
@4lpak4: find ich auch, aber ist halt gesetzesbedingt.
Moderatoren: Moderatoren, Redakteure
Du verstehst die Regel anscheinend nicht. Ein Foto eines Tattoos zu zeigen, ist ganz sicher nicht verboten.Zeldafreak64 hat geschrieben:Ach komm, jetzt tut nicht so als wäre das Löschen von verfassungsfeindlichen Symbolen für euch was Neues. Ich mag diese Regel ja auch nicht, aber da kann man in Deutschland nunmal nichts dran ändern.
Weisst du, woher ich diesen Begriff kenne? Von Ephraim Kishon.4lpak4 hat geschrieben:was ich auch scheiße find, als man vor vielen, vielen seiten "jews" witze wie "orange jews" mit mehr als nur fragwürdigen bildern gepostet hat, ist auch keiner eingeschritten.
§86 betrifft Propagandamaterial.Zeldafreak64 hat geschrieben:Aus § 86 StGB entehme ich, dass das Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole im deutschen Raum nur in Dokumentationen, Geschichtsbüchern oder zur Aufklärung damaligen Zeitgeschehens erlaubt ist(oder auch diversen Kunstformen wie Satire). Ein historischer Bezug oder ein Mittel zur Lehre muss demnach gegeben sein. Gab ja sogar schon einen Rechtsstreit, ob es überhaupt erlaubt sei, durchgestrichene Hakenkreuze zu zeigen.
Ich auch nicht. Mir ist jetzt bloß bei genauerer Betrachtung der Paragraphen aufgefallen, daß die ja gar nicht auf Comics zutreffen (und auf Spiele eigentlich auch nicht -meines Erachtens ist jedenfalls jedes Spiel auch Kunst).Zeldafreak64 hat geschrieben:Ich bin kein Jurist, also kann es gut sein, dass du recht hast.
für mich fällt ein tätowiertes hakenkreuz weder unter kunst, noch unter dokumentation. wahrscheinlich hat er sich das "satirisch" stechen lassen.Worrelix hat geschrieben:Ich auch nicht. Mir ist jetzt bloß bei genauerer Betrachtung der Paragraphen aufgefallen, daß die ja gar nicht auf Comics zutreffen (und auf Spiele eigentlich auch nicht -meines Erachtens ist jedenfalls jedes Spiel auch Kunst).Zeldafreak64 hat geschrieben:Ich bin kein Jurist, also kann es gut sein, dass du recht hast.