The Witcher 2: Assassins of Kings: CD Projekt lässt abmahnen
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- Erynhir
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Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: CD Projekt lässt abmahnen
Grundsätzlich hast du Recht GSGalaxy, aber man sollte trotzdem schauen dass das mit dem Abmahn-Wahn nicht überhand nimmt. Und 750 Euro zu verlangen ist schon dreist, da fehlt doch jegliche Begründung. Ich finde auch dass diejenigen die die Lizenz unrechtsmäßig nutzen dafür entsprechend eine Nachzahlung leisten müssen (und auch hier müsste erst mal ausgehandelt werden welche Summe) , aber die verlangte Summe als Schadensersatz? Wo ist der Beweis das dieser Schaden entstanden ist und wie kann es sein dass der Publisher das einfach so verlangen kann, mit welcher Begründung?
Ich weiß ja nicht ob ich ein falsches Rechtsverständnis habe, aber Bestrafung und Berufung auf Schadensersatz haben Gerichte zu entscheiden, und kein Unternehmen/Privatpersonen. Die Abmahn-Anwälte und deren Klientel gehören gezügelt, das nimmt seit längerem absurde Züge an.
Ich beziehe mich hier rauf, es wird ja explizit von "Schadensersatz" geschrieben.
http://www.die-abmahnung.info/nc/who-is ... 0]=witcher
Ich weiß ja nicht ob ich ein falsches Rechtsverständnis habe, aber Bestrafung und Berufung auf Schadensersatz haben Gerichte zu entscheiden, und kein Unternehmen/Privatpersonen. Die Abmahn-Anwälte und deren Klientel gehören gezügelt, das nimmt seit längerem absurde Züge an.
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KOK
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Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: CD Projekt lässt abmahnen
Die Summe soll ja auch abrescheckend wirken für Andere. Wenn Sie im Reichelt nebenan eine Tafel Schokolade klauen, ist die Strafe dafür auch höher als die 80 Cent, die die Tafel Schokolade gekostet hat. Außerdem müssen Sie die Anwaltkosten, die für die ganzen Abmahnungen gebraucht werden, in Rechnung stellenErynhir hat geschrieben:Grundsätzlich hast du Recht GSGalaxy, aber man sollte trotzdem schauen dass das mit dem Abmahn-Wahn nicht überhand nimmt. Und 750 Euro zu verlangen ist schon dreist, da fehlt doch jegliche Begründung. Ich finde auch dass diejenigen die die Lizenz unrechtsmäßig nutzen dafür entsprechend eine Nachzahlung leisten müssen (und auch hier müsste erst mal ausgehandelt werden welche Summe) , aber die verlangte Summe als Schadensersatz? Wo ist der Beweis das dieser Schaden entstanden ist und wie kann es sein dass der Publisher das einfach so verlangen kann, mit welcher Begründung?
Ich weiß ja nicht ob ich ein falsches Rechtsverständnis habe, aber Bestrafung und Berufung auf Schadensersatz haben Gerichte zu entscheiden, und kein Unternehmen/Privatpersonen. Die Abmahn-Anwälte und deren Klientel gehören gezügelt, das nimmt seit längerem absurde Züge an.
Ich beziehe mich hier rauf, es wird ja explizit von "Schadensersatz" geschrieben.
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Ansonsten bin ich aber Ihrer Meinung, rein vom moralischen Aspekt her. Es ist ja jetzt nicht nur CD Project, in allen anderen Bereichen nimmt dieser Abmahn-Wahn auch an Fahrt auf und der Kunde wird immer sofort zur Kasse gefordert. Und das immer ohne rechtliche Grundlage. Ein Recht auf Schadenersatz muss erst geklärt werden. Solange das nicht der Fall ist, ist der "Beschuldigte" immer noch unschuldig.
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anigunner
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Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: CD Projekt lässt abmahnen
Nicht nur gegenüber dem Kunden, sondern auch immer mehr die Firmen untereinander. Man braucht sich ja nur das Drama mit Apple und Samsung ankucken. Da liegt meiner Meinung nach einiges schief was die "Rechteverwertung" angeht wenn man wegen jeder Kleinigkeit gleich vor Gericht geht und Unsummen verpulvert die anderswo besser aufgehoben wären...KOK hat geschrieben: Ansonsten bin ich aber Ihrer Meinung, rein vom moralischen Aspekt her. Es ist ja jetzt nicht nur CD Project, in allen anderen Bereichen nimmt dieser Abmahn-Wahn auch an Fahrt auf und der Kunde wird immer sofort zur Kasse gefordert.
Alles hat seine Licht- und Schattenseiten, und CD Projekt wird aus dieser Aktion sicher nicht nur Vorteile schöpfen. Sie müssen halt abwegen ob es ihnen das Wert ist. Ich persönlich, losgelöst von der Raubkopiethematik, halte von solchen Prozessgängen nicht wirklich viel. Viel heiße Luft, und die Probleme die der Kern des ganzen sind werden damit nicht ansatzweise gelöst. Zudem spielt es einer gewissen Klientel Argumente in die Hand, die man eigentlich nicht unterstützen müsste.....
- Brakiri
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Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: CD Projekt lässt abmahnen
Wie ungenügend die Rechte der Käufer bei Software sind, und wie sinnvoll ein "Demo-ziehen" sein kann, zeigt Flatout 3.
Den Namen missbraucht um ein Schrottspiel par excellence auf den Markt zu werfen, den Fans von Flatout 2 so das Geld aus der Tasche zu ziehen, und mit Steamzwang verhindern, das die Leute ihr Geld zurückbekommen, wenn sie merken, was für einen Schund sie da grade gekauft haben.
Viele Law&Order-Vertreter hier scheinen solche Aktionen noch nicht am eigenen Leib gespürt zu haben, denn dann wäre man wohl etwas vorsichtiger mit der vehementen Verteidigung dieser Abmahn-Vorgehensweise.
Ich kann jetzt schon sagen, dass dieser Kampf bereits verloren ist. Jede Ressource, sei es Geld oder Arbeitskraft, um den Kopierern das Handwerk legen zu wollen ist verschwendet, denn die Industrie und die Politiker als hörige Gehilfen, können garnicht so schnell DRM-Massnahmen verbessern und Gesetze verschärfen, wie Crackergruppen&Co neue Wege auftun, eine Kopie und digitale Verbreitung weiterhin möglich zu halten.
Mein Tipp:Verzichtet auf DRM und bringt qualitativ gute Spiele raus. Der Rest erledigt sich von selber.
DRM-Massnahmen und Leute verklagen wird weder kurz noch mittelfristig für hörere Verkäufe sorgen, im Gegenteil. Die strafrechtliche Verfolgung potenzieller Käufer wird eher für eine schrumpfende Zahl von Käufern sorgen, denn ist der Ruf erst ruiniert....
Den Namen missbraucht um ein Schrottspiel par excellence auf den Markt zu werfen, den Fans von Flatout 2 so das Geld aus der Tasche zu ziehen, und mit Steamzwang verhindern, das die Leute ihr Geld zurückbekommen, wenn sie merken, was für einen Schund sie da grade gekauft haben.
Viele Law&Order-Vertreter hier scheinen solche Aktionen noch nicht am eigenen Leib gespürt zu haben, denn dann wäre man wohl etwas vorsichtiger mit der vehementen Verteidigung dieser Abmahn-Vorgehensweise.
Ich kann jetzt schon sagen, dass dieser Kampf bereits verloren ist. Jede Ressource, sei es Geld oder Arbeitskraft, um den Kopierern das Handwerk legen zu wollen ist verschwendet, denn die Industrie und die Politiker als hörige Gehilfen, können garnicht so schnell DRM-Massnahmen verbessern und Gesetze verschärfen, wie Crackergruppen&Co neue Wege auftun, eine Kopie und digitale Verbreitung weiterhin möglich zu halten.
Mein Tipp:Verzichtet auf DRM und bringt qualitativ gute Spiele raus. Der Rest erledigt sich von selber.
DRM-Massnahmen und Leute verklagen wird weder kurz noch mittelfristig für hörere Verkäufe sorgen, im Gegenteil. Die strafrechtliche Verfolgung potenzieller Käufer wird eher für eine schrumpfende Zahl von Käufern sorgen, denn ist der Ruf erst ruiniert....
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Easy Lee
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Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: CD Projekt lässt abmahnen
Über was wird hier eigentlich diskutiert? Die waren so nett das Ding kopierschutzfrei auszuliefern und manche verstehen das als Einladung sich das Spiel zu saugen. Was für ein verkorkstes Rechtsempfinden dahinterstecken muss, dass raubkopieren okay sei, ist mir schleierhaft. Speziell in diesem Fall. Bei EA bspw. kann man ja durchaus wieder ein anderes moralisches Empfinden zur Sache haben...
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TermiXx
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Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: CD Projekt lässt abmahnen
Es gibt halt sehr viele Berechnungsmethoden, die von Gerichten entwickelt wurden, z.B. Schaden inkl. entgangener Gewinn oder abstruse Lizenzgebühren. Ich habe bisher allerdings nur Abmahnungen gesehen, wo das Spiel/Musik über Torrent geladen wurde, dort ist ja gleichzeitig auch immer die Verbreitung gegeben, wenn ich mich nicht irre.Erynhir hat geschrieben:Und 750 Euro zu verlangen ist schon dreist, da fehlt doch jegliche Begründung. [...] aber die verlangte Summe als Schadensersatz? Wo ist der Beweis das dieser Schaden entstanden ist und wie kann es sein dass der Publisher das einfach so verlangen kann, mit welcher Begründung?
Ich weiß ja nicht ob ich ein falsches Rechtsverständnis habe, aber Bestrafung und Berufung auf Schadensersatz haben Gerichte zu entscheiden, und kein Unternehmen/Privatpersonen. Die Abmahn-Anwälte und deren Klientel gehören gezügelt, das nimmt seit längerem absurde Züge an.
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Übrigens nicht nur dein Rechtsempfinden scheint anders zu sein
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 59036.html
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Termix
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Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: CD Projekt lässt abmahnen
Irgendwie klappt das mit meinem neuen Usernamen nicht so toll o0
- Brakiri
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Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: CD Projekt lässt abmahnen
Hä? Wo sagt denn das hier jemand?darkrockerXX hat geschrieben:Über was wird hier eigentlich diskutiert? Die waren so nett das Ding kopierschutzfrei auszuliefern und manche verstehen das als Einladung sich das Spiel zu saugen. Was für ein verkorkstes Rechtsempfinden dahinterstecken muss, dass raubkopieren okay sei, ist mir schleierhaft. Speziell in diesem Fall. Bei EA bspw. kann man ja durchaus wieder ein anderes moralisches Empfinden zur Sache haben...
Hast du überhaupt die Diskussion verfolgt, oder wolltest du nur was schreiben?
Es geht um Sinn und Unsinn solcher Versuche, die Menge der Kopien einzudämmen.
Ich halte Klagewellen und die Kriminalisierung nicht für einen Weg, der am Ende des Tages funktioniert.
Wer jetzt kopieren will, dem ist es egal, ob er einen Crack laden muss, oder nicht. Fehlender Kopierschutz erhöht die Menge der Kopien daher wohl nicht signifikant.
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johndoe702031
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Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: CD Projekt lässt abmahnen
Das Problem ist gar nicht nur die Höhe des zu zahlenden Betrags allein, sondern v.a. die Kombination mit der fast schon erpresserischen Art und Weise, wie er eingefordert wird. Letztlich ist eine Abmahnung nichts anderes als ein "Angebot" des Rechteinhabers, gegen Zahlung des Betrags X + Unterlassungserklärung gütigerweise von einem Gerichtsverfahren abzusehen. Dieses Angebot ist jedoch fast immer verhandelbar, und wie auf einem Basar wird zunächst ein utopisch hoher Preis für diese Form der Absolution gefordert. Dem "Sünder" wird allerdings unter Androhung drakonischer Konsequenzen vorgegaukelt, der geforderte Betrag sei final, seriös berechnet und ergäbe sich zwingend aus dem Rechtsbruch und dem daraus entstandenen tatsächlichen Schaden. Was natürlich vollkommener Quatsch ist. Das ganze wird teils auf eine Art und Weise vorgetragen, die man durchaus als quasi-erpresserisch bzw. -mafiös bezeichnen kann. [Es kursierten ja bereits Abmahnungen im Internet, bei denen einem vor lauter Dreistigkeit echt die Kinnlade runterklappt (gerade im Porno-Bereich, da zieht die "Erpressung" wegen der Peinlichkeit eines drohenden Verfahrens noch wirkungsvoller!); es ist ein Wunder, dass nicht mitlerweile Pakete verschickt werden, aus denen zwei schlipstragende Anwälte herausspringen und einem bei Zahlungsverweigerung erstmal die Wohnung mit Baseballschlägern zertrümmern.]USERNAME_2257373 hat geschrieben:Es gibt halt sehr viele Berechnungsmethoden, die von Gerichten entwickelt wurden, z.B. Schaden inkl. entgangener Gewinn oder abstruse Lizenzgebühren. Ich habe bisher allerdings nur Abmahnungen gesehen, wo das Spiel/Musik über Torrent geladen wurde, dort ist ja gleichzeitig auch immer die Verbreitung gegeben, wenn ich mich nicht irre.Erynhir hat geschrieben:Und 750 Euro zu verlangen ist schon dreist, da fehlt doch jegliche Begründung. [...] aber die verlangte Summe als Schadensersatz? Wo ist der Beweis das dieser Schaden entstanden ist und wie kann es sein dass der Publisher das einfach so verlangen kann, mit welcher Begründung?
Ich weiß ja nicht ob ich ein falsches Rechtsverständnis habe, aber Bestrafung und Berufung auf Schadensersatz haben Gerichte zu entscheiden, und kein Unternehmen/Privatpersonen. Die Abmahn-Anwälte und deren Klientel gehören gezügelt, das nimmt seit längerem absurde Züge an.
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Übrigens nicht nur dein Rechtsempfinden scheint anders zu sein
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Ich bin daher auch sehr für eine verbindliche gesetzliche Rahmen-Regelung dieser Abmahnprozeduren, um die Auswüchse etwas einzudämmen. Dazu gehören imo:
- Schadensdeckelung, nicht nur die Anwaltsgebühren betreffend, für die es ja schon die 100 €- Regelung bei einfachen Verstößen gibt. Angemessen scheint mir für den geltend gemachten Schaden die übliche Lizenzanalogie (=aktuell üblicher Kaufpreis eines Titels) + Kosten der Rechtsverfolgung + evtl. eine Uploadpauschale (wobei diese wegen der Undurchsichtigkeit/Unmöglichkeit der Schadensermittlung im Zweifel gering zu halten wäre), so dass man dann grob beim 2-3fachen des Kaufpreises landen sollte. Alles, was da deutlich drüber hinaus geht, ist für mich blanker Wucher/Abzocke und widerspricht dem Sinn eines Schadensersatzes, der ja keine Bereicherung sein soll, sondern nur Schäden derart ausgleichen soll, dass der Geschädigte bei +/- Null landet. Allein eine Deckelung würde Abmahnungen und erst recht Prozesse unattraktiver machen und die Welle eindämmen, da muss man wohl kein Prophet sein.
- Regeln für klar verständliche, nicht in bewusst übertriebenem Juristendeutsch aus dem Paragraphendschungel verklausulierte Formulierungen (auch für Laien verständlich), Vermeidung von Drohungen und Einschüchterungen, ausgewogene Rechtsbelehrungen - dazu gehört für mich auch, nicht nur massenhaft negative Folgen als juristisches Sodom-und-Gomorrha-Szenario bei Zahlungsverweigerung anzudrohen, sondern z.B. auch darauf hinzuweisen, dass auch der Abgemahnte Rechte hat (z.B. kann er seinerseits Klage gegen den Abmahner erheben, wenn er berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abmahnung hat).
- Es kann eigentlich nicht angehen, dass je nach Gerichtsbezirk völlig uneinheitliche Auffassungen bestehen, ab wann eine Abmahnung unberechtigt ist und wann nicht. OLG Hamm hat andere Kriterien als OLG Jena hat andere Kriterien als OLG München..... Das finde ich sehr verwirrend, denn so hängt es vom jeweiligen Bezirk ab, wie "dreist" solche Abmahnungen sein dürfen und ab wann die Grenze des Erlaubten überschritten ist. Im Zweifel sind dann Abmahner natürlich in der Region im Vorteil, die da eher Fünfe gerade sein lässt bzw. die eher Rechteinhaber-affin agieren. Auch hier wären eindeutige Kriterien wünschenswert.
Das wären so grob meine Vorschläge, um diesem Irrsinn etwas Einhalt zu gebieten. Wenn wir schon bei jeder zu kleingedruckten Nährstofftabelle nach Verbraucherschutz schreien, dann doch bitte auch bei diesen anwaltlichen Abmahn-Amokläufen. Und bevor hier gleich rumgeblökt wird, dass jawohl die Raubkopierer und nicht die Rechteinhaber bzw. deren Anwälte die Bösen sind und drakonische Strafen voll verdient haben: Nein. Bitte sauber zwischen Straf- und Zivilrecht differenzieren. Schadensersatz soll niemanden bestrafen und muss in einem nachvollziehbaren Verhältnis zum real (oder in der digitalen Welt seriös vermuteten) entstandenen Schaden stehen. Auch wenn die Raubkopierer sich falsch verhalten haben, darf das keine Rechtfertigung für Willkür, Maßlosigkeit oder geldgeiles Profitstreben sein. Und wenn ein vertretbares und gesundes Maß nicht von selbst an den Tag gelegt wird, dann sollten da schleunigst ein paar Gesetze für die nötige "Moral" sorgen.
- FuerstderSchatten
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Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: CD Projekt lässt abmahnen
[quote="SardoNumspa"]
Dein Nick ist ja mal hammergeil. Verdammt, dass mir der nicht eingefallen ist. Es leben die Eddie Murphie Filme aus den 80ern.
Dein Nick ist ja mal hammergeil. Verdammt, dass mir der nicht eingefallen ist. Es leben die Eddie Murphie Filme aus den 80ern.
- Brakiri
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Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: CD Projekt lässt abmahnen
@SardoNumspa
Schöner Post, dem ich mich nur 100%ig anschliessen kann.
Es gab mal einen Vorstoss, solche Abmahnungen kostentechnisch auf 50-100€ zu deckeln.
http://www.it-news-world.de/news_866/Zy ... en+deckeln
Leider ist das wieder fallengelassen worden, bzw. so formuliert worden, dass diese Klausel selten anwendbar ist. Wohl auf Druck der Industrie, aber vorallem auch der Interessengemeinschaften der Juristen, zu denen ja auch über 50% der Politiker gehören.
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
Es gibt extrem viele "überschüssige" Juristen(2k werden jährlich gebraucht, 10k machen jährlich ihnen Abschluss), und ein Teil davon scheint sich wirklich, wie Schimmel auf dem Brot, ein parasitäres Auskommen damit zu finanzieren, indem man Gesetzeslücken wie diesen Abmahnschwachsinn ausnutzt.
Ganze Kanzeleien LEBEN von Abmahnungen!
Soviel ich weiss(!), sind wir das einzige Land, indem ein Jurist ohne Auftrag des Rechteinhabers abmahnen kann.
Für einen "Rechtstaat" sehr traurig das ganze.
Schöner Post, dem ich mich nur 100%ig anschliessen kann.
Es gab mal einen Vorstoss, solche Abmahnungen kostentechnisch auf 50-100€ zu deckeln.
http://www.it-news-world.de/news_866/Zy ... en+deckeln
Leider ist das wieder fallengelassen worden, bzw. so formuliert worden, dass diese Klausel selten anwendbar ist. Wohl auf Druck der Industrie, aber vorallem auch der Interessengemeinschaften der Juristen, zu denen ja auch über 50% der Politiker gehören.
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
Es gibt extrem viele "überschüssige" Juristen(2k werden jährlich gebraucht, 10k machen jährlich ihnen Abschluss), und ein Teil davon scheint sich wirklich, wie Schimmel auf dem Brot, ein parasitäres Auskommen damit zu finanzieren, indem man Gesetzeslücken wie diesen Abmahnschwachsinn ausnutzt.
Ganze Kanzeleien LEBEN von Abmahnungen!
Soviel ich weiss(!), sind wir das einzige Land, indem ein Jurist ohne Auftrag des Rechteinhabers abmahnen kann.
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andi2k78
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Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: CD Projekt lässt abmahnen
Abmahnungen sind eine Plage gegen die kein Kraut gewachsen ist.
Angeblich ist das Verfahren mit dem die ip Adresse herausgefunden wird ja "so" sicher.
Sobald man sich nur etwas damit beschäftigt wird klar das es eben nicht sicher ist.
Ich habe mal über einen Fall gelesen wo von der Telekom die Herausgabe von Personendaten aufgrund ip ermittlung verlangt wurde.
Besagte ip Adresse konnte ca. 70 Haushalten zugeordnet werden.
Genauer gings nicht.(angeblich)
Daraufhin ging an besagte 70 Haushalte eine Unterlassungserklärung raus.
Keiner kümmert sich darum welcher von denen es war.
Es geht nur darum Geld zu verdienen.
Die Telekom ist eh überlastet und gibt alle Daten raus auf Anfrage der Abmahner, bei der Bonner Staatsanwaltschaft läufts genauso.
Finde die Aktion äußerst fragwürdig von cd projects.
Angeblich ist das Verfahren mit dem die ip Adresse herausgefunden wird ja "so" sicher.
Sobald man sich nur etwas damit beschäftigt wird klar das es eben nicht sicher ist.
Ich habe mal über einen Fall gelesen wo von der Telekom die Herausgabe von Personendaten aufgrund ip ermittlung verlangt wurde.
Besagte ip Adresse konnte ca. 70 Haushalten zugeordnet werden.
Genauer gings nicht.(angeblich)
Daraufhin ging an besagte 70 Haushalte eine Unterlassungserklärung raus.
Keiner kümmert sich darum welcher von denen es war.
Es geht nur darum Geld zu verdienen.
Die Telekom ist eh überlastet und gibt alle Daten raus auf Anfrage der Abmahner, bei der Bonner Staatsanwaltschaft läufts genauso.
Finde die Aktion äußerst fragwürdig von cd projects.
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AngryDwarf
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Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: CD Projekt lässt abmahnen
Wie hier schon ein paar mal geschrieben wurde, wird das Spiel beim Download ja regelmäßig gleichzeitig hochgeladen. Wer hier bei der Lizenzanalogie nur nach dem Wert der Spielelizenz fragt, betrachtet aber die Sache zu einseitig. Richtiger müsste man fragen, was der Nutzer dafür zahlen müsste, das Spiel zu nutzen und (für die Zeit des Downloads) kostenfrei online zu stellen (zumindest in den bereits geladenen Teilen). Hier dürfte aber eine deutlich höhere Gebühr fällig sein als für eine einfache private Nutzungslizenz. Beträge um die €500 scheinen mir da nicht utopisch zu sein.
Ärgerliche ist aber die Art der Nutzung von Abmahnungen durch einschlägige Kanzleien. Hier wird bewusst der Streitwert sehr kreativ bestimmt, um so den Streitwert zu erhöhen. Die Deckelung der Anwaltskosten nach § 97a II UrhG ist da natürlich eine im Grunde sinnvolle Idee, die ja bekanntlich eher mäßig umgesetzt wurde. Was sind einfach gelagerte Fälle? Ist filesharing außerhalb des geschäftlicher Verkehrs anzusiedeln? etc... Tendenziell sinnvoller wäre hier meiner Meinung nach wohl ein schärferes Abstellen auf die schadensersatzrechtlich eigentlich sowieso zu stellenden Frage, ob das Einschalten eines Anwalts überhaupt notwendig war. War dies nicht der Fall, dann können die Kosten auch nicht erstzt werden. Tendenziell hieße das wohl, dass die Verwaltungsabteilung des Rechteinhabers ein die Abmahnung mit der Unterlassungserklärung versendet. Wenn jetzt vom Abgemahnten Widerspruch eingelegt wird, ist im Regelfall auch seitens des Abmahners die Beiziehung eines Anwalts sinnvoll und voll (in Höhe der gesetzlichen Gebühren) ersatzpflichtig.
Letztlich sollte jeder hier bei einer Bewertung zwischen dem (absolut zu recht) vorgehenden Rechteinhaber und den (leider zahlreichen) schwarzen Schafen in der Anwaltsbranche unterscheiden.
Und vielleicht wären hier tatsächlich mal ein paar strafrechtliche Verfahren (Schadensersatz soll wie hier schon geschrieben wurde ja gerade keine Strafe sein) sinnvoll. Leider haben aber viele Staatsanwaltschaften aufgrund interner Arbeitsüberlastung intern schon Anweisungen, solche Anzeigen regelmäßig gegen Zahlung einer geringen Auflage - wenn überhaupt - einzustellen, was rechtsstaatlich auch nicht wirklich befriedigend ist.
Ärgerliche ist aber die Art der Nutzung von Abmahnungen durch einschlägige Kanzleien. Hier wird bewusst der Streitwert sehr kreativ bestimmt, um so den Streitwert zu erhöhen. Die Deckelung der Anwaltskosten nach § 97a II UrhG ist da natürlich eine im Grunde sinnvolle Idee, die ja bekanntlich eher mäßig umgesetzt wurde. Was sind einfach gelagerte Fälle? Ist filesharing außerhalb des geschäftlicher Verkehrs anzusiedeln? etc... Tendenziell sinnvoller wäre hier meiner Meinung nach wohl ein schärferes Abstellen auf die schadensersatzrechtlich eigentlich sowieso zu stellenden Frage, ob das Einschalten eines Anwalts überhaupt notwendig war. War dies nicht der Fall, dann können die Kosten auch nicht erstzt werden. Tendenziell hieße das wohl, dass die Verwaltungsabteilung des Rechteinhabers ein die Abmahnung mit der Unterlassungserklärung versendet. Wenn jetzt vom Abgemahnten Widerspruch eingelegt wird, ist im Regelfall auch seitens des Abmahners die Beiziehung eines Anwalts sinnvoll und voll (in Höhe der gesetzlichen Gebühren) ersatzpflichtig.
Letztlich sollte jeder hier bei einer Bewertung zwischen dem (absolut zu recht) vorgehenden Rechteinhaber und den (leider zahlreichen) schwarzen Schafen in der Anwaltsbranche unterscheiden.
Und vielleicht wären hier tatsächlich mal ein paar strafrechtliche Verfahren (Schadensersatz soll wie hier schon geschrieben wurde ja gerade keine Strafe sein) sinnvoll. Leider haben aber viele Staatsanwaltschaften aufgrund interner Arbeitsüberlastung intern schon Anweisungen, solche Anzeigen regelmäßig gegen Zahlung einer geringen Auflage - wenn überhaupt - einzustellen, was rechtsstaatlich auch nicht wirklich befriedigend ist.
- tschief
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Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: CD Projekt lässt abmahnen
Brakiri hat geschrieben:
Der Vergleich mit der Schokolade hinkt alleine deshalb schon wieder, weil es um ein materielles Gut geht, nicht um ein immaterielles. Die angebissene Schokolade hatte Herstellungskosten, und ist nun unverkäuflich, ergo ein realer Verlust. Eine Kopie, angefertigt von einer Crackergruppe hat der Firma die das Spiel entwickelt/publiziert hat, keine Mehrkosten verursacht und hat auch keinen zählbaren Schaden angerichtet.
Dennoch ist der Vergleich nicht schlecht - wenn man ihn ein wenig erweitert!
Stell dir vor, die Schokolade (besser: Kleidungsstück aber wir bleiben mal bei der Schokolade) kann mitgenommen/gestohlen (kopiert) werden, und die Original-Schokolade bleibt an Ort und Stelle! Nicht jeder, der die Schokolade mitnimmt, hätte sie auch gekauft! Dennoch ist es doch moralisch nicht rechtzufertigen ein Gut, für das jemand anderes gearbeitet hat kostenlos mitzunehmen, obwohl gezahlt werden müsste!
Nicht falsch verstehen, ich denke auch dass der finanzielle Schaden von Raubmordkopien eher gering ist! Aber moralisch vertretbar ist das ganze nicht! Der Verkäufer kann entweder die Schokolade auf eigene Kosten besser schützen und sich den Zorn der Konsumenten aufhalsen, oder die Schokolade weiterhin ungeschützt lassen und alle Personen die mit dieser Schokolade ohne Quittung herumlaufen abmahnen!
Es ist nicht zu bestreiten, dass es hier von beiden Parteien her ein Problem gibt! Eine Einigung wird wohl nie zustande kommen - und wenn, dann zugunsten des Stärkeren (wer schliesst sich effektiver zusammen - Die Konsumenten oder die Verkäufer)!
Leider ist unsere Rechtssprechung so kompliziert, das bei so einem
komplexen Thema zu viele verschiedene Meinungen (und persönliche Interessen) mitspielen, als dass je ein eindeutiges Urteil gefällt werden kann, das allen passt!
-
Sir0Kuhl
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Re: Kommentar
So nach dem Motto: "Oh, dieser Stuhl hier in deinem Haus ist nicht angekettet. Dann verstehe ich das so, dass ich ihn mitnehmen darf.". Oder wie?Paranidis68 hat geschrieben:Das ist dann aber peinlich. Ein Produkt, was nicht geschützt wurde, kann man auch anders verstehen.
Was jetzt wieder die Kopierschutzfrage anstachelt.
Hätten sie es wenigsten minimal geschützt, dann wäre es berechtigt. Aber so ist das eher peinlich.
Genauso könnten ich und andere CDP ankreiden, dass man den Bonus usw. nicht regestrieren konnte.
Das war nämlich ne Katastrophe. Also Ball flach halten.
Tut mir Leid, dass ich das sage, aber du kommst mir reichlich bescheuert vor.
