Ja, und genau das "nachweislich" ist das Problem. Wie willst du denn nachweisen, daß es wirklich das Spiel war, und die Kiste nicht an Altersschwäche oder sonst irgendwas eingegangen ist?Alking hat geschrieben:Wenn eine Software nachweislich dein Gerät zerstört, dann sind wir beim Schadensersatzanspruch aus §823 BGB. Und dafür brauchst du keine Garantie, die nach 2 Jahren tatsächlich ausläuft.Dr. Hurgan hat geschrieben:Da es ja hauptsächlich um die 60GB-Versionen geht, wage ich das zu bezweifeln. Die sind schon lange aus der Garantie raus, und solange sich Rockstar/Bondi und Sony gegenseitig die Schuld zuschieben, wird wohl keiner einen kostenlosen Ersatz der abgerauchten PS3 finanzieren wollen. Das wäre ja wie ein Schuldeingeständnis.
Klar, du könntest prozessieren, aber da dürfte vermutlich der Selbstbehalt der Rechtschutzversicherung (sofern überhaupt vorhanden) höher sein, als der Zeitwert der Konsole.
