eigentumsübergang stattfindet.
Ist ja auch logisch, wenn man sich mal vor Augen führt, dass der Kauf einer Lizenz zur unbegrenzten Nutzung nichts anderes als ein Kauf des digitalen Produktes ist. Alles andere wäre ja eine Vermietung.
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johndoe702031
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Re: Allgemein: GameStop: Aussicht auf digitale Gebrauchtspie
Ganz kurz nur zur "Hybrideigenschaft" von Softwarekäufen (Aspekte aus Kaufvertrag und Nutzungsvertrag): Das EGH-Urteil stützt sich auffällig deutlich auf die dinglichen Eigenschaften der Software und leitet daraus auch das grundsätzliche Recht ab, sie weiterverkaufen zu dürfen.The Incredible Hojo hat geschrieben:Software wird immer Lizenz bedeuten und ich sehe hier nicht, dass sich das mittelfristig ändern wird.
"Stellt der Urheberrechtsinhaber seinem Kunden nämlich eine – körperliche oder nichtkörperliche – Kopie zur Verfügung, und schließt er gleichzeitig gegen Zahlung eines Entgelts einen Lizenzvertrag, durch den der Kunde das unbefristete Nutzungsrecht an dieser Kopie erhält, so verkauft er diese Kopie an den Kunden und erschöpft damit sein ausschließliches Verbreitungsrecht. Durch ein solches Geschäft wird nämlich das Eigentum an dieser Kopie übertragen. Somit kann sich der Rechtsinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag eine spätere Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr widersetzen." http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs ... 0094de.pdf
Es bleibt besondere Handelsware, aber man stützt sich hier stark auf den Weiterverkäufer als Eigentümer seines Softwareexemplars. Sollten sich weitere Urteile auf diesen dinglichen Aspekt stützen, könnte sich die Einordnung von Software - zumindest unter der Perspektive "Weiterverkauf" - eher von der nicht greifbaren Dauernutzungserlaubnis hin zum dinglichen konkreten Eigentum, über das ich frei verfügen kann, verschieben. Man wird abwarten müssen...
- The Incredible Hojo
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Re: Allgemein: GameStop: Aussicht auf digitale Gebrauchtspie
Das Urteil bedeutet aber nicht, dass Firmen jetzt sicherstellen müssen, dass ihre Software weiterverkaufbar sein muss. Aus Recht für den einen ergibt sich juristisch nicht automatisch eine permanente Pflicht es anderen. Wenn es also technisch nicht geht, dass ich meine Software weiterverkaufen kann, dann muss eine Firma das nicht so umsetzen, dass es geht.
Natürlich kann ich eine Eigenschaft eines Produktes zeitlich begrenzen. Nimm Fleisch oder Milch. Da haben sich durch Transportmöglichkeiten, Kühlung und Konservierung die Haltbarkeiten geändert, somit auch die Produkteigenschaft. Im Laufe der Zeit können sich natürlich Eigenschaften eines Produkts ändern, man darf halt nicht davon ausgehen, dass es immer Eigenschaften sind, die von Natur aus gegeben und unveränderbar sind. Oder nimm Spiele: Früher in diesen einheitlichen, schrecklichen Euroboxen. Durch die Größenveränderung der Box hast du das Produkt verändert und die Transportkosten gesenkt.
Natürlich kann ich eine Eigenschaft eines Produktes zeitlich begrenzen. Nimm Fleisch oder Milch. Da haben sich durch Transportmöglichkeiten, Kühlung und Konservierung die Haltbarkeiten geändert, somit auch die Produkteigenschaft. Im Laufe der Zeit können sich natürlich Eigenschaften eines Produkts ändern, man darf halt nicht davon ausgehen, dass es immer Eigenschaften sind, die von Natur aus gegeben und unveränderbar sind. Oder nimm Spiele: Früher in diesen einheitlichen, schrecklichen Euroboxen. Durch die Größenveränderung der Box hast du das Produkt verändert und die Transportkosten gesenkt.
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Fiddlejam
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Re: Allgemein: GameStop: Aussicht auf digitale Gebrauchtspie
Das ist nicht ganz korrekt.Ist ja auch logisch, wenn man sich mal vor Augen führt, dass der Kauf einer Lizenz zur unbegrenzten Nutzung nichts anderes als ein Kauf des digitalen Produktes ist. Alles andere wäre ja eine Vermietung.
Die Lizenz gibt dir das Nutzungsrecht, mehr nicht.
Du darfst - wenn nicht anders festgelegt - das Produkt aber nicht modden, hacken, zerstören (ok, das ist eher bei Lizenzen realer Gegenstände der Fall)...
- Kajetan
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Re: Allgemein: GameStop: Aussicht auf digitale Gebrauchtspie
Nein, das sagt es nicht aus. Aber es ist der erste Schritt, weil hier die grundsätzliche Wiederverkaufbarkeit einer Lizenz ausdrücklich bestätigt wurde. Weitere Schritte und Urteile werden folgen.The Incredible Hojo hat geschrieben:Das Urteil bedeutet aber nicht, dass Firmen jetzt sicherstellen müssen, dass ihre Software weiterverkaufbar sein muss.
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johndoe981765
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Re: Allgemein: GameStop: Aussicht auf digitale Gebrauchtspie
Tja, im Pre-DRM-/Portalknastzeitalter war es völlig normal sein käuflich erworbenes Produkt/Lizenz weiterveräußern zu können. Hab vor einiger Zeit mal etwas entrümpelt und man glaubt gar nicht, was man für diverse Sachen (Quake 1, DSA...) noch für Geld bekommen hat. Heutzutage kaufste nen Download, lieblos, unvollständig ohne jegliches Zubehör, und gibst deine kompletten Rechte am Eingang ab. Tolle neue Zeit!
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anigunner
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Re: Allgemein: GameStop: Aussicht auf digitale Gebrauchtspie
Wenn die Publisher- und etablierte Onlineshops zu dumm sind so einen eigenen digitalen Gebrauchtwarenshop aufzubauen ja! Dann sollen sie aber danach bitte nicht wieder rumheulen das Gebrauchtspiele den Markt zerstören und sie daran nichts mehr verdienen. Zeit genug eine eigene Lösung aufzustellen hatten sie ja. Ich meine wenn man sich so krampfhaft mit Händen und Füßen gegen etwas wehrt, was schon immer Gang und Gebe war verdient es langsam nicht anders wenn jemand daherkommt und ihnen eine lange Nase macht. Obwohl GameStop mir auch nicht sonderlich sympatisch ist wenn ich ehrlich bin.
