Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlaubt
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dabrain00
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Re: Kommentar
Genau so siehts aus. Schon immer legal gewesen - solange die Quelle der Keys legal ist. Die Publisher haben die Keys halt nur gebannt, weil sie der Meinung sind, dass du mehr dafür hättest ausgeben sollen.SectionOne hat geschrieben:Legal sind sie sowieso, solange sie aus legalen Quellen stammen! Nur muss das Spiel damit nicht zwangsläufig auf deutsch spielbar sein! Das ist ein anderes paar Schuhe!hoelzi123 hat geschrieben:IANAL, aber heißt das, russische CD-Keys sind damit vollkommen legal?
- DerTypaufderCouch
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Sehr gute Einschätzung des Gerichts. Ich will hoffen das das endgültige Urteil dem entsprechen wird.
Mich interessiert da jetzt aber wie es sich da auf das "nette project 10$" auswirkungen könnte. Also diesen Mist das man z.b. den Multiplayer bei einer Gebrauchtversion erneut freikaufen muss.
Haben wir hier ein paar Juristen???
Mich interessiert da jetzt aber wie es sich da auf das "nette project 10$" auswirkungen könnte. Also diesen Mist das man z.b. den Multiplayer bei einer Gebrauchtversion erneut freikaufen muss.
Haben wir hier ein paar Juristen???
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PogopuschelX
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Würde mich ja freuen, wenn ich meine Steam-Games weiterverkaufen oder zumindest tauschen dürfte. Allerdings glaube ich noch nicht so recht daran.
Trotzdem eine zu begrüßende Entscheidung aus Verbrauchersicht.
Trotzdem eine zu begrüßende Entscheidung aus Verbrauchersicht.
- Sub-Zero
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Ein großer Sieg für den Verbraucher, Gebrauchtspiele dürfen weiterverkauft werden, selbst wenn es nur ein runtergeladenes Spiel ist, absolut klasse, manchmal ist der EU-Gerichtshof doch ganz vernünftig.
- Gamer Eddy
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Hoffentlich wird das auch ordentlich durchgesetzt. Weil ein Account mit Onlinebindung wäre dämlich (vorallem bei den Preisen der heutigen PS3 & Xbox 360 Spiele) weil online würde ich für ein Spiel nie und nimmer 69,99 ausgeben !!!! Das letzte Spiel was ich in dieser Preisspanne hatte war Tony Hawk's Projekt 8 und da hatte man wenigstens was in der Hand!
- Arkinos
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
Bin ja mal gespannt ob sich Steam und co tatsächlich dran halten.
Schwer sollte es ja nicht sein ein Spiel vom Account zu löschen und dem Nutzer einen Key zu geben den er/sie dann weiterverkaufen kann.
Aber irgendwie glaube ich noch nicht daran dass es so einfach wird, da werden einige Unternehmen bestimmt sehr kreativ werden wenn es darum geht jeden Kunden der es versucht möglichst effektiv zu belästigen.
Schwer sollte es ja nicht sein ein Spiel vom Account zu löschen und dem Nutzer einen Key zu geben den er/sie dann weiterverkaufen kann.
Aber irgendwie glaube ich noch nicht daran dass es so einfach wird, da werden einige Unternehmen bestimmt sehr kreativ werden wenn es darum geht jeden Kunden der es versucht möglichst effektiv zu belästigen.
- PabloCHILE
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inwieweit wird sich das wohl auf Origin und Steam auswirken???
- mr archer
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
Bisher im englischsprachigen STEAM - Forum noch Schweigen im Walde. Die Ruhe vor dem Sturm?
- Pyoro-2
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Re: Kommentar
Es heißt nur, dass man Software weiterverkaufen darf, nicht, dass man sie weiterverkaufen können muss...also mal sehen ^^PabloCHILE hat geschrieben:inwieweit wird sich das wohl auf Origin und Steam auswirken???
€: und das ja schon seit Jahren so. Das ja keine neue Rechtslage ^^
Zuletzt geändert von Pyoro-2 am 03.07.2012 13:02, insgesamt 1-mal geändert.
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SnoozeAround
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Mit einem derartigen Rechtsspruch habe ich gerechnet. Gerade weil sich diese Downloadinhalte immer weiter verbreiten. Bei Arcadespielen auf XBL wars mir weitestgehend egal, dass ich diese nicht weiterverkaufen kann. Bei Retailspielen halte ich das aber für stark bedenklich, zumal Spiele, bei denen es um Solokampagnen geht, bei mir im Freundeskreis geteilt werden. Da zahlt jeder mit, und jeder spielt es mal.
Wie und ob der Rechtsspruch durchgesetzt wird steht auf einem anderen Blatt. An der bestehenden Lizenzverwaltung wird sich sicherlich nichts ändern. Es ist aber gut zu wissen, die Möglichkeit zu haben, nötigenfalls sein Recht am gekauften Produkt einzuklagen.
Wie und ob der Rechtsspruch durchgesetzt wird steht auf einem anderen Blatt. An der bestehenden Lizenzverwaltung wird sich sicherlich nichts ändern. Es ist aber gut zu wissen, die Möglichkeit zu haben, nötigenfalls sein Recht am gekauften Produkt einzuklagen.
- 4P|Bodo
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
Ich hab ja immer gesagt, dass zwischen Download und DVD rechtlich kein Unterschied bestehen kann. Gut für den Gebrauchthandel, dass man als Kunde genauso behandelt wird wie der Erstkäufer.
- Scorcher24_
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
An Steam wird sich gar nix ändern. Die verkaufen dir nämlich nicht die Software, sondern du mietest sie auf unbegrente Zeit. Da geht also kein Eigentum über.
Und dass das ok ist, darüber hat der BGH bereits geurteilt.
Und dass das ok ist, darüber hat der BGH bereits geurteilt.
