Steam: Absatz verdoppelt

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Scorcher24_
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Re: Steam: Absatz verdoppelt

Beitrag von Scorcher24_ »

Desweiteren gilt afairc bei Fernabsatzverträgen doch eigentlich ein (14tägiges?) Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen - ist das eigentlich auch auf Software wie Steamspiele anwendbar?
Denke nicht. Du bekommst es ja sofort.
Denke eher das ist wie ein Geschäft an der Ladentheke.
Umtauschpflicht gibt es keine, wird aber in Ausnahmefällen gemacht, solange man das Game nicht gespielt hat oder der Publisher es von Steam verlangt.

edit:
http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html
§ 312d
Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
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Paranidis68
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Re: Steam: Absatz verdoppelt

Beitrag von Paranidis68 »

suwe hat geschrieben:also die ganzen steamfanboys die hier behaupten dass alles reiblungslos funktioniert kann ich nicht verstehen... v.a. da steam-spiele bis vor kurzem teurer waren und z.t. immernoch sind als boxed versionen (außer man kauft in irgendeiner aktion).

Man kauft auch keine Release Spiele bei Steam.
Wer zu dem Preis kauft, der hat zuviel Geld. Ich jedenfalls hab es nicht :mrgreen:
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Azurech
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Re: Steam: Absatz verdoppelt

Beitrag von Azurech »

Ich liebe Steam. Einfach eine tolle Onlineplatform. Ich kauf da regelmäßig, am besten sind immer die Deals. Top. Und ich finde, da läuft alles reibungslos :)
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Everything Burrito
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Re: Steam: Absatz verdoppelt

Beitrag von Everything Burrito »

Paranidis68 hat geschrieben:
suwe hat geschrieben:also die ganzen steamfanboys die hier behaupten dass alles reiblungslos funktioniert kann ich nicht verstehen... v.a. da steam-spiele bis vor kurzem teurer waren und z.t. immernoch sind als boxed versionen (außer man kauft in irgendeiner aktion).

Man kauft auch keine Release Spiele bei Steam.
Wer zu dem Preis kauft, der hat zuviel Geld. Ich jedenfalls hab es nicht :mrgreen:

das ist aber generell ein problem bei allen download-seiten mit europreisen, gibt auch zuviele leute, die das zahlen, cod mw3 ist zb auch ständig in den topverkäufen trotz 60 euro verkaufspreis.
bei origin ist das ja auch nicht anders, zwischenhändler fällt weg und dann noch direkt 60€ kassieren wollen.

bisher macht das nur die musikindustire richtig, download versionen günstiger anbieten als die cd's selbst.

in der videospieleindustrie muss auch mal eine regelung her, die haben totale narrenfreiheit mit ihren produkten, gebrauchmarkt bei pc-spielen ist ja quasi tot.
ein glück, dass es soviele indiegames gibt.

ich selbst habe auch einen riesenhaufen spiele bei steam, aber alles aus deals für 2,50- euro, zum vollpreis wäre ich laut steamcalculator bei 1500€ :P
Zuletzt geändert von Everything Burrito am 07.01.2012 12:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Worrelix
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Re: Steam: Absatz verdoppelt

Beitrag von Worrelix »

Scorcher24 hat geschrieben:
§ 312d
Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
Ja, aaaaber:

Ich bekomme ein Steam Spiel ja gar nicht "versiegelt", habe also nirgends nach dem Kauf eine Zeitspanne, in der ich das Produkt zur Verfügung, aber noch nicht "ausgepackt" habe.
Keine Zeitspanne, in der ich sagen kann: "Moment, ich wollte doch die Super Limited Special Ultra Edition und das ist ja nur die Limited Edition.".
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Scorcher24_
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Re: Steam: Absatz verdoppelt

Beitrag von Scorcher24_ »

Worrelix hat geschrieben:
Scorcher24 hat geschrieben:
§ 312d
Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
Ja, aaaaber:

Ich bekomme ein Steam Spiel ja gar nicht "versiegelt", habe also nirgends nach dem Kauf eine Zeitspanne, in der ich das Produkt zur Verfügung, aber noch nicht "ausgepackt" habe.
Keine Zeitspanne, in der ich sagen kann: "Moment, ich wollte doch die Super Limited Special Ultra Edition und das ist ja nur die Limited Edition.".
Hmm, also ich weiss dass das nicht direkt drauf zutrifft, aber generell hast du kein Rückgaberecht afaik.
Das Problem ist, dass der deutsche Gesetzgeber Digitale Distribution immer noch ignoriert. Hier gibts einfach keine Rechtssicherheit.
Generell isses aber so, dass Steam eigentlich noch nicht heruntergeladene Titel meist umtauscht, wenn es nicht zu oft vorkommt, bzw das Geld ins Steamwallet gutschreibt und von da kannst es dann weiter verwenden für einen neuen Kauf.
Übrigens, Vorbstellungen lassen sich ohne wenn und aber stornieren solange das Game nicht released ist.
FreewayInn hat geschrieben:ich selbst habe auch einen riesenhaufen spiele bei steam, aber alles aus deals für 2,50- euro, zum vollpreis wäre ich laut steamcalculator bei 1500€ :P
http://wonders.mine.nu/astats/User_Game ... 7978037893
AStats found 149 games, worth 2151.83 dollar
AStats found 149 games, worth 2241.62 euro
AStats found 149 games, worth 1543.44 pound
http://wonders.mine.nu/astats/User_Info ... 7978037893
Viel im Sale, einiges zum Vollpreis gekauft.
johndoe702031
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Re: Steam: Absatz verdoppelt

Beitrag von johndoe702031 »

Worrelix hat geschrieben:
Scorcher24 hat geschrieben:
§ 312d
Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
Ja, aaaaber:

Ich bekomme ein Steam Spiel ja gar nicht "versiegelt", habe also nirgends nach dem Kauf eine Zeitspanne, in der ich das Produkt zur Verfügung, aber noch nicht "ausgepackt" habe.
Keine Zeitspanne, in der ich sagen kann: "Moment, ich wollte doch die Super Limited Special Ultra Edition und das ist ja nur die Limited Edition.".
Das ist aber auch wieder ein völlig anderer Fall. Hier wäre ja die vertraglich geschuldete Leistung nicht oder fehlerhaft erbracht. Also ein Gewährleistung-Angelegenheit. Natürlich stünden dir in solch einem Fall die üblichen Gewährleistungsrechte zu, also auch Nachlieferung der richtigen Sache.
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Achmedtheanimal
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Re: Steam: Absatz verdoppelt

Beitrag von Achmedtheanimal »

rein rechtlich gesehen, gibt es den Steam Service in Deutschland gesehen auch nicht, ergo kannst du deutsche Gesetze nicht anwenden
deswegen wunder ich mich auch immer warum die Spiele geschnitten anbieten, denen kann doch eh keiner was
Zuletzt geändert von Achmedtheanimal am 07.01.2012 15:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Boesor
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Re: Steam: Absatz verdoppelt

Beitrag von Boesor »

Azurech hat geschrieben:Ich liebe Steam. Einfach eine tolle Onlineplatform. Ich kauf da regelmäßig, am besten sind immer die Deals. Top. Und ich finde, da läuft alles reibungslos :)
Häte vor einigen Monaten noch nicht gedacht da jemals zustimmen zu können, aber tatsächlich nutze ich Steam mittlererweile auch ganz gerne, entweder für Indiespiele die es nicht im laden gibt oder für entsprechend günstige Angebote wie z.B. Cities in motion komplettpaket 15€ statt 30€ im laden.
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Worrelix
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Re: Steam: Absatz verdoppelt

Beitrag von Worrelix »

Achmedtheanimal hat geschrieben:rein rechtlich gesehen, gibt es den Steam Service in Deutschland gesehen auch nicht, ergo kannst du deutsche Gesetze nicht anwenden
deswegen wunder ich mich auch immer warum die Spiele geschnitten anbieten, denen kann doch eh keiner was
Wikipedia - UN Kaufrecht:
"Hinsichtlich der Gewährleistung bestehen im UN-Kaufrecht [dh: bei einem internationalen Kaufvertrag] die auch im deutschen Recht üblichen Rechtsbehelfe des Rücktritts, der Minderung und der Nacherfüllung."
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Achmedtheanimal
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Re: Steam: Absatz verdoppelt

Beitrag von Achmedtheanimal »

Worrelix hat geschrieben:
Achmedtheanimal hat geschrieben:rein rechtlich gesehen, gibt es den Steam Service in Deutschland gesehen auch nicht, ergo kannst du deutsche Gesetze nicht anwenden
deswegen wunder ich mich auch immer warum die Spiele geschnitten anbieten, denen kann doch eh keiner was
Wikipedia - UN Kaufrecht:
"Hinsichtlich der Gewährleistung bestehen im UN-Kaufrecht [dh: bei einem internationalen Kaufvertrag] die auch im deutschen Recht üblichen Rechtsbehelfe des Rücktritts, der Minderung und der Nacherfüllung."
Normalfall der Anwendung des UN-Kaufrechts ist der Warenkauf zwischen gewerblichen Verkäufern aus verschiedenen Vertragsstaaten des UN-Kaufrechts (s. Tabelle). Verkäufer und Käufer müssen weder Kaufleute sein, noch die Staatsangehörigkeit eines der Vertragsstaaten haben. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthaltsort und die Niederlassung, Art. 1. Das UN-Kaufrecht ist nicht anwendbar auf Verbraucherverträge (sofern der private Zweck des Kaufes für den Verkäufer erkennbar war, Art. 2 lit. a).

die Legaldefinition steht in § 310 Abs. III BGB, demnach handelt es sich also um Verträge "zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher

:wink:

und wenn schon Normen zitiert werden im forum, dann bitte richtig
§312 BGB z.b
der wo sich nicht auskennen tut, wird sonst nur verwirrt
johndoe702031
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Re: Steam: Absatz verdoppelt

Beitrag von johndoe702031 »

Ich glaube aber, dass Steam gerade bei Verbraucherverträgen die europaweiten Mindeststandards für die Gewährleistung (2 Jahre, Beweislastumkehr nach 6 Mon. etc. ) akzeptiert - und daher die entspechenden Passagen in ihren AGB/EULA (Abschnitt 3c) auch explizit nicht auf Verbraucherverträge innerhalb der EU beziehen -, oder täusche ich mich da? Sorry für OT, ist ja mal wieder ziemlich weit neben der Spur hier mit der Hobby-Juristerei.
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Paranidis68
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Re: Steam: Absatz verdoppelt

Beitrag von Paranidis68 »

Boesor hat geschrieben:
Azurech hat geschrieben:Ich liebe Steam. Einfach eine tolle Onlineplatform. Ich kauf da regelmäßig, am besten sind immer die Deals. Top. Und ich finde, da läuft alles reibungslos :)
Häte vor einigen Monaten noch nicht gedacht da jemals zustimmen zu können, aber tatsächlich nutze ich Steam mittlererweile auch ganz gerne, entweder für Indiespiele die es nicht im laden gibt oder für entsprechend günstige Angebote wie z.B. Cities in motion komplettpaket 15€ statt 30€ im laden.
Ne, hat 9,99 gekostet :D

Man beachte einfach mal den Preisunterschied aktueller Spiele Boxed mit der letzten Steam Aktion.
Ich greife ja immer gerne Origin an. EA will mitspielen, verarscht aber die Käufer.
Und ausser ihren eigenen Titeln, werden die auch keinen Boden machen.

Zurück zu den Preisen bei Steam.

Limbo
Cities in Motion Komplett
Civ 5 Komplett
Deus EX HR Komplett
Portal 2
Defence Grid
Neverwinter Nights 2 Platinum
Arkham Asylum
X Superbox mit Albion Prelude
Bastion
Dawn of War II Gold
Hearts of Iron 3 Komplett

Kauft den ganzen Scheiss mal als Boxed :mrgreen: (bekommt man nicht mal alles)

Der beste war aber Skyrim für 25 bei Amazon :D

Naja, ging sicher allen so. Kaufen bis der Arzt kommt.
Stoikr
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Re: Steam: Absatz verdoppelt

Beitrag von Stoikr »

Also ich kenne leider die Steam AGBs nicht, aber im itunes-Store und im Mac-Appstore kann man vom Kauf solange zurücktreten, bis der Download beginnt.
Sie haben das Recht, Ihren Einkauf kostenlos und ohne Angabe von Gründen bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Lieferung des Produktes begonnen hat, zu widerrufen. ...
Wenn die Erbringung der Dienstleistungen begonnen hat, haben Sie nicht mehr das Recht, Ihren Vertrag zu widerrufen, es sei denn, Sie haben einen inakzeptabel schlechten Download erhalten.
wobei "schlechter Download" auch eine geile Bezeichnung ist ;)

Ich gehe mal davon aus, dass Apple hier keine Sonderfreiheiten genießt, weswegen wohl diese AGBs für so ziemlich alle anderen Content-Anbieter in abgeändeter Form gelten sollten.
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Paranidis68
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Re: Steam: Absatz verdoppelt

Beitrag von Paranidis68 »

Natürlich hat man Rechte es zurückzugeben.
Egal, was wo in welchen AGBs steht.
Wenn eine angegebne Systemmindestvorraussetzung nicht stimmt, oder ein Spiel nicht den angegebenen Produktdetails entspricht oder es derart Fehlerhaft ist, kann man alles zurückgeben.
Da kann stehen was will. Auch Steam kommt nicht gegen Deutsches Recht an.

So ein Beispiel wäre jetzt Swords of the Stars II oder Stronghold 3.
Das wäre unzumutbar und das kannste nach ner gewissen Zeit zurückgeben. Besser natürlich es gleich zu reklamieren.
Am besten immer Verbraucherzentrale einschalten. Die Keule wirkt.

Und das ist nicht lächerlich, sondern diese Spiele grenzen schon an Betrug.