Genau so ist es, das Urheberrecht verlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Das führt dazu, dass teilweise selbst solche Lieder noch geschützt sind, bei denen man nicht mal daran denkt.Boesor hat geschrieben:
Soweit ich weiß erlischt das Urheberrecht entweder 70 jahre nach Veröffentlichung oder 70 jahre nach dem Tod des Urhebers.
Ich denke (und hoffe!) doch, dass es in hiesigen Kindergärten auch Lieder jenseits dieser Daten gibt.
Beispiel: Happy Birtday to you ist noch urheberrechtlich geschützt!
http://de.wikipedia.org/wiki/Happy_Birthday_to_You