Aber danke EA - nachdem ich anfänglich noch gehyped war, habe ich so einiges gespart.
Die paranoide und größenwahnsinnige Vorgehensweise der Oligopolpublischer ist zwar schlecht für die Qualität der Spiele, aber gut für mein Konto!
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Hier möchte ich mich auch mal einklinken.Dunkeliz hat geschrieben:Paranoid sin hier wohl ganz andere.Wigggenz hat geschrieben:Die paranoide und größenwahnsinnige Vorgehensweise der Oligopolpublischer ist zwar schlecht für die Qualität der Spiele, aber gut für mein Konto!
Ja was will er sich denn alles herausnehmen? Oder besser gefragt, was kann er sich alles herausnehmen? Hier sollten sich einige mal mit dem Thema EULA näher auseinandersetzen, anstatt ahnungslos Käse zu verzapfen.Mr.Wayne hat geschrieben: Man braucht sich nur die Nuttzungsbedingungen durchlesen und erkennen was der Publisher sich alles herausnehmen möchte. Das kann man durchaus als paranoid bezeichnen. Mit Unterhaltungssoftware hat das alles nichts mehr gemein.
Solche Aussagen sprechen Bände. Es heisst im Klartext, dass die Mehrheit sich die Texte nie durchlesen, sonst würde man sich nicht erst nach dem Aufbauschen der Medien entschliessen es nicht zu benutzen... nach dem man es bereits installiert hat und hätte sich mitunter wahrscheinlich einige andere Programme/Spiele nicht installiert, bsw. STEAM, Windows OS.Serieux hat geschrieben:un zack wirds deinstalliert
Hier sehe ich sämtliche Games Magazine und OnlineGamesPortale in die Pflicht.Freakstyles hat geschrieben:![]()
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Aber versuch das mal nem 15-19 jährigen klarzumachen. Jemandem der es garnicht anders gewohnt ist als sein Leben auf Facebook oder sonst wo komplett preiszugeben,
Worauf möchtest du mit dieser Aussage hinaus?Dunkeliz hat geschrieben:Ja was will er sich denn alles herausnehmen? Oder besser gefragt, was kann er sich alles herausnehmen? Hier sollten sich einige mal mit dem Thema EULA näher auseinandersetzen, anstatt ahnungslos Käse zu verzapfen.
Ein guter Anfang wäre...
http://de.wikipedia.org/wiki/Endbenutzer-Lizenzvertrag
Wäre doch witzig, wenn solche Sachen zur Folge hätten, dass entsprechende Spiele einfach nur noch ab 18 freigegeben werden. Dann würden die Publisher wahrscheinlich ganz schnell zurückrudern.Mr.Wayne hat geschrieben:Man kann so gut wie kein Spiel mehr sorglos installieren ohne sich Datenerfassungstechnisch auszuliefern. Wir kaufen inzwischen keine Spiele mehr, sondern unterschreiben Nutzungsverträge und gewähren den Publisher äusserts fragwürdige Freiheiten.
Ich frag ich manchmal ob ein 14 jähriger der sich ein Spiel ab 12 Jahren installieren möchte so eine Entscheidung juristisch überhaupt fällen darf, die es einem Publisher erlaubt in seine Privatsphäre in dieser Form einzugreifen.
Denn auf der Verpackung steht nicht drauf, "die Installation und Akzeptanz der Nutzungsbedingungen sind nur von einem Volljährigen zu bestätigen und zu installieren". Der Abschluss von Geschäftsverträgen ist es aber.
Was ich übrigens nicht mal für verkehrt hielt.
Die Sache mit dem Weiterverkauf von account-gebundener Software ist ein völlig andere Sachlage und kann nicht als Fallbeispiel verwendet werden. Es geht um Verwendung und Schutz persönlicher Daten. Selbst wenn es Spyware pur wäre und EA seinen Kunden einen Strick daraus flechten würde, wäre der Konzern ganz schnell einige Köpfe kürzer. Was glaubst du, was das für eine PR gibt? Ganz zu schweigen von Verstössen gegen Datenschutzlinien. Der wirtschaftliche Schaden wäre beträchtlich. Das kann sich EA nicht leisten.Mr.Wayne hat geschrieben:Worauf möchtest du mit dieser Aussage hinaus?Dunkeliz hat geschrieben:Ja was will er sich denn alles herausnehmen? Oder besser gefragt, was kann er sich alles herausnehmen? Hier sollten sich einige mal mit dem Thema EULA näher auseinandersetzen, anstatt ahnungslos Käse zu verzapfen.
Ein guter Anfang wäre...
http://de.wikipedia.org/wiki/Endbenutzer-Lizenzvertrag
Wenn die EULA unwirksam sein sollte, weshalb muss ich sie dann bestätigend "unterzeichnen"? Kennen die keinen Ländercode aus dem Betriebsystem herauslesen und mich dann mit den ungültigen PAssagen verschonen? Jeder Mist Browser kann das auch.
Wenn ich mich als Kunde an diese EULA nicht halten muss, muss es der Anbieter dann auch nicht?
Welche vetragliche Geschäftsbeziehung haben dann Kunde und Anbieter gemeinsam?
Werden die aus den Nutzungsbedingungen geforderten Daten also nicht erhoben und übertragen, weil eine EULA nicht wirksam ist, aber dennoch darin festgehalten ist?
Woher weiss ich als Kunde was nun tatsächlich ausgeführt wird und was nicht?
Ist dieses Urteil zu Steam
http://www.pcgameshardware.de/aid,70497 ... iele/News/
darauf zurückzuführen das eine EULA und die darin vereinbarten Bedingungen unwirksam sind?
Steam ist , wie Origin auch, auch eine Software die sich erst nach dem Kauf das Produktes mitinstalliert und Bedingung zur Verwendung des Spieles. Und wie du siehst, alles andere als "unwirksam".
Diese Zweifel hätten einige vor dem Originspektakel hegen und vorsichtshalber auf Programme und Dienste, wie Windowsbetriebssysteme, Steam, Facebook und Google gänzlich verzichten müssen.Woher weiss ich als Kunde was nun tatsächlich ausgeführt wird und was nicht?
Die Frage ist, ob Origin ggf. .exe Dateien von anderen EA-Spielen prüfen und "anonym" melden kann, ob es sich um Cracks handelt. Dann wären nämlich "EA's Rechte" im Vordergrund und der Cracker auf 100.000 Dollar verklagt.SHADOWLEXX hat geschrieben:Ach, solange man sein gekauftes BF mit Crack im MP spielen kann ist doch latte ob Origin oder nicht
Jetzt lenkst du aber vom eigentlichen Thema und deine eingeworfenen Einwand ab.Dunkeliz hat geschrieben: Die Sache mit dem Weiterverkauf von account-gebundener Software ist ein völlig andere Sachlage und kann nicht als Fallbeispiel verwendet werden. Es geht um Verwendung und Schutz persönlicher Daten. Selbst wenn es Spyware pur wäre und EA seinen Kunden einen Strick daraus flechten würde, wäre der Konzern ganz schnell einige Köpfe kürzer. Was glaubst du, was das für eine PR gibt? Ganz zu schweigen von Verstössen gegen Datenschutzlinien. Der wirtschaftliche Schaden wäre beträchtlich. Das kann sich EA nicht leisten.
Diese Zweifel hätten einige vor dem Originspektakel hegen und vorsichtshalber auf Programme und Dienste, wie Windowsbetriebssysteme, Steam, Facebook und Google gänzlich verzichten müssen.Woher weiss ich als Kunde was nun tatsächlich ausgeführt wird und was nicht?
Falsch.Mr.Wayne hat geschrieben:Entweder sie ist vollständig wirkungslos oder sie ist es nicht.
Mit andern Worten:Selbst wenn alle Teile der Eula rechtswiedrig sind, bis auf einen, dann ist dieser eine trotzdem gültig.Origin Eula hat geschrieben: 10. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nach geltendem Recht unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, wird die Bestimmung so angepasst, dass sie ihrem ursprünglichen Zweck so weit wie möglich entspricht. Die übrigen Bestimmungen des Vertrages bleiben hiervon unberührt.