Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlaubt

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Sub-Zero
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Re: Kommentar

Beitrag von Sub-Zero »

Pyoro-2 hat geschrieben:
PabloCHILE hat geschrieben:inwieweit wird sich das wohl auf Origin und Steam auswirken???
Es heißt nur, dass man Software weiterverkaufen darf, nicht, dass man sie weiterverkaufen können muss...also mal sehen ^^

€: und das ja schon seit Jahren so. Das ja keine neue Rechtslage ^^

Doch man muss sie weiterverkaufen können, sonst wäre es ja eine Unterbindung und das ist klar verboten. Steam und Co. müssen jetzt reagieren und den Verkauf ermöglichen, wenn sie schlau sind richten sie vielleicht selbst attraktive "Auktionshäuser" ein, an denen sie fair (so ca. 10%) mitverdienen können.
Zuletzt geändert von Sub-Zero am 03.07.2012 13:16, insgesamt 1-mal geändert.
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mr archer
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau

Beitrag von mr archer »

Interessant wird die Sache natürlich auch für gog.com. Da wird im Forum seitens der User bereits mit gemischten Gefühlen in die Zukunft geschaut. Andererseits: wie erbärmlich wäre es denn, ein 5,- € - Spiel gebraucht zu kaufen?
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Pyoro-2
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau

Beitrag von Pyoro-2 »

Scorcher24 hat geschrieben:An Steam wird sich gar nix ändern. Die verkaufen dir nämlich nicht die Software, sondern du mietest sie auf unbegrente Zeit. Da geht also kein Eigentum über.
Quatsch.
"In jedem Fall handele es sich um einen Verkauf. Damit widersprach der Gerichtshof der Ansicht Oracles, es stelle lediglich eine Kopie der Software zur Verfügung und der gleichzeitig abzuschließende Lizenzvertrag erlaube zwar deren Nutzung, gewähre jedoch kein Eigentum.

Vielmehr bildeten die Software und der Lizenzvertrag zur zeitlich unbegrenzten Nutzung, ein "unteilbares Ganzes": "Das Herunterladen einer Kopie eines Computerprogramms wäre nämlich sinnlos, wenn diese Kopie von ihrem Besitzer nicht genutzt werden dürfte," heißt es im Urteil. Ein vollständiger Sieg für die Wiederverkäufer von Software ist die jetzige Entscheidung jedoch nicht."
Und dass das ok ist, darüber hat der BGH bereits geurteilt.
EuGH > BGH
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Sinnlos1982
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Beitrag von Sinnlos1982 »

Ein Schritt in die richtige Richtung...

Da kann man nur hoffen dass das auch durchgezogen wird bei den Herrschaften Steam, Origin und Co......
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Scorcher24_
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau

Beitrag von Scorcher24_ »

Nein, in der SSA ist nur von Subscriptions die Rede. Ähnlich wie in einer Videothek wird hier nur geliehen bzw ein Abonnement für die Software abgeschlossen. Nicht verkauft. Das ist der Unterschied. Man wird ja sehen was passiert. Aber es wird sich nichts ändern ;).
Randall Flagg
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Beitrag von Randall Flagg »

Ihr habt ganz vergessen, Oracles Reaktion auf dieses Urteil zu erwähnen. Ich zitiere von Heise.de
In einer ersten Reaktion äußerte sich Oracle überrascht über das Urteil. "Unserer Ansicht nach ist dies nicht das Ende der Rechtsentwicklung. Wir vertrauen darauf, dass die EU-Mitgliedstaaten ebenso wie die Europäische Kommission alles in ihrer Macht stehende tun werden, um die Innovationen und Investitionen der europäischen Technologiebranche zu schützen," heißt es dort.
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IEP
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Beitrag von IEP »

Na endlich ist das mal in trockenen Tüchern. Ist es doch, oder?


edit: Tja, 3 Seiten Beiträge aber immer noch nichts auf der News selbst angezeigt - ein Hoch auf das 4P-System! Vergesst meinen Beitrag. Ich lese mir einfach eure durch ;)
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Cpt. Trips
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Beitrag von Cpt. Trips »

Na das sind doch mal gute Neuigkeiten. Wär natürlich super wenn man seine "Einmal-Spiele" wieder verkaufen könnte. Hätte dann Deus Ex: HR, Rage, Duke Nukem usw. im Angebot. ;)
Alles Spiele die man 1x spielt und das war es dann, da ja id Software bis heute noch kein SDK zu Rage rausgebracht hat, so kann man ein Spiel auch sterben lassen. Außerdem gab es kein Deathmatch. *HUST* *Facepalm*
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mr archer
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Re: Kommentar

Beitrag von mr archer »

Cpt. Trips hat geschrieben: Hätte dann Deus Ex: HR, Rage ... im Angebot.
Warten wir mal ab. Wenn sich tatsächlich in Zukunft was ändern sollte, melde ich mich wegen der zwei Titel nochmal bei Dir.
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Sub-Zero
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Re: Kommentar

Beitrag von Sub-Zero »

Randall Flagg hat geschrieben:Ihr habt ganz vergessen, Oracles Reaktion auf dieses Urteil zu erwähnen. Ich zitiere von Heise.de
In einer ersten Reaktion äußerte sich Oracle überrascht über das Urteil. "Unserer Ansicht nach ist dies nicht das Ende der Rechtsentwicklung. Wir vertrauen darauf, dass die EU-Mitgliedstaaten ebenso wie die Europäische Kommission alles in ihrer Macht stehende tun werden, um die Innovationen und Investitionen der europäischen Technologiebranche zu schützen," heißt es dort.
Lolololololo, von welchen Innovationen sprechen die da ? Dem Onlinezwang ? Der In-Game- und Dlc-Abzocke, selbst bei den kleinsten Smartphone-Games ? Die immer dreister werdende Ausschlachtung des Kunden ? Wenn man von Anfang an den richtigen Stellen investiert hätte, dann wäre ein Eingreifen erst überhaupt nicht notwendig gewesen und die Gelder, die dafür draufgegangen sind Software zu erstellen, die Kunden ihrer Rechte berauben soll wären auch erhalten geblieben bzw. für andere sinnvolle Investitionen einsetzbar gewesen.
Zuletzt geändert von Sub-Zero am 03.07.2012 13:46, insgesamt 1-mal geändert.
Ben2008
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Beitrag von Ben2008 »

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Lumilicious
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Beitrag von Lumilicious »

EUGH vs BGH. Go.

http://www.golem.de/1002/73135.html

Es wird nicht wirklich was an der momentanen Situationen ändern, solange es kein wirksamen Rechtsspruch gegenüber Accountgebundener Software (wie zb alles von Stardock und eben PC Spiele) gibt.

/edit
wow, Beitrag schon 2 Stunden alt und alles wurde schon gepostet. Yay. Ich liebe die Kommentarübersicht unter den Artikeln, die sich erst 20 Stunden später aktualisiert. -_-
Zuletzt geändert von Lumilicious am 03.07.2012 13:51, insgesamt 1-mal geändert.
Alandarkworld
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Beitrag von Alandarkworld »

Hm.... das hätte ich so jetzt nicht erwartet. Wenn das wirklich rigoros durchgezogen wird, dürfen sich auch Services wie Steam wohl warm anziehen. Aber das wird sicher noch zig mal angefochten und nach Schlupflöchern gesucht... richtig finde ich persönlich das Urteil aber allemal.
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Panzergrenadier
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau

Beitrag von Panzergrenadier »

Scorcher24 hat geschrieben:An Steam wird sich gar nix ändern. Die verkaufen dir nämlich nicht die Software, sondern du mietest sie auf unbegrente Zeit. Da geht also kein Eigentum über.
Und dass das ok ist, darüber hat der BGH bereits geurteilt.
Bist du dir 100% rechtlich sicher das dies so ist?
Spätestens wenn man aber eine DVD etc. also die neudeutsch genannten Boxed Versionen kauft zählt dein Argument nicht mehr. Wenn hier Steam Zwang ist, wie z.b. bei den Total War Spielen seit Empire, greift das Urteil des EUGH. Hier wird auch nichts mit von wegen Verleihen etc. sein, denn hier ist meines erachtens definitiv ein Kauf vorgefallen und die DVD gehört einem. Somit muss sich Steam was überlegen, es sei denn sie wollen das bis zur Ersten Klage aussitzen.
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mr archer
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau

Beitrag von mr archer »

Panzergrenadier hat geschrieben:
Scorcher24 hat geschrieben:An Steam wird sich gar nix ändern. Die verkaufen dir nämlich nicht die Software, sondern du mietest sie auf unbegrente Zeit. Da geht also kein Eigentum über.
Und dass das ok ist, darüber hat der BGH bereits geurteilt.
Bist du dir 100% rechtlich sicher das dies so ist?
Spätestens wenn man aber eine DVD etc. also die neudeutsch genannten Boxed Versionen kauft zählt dein Argument nicht mehr. Wenn hier Steam Zwang ist, wie z.b. bei den Total War Spielen seit Empire, greift das Urteil des EUGH. Hier wird auch nichts mit von wegen Verleihen etc. sein, denn hier ist meines erachtens definitiv ein Kauf vorgefallen und die DVD gehört einem. Somit muss sich Steam was überlegen, es sei denn sie wollen das bis zur Ersten Klage aussitzen.
Och. Dann gibt es eben keine Boxed Versions mehr. Da fällt den Publishern mit ihrem Gebrauchtmarkt-Hass schon was ein, nur keine Sorge. Letztendlich werden sie dieses Urteil wohl als Steilvorlage fürs Cloud-Gaming auffassen. Wo man nix mehr auf der Platte hat, kann man auch nix mehr weiterverkaufen.

Andererseits wäre es interessant zu erleben, ob nicht auch beim Cloud-Spielen ein Kaufverhältnis begründet wird, bei dem man auf der Spur dieses Urteils Verbraucherrechte einfordern kann.

Hach, aufregend!
Zuletzt geändert von mr archer am 03.07.2012 14:15, insgesamt 1-mal geändert.