F.E.A.R. 3 - Deutsche Version ist entschärft

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mr archer
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Re: War vorhersehbar -.-

Beitrag von mr archer »

Starwarsfun1 hat geschrieben:Tja war ja klar, die Pussys die bei der USK arbeiten können mal wieder kein Blut sehen -.-

Die Typen sollte man alle feuern!!! Die sollen dem Spiel NUR eine Alterbeschränkung geben! MEHR NICHT!!!![/b]
Siehe zwei Posts oben drüber.
Zuletzt geändert von mr archer am 22.06.2011 13:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Boesor
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Re: War vorhersehbar -.-

Beitrag von Boesor »

Starwarsfun1 hat geschrieben:
Die Typen sollte man alle feuern!!! Die sollen dem Spiel NUR eine Alterbeschränkung geben! MEHR NICHT!!!![/b]
mehr machen die ja auch nicht.
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Frontschwein91
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Beitrag von Frontschwein91 »

Mirabai hat geschrieben:Die torrent seiten werden sich freuen :), aber bitte selber schuld.

Mirabai
Weil es ja nicht möglich ist die Ausländishce Version zu kaufen :roll:
TheInfamousBoss hat geschrieben:@dcc

Dir ist aber schon klar, dass die USK niemals zensiert?

Die Entwickler bzw. Hersteller zensieren selber - möglicherweise vorab, um gleich eine 18er-Freigabe zu erhalten, die es uncut genauso gegeben hätte.
Und jeder darf sein eigenes Spiel so zensieren, wie er will.
Gibt ja auch so viel andere möglichkeiten wenn die Vorgänger schon alle Indiziert wurden und die USK keine Freigabe der Uncut gibt.
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Boesor
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Beitrag von Boesor »

dcc hat geschrieben:Bis 18 ist es genau genommen Jugendschutz, ab 18 ist es Zensur. Das Gesetz verbietet Zensur (mit Ausnahmen) und der Jugendschutz greift ab 18 auch nicht mehr ! Genau genommen haben wir mit dem Vorgehen der USK eine Missachtung des GG. Würden die Hersteller sie vor das Bundesverfassungsgericht schleifen, so würde die USK garantiert in ihre Schranken verwiesen werden. Vor allem im Anbetracht der EU-Gesetze und der PEGI Regelung. Die USK ignoriert alles und macht ihr eigenes Ding !

Meiner Meinung nach gehören sie in die Kategorie "GEZ" eingeordnet. Durch den Staat geförderte Verbrecher, die nach Willkür arbeiten.
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Womit mal wieder eindeutig bewiesen wäre warum ein einfaches suchen und zitieren von gesetzen nicht! zielführend ist.
Man muss sie auch verstehen, dazu wäre ein rudimentäres verständnis der EU und ihrer Kompetenzen ebenfalls nicht schlecht.
Und das Bundesverfassungsgericht könnte man auch in Frieden lassen.
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Boesor
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Beitrag von Boesor »

TaLLa hat geschrieben:
Ich glaub Raubkopierer brauchen keine entschuldigung. xD Hach solch knuffiges aufrichtiges Denken.
Und doch suchen auffallend viele immer danach um ihr ahndeln zu rechtfertigen.
knuffig aufrechte Spieler wie ich haben da weniger Probleme. :roll:
johndoe1044785
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Beitrag von johndoe1044785 »

TaLLa hat geschrieben:
Was ne ziemliche Milchmädchen Rechnung ist. Klar zensieren sie nicht selbst. Aber wenn die Deligierten kein USK Klebchen auf die Packungen drücken, setzen sie den Entwickler unter Druck zu zensieren. Als böse Zunge könnte man auch sagen, dass es dann zu einer Erpressung kommt. Wenn du nicht zensierst ist der größte Markt Europas für dich weg, wenn du auf uns hörst gibts das Klebchen. Und im Gegensatz zum TÜV ist die Gefährdung von Menschenleben hier kein Argument, es geht im Endeffekt doch nur um reine Zensur und damit auch die Bevormundung von Erwachsenen, die ja eigentlich alles sehen und hören dürfen. Und nur weil die USK passiv wirkt, macht sie ihre "Macht" ziemlich aktiv.
...
du weißt aber schon, wie das bei der usk abläuft, oder?
johndoe1044785
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Beitrag von johndoe1044785 »

nach dieser antwort muss ich davon ausgehen, das du den "netten" beitrag bei gameone nicht richtig verstanden hast.
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Frontschwein91
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Beitrag von Frontschwein91 »

Flextastic hat geschrieben:nach dieser antwort muss ich davon ausgehen, das du den "netten" beitrag bei gameone nicht richtig verstanden hast.
Der beitrag bei gameone war auch extrem Scheiße. Kritik gabs nichtmal in einer Sekunde.

Die Prüfungen ber der USK kosten geld und Zeit und wenn die Vorgänger mit ähnlichem oder Niedrigen Gewaltgrad schon keine Freigabe bekommen haben und dann von der BPJM Indiziert wurden wird wohl Teil 3 der Brutaler ist sicher keine bekommen.
Gears 1 udn 2 wurden auf Liste B Indiziert, da braucht man den noch Brutaleren Teil 3wohl kaum prüfen lassen.

Und wenn die Uncut von Fear 3 geprüft wurde und abgeleht ist das natürlich Zensur durch die Hintertür. Warum?
Weil ungeprüfte Titel es schwarer beim Verkauf haben und viele läden sie nicht führen, nur Medien mit ner Freigabe sind Indizierungssicher, und ne Indizirung ist mit hohen Verlusten verbunden da es keine Werbung und berichterstattung geben darf und die meisten läden keine Index Titel führen.

Im Prinzip heißt es also USK Freigabe oder viel weniger Absatz.--> Zensur oder Verluste.

WO soll das ok sein?! Und es handelot sich hier wohlgemert um Titel die auch Uncut ne 18er Freigabe bekommen könnten.

Die meiste schuld liegt aber beim gesetztgeber der mim §131 ja zu diesen Handlungen zwingt.
johndoe1044785
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Beitrag von johndoe1044785 »

dein beitrag ist mal wieder völlig neben der spur, das hat gerade gar nichts mit dem beitrag von talla und mir zu tun, sry.

btw: hat das immer noch nichts mit der usk zu tun, weil viele scheinbar keine ahnung haben, wie das ganze prüfverfahren abläuft und es NICHT die usk am ende ist, die über die freigabe entscheidet. sie führt nur aus.

außerdem: als wenn das jetzt bei fear oder gow ein verlust wäre^^
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Frontschwein91
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Beitrag von Frontschwein91 »

Natürlich entscheidet die USK aber die Freigabe bzw. das zuständige Prüfgermium die den Titel bewertet.
Informier dich richtig bevor du mir unwisssen unterstells.
Dokkan
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Beitrag von Dokkan »

keine schimmer warum immer alle rum heulen wenn ein spiel ab 18 cut ist
der jugendschutz in DE geht bis zum 21 lebensjahr solange kein ab 21 wertung kommt müst ihr damit leben
mr.digge
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Beitrag von mr.digge »

Und dann werden die Spiele als Vollpreis in den Handel gebracht, respekt. Genialstes Beispiel ist deutsche Version von COD: Black Ops. Ich hab mir damals für 20€ einen russischen Key besorgt und auch dort aktivieren lassen. Ich lasse es einfach nicht mehr zu, für gekürzte Inhalte, egal wie klein sie auch mögen den gleichen Preis hinzublättern, bzw. noch etwas draufzulegen.
n!cker
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Beitrag von n!cker »

@Flextastic:
du weißt aber schon, wie das bei der usk abläuft, oder?
nach dieser antwort muss ich davon ausgehen, das du den "netten" beitrag bei gameone nicht richtig verstanden hast.
Statt hier so lahme Einzeiler rauszuhauen könntest du doch auch sagen wie das mit der usk richtig funktioniert oder?
Aber du hast wahrscheinlich selber keine Ahnung. Nur am Rumtrollen...[/quote]
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greenelve
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Beitrag von greenelve »

Die USK hat einen oder Prüfer, der das Spiel testet und einem Gremium vorstellt, welches dann über die Einstufung entscheidet. Die USK, als staatliche Vertretung, darf dabei das Medium Spiel nicht zensieren! Das ist seit der Nazi-Ära in Deutschland verboten. Das Gremium entscheidet lediglich ob und in welche Gruppe das entsprechende Spiel eingestuft wird. Es gibt natürlich mitunder Hinweise, warum der Titel keine Freigabe bekommen hat und kann entsprechend geändert erneut vorgelegt werden.

Wikilink:
http://de.wikipedia.org/wiki/Unterhaltu ... tkontrolle

Gab auch mal nen Artikel in der Gamestar über das Verfahren der USK. Interessant dabei: Teil des Gremiums oder Vorsitzender (bin mir grad nicht sicher) ist ein, wechselnder, Landesminister.
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Boesor
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Beitrag von Boesor »

mr.digge hat geschrieben:Und dann werden die Spiele als Vollpreis in den Handel gebracht, respekt.
Natürlich. An den Produktionskosten ändert sich doch nichts