Download legal?
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Download legal?
Ich habe gestern von einem Freund, der ständig und viel up- und downloaded, gehört dass er gepackt wurde.....erstmal lustig, doch dann das Erstaunen.
Der Anwalt meinte zu ihm, dass er nur für das Uploaden, aber nicht das downloaden belangt wird. Downloaden sei nur illegal, wenn man die Daten weitergibt, für den Eigengebrauch wäre nicht strafbar.
Meine Frage ist, war der Anwalt nur ein wenig komisch drauf(bestochen??) oder ist das Downloaden von warez/musik/etc. unter bestimmten Bedingungen legal???
Der Anwalt meinte zu ihm, dass er nur für das Uploaden, aber nicht das downloaden belangt wird. Downloaden sei nur illegal, wenn man die Daten weitergibt, für den Eigengebrauch wäre nicht strafbar.
Meine Frage ist, war der Anwalt nur ein wenig komisch drauf(bestochen??) oder ist das Downloaden von warez/musik/etc. unter bestimmten Bedingungen legal???
- JesusOfCool
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- TomSupreme
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Klar wird man für den Download belangt....wenn die Inhalte geschützt sind bzw. das geistige Eigentum anderer dahinter steckt. Wenn es Testversionen, Freeware etc. oder im Fall Musik kostenfreie Mixtapes/Freetracks sind die auch deutlich als kostenfrei ausgegeben werden dann ist das ok.
Man darf auch alle möglichen Download-Dienste nutzen...die Technik ist nicht verboten nur der Nutzungsgrund der dahinter steht ist es meistens...
Man darf auch alle möglichen Download-Dienste nutzen...die Technik ist nicht verboten nur der Nutzungsgrund der dahinter steht ist es meistens...
- Chigai
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So wie ich das verstanden habe geht es darum, daß man nicht urheberrechtlich geschützes Material selbst verbreiten darf. Es klingt sehr danach, als habe er torrent verwendet. Da ist das Problem, dass gleichzeitig beim Herunterladen, das bereits heruntergeladene Material hochgeladen bzw. verbreitet wird, sobald andere sich von dem Typen was herunterladen . Das ist das Peer2Peer-Prinzip.
Ich bin kein Jurist. Wie die Rechtslage zur Zeit genau ist, fragst du besser einen Fachmann für Urheberrecht oder erkundigst dich in den richtigen Foren.
Ich bin kein Jurist. Wie die Rechtslage zur Zeit genau ist, fragst du besser einen Fachmann für Urheberrecht oder erkundigst dich in den richtigen Foren.
- JesusOfCool
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- TomSupreme
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- TomSupreme
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Gerade sprach ich noch von gefährlichem Halbwissen...n1salat hat geschrieben:Also wenn du bei den 1-Click hostern nur downloadest, wirst du (bisher) keine Probleme haben... wenn du was uploadest siehts schlicht anders aus...

http://www.e-recht24.de/forum/3779-down ... gal-o.html
Die Möglichkeiten bei Rapidshare sind schwieriger, aber da nichts unmöglich ist werden sie auf jeden Fall irgendwann die Daten bekommen die sie haben wollen sobald Rechteinhaber Klage erheben
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Es geht halt darum, dass er nicht für die ganzen Spiele und Serien angeklagt wurde.
Also den gedownloadeteten Inhalt.
Würde nur Sinn machen wenn:
1) Download für den Eigengebrauch legal ist
2) Der anklagende Anwalt ein Depp ist
Schreibt mal 1 oder 2 oder vlt noch eine 3~ mit Begründung
Wäre sehr nett
Also den gedownloadeteten Inhalt.
Würde nur Sinn machen wenn:
1) Download für den Eigengebrauch legal ist
2) Der anklagende Anwalt ein Depp ist
Schreibt mal 1 oder 2 oder vlt noch eine 3~ mit Begründung
Wäre sehr nett
- Levi
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- n1salat
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daher auch "bisher" und gefährliches halbwissen kannste dir auch sparen...Erdbeerfeldheld hat geschrieben:Gerade sprach ich noch von gefährlichem Halbwissen...n1salat hat geschrieben:Also wenn du bei den 1-Click hostern nur downloadest, wirst du (bisher) keine Probleme haben... wenn du was uploadest siehts schlicht anders aus...
http://www.e-recht24.de/forum/3779-down ... gal-o.html
Die Möglichkeiten bei Rapidshare sind schwieriger, aber da nichts unmöglich ist werden sie auf jeden Fall irgendwann die Daten bekommen die sie haben wollen sobald Rechteinhaber Klage erheben
das es technisch und rechtlich machbar ist, dich zu erwischen ist mir vollkommen klar!
Das RS bisher nur Uploader IP's r ausgerückt hat (beim letzten mal ohne gerichtsbeschluss!!!!!) ist halt im moment, ein klarer indiz dafür das du als downloader save bist.. das sich sowas ändern kann und wird sollte man auch immer im hinterkopf haben..
und ansonsten nimmste fails.mail.ru


in den RS FAQ's stand sowas von "free user max. 3h IP gespeichert" "Premium User 24h gespeichert"
es wird nicht getracked was du downloadest sondern nur wieviel. aber was in den FAQ's steht ist auch immer relativ.
- TomSupreme
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Ich spare mir höchstens das Geld für einen unnötigen Einkauf....n1salat hat geschrieben:daher auch "bisher" und gefährliches halbwissen kannste dir auch sparen...Erdbeerfeldheld hat geschrieben:Gerade sprach ich noch von gefährlichem Halbwissen...n1salat hat geschrieben:Also wenn du bei den 1-Click hostern nur downloadest, wirst du (bisher) keine Probleme haben... wenn du was uploadest siehts schlicht anders aus...
http://www.e-recht24.de/forum/3779-down ... gal-o.html
Die Möglichkeiten bei Rapidshare sind schwieriger, aber da nichts unmöglich ist werden sie auf jeden Fall irgendwann die Daten bekommen die sie haben wollen sobald Rechteinhaber Klage erheben
das es technisch und rechtlich machbar ist, dich zu erwischen ist mir vollkommen klar!
Das RS bisher nur Uploader IP's r ausgerückt hat (beim letzten mal ohne gerichtsbeschluss!!!!!) ist halt im moment, ein klarer indiz dafür das du als downloader save bist.. das sich sowas ändern kann und wird sollte man auch immer im hinterkopf haben..
und ansonsten nimmste fails.mail.rudie rücken gar nix raus
^^
in den RS FAQ's stand sowas von "free user max. 3h IP gespeichert" "Premium User 24h gespeichert"
es wird nicht getracked was du downloadest sondern nur wieviel. aber was in den FAQ's steht ist auch immer relativ.
Es geht einfach darum das du geschrieben hast das der Downloader (bisher) keine Probleme hat....technisch ist das sicherlich richtig. Aber vom Gesetz her nicht. Und da jemand, der keine Ahnung von der Materie hat, schnell mal erzählen kann "Alter, dafür wird man nicht bestraft, ich hab es aus einem Forum" ist das gefährliches Halbwissen.
- JesusOfCool
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als uploader zahlst aber auch stärker drauf meines wissens nach. schlimmer wär da glaub ich nur noch, wennst geld dafür verlangen würdest.Levi hat geschrieben:den download nachzuweisen ist nicht ganz so einfach wie den upload von dateien ... dementsprechend konzentrieren sich Die Anwälte eben auf das Uploaden...
mehr steckt nicht dahinter ... illegal ist es beides ... nur das eine ist leichter nachweißbar als das andere
- L'amore finisce mai
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@ Erdbeerfeldheld
War es bisher nicht immer so, dass man keine Probleme bekommt, solange der Diebstahl nicht nachgewiesen werden kann? Heute mit dem großen Unterschied, dass durch das Internet die Hemmschwelle deutlich gesunken ist.
Allein die Mentalität: Wenn mich beim Klauen keiner erwischt, ist es in Ordnung!
War es bisher nicht immer so, dass man keine Probleme bekommt, solange der Diebstahl nicht nachgewiesen werden kann? Heute mit dem großen Unterschied, dass durch das Internet die Hemmschwelle deutlich gesunken ist.
Allein die Mentalität: Wenn mich beim Klauen keiner erwischt, ist es in Ordnung!

- Levi
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ich kenne keinen fall wo jemand für den reinen download belangt wurde, dementsprechend würde ich nicht behaupten, dass man mehr zahltJesusOfCool hat geschrieben:als uploader zahlst aber auch stärker drauf meines wissens nach. schlimmer wär da glaub ich nur noch, wennst geld dafür verlangen würdest.Levi hat geschrieben:den download nachzuweisen ist nicht ganz so einfach wie den upload von dateien ... dementsprechend konzentrieren sich Die Anwälte eben auf das Uploaden...
mehr steckt nicht dahinter ... illegal ist es beides ... nur das eine ist leichter nachweißbar als das andere

und @Geld nehmen: jap ... dann wird die sache mit den 5 Jahre laaangsam möglich ... zumindest gibs dann ernsthaftere Strafen.