Bundesverfassungsgericht kippt Sicherungsverwahrung

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Sicherungsverwahrung - Ja oder nein?

Natürlich, der Schutz der Öffentlichkeit hat Vorrang vor dem Freiheitsrecht.
4
27%
Nein, innerhalb der Haftstrafe ist genug Zeit den Täter zu therapieren und ihn freiheitstauglich zu machen.
0
Keine Stimmen
Sicherungsverwahrung sollte zeitlich begrenzt sein und dem Täter die Möglichkeit bringen irgendwann wieder frei sein zu können.
5
33%
Wer sicherheitsverwahrt wird hat seinen Anspruch auf Freiheit verwirkt und sollte nicht mehr auf die Straße dürfen.
6
40%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 15

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TomSupreme
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Bundesverfassungsgericht kippt Sicherungsverwahrung

Beitrag von TomSupreme »

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Sicherungsverwahrung in seiner jetzigen Form gekippt. Die Begründung lautet wie folgt:

Die Sicherungsverwahrung, die nur dem Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tätern dient, unterscheide sich nicht deutlich genug von einer Strafhaft. Derzeit genüge der tatsächliche Vollzug der Sicherungsverwahrung nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 14,00.html

Bis Juni 2013 muss der Bund neue Regelungen schaffen. Besonders gefährliche Straftäter bleiben innerhalb enger Grenzen weiterhin in Haft, alle anderen sind bis Jahresende wieder freie Menschen.

Wie seht ihr das....Sicherheitsverwahrung ja oder nein? Und in welcher Form sollte diese umgesetzt werden?
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Zappes
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Beitrag von Zappes »

Alle Antwortoptionen verfehlen das Thema, deswegen kreuze ich keine an.

Der Punkt bei der ganzen Diskussion um die Sicherheitsverwahrung ist die nachträgliche Anordnung. Kritisiert wird, dass nach Absitzen der eigentlichen Strafe nachträglich noch ein zusätzlicher Freiheitsentzug angeordnet wird, der über das ursprüngliche Strafmaß hinausgeht, d.h. der Verurteilte hat keine Ahnung, ob und wann man ihn frei lassen wird. Unproblematisch wäre es dahingegen, wenn eine lebenslange Strafe in der Grundbedeutung tatsächlich lebenslang ohne zeitliche Beschränkung wäre und, wo anwendbar, eine vorzeitige Entlassung vorgesehen würde.

Meine Meinung dazu: Nachträglich einfach noch ein paar Jahre drauflegen ist nicht OK, da stimme ich dem EGMR absolut zu.
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Wulgaru
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Beitrag von Wulgaru »

Ich bin eigentlich auch nur gegen das Wort "nachträglich". Das halte ich willkürlich und unwürdig. Daher muss ich auch sagen das ich mit deinen Antwortmöglichkeiten nichts anfangen kann. :wink:
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TomSupreme
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Beitrag von TomSupreme »

Ok, da hab ich mich wohl verschätzt, und um der eventuellen Diskussion mal unter die Arme zu greifen bitte ich da um ein paar Antwortvorschläge :-)
Zuletzt geändert von TomSupreme am 04.05.2011 13:18, insgesamt 1-mal geändert.
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JesusOfCool
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Beitrag von JesusOfCool »

hmm... gibts sowas eigentlich auch in österreich?
Duschkopf.
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Beitrag von Duschkopf. »

Irgendwie kann ich das Urteil nicht so recht nachvollziehen.

Dass eine Haftstrafe nicht einfach nachträglich verlängert werden sollte, ist ja recht einfach einsehbar, denn diese bemisst sich ja nach der Schwere der Schuld, die in der Gerichtsverhandlung abschließend festgestellt wird. Für die Sicherheitsvewahrung ist die Schwere der Schuld jedoch irrelevant, denn sie begründet sich allein durch die Gefährlichkeit einer Person für die Allgemeinheit. Wenn man aber Sicherheitsverwahrung prinzipiell für legitim hält, wie kann man plausibel begründen, dass man sie nicht nachträglich anordnen darf, wenn doch das einzige rechtfertigende Kriterium die Gefährlichkeit einer Person ist?

Wenn man das Konzept der Sicherheitsverwahrung konsequent durchhält, müsste man ihre Anordnung doch eigentlich zu jedem aktuellen Zeitpunkt für zulässig halten, sofern nur eine ausreichend hohe aktuelle Gefährlichkeit diagnostiziert wird. Und für so eine Diagnose gilt wie für andere Diagnosen auch: je mehr Information man berücksichtigt und je aktueller die Erhebung ist (also je näher an der Gegenwart), desto zuverlässiger ist die Prognose. Da ist es doch schwer nachvollziehbar, warum die Notwendigkeit und Dauer einer Sicherheitsverwahrung z.b. zehn Jahre vor Ende der Haft vom Gutachter diagnostiziert werden soll, aber nicht mehr zum aktuellen Zeitpunkt, wenn die Haftstrafe endet. Das ist etwa so gescheit als würde man sagen, man dürfe zwar das Wetter der nächsten Woche vorhersagen aber nicht das Wetter von morgen.
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Cosii
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Beitrag von Cosii »

Sicherheitsverwarung ja, nachträglich nein.
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Unrockstar007
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Beitrag von Unrockstar007 »

Die Sicherungsverwahrung finde ich absolut in Ordnung und eigentlich ein sehr gutes Instrument für ein Rechtssystem in dem es praktisch ja eigentlich keine lebenslängliche Strafe gibt.

naträglich find ich auch nicht okay. Als die Leute verurteilt wurden gab es die Sicherungsverwahrung noch nicht, also ist das so in Ordnung.

Schließlich hätte man ja sonst auch die RAF Terroristen noch weitere Jahre einsperren können. (um lediglich ein Beispiel zu nennen)
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Mindflare
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Registriert: 26.09.2008 10:13
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Beitrag von Mindflare »

Wulgaru hat geschrieben:Ich bin eigentlich auch nur gegen das Wort "nachträglich". Das halte ich willkürlich und unwürdig. Daher muss ich auch sagen das ich mit deinen Antwortmöglichkeiten nichts anfangen kann. :wink:
Sehe ich ebenso.

So ärgerlich und fragwürdig es ist, diese Verbrecher jetzt freilassen zu müssen, ist es doch notwendig, um die Rechtsstaatlichkeit beizubehalten.

Sofern beim Urteil schon eine Sicherungsverwahrung "für immer" beschlossen wird, finde ich das vollkommen OK.
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HanFred
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Beitrag von HanFred »

Mindflare hat geschrieben: Sofern beim Urteil schon eine Sicherungsverwahrung "für immer" beschlossen wird, finde ich das vollkommen OK.
Nur sofern dann trotzdem Neubeurteilungen durchgeführt werden dürfen, sonst beisst sich das mit der EMRK. So wie das im Schweizer Recht momentan der Fall ist.