Ugchen hat geschrieben:
Aber sag mir Mal bitte eins. Du sagst zwar, dass Gears das Umbringen von Mutanten legitimieren und "vercoolnessen" will. KÖNNTE ich nachvollziehen, jetzt kommt aber das AAAAABER...:
Demnach müsste die Hälfte aller Spiele die Freigabe verweigert bekommen, weil man überall töten muss und es überall als gut, gerechtfertigt oder nötig dargestellt wird.
Ob es nun in GTA der Exfreund der Schwester/Cousine/Whatever ist, der für den OneNightStand um die Ecke gebracht wird, ob es in Call of Duty die Zivilisten am Flughafen sind, ob es in Super Mario die plattgehüpften Gumbas sind usw.
Ebenfalls in Filmen wird getötet was das Zeug hält - meistens ohne triftigen Grund, aber IMMER ungestraft.
Bis auf das Super Mario-Beispiel stimme ich dir da zu. Es ist schon etwas anderes, ob ich in einem eindeutigen Fantasie-Szenario auf Pilze hüpfe und diese sich in Luft auflösen / in Münzen verwandeln, oder ob ich in einem der Realität nachempfundenen Szenario gegen Menschen / menschenähnliche Wesen Gewalt in einem Maße anwende, welche über den ohnehin schon unschönen Tatbestand der Tötung hinausgeht. Soll heißen, es ist schon als nicht erstrebenswert einzustufen, wenn man in einem Videospiel einen Menschen mit einem gezielten Schuss tötet. Das ganze wird dann aber vollkommen absurd, um nicht zu sagen pervers, wenn gegen diese Figuren noch Handlungen ausführt, die weit grausamer sind, als einfach nur zum Tode zu führen. Muss man seinen "Gegnern" wirklich noch gezielt Körperteile abtrennen können, sie mit Granaten in ihre Einzelteile zerlegen und das ganze wenn möglich noch aus mehreren Kamerawinkeln zeigen, am besten noch in Slow Motion?
Darüber kann man jetzt eine Grundsatzdiskussion führen. Kann man reale Gewalt mit dargestellter Gewalt gleichsetzen, ist es bei Filmen nicht genau das selbe, warum sollte es überhaupt Dinge geben, die man volljährigen Personen nicht zeigen kann, etc pp.
Da gib es die unterschiedlichsten Ansichten, wurde auch schon in hunderten Foren und tausendsten Threads ausdiskutiert, auf einen gemeinsamen Nenner wird man da niemals kommen.
Die Frage die sich jetzt aber stellt ist die, ob man Spiele, in denen die oben aufgeführten Handlungen ermöglicht und eventuell gar noch inszeniert und belohnt werden, denn unbedingt bewerben dürfen muss. Ist es wirklich notwendig, dass solche Spiele offen in Printmagazinen und im TV beworben werden? Dass sie für jeden einsehbar im Händlerregal stehen? Und ist es nicht durchaus legitim, dass Titel, die eine weitgehend in der Breite der Gesellschaft tolerierte Grenze der Gewaltdarstellung in bestimmten Kontexten überschreiten vom Recht des beworben Werdens ausgenommen werden können? Kurz gesagt ist es so: Die Spiele dieser Machart dürfen an volljährige Personen verkauft werden, sie dürfen nur nicht öffentlich zugänglich gemacht und beworben werden. Sie werden toleriert, sind aber als jugendgefährdend eingestuft, weshalb man versucht, sie von dieser Personengruppe so weit wie möglich fernzuhalten. Und das ist eben schlecht möglich, wenn sie offen im Videospielregal des örtlichen Elektronikfachmarkts ausliegen. Es ist letztendlich eine Abwegungsfrage zwischen der Gesamtkonsumentenmenge und einer im Vergleich zu dieser Gesamtheit kleinen Gruppe an potentiellen Interessenten dieser Titel.
Gäbe es diese Indizierungen nicht, würde das im Umkehrschluss ja bedeuten, dass alles, was nicht mehr mit einer Freigabe ab 16 versehen werden kann, automatisch für volljährige Personen geeignet ist. Bei einigen Titeln und ihrem Gewaltgrad ist es allerdings fraglich, ob der Publisher wirklich noch das Recht erhalten sollte, solche Machwerke öffentlich anzupreisen und die Leute damit auf sie aufmerksam zu machen.
Von daher finde ich es auch gut und richtig, dass die USK bei einigen Spielen die Notbremse zieht und klar sagt: "Für diese Inhalte können wir keine Freigabe erteilen, hier wird eine Grenze des Zulässigen klar überschritten. Was hier gezeigt und / oder ermöglicht wird sollte nicht noch im großen Stil angepriesen / verherrlicht werden dürfen und offen in den Regalen liegen."
Auch wieder ein streitbarer Punkt, aber imo soll / muss man auch einer volljährigen Person nicht alles zumuten (dürfen). Mit dem 18. Lebensjahr kommt nicht automatisch auch die geistige Reife, die vorhanden sein sollte, um gewisse Darstellungen und Inhalte mit der nötigen Distanz zu beobachten und einordnen zu können.