Der "alte" Schnäppchen-[Sammelthread]

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Zero Enna
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Beitrag von Zero Enna »

für 2,49 würd ich mir das schon gern giften lassen, könnt das jmd machen? würd gern per paypal zahlen/überweisen wenn das möglich is
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bondKI
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Beitrag von bondKI »

iNACTiVEEEE hat geschrieben:Wird nicht funktionieren, Steam checkt am Checkout die IP.
Es gibt dennoch Mittel und Wege dies mehr als gut zu umgehen, PSC sei dank... mehr sag ich nicht.
mkay87
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Beitrag von mkay87 »

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Scorcher24_
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Beitrag von Scorcher24_ »

Nimm den Referral Link raus, danke.
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Killernator
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Beitrag von Killernator »

Killernator hat geschrieben:Ich habe ja mal wegen Assassin's Creed hier geschrieben weil ich es mir kaufen wollte, aber die Sprache nur auf Englisch ging. Jetzt würde ich gerne wissen ob ich es kaufen könnte und mir dann das Spiel mit der gewünschten Sprache runterladen kann. Ich hätte also die Original DVD, würde aber den Raubkopierten installieren und den Originalen Key benutzen . Wäre sowas OK, oder wäre es auch illegal? Ich hätte ja auch das Originale bei mir zuhause.
Keiner ne Antwort?
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schefei
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Beitrag von schefei »

Killernator hat geschrieben:
Killernator hat geschrieben:Ich habe ja mal wegen Assassin's Creed hier geschrieben weil ich es mir kaufen wollte, aber die Sprache nur auf Englisch ging. Jetzt würde ich gerne wissen ob ich es kaufen könnte und mir dann das Spiel mit der gewünschten Sprache runterladen kann. Ich hätte also die Original DVD, würde aber den Raubkopierten installieren und den Originalen Key benutzen . Wäre sowas OK, oder wäre es auch illegal? Ich hätte ja auch das Originale bei mir zuhause.
Keiner ne Antwort?
Das musst du selbst Entscheiden, gesetzlich ist es nicht verboten.
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Killernator
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Beitrag von Killernator »

Und mit den Ubilauncher sollten es ja auch keine Probleme geben oder?
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Aquetas
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Beitrag von Aquetas »

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Caduryn
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Beitrag von Caduryn »

Killernator hat geschrieben:Und mit den Ubilauncher sollten es ja auch keine Probleme geben oder?
Das einzige problem könnte sein wenn du es über peer2peer downloadest, d.h. wenn du gleichzeitig uploadest, also torrent, das ist verboten.

Dem Launcher ist es ziemlich schnuppe woher das Programm kommt, solange der Key gültig ist. 8)
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bondKI
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Beitrag von bondKI »

Caduryn hat geschrieben:Das einzige problem könnte sein wenn du es über peer2peer downloadest, d.h. wenn du gleichzeitig uploadest, also torrent, das ist verboten.
Mal abgesehen davon, dass auch das downloaden ansich verboten ist, ist dies in seinem Fall so oder so legal da er das Spiel ja bereits gekauft hat.
Ugchen
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Beitrag von Ugchen »

Wieder so eine Falschinformation....

Downloads sind NICHT illegal. Peer2Peer ist illegal, weil es jemand uploaded.
Uploaden ist illegal. ;)
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Levi 
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Beitrag von Levi  »

Ugchen hat geschrieben:Wieder so eine Falschinformation....

Downloads sind NICHT illegal. Peer2Peer ist illegal, weil es jemand uploaded.
Uploaden ist illegal. ;)
der download von urherberechtlich geschützten Material, ohne dessen zustimmung ist bei uns genauso illegal .... nur wird er nicht so verfolgt ...
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bondKI
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Beitrag von bondKI »

Ugchen hat geschrieben:Wieder so eine Falschinformation....
Tja, seit einer Gesetzesänderung vor ca 3 Jahren, ist es das doch.
Ugchen
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Beitrag von Ugchen »

Echt?
Dann ist da aber was an mir vorbeigegangen.

Ich war bisher immer nur auf dem Wissensstand, dass das "anbieten urheberrechtlich geschützten Materials" illegal ist und der DL nicht.
Wäre ja gleichzusetzen, wenn man auf der Straße schreit "Wer schenkt mir eine Musik-CD?" und einer ankommt, der sie vorher geklaut hat und mir schenkt.
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Levi 
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Beitrag von Levi  »

ich muss passen, wenn es um den konkreten Artikel ging, aber im Grunde verhält es sich afair so (bei uns! .. es gibt andere länder, da wird wirklich so gedacht, wie du es beschreibst):

Wenn offensichtlich ist, dass die Daten aus einer Illegalen Quelle oder besser gesagt, nicht im Einverständnis des Rechteinhabers, stammen, dann ist auch der Download illegal. kein wenn und aber zum Thema illegal.

Aber trotzdem gibt es ein "aber": dieses Vergehen wird wohl nicht besonders stark verfolgt, weil es erstens schwerer nachzuweisen ist, und zweitens (glaube ich zumindest) nicht so hoch mit Strafzahlungen belastet ist ... dementsprechend "lohnt" es sich für die Medienindustrie nicht wirklich ;) ...

(zugegeben, hier ist ein bisschen Halbwissen am Werke, da ich selbst auf die schnell nicht den entsprechenden Absatz finde, aber ich bin mir irgendwo sehr sicher was den Zusammenhang anging.)



http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/p ... recht.html
(sieht seriös genug aus, in meinen augen X)
Ab 2008

Ab dem 01. Januar 2008 stellt bereits der Download einer offensichtlich rechtwidrig hergestellten oder offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachten Vorlage eine Urheberrechtsverletzung dar, die zivilrechtlich belangt werden kann. Bisher war nur der Upload, also das eigene Anbieten solcher Werke in Netzwerken verboten.

Im Klartext: Wer jetzt noch aus Tauschnetzen Musik und Videos runterlädt, macht sich in der Regel bereits mit dem Download einer Urheberrechtsverletzung schuldig, wenn klar ist, dass die Vorlage nicht legal sein konnte, z.B. bei aktuellen Kinofilmen und Musikstücken.

Es dürfte wohl eher selten der Fall zutreffen, dass sich gute Freunde über ein Tauschnetz lediglich rechtmäßig erstellte Privatkopien zukommen lassen. Selbst wenn das beabsichtigt gewesen wäre, sind die Tauschbörsennutzer regelmäßig gezwungen, Dateien auf ihrem Rechner allen Mitgliedern anzubieten, so dass im Moment der Downloadfreigabe alle Mitglieder des Netzwerks selbst downloaden könnten - womit zumindest für die fremden Mitglieder keine Privatkopie mehr gegeben wäre.
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Wer aber ausserhalb von Tauschnetzen für den Download bei einem Portal einen angemessenen Preis für die Musik oder den Film gezahlt hatte, z.B. bei einem seriös erscheinenden Musik- oder Filmanbieter, muss nicht von einer offensichtlich rechtswidrigen Vorlage oder deren rechtswidrigen Zugänglichmachung ausgehen. In einem solchen Fall ist weder der Download noch die Privatkopie verboten.

Was ein angemessener Preis ist, bestimmt natürlich der Markt. Den sollte man zum Downloadzeitpunkt kennen. Gleichfalls darf der verlangte Preis nicht auffällig vom Marktpreis abweichen. Kosten von der Hälfte oder einem Viertel des Marktpreises sind regelmäßig auffällig, es sei denn, es handelt sich um eine nachvollziehbare Aktion eines bekannten und seriösen Anbieters.