Frage zur GEZ
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- AEV-Fan
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Frage zur GEZ
Sagt mal kennt sich von euch jemand mit den Regelungen zur GEZ aus?
Ich wohne seit ein paar Monaten nicht mehr bei meinen Eltern, sondern zusammen mit meiner Freundin.
Wir beide studieren; ich bekomme Kindergeld und arbeite nebenher auf 400€-Basis. Sie bekommt Kindergeld, arbeitet auf 400€-Basis und bezieht Bafög.
Jetzt will die GEZ natürlich, dass wir zahlen. Meine Freundin ist eh befreit durch den Bafög-Bescheid. Aber was ist mit mir?
Kann ich unseren Fernseher und unser Radio über sie laufen lassen? Sprich: ICH habe kein Volksmusikempfänger, sondern nur sie?
Ich wohne seit ein paar Monaten nicht mehr bei meinen Eltern, sondern zusammen mit meiner Freundin.
Wir beide studieren; ich bekomme Kindergeld und arbeite nebenher auf 400€-Basis. Sie bekommt Kindergeld, arbeitet auf 400€-Basis und bezieht Bafög.
Jetzt will die GEZ natürlich, dass wir zahlen. Meine Freundin ist eh befreit durch den Bafög-Bescheid. Aber was ist mit mir?
Kann ich unseren Fernseher und unser Radio über sie laufen lassen? Sprich: ICH habe kein Volksmusikempfänger, sondern nur sie?
- JesusOfCool
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- Wulgaru
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Wenn ihr das ganze völlig legal haben wollt, dann soll sich deine Freundin anmelden und einen Befreiungsantrag stellen. Gilt ja nicht nach Personenzahl, sondern für das Erstgerät.
Allerdings fahren die "Nicht-Bafögler" die ich auf diesem und niedrigeren Einkommensniveau kenne auch ganz gut damit die GEZ schlicht und einfach zu ignorieren. Nach ner Weile schicken sie nicht mal mehr Briefe. Worst Case ist dann maximal, dass eines Tages doch ein Prüfer vor der Tür steht und ihr den ausversehen reinlasst.....aber das passiert seltener als diese Behörde glauben machen will.
Allerdings fahren die "Nicht-Bafögler" die ich auf diesem und niedrigeren Einkommensniveau kenne auch ganz gut damit die GEZ schlicht und einfach zu ignorieren. Nach ner Weile schicken sie nicht mal mehr Briefe. Worst Case ist dann maximal, dass eines Tages doch ein Prüfer vor der Tür steht und ihr den ausversehen reinlasst.....aber das passiert seltener als diese Behörde glauben machen will.
- seph`
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- Wulgaru
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Er darf eben nur keinen Blick in die Wohnung werfen und da nen Fernseher stehen sehen...kommt bei Einzimmerwohnungen natürlich eher dumm. :wink:seph` hat geschrieben:"das einzige was hier unangemeldet ist, sind sie! *tür zuklopp*"Wulgaru hat geschrieben: Worst Case ist dann maximal, dass eines Tages doch ein Prüfer vor der Tür steht und ihr den ausversehen reinlasst.....aber das passiert seltener als diese Behörde glauben machen will.
- AEV-Fan
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Also die Wohnung ist gleichberechtigt auf uns beide angemeldet.
Meine Freundin kann sich ohne Probleme melden, bei ihren Bafög-Unterlagen ist sogar ein Anhang dabei, den man der GEZ schicken kann zur Befreiung.
In unsere Wohnung wird eh keiner reingelassen, GEZ-Fahnder sind nichts anderes als private Schnüffler, die zu Tricks greifen, um einzuschüchtern und Provision einzustreichen.
Meine Freundin kann sich ohne Probleme melden, bei ihren Bafög-Unterlagen ist sogar ein Anhang dabei, den man der GEZ schicken kann zur Befreiung.
In unsere Wohnung wird eh keiner reingelassen, GEZ-Fahnder sind nichts anderes als private Schnüffler, die zu Tricks greifen, um einzuschüchtern und Provision einzustreichen.
- flugtier
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Ihr müsst aber bedenken, dass ab diesem Jahr jeder Haushalt zahlen muss. Also können sie jetzt auch Geld verlangen ohne zu schauen. Das ist jetzt egal. Bei euch sollte aber der Befreiungsantrag reichen. Mitunter könnte es nur Probs geben, dass sie nicht allein als Mieter eingetragen ist, aber das werdet ihr ja dann sehen.
Greift die Pauschale eigentlich ab diesem Jahr oder erst ab Nächsten?
Greift die Pauschale eigentlich ab diesem Jahr oder erst ab Nächsten?
Zuletzt geändert von flugtier am 12.01.2011 12:40, insgesamt 2-mal geändert.
- L'amore finisce mai
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Gibt es irgendwo einen konkreten Bericht, der aufzeigt, dass jeder Haushalt nun bezahlen muss? (evtl. Link)flugtier hat geschrieben:Ihr müsst aber bedenken, dass ab diesem Jahr jeder Haushalt zahlen muss. Also können sie jetzt auch Geld verlangen ohne zu schauen. Das ist jetzt egal. Bei euch sollte aber der Befreiungsantrag reichen. Mitunter könnte es nur Probs geben, dass sie nicht allein als Mieter eingetragen ist, aber das werdet ihr ja dann sehen.
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- flugtier
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Ja man sollte vorsichtig sein. Wenn man irgendwann nachgewiesen bekommt das man das alles hatte, muss man nachzahlen und dann nehmen die als Grundlage den Einzugstermin und nicht wenn man später was dran hat. Das ist bei 5 Jahren oder mehr schon eine Summe. Dazu kommt noch Strafe wegen Unterschlagung bzw. Täuschung.Flextastic hat geschrieben:google nach gez und haushaltsabgabe. noch ist es nicht durch, geplanter start ist meines wissens nach 2013.
@aev: wenn du keine befreiung hast musst du zahlen. besser einer hätte nur im mietsvertrag gestanden und dem anderen einen untermietsvertrag gegeben.
Letztes Jahr durften zwei in meinem Bekanntenkreise nachzahlen. Einmal 3670€ und einmal 1180€
- Maulwurf2005
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was man aber auch juristisch anfechten kann.flugtier hat geschrieben: Letztes Jahr durften zwei in meinem Bekanntenkreise nachzahlen. Einmal 3670€ und einmal 1180€
Aber dein Problem sollte ich bald sowieso von alleine lösen, es gibt ja (ist das jetzt eigentlich durch?) den Plan, das jeder eine Fernsehabgabe zahlen machen muss. Dann erübrigt sich die Fuxerei, wenn Studenten das auch zahlen müssen.
Und notfalls ignorieren, ich persönlich finde es ziemlich schwachsinn, dass man Studenten noch mit Bafög belastet. Ist ja nicht so, dass die den ganzen Tag fernsehn und zu viel Geld über haben.
- Boesor
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Re: Frage zur GEZ
Du musst dich extra befreien lassen oder zahlen. Das wäre der legale weg.AEV-Fan hat geschrieben:
Jetzt will die GEZ natürlich, dass wir zahlen. Meine Freundin ist eh befreit durch den Bafög-Bescheid. Aber was ist mit mir?
Kann ich unseren Fernseher und unser Radio über sie laufen lassen? Sprich: ICH habe kein Volksmusikempfänger, sondern nur sie?
Der praktische Weg ist im zweifel sämtliche geräte (Radio, Fernsehen, Computer) als ihr Eigentum auszugeben.
- Levi
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wobei der Anwalt dann schon beinah das gleiche kostet, sollte man keine Rechtsschutz haben -_- ... das ist immer sone Sache mit dem "juristisch Anfechten"ProGeologist hat geschrieben:was man aber auch juristisch anfechten kann.flugtier hat geschrieben: Letztes Jahr durften zwei in meinem Bekanntenkreise nachzahlen. Einmal 3670€ und einmal 1180€
Allgemein @Topic: nicht reinlassen ist eine Lösung, der ich auch ewig gefolgt bin, ging auch gut (~5 Jahre).... bis eines Tages:
"ich bin mal kurz draußen. Schatz? machst du mir auf, wenn ich klingel?" .... blöd nur, dass ich es nicht war, der dann vor der Tür stand, und sie leider nicht so schnell schaltete .....
sind schon hinterhältige Arschlöcher dieses GEZ-Eintreiber -_- ... (sry, musste einfach mal raus) ...
ende vom Lied ... GEZ läuft über sie ... (aber von meinen Konto, bin der besserverdienende) ... und mich lassen sie in Ruhe ...
allgemein würde ich sagen: wenn einer im Haushalt befreit ist, sollte der zweite afaik nicht dranbekommen werden ... der GEZ interessiert es eigentlich nicht soooo genau wem welcher Fernseher gehört, hauptsache irgendwer steht für das Gerät gerade ... und wenn dieser Jemand befreit ist ... tjo ... ist es eigentlich auch das Gerät ...
(Angaben ohne Gewehr)
- Boesor
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Das sagt übrigens die GEZ
Jedes Mitglied einer Wohngemeinschaft muss für Rundfunkgeräte in seinem Wohnraum Rundfunkgebühren zahlen. Hat ein Mitglied nur ein Autoradio / Navigationsgerät mit Empfangsteil, so ist dieses als Erstgerät gebührenpflichtig.
Für Rundfunkgeräte in gemeinschaftlich genutzten Räumen gelten alle Mitglieder als Rundfunkteilnehmer. Es genügt allerdings, wenn eines der Mitglieder diese Geräte anmeldet und die Gebühren zahlt
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenle ... meinschaft
Jedes Mitglied einer Wohngemeinschaft muss für Rundfunkgeräte in seinem Wohnraum Rundfunkgebühren zahlen. Hat ein Mitglied nur ein Autoradio / Navigationsgerät mit Empfangsteil, so ist dieses als Erstgerät gebührenpflichtig.
Für Rundfunkgeräte in gemeinschaftlich genutzten Räumen gelten alle Mitglieder als Rundfunkteilnehmer. Es genügt allerdings, wenn eines der Mitglieder diese Geräte anmeldet und die Gebühren zahlt
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenle ... meinschaft
- TomSupreme
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Japp....nur taubblinde und Bezieher sozialer Hilfen werden dann noch ohne größere Probleme befreit.....Flextastic hat geschrieben:google nach gez und haushaltsabgabe. noch ist es nicht durch, geplanter start ist meines wissens nach 2013.
@aev: wenn du keine befreiung hast musst du zahlen. besser einer hätte nur im mietsvertrag gestanden und dem anderen einen untermietsvertrag gegeben.
Und Menschen die nicht so schwer behindert sind, also noch einigermaßen was mitbekommen müssen 1/3 zahlen...
