Boesor hat geschrieben:FuerstderSchatten hat geschrieben:
Wäre die gute Frau nicht so lange bei der Firma angestellt gewesen wäre sie für 1,75 € gefeuert worden. Das ist mir auch einfach zu blöd, natürlich versuchen die Firmen Leute fristlos zu entlassen wo es geht, natürlich die ungebildeten zuerst, da die sich schlechter ausdrücken usw. können. Wenn du mir immer noch nicht glauben willst, versuche es einfach bei google.
hab ich sogar gemacht und dort kommen eben im wesentlichen die Fälle die fürher oder später vor gericht kassiert wurden. Das natürlich ein Diebstahl, gleich welcher Höhe, nicht unbedingt vertrauensbildend wirkt kannst du dir aber hoffentlich vorstellen. oder vielleicht auch nicht, du wirkst etwas klassenkämpferisch.
Oder lies wie ich ab und zu mal den Spiegel, da stehts auch oft drin. Aber das ganze ist ja auch nur als Beispiel zu sehen wie anders sowas bei Würdenträgern wie Wulff gehandhabt wird als bei Normalsterblichen.
Du hast hier einfach nur einen unpassenden vergleich gezoegn, denn rechtlich kann man Wulff bislang nichts anhaben, also passt dein bezug leider nicht.
Wenn ihr den weiter verteidigen wollt nur zu. Ich sehe deinen Post einfach mal als Ablenkungsmanöver.
Richtig, ich verteidige den Wulff hier im thread ja sowieso schon die ganze zeit.
Um meinen Standpunkt bezüglich des Sachverhalts des Bleistift zu unterstreichen habe ich kurz mal gegoogelt und siehe da erster Eintrag (ne Juristenseite): "Dabei kommt es nicht auf die Höhe des Schadens an: Auch die Entwendung einer Sache von nur geringem Wert oder eine geringfügige Spesenmanipulation sind grundsätzlich geeignet, als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung herzuhalten!"
ich hab das entscheidende mal markiert.
Brauchst du noch ein paar Beispiele, das ist Gang und Gebe jemanden fristlos zu kündigen, weil das die Abfindung erspart. Die Firmen werden alles dafür tun, irgendein Vergehen nachzuweisen.
Unglaublich, mit was für Torfköppen ich hier rede.
Hier noch ein paar Beispiele damit du mit deiner Reflexverteidigung, aber das passiert doch nicht oft, aufhörst:
Fristlose Kündigung: Wenn eine Mitarbeiterin ein früheres Verlassen des Arbeitsplatzes in ihrem Arbeitszeitnachweis nicht angibt, kann ihr wegen Arbeitszeitbetrug fristlos gekündigt werden. Ein diesbezügliches Urteil fällte das Arbeitsgericht Frankfurt. Eine Angestellte hatte ihren Arbeitsplatz 45 Minuten früher verlassen und dies auf ihrem Stundennachweis nicht angegeben. Später erklärte sie, sie habe dies vergessen beim Ausfüllen des Arbeitszeitnachweises. Die Vorgesetzten erhielten Kenntnis von diesem Verhalten und kündigten ihr fristlos. Die Kündigung war rechtens, wie das Arbeitsgericht Frankfurt bestätigte.
(AZ 7Ca 10063/07)
Fristlose Kündigung: Wenn ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz aus privaten Gründen verlässt, ohne den Vorgesetzten davon in Kenntnis zu setzen und das Zeiterfassungsgerät zu nutzen, kann ihm fristlos gekündigt werden. „Ich wollte die Zeit nacharbeiten“ reichte dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz nicht. Es sei „schwerwiegend pflichtwidrig“ gewesen, den Betrieb eigenmächtig zu verlassen. Eine Abmahnung müsse hier nicht erfolgen bevor eine Kündigung ausgesprochen wird. (Az. 7 SA 385/07)
Kündigungsfrist nach Abmahnungen: Hat ein Arbeitgeber eine Mitarbeiterin wegen Unpünktlichkeit bereits vier Mal abgemahnt, so darf er ihr bei erneutem Zuspätkommen (ohne ausreichende Begründung) fristlos kündigen. (Arbeitsgericht Frankfurt/Main 7 Ca 9503/98)
Kündigung: Auch nach "kleinem" Diebstahl fristloser Rausschmiß. Als Arbeitgeber können Sie einem Mitarbeiter ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen, wenn er Sie nachweislich bestohlen hat. (Bundesarbeitsgericht 2 ATR 923/98)