Daß Software Gesetze nicht immer logisch sind, ist doch spätenstens bekannt, seit man eine Kopie von kopiergeschützter Software nur dann anfertigen darf, wenn man den Kopierschutz mitkopiert ...qkrpcpzd hat geschrieben:Noch mal im Klartext: Der Verkäufer darf den Käufer nicht am Weiterverkauf hindern, darf es ihm aber durch technische Maßnahmen gleichzeitig unmöglich machen?!
Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlaubt
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- Worrelix
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
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Jim Panse
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
Falsche Prämisse, von der du da ausgehst. "Der Verkäufer darf den Käufer nicht am Weiterverkauf hindern" Das hat das Gericht doch nie gesagt! Der Text ist eindeutig: "Der Weiterverkauf ist NICHT illegal." Da steht NICHTS von "muss die Möglichkeit schaffen".qkrpcpzd hat geschrieben:Noch mal im Klartext: Der Verkäufer darf den Käufer nicht am Weiterverkauf hindern, darf es ihm aber durch technische Maßnahmen gleichzeitig unmöglich machen?!
Das ist genau der Unterschied den hier einige nicht verstehen. ORACLE verklagt jemanden, weil die es für illegal halten, dass der ihre Software weiter verkauft. Das Gericht sagt: "Nö, is nich illegal." und alle brüllen: "Haha, jetzt muss jeder die technischen Voraussetzungen für nen Gebrauchtmarkt schaffen!"
Wie dumm...
Es ist ein Riesen-Unterschied, ob etwas legal ist oder ob etwas vom Verkäufer ermöglicht werden muss.
Das Gericht hat nur gesagt es ist nicht illegal, wenn die ihre gebrauchten Lizenzen weiter verkaufen. Mehr nicht.
- The Incredible Hojo
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
Applaus, endlich hat es mal einer erkannt!
Juristisch ist ein "dürfen" nicht gleich einem "muss möglich gemacht werden".
Zudem haben wir ja bereits mehrere Meldungen, die erkannt haben, dass es hier um zwei völlig unterschiedliche Dinge geht.
Entschieden vom EuGH wurde folgendes:
Ich lade mir auf Adobe das Programm CS6 runter und kaufe mir den Key online, Zustellung per Mail.
Jetzt verkaufe ich an einen anderen das Programm mit Key, schicke ihm beides auf einem USB Stick zu. Das muss in Zukunft möglich sein und gegen diese Vorgehensweise hat Oracle geklagt. Denn ob der Erstnutzer die Software wirklich bei sich runtergeschmissen hat, bzw. den Key nicht mehr verwendet muss der Hersteller entweder dem Nutzer glauben oder es prüfen. Beides blöd für den Hersteller.
Deshalb berührt auch das Urteil weder Steam noch Gebrauchspiele, die für MP einen weiteren Code brauchen. Bei Steam miete ich das Spiel dauerhaft, ich benötige nur Daten auf meinem Rechner, um mit dem Server zu kommunizieren. Und der MP-Code schränkt das Spiel ja nur ein, verhindert aber den Nutzen nicht. Das Spiel ist, als Ware gesehen, in Ordnung. Von daher ist der Verkauf kein Problem. Allein der Multiplayer muss freigeschaltet werden, dies ist aber eine Funktion des Spiels und nicht das Spiel selbst und ist daher legitim und muss aufgrund des neuen Urteils nicht geändert werden.
Zusammenfassend: Das Urteil wirkt sich nicht auf die Spielebranche aus, denn entweder es herrschen andere Ausgangssituationen oder es ist bereits legal.
Juristisch ist ein "dürfen" nicht gleich einem "muss möglich gemacht werden".
Zudem haben wir ja bereits mehrere Meldungen, die erkannt haben, dass es hier um zwei völlig unterschiedliche Dinge geht.
Entschieden vom EuGH wurde folgendes:
Ich lade mir auf Adobe das Programm CS6 runter und kaufe mir den Key online, Zustellung per Mail.
Jetzt verkaufe ich an einen anderen das Programm mit Key, schicke ihm beides auf einem USB Stick zu. Das muss in Zukunft möglich sein und gegen diese Vorgehensweise hat Oracle geklagt. Denn ob der Erstnutzer die Software wirklich bei sich runtergeschmissen hat, bzw. den Key nicht mehr verwendet muss der Hersteller entweder dem Nutzer glauben oder es prüfen. Beides blöd für den Hersteller.
Deshalb berührt auch das Urteil weder Steam noch Gebrauchspiele, die für MP einen weiteren Code brauchen. Bei Steam miete ich das Spiel dauerhaft, ich benötige nur Daten auf meinem Rechner, um mit dem Server zu kommunizieren. Und der MP-Code schränkt das Spiel ja nur ein, verhindert aber den Nutzen nicht. Das Spiel ist, als Ware gesehen, in Ordnung. Von daher ist der Verkauf kein Problem. Allein der Multiplayer muss freigeschaltet werden, dies ist aber eine Funktion des Spiels und nicht das Spiel selbst und ist daher legitim und muss aufgrund des neuen Urteils nicht geändert werden.
Zusammenfassend: Das Urteil wirkt sich nicht auf die Spielebranche aus, denn entweder es herrschen andere Ausgangssituationen oder es ist bereits legal.
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KOK
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
Im dem Artikel steht es auch noch mal schön klargestellt, was ich die ganze Zeit sage. DRM-Maßnahmen sind ein legitimer Einsatz zur Hinderung von Weiterverkäufen. Es geht nur um Lizenzen, die man direkt beim Hersteller kauft, bzw. das ohne DRM daherkommt und der Weiterverkauf auch schon vorher möglich war. Wenn jetzt Oracle DRM in Ihre Produkte einbindet, sind sie fein aus der Sache raus, zumindest für die Zukunft.Pyoro-2 hat geschrieben:EuGH Urteile sind rechtsbindend, zum Urteil kam's sowieso erst, weil der Fall vom Münchner BGH ans EuGH ging.
Aber mit den Konsequenzen isses wohl wie von Anfang an vermutet, nämlich dass es noch lange nicht bedeutet, dass man die Software auch verkaufbar machen müssen. Wenn es möglich ist, dann darf man es auch, aber das bringt für games jezz nid sonderlich viel ^^
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 31306.html
Hier nochmal mit viel blala ^^
Rechtsbinden ist natürlich jedes Urteil jedes Gerichts. Worauf ich hinaus will ist, daß die EuGH nur eine rechtssprechende Institution ist und keine Gesetzgebende. Sprich, deutsches Gesetz gilt nach wie vor (was aber logisch ist, da das EuGH sich selbst ja nach dem schon geltenden Gesetz richtet). Und das verwechseln hier anscheinend viele. Hier wurde nur ein Urteil gefällt, welches die aktuelle Gesetzlage auch so hergibt und nichts, was den Kunden nun neu eröffnet wird.
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gayeye
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
Ich frage mich wie es wohl aussehen wird, wenn man ein Spiel/Programm etc. durch Rabatte erworben hat. Wird man dann vepflichtet, den Gewinn zu teilen oder darf man von vornherein nicht über den gekauften Wert weiterverkaufen?
Zuletzt geändert von gayeye am 04.07.2012 13:42, insgesamt 1-mal geändert.
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KOK
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
Man verkauft das Spiel für den Preis, für den jemand bereit ist es zu kaufen, egal für wieviel man es selbst gekauft hat.gayeye hat geschrieben:Ich frage mich wie es wohl aussieht, wenn man ein Spiel/Programm etc. durch Rabatte erworben hat. Wird man dann vepflichtet, den Gewinn zu teilen oder darf man von vornherein nicht über den gekauft Wert weiterverkaufen?
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gayeye
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
Naja, aber was sagt das Gesetz dann? Darf ich meine, durch Rabatte erworbene digitale Kopien, auch für den ursprünglichen Kaufpreis verkaufen?KOK hat geschrieben:Man verkauft das Spiel für den Preis, für den jemand bereit ist es zu kaufen, egal für wieviel man es selbst gekauft hat.gayeye hat geschrieben:Ich frage mich wie es wohl aussieht, wenn man ein Spiel/Programm etc. durch Rabatte erworben hat. Wird man dann vepflichtet, den Gewinn zu teilen oder darf man von vornherein nicht über den gekauft Wert weiterverkaufen?
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KOK
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
Wenn Sie jemanden finden, der den Preis auch bezahlt, ja. Es gibt diesbezüglich kein Gesetz. Willkommen in der freien Marktwirtschaft.gayeye hat geschrieben:Naja, aber was sagt das Gesetz dann? Darf ich meine, durch Rabatte erworbene digitale Kopien, auch für den ursprünglichen Kaufpreis verkaufen?KOK hat geschrieben:Man verkauft das Spiel für den Preis, für den jemand bereit ist es zu kaufen, egal für wieviel man es selbst gekauft hat.gayeye hat geschrieben:Ich frage mich wie es wohl aussieht, wenn man ein Spiel/Programm etc. durch Rabatte erworben hat. Wird man dann vepflichtet, den Gewinn zu teilen oder darf man von vornherein nicht über den gekauft Wert weiterverkaufen?
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
hmm ..... wenn ich zu *beliebigen e-markt einfügen* gehe und eine retail fassung kaufe (!!!), schliesse ich keinerlei mietvertrag ab, sondern geh zur kasse und bezahle. wenn dann bei der installation irgend etwas von steam und deren eula sehe, ist die alleine schon desswegen unwirksam, weil ich die nicht vor dem kauf einsehen konnte.Scorcher24 hat geschrieben:Nein, in der SSA ist nur von Subscriptions die Rede. Ähnlich wie in einer Videothek wird hier nur geliehen bzw ein Abonnement für die Software abgeschlossen. Nicht verkauft. Das ist der Unterschied. Man wird ja sehen was passiert. Aber es wird sich nichts ändern.
auf der box steh nur was von "ist elektronisch kopiergeschützt" und "nutzt steam" (grad die box von rage in der hand halt)
besitze ich nu, oder miete ich nur? Oo bin da echt grad nen bissel verwirrt
Zuletzt geändert von MaV01 am 04.07.2012 13:54, insgesamt 1-mal geändert.
- Xris
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
Eine weitere Grauzone. Denn so wie ich das interpretiere darf ich die Lizenz weiterverkaufen. Was ist aber wenn ich das möchte aber durch den Platformbetreiber daran gehindert werde? Und wo kein Kläger da kein Richter...Falsche Prämisse, von der du da ausgehst. "Der Verkäufer darf den Käufer nicht am Weiterverkauf hindern" Das hat das Gericht doch nie gesagt! Der Text ist eindeutig: "Der Weiterverkauf ist NICHT illegal." Da steht NICHTS von "muss die Möglichkeit schaffen".
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gayeye
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
Jo eben, deswegen frage ich jaKOK hat geschrieben:Wenn Sie jemanden finden, der den Preis auch bezahlt, ja. Es gibt diesbezüglich kein Gesetz. Willkommen in der freien Marktwirtschaft.gayeye hat geschrieben:Naja, aber was sagt das Gesetz dann? Darf ich meine, durch Rabatte erworbene digitale Kopien, auch für den ursprünglichen Kaufpreis verkaufen?
Zuletzt geändert von gayeye am 04.07.2012 13:59, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
Nö, um so mehr ich darüber nachdenke, um so deutlicher ist es. Ein Hersteller hat geklagt, weil jemand seine Lizenzen weiter vertickt hat. Das Gericht sagt nur, daß das nicht illegal war. Das ist jetzt aber ein Fall, in dem das Weiterverkaufen auch möglich war. Das Urteil sagt nicht, das der Weiterverkauf ermöglicht werden muss.Xris hat geschrieben:Eine weitere Grauzone. Denn so wie ich das interpretiere darf ich die Lizenz weiterverkaufen. Was ist aber wenn ich das möchte aber durch den Platformbetreiber daran gehindert werde? Und wo kein Kläger da kein Richter...Falsche Prämisse, von der du da ausgehst. "Der Verkäufer darf den Käufer nicht am Weiterverkauf hindern" Das hat das Gericht doch nie gesagt! Der Text ist eindeutig: "Der Weiterverkauf ist NICHT illegal." Da steht NICHTS von "muss die Möglichkeit schaffen".
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
Bitte was? Ich verstehe jetzt nicht, worauf Sie hinaus wollen.gayeye hat geschrieben:Jo eben, deswegen frage ich jaKOK hat geschrieben:Wenn Sie jemanden finden, der den Preis auch bezahlt, ja. Es gibt diesbezüglich kein Gesetz. Willkommen in der freien Marktwirtschaft.gayeye hat geschrieben:Naja, aber was sagt das Gesetz dann? Darf ich meine, durch Rabatte erworbene digitale Kopien, auch für den ursprünglichen Kaufpreis verkaufen?. Inwieweit ändert, oder besser gesagt MUSS sich dann der Mark ändern um sich diesem Gesetz anzupassen?
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gayeye
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
Na der Gegenstand hier ist doch vom Durchbringen der digitalen Kopie Verkäufe.Der Beschluss ist doch, soweit ich es richtig verstanden habe, dass der digitale Kauf weiterverkauf werden darf. Das lässt mich wundern, wie sich wohl der Markt weiterentwickeln wird und ob es legitim sein wird über den gekauften Preis seine Kopien weiterzuverkaufen.KOK hat geschrieben:]
Bitte was? Ich verstehe jetzt nicht, worauf Sie hinaus wollen.
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
Du kaufst "die Erlaubnis", das Spiel auf unbestimmte Zeit auf einem Rechner in seinem gedachten Umfang zu nutzen. Es ist nicht dein Eigentum, denn dann wäre die Lizenz dein Eigentum. Der Code ist das entscheidende. Die DVD, die Verpackung, das Inlay, von seiten des Herstellers auch die Dateien sind dein Eigentum, aber nicht die Lizenz. Um deren Eigentum zu erwerben, muss mehr als die durchschnittlichen 39,00 EUR für ein Konsolenspiel auf den Tisch gelegt werden... Dann hast du aber auch automatisch die ganzen Lizenzrechte inne, d.h. Vervielfältigung und Distribution nach deinem Gutdünken.MaV01 hat geschrieben:hmm ..... wenn ich zu *beliebigen e-markt einfügen* gehe und eine retail fassung kaufe (!!!), schliesse ich keinerlei mietvertrag ab, sondern geh zur kasse und bezahle. wenn dann bei der installation irgend etwas von steam und deren eula sehe, ist die alleine schon desswegen unwirksam, weil ich die nicht vor dem kauf einsehen konnte.Scorcher24 hat geschrieben:Nein, in der SSA ist nur von Subscriptions die Rede. Ähnlich wie in einer Videothek wird hier nur geliehen bzw ein Abonnement für die Software abgeschlossen. Nicht verkauft. Das ist der Unterschied. Man wird ja sehen was passiert. Aber es wird sich nichts ändern.
auf der box steh nur was von "ist elektronisch kopiergeschützt" und "nutzt steam" (grad die box von rage in der hand halt)
besitze ich nu, oder miete ich nur? Oo bin da echt grad nen bissel verwirrt
Die Lizenz, die deinem im E-Markt gekauften Spiel beiliegt, ist der Berechtigungscode, um das Spiel nutzen zu können. Die Funktionen des Spiels an sich mietest du aber über steam, sie gehören dir nicht. Die Dateien sind quasi Bedingung, damit steam mit dem Server kommunizieren kann (anders als bei Cloud-basierten), sprich steam sagt dem Spiel, dass es laufen darf, weil die "Miete bezahlt wurde".
Wenn du auf dem Spiel liest "unterstützt Steam" oder "Internetverbindung zum Spielen benötigt" dann ist der Verkäufer dein Ansprechpartner, den du nach weiteren Kosten fragen kannst. Auch zu den EULAs muss er dir Auskunft geben (wie die Realität aussieht, weiss ich selber...) Aber inzwischen wird von Gerichten, wenn einer streitet, ein gewisses Maß an Eigenständigkeit und Bewusstsein vorausgesetzt.
Am ehesten sieht man es jetzt bei Adobe Cloud: Du kannst die teuren Programme monatlich mieten, wenn die Laufzeit vorbei ist, kannst DU mit dem Programm machen, was du willst. Wenn du es aber verkaufst und die Lizenz dazu, dann musst du deine Version deaktvieren. Du erwirbst also kein Eigentum an dem Produkt, sondern nur die Nutzungsrechte, die irgendwann auslaufen können. Bei Spielen zahlst du halt die Gebühr komplett im Voraus, das ist alles. Das war bei Adobe früher auch so, aber 45 EUR im Monat klingen halt schöner als 3500 EUR auf einmal...
Zuletzt geändert von The Incredible Hojo am 04.07.2012 14:21, insgesamt 1-mal geändert.
