Sony: Anonymous stoppt PSN-Angriff

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Levi 
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Beitrag von Levi  »

JesusOfCool hat geschrieben:
das Levi hat geschrieben:
Dr. ico hat geschrieben:Bankräuber kommen auch ins Gefängnis wenn sie Dinge von anderen stehlen.
kopieren ungleich stehlen ...

weiterhin kommt keiner direkt zu schaden, solange er nichts weiter damit macht ... die verhältnismäßigkeiten sind schon ein klein bisschen andere ...
bedingt

immerhin sind das ganze sensible daten, im gegensatz zu filmen oder sowas, und die werden rechtlich anders behandelt, und zwar strenger.

jemand der solche daten stiehlt, stiehlt sie. ich könnt ja auch von jemandem die kreditkartennummer und so abrschreiben wenn ich mal für 5 minuten an die geldbörse von jemandem komme, ist letztenendes genau das gleiche.

nur fällt das vermutlich nicht auf solang ich nichts damit tu. werd ich aber dabei erwischt kann ich genauso im gerichtssaal landen. was man für sowas bekommen kann weiß ich aber nicht, kann sich auch gut auf geldstrafe/kaution beschränken.
mit dem verstoß gegen das Urheberrecht wollte ich das jetzt auch nicht vergleichen ^^; ... dessen bin ich mir schon bewußt, dass wir hier in einer anderen Liga spielen ... mir gings dabei nur um den Vergleich mit den Bankraub. Beim Bankraub entwende ich Geld ... somit gibts direkt nen geschädigten ... je nach Menge und entstandenden Schaden (womöglich Personenschaden (wobei "raub"ja schon auf Agressives Handeln hinweist)) gibts dafür natürlich ne Gefängnisstrafe ...

aber damit kann man das hier halt nicht vergleichen ... weder kommen erstmal Personen direkt zu schaden, nocht wird jemanden etwas so weggenommen, dass er es selbst nicht mehr hätte ...

€@Ico:

und wurde bisher jemand dafür rechtlich belangt, geschweige denn mit Gefängnis bestraft?! ... wie es ja immer so schön heißt ;) ... Strafe hätten die Leute natürlich verdient ... aber halt keine Gefängnisstrafe!
Zuletzt geändert von Levi  am 28.04.2011 09:58, insgesamt 1-mal geändert.
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JesusOfCool
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Beitrag von JesusOfCool »

Dr. ico hat geschrieben: kopieren ist gleich stehlen.
das stimmt so zwar nicht ganz, aber das ändert wiederum auch nichts daran, dass man bestimmte dinge nicht einfach kopieren darf. ist dann auch ne straftat, aber nicht die gleiche.

@levi: das ändert trotzdem nichts daran, dass das beschaffen von kreditkarteninfos als betrugsversuch durchgeht. aus was für nem grund soll man sich sowas denn auch sonst beschaffen?
edit: die, die illegalen kopien verkauft haben und erwischt worden sind dürften durchaus im gefängnis gelandet sein.
Zuletzt geändert von JesusOfCool am 28.04.2011 10:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Levi 
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Beitrag von Levi  »

JesusOfCool hat geschrieben: @levi: das ändert trotzdem nichts daran, dass das beschaffen von kreditkarteninfos als betrugsversuch durchgeht. aus was für nem grund soll man sich sowas denn auch sonst beschaffen?
steht dadrauf Gefängnisstrafe?


mir ging es von anfang an doch nur darum, dass meiner Meinung nach eine Gefängnisstrafe unverhältnismäßig ist ... das es nur nen kleiner Delikt sei, oder gar Legal wollte ich nie behaupten ...
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JesusOfCool
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Beitrag von JesusOfCool »

hab doch geschrieben, dass ich das nicht weiß. ne straftat ist es trotzdem.
kannst ja mal nachschaun was es dafür geben kann.
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Mindflare
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Beitrag von Mindflare »

das Levi hat geschrieben:
JesusOfCool hat geschrieben: @levi: das ändert trotzdem nichts daran, dass das beschaffen von kreditkarteninfos als betrugsversuch durchgeht. aus was für nem grund soll man sich sowas denn auch sonst beschaffen?
steht dadrauf Gefängnisstrafe?
Datendiebstahl, Straftatbestand. Ausspähen von Daten begeht, wer unbefugt elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeicherte oder übermittelte Daten, die nicht für ihn bestimmt und gegen unberechtigten Zugang bes. gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft (§ 202a StGB). Die Verfolgung setzt die Stellung eines Strafantrags voraus (§ 205 Abs.1 StGB). Strafe: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
Quelle
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Zulustar
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Beitrag von Zulustar »

Mal ne Frage aber wieviel Strafe muss Sony jetzt an seine "schäfchen" entrichten dafür das sie 1-2 Wochen später bekannt geben das brisannte Daten entwendet wurden?
Jeder inhaber von CC etc pp wär doch in der Lage dort was zu machen, wenn er es wüsste, aber indem man sich so lange nicht die Blösse gibt etwas zuzugeben was unumstösslich feststeht um seinen Ruf oder whatever zu schützen, schädigt man dem Konsumenten noch mehr.
Das ein Hacker aufzeigt welche sicherheitsmängel bei einem so mrdschweren unternehmen wie sony vorkommen sollte allen eigentlich ein Wink mit dem Zaunspfahl sein "in zukunft seine Bankpin als Emailadresse zu verwenden" :twisted: :twisted: ^^
Zuletzt geändert von Zulustar am 28.04.2011 10:11, insgesamt 1-mal geändert.
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ico
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Beitrag von ico »

@Mindflare
danke!!!
johndoe1044785
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Beitrag von johndoe1044785 »

@zulu: noch steht gar nicht fest, das kk-daten gestohlen wurden.
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Mindflare
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Beitrag von Mindflare »

Flextastic hat geschrieben:@zulu: noch steht gar nicht fest, das kk-daten gestohlen wurden.
Es geht auch um die restlichen Daten.

@Zulustar:

Da muss man aber noch gucken:

a) Was an schaden entstanden ist
b) Welche Verträge Schadensersatz begründen
c) Welche Gesetze anwendbar sind
d) WIe das Gericht alles in Gesamtheit deutet

Vorher kann man sich über Beträge keine Gedanken machen.
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Levi 
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Beitrag von Levi  »

Mindflare hat geschrieben:
das Levi hat geschrieben:
JesusOfCool hat geschrieben: @levi: das ändert trotzdem nichts daran, dass das beschaffen von kreditkarteninfos als betrugsversuch durchgeht. aus was für nem grund soll man sich sowas denn auch sonst beschaffen?
steht dadrauf Gefängnisstrafe?
Datendiebstahl, Straftatbestand. Ausspähen von Daten begeht, wer unbefugt elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeicherte oder übermittelte Daten, die nicht für ihn bestimmt und gegen unberechtigten Zugang bes. gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft (§ 202a StGB). Die Verfolgung setzt die Stellung eines Strafantrags voraus (§ 205 Abs.1 StGB). Strafe: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
Quelle
dem beuge ich mich ... wobei ich keine Fall finde, wo dieser Paragraf auch zur Freiheitsstrafe führte ;) ... wird wahrscheinlich wie mit den 5 Jahren für Urheberrechts-Delikte aussehen ... wiederum in Angesichts des Ausmaßes bei der aktuellen Aktion, wäre es demnach wohl doch angemessen ...


(Die meisten Hacker-Freiheitsstrafen basieren scheinbar auf entstandenden Folgeschäden und/oder der Selbstbereicherung ... nicht auf den Hackken an sich)
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Mindflare
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Beitrag von Mindflare »

das Levi hat geschrieben:(Die meisten Hacker-Freiheitsstrafen basieren scheinbar auf entstandenden Folgeschäden und/oder der Selbstbereicherung ... nicht auf den Hackken an sich)
Jaja, die blöde Sache mit der "Tateinheit". Da wird bei uns ja nur das schwerste Strafmaß genommen. Woanders wird aufsummiert.
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Zulustar
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Beitrag von Zulustar »

@ mindflare in der anderen News steht aber schon das brisante Daten entwendet wurden und Sony immer noch herumdruckst von wegen wir wissen nicht genau, wir mussten ein total spezielles Forensikteam beauftragen und die DNA des Einbrechers konnte keiner finden etc pp.

Wenn man sich das mal überlegt je länger Sony herumdruckst und nicht alles offenlegt was passiert is, solange haben die 75 mio PSN kunden (wovon ca 5 * 5 Mio acc alleine Deutsche und ihre GB US SUI PL Storetwinkacc's ausmachen dürften) echt schlechte karten.
10 Cent bei 75 mio Acc macht 7,5 mio € da kann sich anonymous aber sicher bald über eine Spende für neue Aktionen freuen ^^
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HanFred
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Beitrag von HanFred »

Mindflare hat geschrieben:
das Levi hat geschrieben:(Die meisten Hacker-Freiheitsstrafen basieren scheinbar auf entstandenden Folgeschäden und/oder der Selbstbereicherung ... nicht auf den Hackken an sich)
Jaja, die blöde Sache mit der "Tateinheit". Da wird bei uns ja nur das schwerste Strafmaß genommen. Woanders wird aufsummiert.
Aber wenn Kreditkartendaten widerrechtlich kopiert werden, darf ein hiesiger Richter dem Täter ziemlich sicher eine Bereicherungsabsicht unterstellen und ihn mindestens für den Versuch verurteilen.
Oder fällt jemandem ein anderer Verwendungszweck für solche Daten ein, als sie entweder zu verkaufen oder das Opfer damit zu erpressen?
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JesusOfCool
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Beitrag von JesusOfCool »

@hanfred: sie selbst verwenden, aber das kommt ja aufs gleiche raus ^^
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Mindflare
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Beitrag von Mindflare »

HanFred hat geschrieben:
Mindflare hat geschrieben:
das Levi hat geschrieben:(Die meisten Hacker-Freiheitsstrafen basieren scheinbar auf entstandenden Folgeschäden und/oder der Selbstbereicherung ... nicht auf den Hackken an sich)
Jaja, die blöde Sache mit der "Tateinheit". Da wird bei uns ja nur das schwerste Strafmaß genommen. Woanders wird aufsummiert.
Aber wenn Kreditkartendaten widerrechtlich kopiert werden, darf ein hiesiger Richter dem Täter ziemlich sicher eine Bereicherungsabsicht unterstellen und ihn mindestens für den Versuch verurteilen.
Oder fällt jemandem ein anderer Verwendungszweck für solche Daten ein, als sie entweder zu verkaufen oder das Opfer damit zu erpressen?
Dem widerspreche ich doch garnicht. Nur gibt es dann hier eben die Strafe für die ungerechtfertigte Bereicherung/Betrug gibt. In anderen Ländern gibt es zusätzlich noch die Strafe für das Ausspähen von Daten obendrauf.