Ja klar, man kann den Weg der Abschreckung gehen. Sozusagen im "Roland Schill Style" den pickelgesichtigen 16-jährigen schon beim Erstvergehen mal richtig pauschal einen vor den Bug knallen und hoffen, dass daraus ein "Lerneffekt" resultiert (nämlich Angst und Verunsicherung!). Und auf das öffentliche Bekanntwerden als mahnendes Beispiel setzten . Man könnte sogar 4000 Euro verlangen. 6000? Oder Warnschussarrest, wäre doch ein toller Anwendungsbereich. Wo zieht man da die Grenze? Die ganze Geschichte der Raubkopiererverfolgung ist doch jetzt schon durchzugen von Peinlichkeiten, Missverständnissen, von absurd hohen Geldforderungen, von noch viel absurd höheren Anwaltskosten, von verlorenen und fallengelassenen Prozessen, oberpeinlichen falschen Verdächtigungen (Kopiergerät, Oma etc. abgemahnt...). Abmahnanwälte haben zur Zeit selber den Ruf von parasitären Kriminellen, viel eher, als dass das in der öffentlichen Wahrnehmung für Raubkopierer gilt! Die Henker sind zur Zeit die BösenThe Incredible Hojo hat geschrieben:Wenn meine Forderung "höhere Aufklärungsrate und 2.000 EUR Strafe" umgesetzt würde, wird es immer noch Kopierer und Sauger geben. Nur wenn mehrmals im Jahr Fälle von solchen Strafen bekannt werden, werden Kopien abnehmen, weil eben der Status sich verändert. "Gelegenheitssauger" werden abspringen, weil ihnen das Ding zu heikel ist.
Also auch hier wieder eine Frage der Blickrichtung, ob man seine Maßnahmen auf die "Bösen" ausrichtet (höhere Strafen, Zero Tollerance, Abschreckung...) oder ob man sich vornehmlich auf die "Guten" konzentriert (Keine Kriminalisierung und argwöhnischer Generalverdacht des zahlenden Kunden durch Zwangsmaßnahmen, Vertrauen aufbauen, zahlende Kunden langfristig binden, sie mit ins Boot holen bei der Stimmung gegen Raubkopierer und für das faire Bezahlen...)
Da muss man dann entscheiden, welcher Weg im digitalen Zeitalter mit seinen ubiquitären Gütern der schlauere ist.
