Hier geht es aber um eine andere Form der digitalen Kopie. Gemeint ist, wie schon erwähnt, Download des Programms mit Bezahlung und Zusendung des Keys, was dann als gebraucht wieder verkauft wird. Beides - Programm und Key - dürfen laut diesem Urteil verkauft werden, dagegen hatte Oracle vorher den Verkäufer verklagt. Daraus ergibt sich aber nicht die Pflicht für Hersteller, grundsätzlich den Wiederverkauf zu ermöglichen, sondern es gibt demjenigen nur Recht, seine Gebrauchtsoftware zu veräußern, wenn es machbar ist. Für steam ist dieses Urteil irrelevant, weil es eine andere Vertragsform bei Spielen hat und durch die Accountbindung ein Verkauf nicht möglich ist. Darum ging es aber in dem Verfahren nicht.gayeye hat geschrieben:Na der Gegenstand hier ist doch vom Durchbringen der digitalen Kopie Verkäufe.Der Beschluss ist doch, soweit ich es richtig verstanden habe, dass der digitale Kauf weiterverkauf werden darf. Das lässt mich wundern, wie sich wohl der Markt weiterentwickeln wird und ob es legitim sein wird über den gekauften Preis seine Kopien weiterzuverkaufen.KOK hat geschrieben:]
Bitte was? Ich verstehe jetzt nicht, worauf Sie hinaus wollen.
Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlaubt
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- The Incredible Hojo
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
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Jim Panse
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
Keine Grauzone. Nochmal: Oracle wollte von dem Gericht hören, dass niemand ihre Software weiter verkaufen darf. Die dachten, das wäre als Hersteller allein ihr Recht. Das Gericht hat jetzt gesagt: "Nö, es ist erlaubt die Software weiter zu verkaufen." Erlaubt heißt aber nicht, dass du es auch können musst. Das andere Urteil was hier schon verlinkt wurde sagt doch eindeutig: Solange wie drauf steht, dass ich es nicht kopieren / weiter verkaufen kann ist alles ok. Wenn ich vorher weiß, dass das Spiel an meinen steam-Account gebunden wird, kann ich später nicht rumheulen, dass es nich möglich ist es weiter zu verkaufen. Ganz einfach.Xris hat geschrieben:Eine weitere Grauzone. Denn so wie ich das interpretiere darf ich die Lizenz weiterverkaufen. Was ist aber wenn ich das möchte aber durch den Platformbetreiber daran gehindert werde? Und wo kein Kläger da kein Richter...Falsche Prämisse, von der du da ausgehst. "Der Verkäufer darf den Käufer nicht am Weiterverkauf hindern" Das hat das Gericht doch nie gesagt! Der Text ist eindeutig: "Der Weiterverkauf ist NICHT illegal." Da steht NICHTS von "muss die Möglichkeit schaffen".
Können ist nicht müssen!
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gayeye
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
Ich glaube wir reden an einander vorbei. Das Urteil wurde doch für genau solche Vertragsformen beschlossen? Die Klauseln eines Vertrages müssen sich dem Gesetz anpassen. Von daher spielt es doch keine Rolle ob die Programme accountgebunden sind oder sonst irgendwelche Einschränkungen haben, solange die Klauseln dem Gesetz nicht entsprechenThe Incredible Hojo hat geschrieben:KOK hat geschrieben:]
Hier geht es aber um eine andere Form der digitalen Kopie. Gemeint ist, wie schon erwähnt, Download des Programms mit Bezahlung und Zusendung des Keys, was dann als gebraucht wieder verkauft wird. Beides - Programm und Key - dürfen laut diesem Urteil verkauft werden, dagegen hatte Oracle vorher den Verkäufer verklagt. Daraus ergibt sich aber nicht die Pflicht für Hersteller, grundsätzlich den Wiederverkauf zu ermöglichen, sondern es gibt demjenigen nur Recht, seine Gebrauchtsoftware zu veräußern, wenn es machbar ist. Für steam ist dieses Urteil irrelevant, weil es eine andere Vertragsform bei Spielen hat und durch die Accountbindung ein Verkauf nicht möglich ist. Darum ging es aber in dem Verfahren nicht.
- Vulnavia
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Kommentar
Es geht aber auch darum, dass man die erworbenen Nutzungsrechte eben weiterverkaufen darf, somit gilt das durchaus auch für andere Software wie auch Spiele. Nur weil einige meinen durch technische Mittel verhindern zu wollen, dass man seine erworbenen Nutzungsrechte weiterverkaufen kann, heisst nicht das man es nicht darf. Könnte also schon noch so kommen, dass es dann auch für die Xbox und für Steam und co. so kommen könnte, dass das System so geändert werden muss, dass man seine erworbenen Nutzungsrechte eben auch weiterverkaufen kann. Auch bei Spielen gibt es eine Software und ein Schlüssel, manchmal ist letzteres in der Packung, auf der CD oder es wird einer generiert. Ist mir als Käufer der Nutzungsrechte aber eigentlich egal, Hauptsache ich kann meine erworbenen Nutzungsrechte irgendwie weiterverkaufen, was natürlich heisst ich darf und kann die Software nach dem weiterverkauf nicht mehr nutzen, doch der neue Käufer muss das können. Es ist dafür zu sorgen, dass man das kann, wie ist egal.
- The Incredible Hojo
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
Nein, wurde es nicht. Es ging eben darum, dass ich Software, die ich gekauft habe und gebraucht verkaufen will, auch verkaufen darf. Es ging nicht darum, dass der Hersteller mir als Kunde die Möglichkeit einräumen muss, die Software gebraucht verkaufen zu könnengayeye hat geschrieben:Ich glaube wir reden an einander vorbei. Das Urteil wurde doch für genau solche Vertragsformen beschlossen?The Incredible Hojo hat geschrieben:KOK hat geschrieben:]
Hier geht es aber um eine andere Form der digitalen Kopie. Gemeint ist, wie schon erwähnt, Download des Programms mit Bezahlung und Zusendung des Keys, was dann als gebraucht wieder verkauft wird. Beides - Programm und Key - dürfen laut diesem Urteil verkauft werden, dagegen hatte Oracle vorher den Verkäufer verklagt. Daraus ergibt sich aber nicht die Pflicht für Hersteller, grundsätzlich den Wiederverkauf zu ermöglichen, sondern es gibt demjenigen nur Recht, seine Gebrauchtsoftware zu veräußern, wenn es machbar ist. Für steam ist dieses Urteil irrelevant, weil es eine andere Vertragsform bei Spielen hat und durch die Accountbindung ein Verkauf nicht möglich ist. Darum ging es aber in dem Verfahren nicht.
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gayeye
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
Aaahhh ok, jetzt habe sogar ich es geschnallt, dankeschön! lolThe Incredible Hojo hat geschrieben:Nein, wurde es nicht. Es ging eben darum, dass ich Software, die ich gekauft habe und gebraucht verkaufen will, auch verkaufen darf. Es ging nicht darum, dass der Hersteller mir als Kunde die Möglichkeit einräumen muss, die Software gebraucht verkaufen zu können
Also demnach doch kein Aufatmen
Ändert aber nichts an meinem Wundern
Zuletzt geändert von gayeye am 04.07.2012 14:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Jim Panse
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Re: Kommentar
Das Gericht hat kein unbegrenztes Recht auf Weiterverkauf ausgesprochen. Es hat lediglich gesagt, dass es nicht illegal ist es weiter zu verkaufen. Das ist ein Unterschied!Vulnavia hat geschrieben:Nur weil einige meinen durch technische Mittel verhindern zu wollen, dass man seine erworbenen Nutzungsrechte weiterverkaufen kann, heisst nicht das man es nicht darf.
Es is doch echt einfach:
Wenn es möglich ist es weiter zu verkaufen, darf ich das nun tun! Der Hersteller kann mich deswegen nicht verklagen.
Wenn es nicht möglich ist es weiter zu verkaufen (und ich vor dem Kauf darauf hingewiesen wurde) dann habe ich jetzt auch kein Recht bekommen, dass den Hersteller zwingt mir den Weiterverkauf zu ermöglichen.
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
Na langsam tut sich vielleicht doch was wieder Richtung der Verbraucher.
Erst wird Blizzard zu Recht verklagt, weil ihre Drecksserver nicht laufen und die das Spiel tortzdem munter als "immer online" verkaufen.
Jetzt das Urteil des EuGH.
Wer weiß, vielleicht wird es doch wieder etwas fairer in Zukunft....
Ist eh schon der Hammer was sich vor allem amerikanischen Firmen einfach imme rmehr rausnehmen.
Im Grunde so dreißt das man das alles nicht nutzen/kaufen sollte bis sie wieder angekrochen kommen.
Erst wird Blizzard zu Recht verklagt, weil ihre Drecksserver nicht laufen und die das Spiel tortzdem munter als "immer online" verkaufen.
Jetzt das Urteil des EuGH.
Wer weiß, vielleicht wird es doch wieder etwas fairer in Zukunft....
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Im Grunde so dreißt das man das alles nicht nutzen/kaufen sollte bis sie wieder angekrochen kommen.
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hierunddaundueberall
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
Da fällt mir ein, Ich hab da ein Battlefield 3 Account (russisch per Patch aber ohne weiteres Deutsch) übrig mit dem ich höchstens 10 Stunden verbracht habe. Namen lässt sich ändern.. Wer will kann ihn für nen 10er gerne haben 
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
Was ein Schwachsinn. Du kaufst ein Abonnement des Titels.Dann wurde hier aber zu Recht gesagt, muss Steam bald überall im Shop auch nur noch von Mieten usw. schreiben, kaufen wäre daher Irreführung und ebenfalls illegal.
- The Incredible Hojo
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Re: Kommentar
Auch für dich nochmal der Hinweis, dass ein zugesprochenes Recht nicht automatisch eine neue Pflicht für die Gegenpartei bedingt.Vulnavia hat geschrieben:Es geht aber auch darum, dass man die erworbenen Nutzungsrechte eben weiterverkaufen darf, somit gilt das durchaus auch für andere Software wie auch Spiele. Nur weil einige meinen durch technische Mittel verhindern zu wollen, dass man seine erworbenen Nutzungsrechte weiterverkaufen kann, heisst nicht das man es nicht darf. Könnte also schon noch so kommen, dass es dann auch für die Xbox und für Steam und co. so kommen könnte, dass das System so geändert werden muss, dass man seine erworbenen Nutzungsrechte eben auch weiterverkaufen kann. Auch bei Spielen gibt es eine Software und ein Schlüssel, manchmal ist letzteres in der Packung, auf der CD oder es wird einer generiert. Ist mir als Käufer der Nutzungsrechte aber eigentlich egal, Hauptsache ich kann meine erworbenen Nutzungsrechte irgendwie weiterverkaufen, was natürlich heisst ich darf und kann die Software nach dem weiterverkauf nicht mehr nutzen, doch der neue Käufer muss das können. Es ist dafür zu sorgen, dass man das kann, wie ist egal.
Erst wenn der EuGH urteilt, dass Hersteller den Kunden die Möglichkeit geben müssen und damit einhergeht, dass Hersteller es technisch nicht verhindern dürfen, Software weiter zu verkaufen, erst dann wird es interessant, wobei dann auch Besitz, Eigentum, Nutzungsrecht, Lizenzeigentümer und Nutzer eine Rolle spielen. Um das für Steam oder andere Dienste, aber auch für die "Online-Pässe" dann anzuwenden, müsste dann per Gericht entschieden werden, dass man Eigentum am Spiel erwirbt, inklusive der Nutzungsrechte, nicht nur Eigentum an den beweglichen Dingen. Denn erst dann würde die Entscheidung, die nicht jetzt gefällt wurde, auf diese Titel greifen. Um also Fifa mit Online-Pass oder ein Spiel zu verkaufen, müsste höchstrichterlich folgende Urteile gefällt werden:
1. Mit dem Kauf eines Spiels, ob online oder im Geschäft, wird man Eigentümer der Nutzungsrechte und der Teillizenz des Spiels, die kompletten Rechte gehen auf den Käufer über
danach
2. Onlinedienste und Spielehersteller müssen eine technische Möglichkeit finden, Eigentümern einer Softwarelizenz, auch einer Teillizenz, den Wiederverkauf zu ermöglichen
Erst dann können wir die Raketen anzünden....
- TheBlair666
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
Also entweder kaufe ich etwas (Nutzungsrecht einer Software), oder ich Abonniere etwas (z.B. das Recht WoW Server zu nutzen). Aber ich kaufe doch kein AbonnementWas ein Schwachsinn. Du kaufst ein Abonnement des Titels.
EDIT: Okay nach der Rechtsauffassung von Steam kann man das so stehen lassen. Daher hab ich den ersten Satz gelöscht.
Zuletzt geändert von TheBlair666 am 04.07.2012 17:34, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Kommentar
Genau das hat das Urteil doch festgestellt: unbefristete Lizenzierung (also was Steam und Co) machen, ist mit 'nem "normalen" Kaufen gleichzusetzen und hohle Wortklauberei iwelcher AGBs und Anwälts ändert daran nichts.The Incredible Hojo hat geschrieben:1. Mit dem Kauf eines Spiels, ob online oder im Geschäft, wird man Eigentümer der Nutzungsrechte und der Teillizenz des Spiels, die kompletten Rechte gehen auf den Käufer über
Es fehlt also "nur" noch Urteil2 ^^
- The Incredible Hojo
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
Einigen wir uns des lieben Friedens Willen darauf, dass man bei Steam kein Eigentum an der Lizenz erwirbt, die benötigt wird, um das Spiel zu spielen.
Dann muss man nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen und auch falsche Ansichten nicht als Schwachsinn deklarieren, ein "ist nicht richtig" tut's da auch.
Dann muss man nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen und auch falsche Ansichten nicht als Schwachsinn deklarieren, ein "ist nicht richtig" tut's da auch.
