Bei redaktionellen Inhalten kann eine bloße Nennung schon als Werbung ausgelegt werden - und für indizierte Spiele darf man nicht werben.drunkpunk hat geschrieben:Aus den News:
"dass auch hierzulande ungestraft über die Vorgänger gesprochen werden kann. "
Wie bitte? Wann wurde den so was unter Strafe gestellt???
Wie realistisch die Angst vor diesem Szenario ist, kann man schlecht beurteilen, da sich keine Redaktion wirklich traut, entsprechende Spieletitel auszuschreiben und stattdessen Teile des Spielenamens zensiert (Q**** 3, D***) oder anders benennt (Beben 3, Max Schmerz, ...).
Ihren Urspung hat der Verzicht auf die korrekte Namensnennung in den Printmedien wie zB PC Games. Angenommen, der jeweilige Hefthersteller würde verurteilt, müsste er sämtliche Hefte zurückrufen; Strafe zahlen; Mitarbeiter für die bundesweite Rückruf Aktion abstellen; die Material-, Herstellungs- und Lieferkosten für eine zensierte Version der Ausgabe aufbringen (oder einen kompletten Monat deutlich reduzierte Einnahmen haben).
Und das alles nur, weil man "Max Payne" statt "Max Schmerz" geschrieben hat.
Dann doch lieber das kleinere Übel des verzerrten Titelnamens wählen.
