Dead Space 2 - "Bayern gefährdet Veröffentlichung"

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KOK
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Beitrag von KOK »

Boesor hat geschrieben:
KOK hat geschrieben:Einerseits mit harten Sanktionen für Ungarn drohen, weil sie ein gesetzlichen Entwurf zur Zensur von Presse abgesegnet haben, aber dann kein Deut besser sein. Ich liebe Deutschland!
Blödsinn³, auch wenn du dich aufregst, bitte nicht solche Verharmlosungen der Dinge die dort in Ungarn gerade stattfinden.
das ist nämlich, im Gegensatz zu diesem völlig unbedeutenden Indizierungsquatsch hierzulande, wirklich gefährlich!
Nein, da irren eher Sie sich gewaltig. Einerseits ist eine Zensur der Presse natürlich "schlimmer" zu bewerten, als eine Zensur von Vergnügungen, aber in dem Fall geht es um das Prinzip der Zensur. Zumindest ich lebe in einem Land, das von sich aus behauptet frei und demokratisch zu sein. Und in dem Fall gehört Zensur jeglicher Art abgestraft, ohne dabei die Zensur an sich zu gewichten. Man könnte nun sich streiten, ab wann Zensur denn Sinn macht, aber bei einem Spiel für Erwachsene, dessen Gewaltdarstellung rein kosmetischer Natur sind und keineswegs darauf aus sind, Killer aus einem Spieler zu machen, bringt es sehr wenig.
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Boesor
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Beitrag von Boesor »

KOK hat geschrieben:
Nein, da irren eher Sie sich gewaltig.
Den teil hab ich verstanden, den Rest nicht.
ich wünsche Ihnen noch einen wunderschönen Abend.
hab die Ehre

Mit freundlichen Grüßen
Boesor
Zuletzt geändert von Boesor am 29.12.2010 19:02, insgesamt 1-mal geändert.
haep1
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Beitrag von haep1 »

Gerade weil ich in Bayern wurde habe ich direkt an der Petition teilgenommen.
Ist doch wohl ein Witz, die sollen sich um wirkliche Probleme kümmern.

Da ist der UK-Import wohl schon vorprogrammiert.
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Setschmo
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Beitrag von Setschmo »

ich frag mich wo die Scharfschützenattentäter stecken wenn man sie braucht. Knallt bitte dieses Elend namens Politiker/ Staatsmänner ab. Verfasst einen Brief dass euch nicht Spiele sondern genau diese Politik und verkorkste Führung dieses Landes dazu getrieben hat und schon haben wir ruhe ^^
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the curie-ous
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Beitrag von the curie-ous »

Wir müssen es nur irgendwie schaffen, daß dieser Zensurwahnsinn der Politiker mit der Beleidigung und Demütigung von Mohammed in Verbindung gebracht wird, und schon will sich das Problem - mit ein wenig Glück - ganz von alleine lösen.

*schurkenhaft-hände-reib-und-unnatürlich-mundwinkelverziehend-grinsen* gnihihihi harharhar http://www.youtube.com/watch?v=gRlR1KxT ... re=related

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0 ... 40,00.html
knukkohed
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Beitrag von knukkohed »

Solche zurückgebliebenen Islamisten sollte man mit solchen Politikern mal in ein Sack stecken und sonstwo hinfeuern...
smartie1202
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Beitrag von smartie1202 »

Boesor hat geschrieben:
apalause* hat geschrieben:
Man braucht gar nicht mehr gute Beispiele zu nennen um unser System zu kritisieren in dem wir leben. Es ist einfach von Grund auf voll für den Ar***. Und wie bekommt man so ein System am besten durch?. Richtig, man behandelt uns wie kleine Kinder die selbst ihre Schuhe nicht zu bekommen und schreibt uns unsere Lebenweise einfach vor.
Und das alles steckt also hinter der Entscheidung bayerns die Veröffentlichung des Meilensteins Dead Space 2 zu verhindern? Logisch...
darfst du in deutschland als erwachsener die selben spiele spielen, die in österreich ein erwachsener spielen kann? offensichtlich nein...

darfst du in deutschland die drogen einehmen die DU willst?
nein: du darfst nur die drogen nehmen, die dich dein staat einnehmen lassen will (alkohol, nikotin)

mit vorwand von kinderpornos sollte ja auch das internet zensiert werden, die vergewaltigten kinder sind aber irgendwie nebensache.

abgesehen davon ist deutschland immernoch nicht säkular...

unter einem freiem land versteh ich etwas anderes!
Zuletzt geändert von smartie1202 am 30.12.2010 12:52, insgesamt 1-mal geändert.
Sylarx
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Beitrag von Sylarx »

der Paragraph ist weltklasse

§ 5
Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote

(1) Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen.

(2) Bei Angeboten wird die Eignung zur Beeinträchtigung der Entwicklung im Sinne von Absatz 1 vermutet, wenn sie nach dem Jugendschutzgesetz für Kinder oder Jugendliche der jeweiligen Altersstufe nicht freigegeben sind. Satz 1 gilt entsprechend für Angebote, die mit dem bewerteten Angebot im Wesentlichen inhaltsgleich sind.

(3) Der Anbieter kann seiner Pflicht aus Absatz 1 dadurch entsprechen, dass er

1. durch technische oder sonstige Mittel die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich macht oder wesentlich erschwert oder

2. die Zeit, in der die Angebote verbreitet oder zugänglich gemacht werden, so wählt, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe üblicherweise die Angebote nicht wahrnehmen.

(4) Ist eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung im Sinne von Absatz 1 auf Kinder oder Jugendliche anzunehmen, erfüllt der Anbieter seine Verpflichtung nach Absatz 1, wenn das Angebot nur zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verbreitet oder zugänglich gemacht wird. Gleiches gilt, wenn eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung auf Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren zu befürchten ist, wenn das Angebot nur zwischen 22 Uhr und 6 Uhr verbreitet oder zugänglich gemacht wird. Bei Filmen, die nach § 14 Abs. 2 des Jugendschutzgesetzes unter 12 Jahren nicht freigegeben sind, ist bei der Wahl der Sendezeit dem Wohl jüngerer Kinder Rechnung zu tragen.

(5) Ist eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung im Sinne von Absatz 1 nur auf Kinder zu befürchten, erfüllt der Anbieter von Telemedien seine Verpflichtung nach Absatz 1, wenn das Angebot getrennt von für Kinder bestimmten Angeboten verbreitet wird oder abrufbar ist.

(6) Absatz 1 gilt nicht für Nachrichtensendungen, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen im Rundfunk und vergleichbare Angebote bei Telemedien, soweit ein berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Darstellung oder Berichterstattung vorliegt.

Jetzt denken wir nur kurz nach wie konsequent das eingehalten wird .

Außerdem würde mich persönlich mal interessieren wie das gerechtfertigt wird , das einer volljährigen Person der Zugang zu nicht verfassungswidrigen Inhalten verweigert wird und meines Wissens sind auch gewaltverherrlichende Inhalte die für Erwachsene angedacht sind nirgendwo explizit gesetzlich geregelt(nicht einmal im Ansatz, die gesetzlichen Regelungen existieren nur für Minderjährige).

und :

§ 4
Unzulässige Angebote

(1) Unbeschadet strafrechtlicher Verantwortlichkeit sind Angebote unzulässig, wenn sie

1. Propagandamittel im Sinne des § 86 des Strafgesetzbuches darstellen, deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist,

2. Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Sinne des § 86a des Strafgesetzbuches verwenden,

3. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,

4. eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, leugnen oder verharmlosen,

5. grausame und sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen,

6. als Anleitung zu einer in § 126 Abs. 1 des Strafgesetzbuches genannten rechtswidrigen Tat dienen,

7. den Krieg verherrlichen,

8. gegen die Menschenwürde verstoßen, insbesondere durch die Darstellung von Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, wobei ein tatsächliches Geschehen wiedergegeben wird, ohne dass ein berechtigtes Interesse gerade für diese Form der Darstellung oder Berichterstattung vorliegt; eine Einwilligung ist unbeachtlich,

9. Kinder oder Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen,

10. pornografisch sind und Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen, oder

11. in den Teilen B und D der Liste nach § 18 des Jugendschutzgesetzes aufgenommen sind oder mit einem in dieser Liste aufgenommenen Werk ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind.

In den Fällen der Nummern 1 bis 4 und 6 gilt § 86 Abs. 3 des Strafgesetzbuches, im Falle der Nummer 5 § 131 Abs. 3 des Strafgesetzbuches entsprechend.

(2) Unbeschadet strafrechtlicher Verantwortlichkeit sind Angebote ferner unzulässig, wenn sie

1. in sonstiger Weise pornografisch sind,

2. in den Teilen A und C der Liste nach § 18 des Jugendschutzgesetzes aufgenommen sind oder mit einem in diese Liste aufgenommenen Werk ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind, oder

3. offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unter Berücksichtigung der besonderen Wirkungsform des Verbreitungsmediums schwer zu gefährden.

In Telemedien sind Angebote abweichend von Satz 1 zulässig, wenn von Seiten des Anbieters sichergestellt ist, dass sie nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden (geschlossene Benutzergruppe).

(3) Nach Aufnahme eines Angebotes in die Liste nach § 18 des Jugendschutzgesetzes wirken die Verbote nach Absatz 1 und 2 auch nach wesentlichen inhaltlichen Veränderungen bis zu einer Entscheidung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien.
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Boesor
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Beitrag von Boesor »

smartie1202 hat geschrieben:
darfst du in deutschland als erwachsener die selben spiele spielen, die in österreich ein erwachsener spielen kann? offensichtlich nein...
Ähm doch, natürlich darf ich das.
darfst du in deutschland die drogen einehmen die DU willst?
nein: du darfst nur die drogen nehmen, die dich dein staat einnehmen lassen will (alkohol, nikotin)
Ok, was immer das jetzt aussagen soll.
mit vorwand von kinderpornos sollte ja auch das internet zensiert werden, die vergewaltigten kinder sind aber irgendwie nebensache.
Etwas mehr Substanz bitte, du willst doch so ein Thema nicht mit zwei Sätzen abhandeln?
abgesehen davon ist deutschland immernoch nicht säkular...
Nein, willst du nicht, es scheint ein Satz zu reichen.
unter einem freiem land versteh ich etwas anderes!
Und ich verstehe unter fundierten Argumenten was anderes.
Aber schön zu sehen was Halbwissen + Verschwörungstheorien so erzeugen können...
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ShinmenTakezo
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Beitrag von ShinmenTakezo »

amazon.uk freut sich bestimmt über meine bestellung :)
smartie1202
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Beitrag von smartie1202 »

Boesor hat geschrieben:
smartie1202 hat geschrieben:
darfst du in deutschland als erwachsener die selben spiele spielen, die in österreich ein erwachsener spielen kann? offensichtlich nein...
Ähm doch, natürlich darf ich das.
vll nicht gut ausgedrückt: kann man in deutschland in einen laden gehen und die ungeschnittenen versionen von allen spielen kaufen?
ist nicht schon das kürzen einer version für deutschland etwas, das
nicht so sein sollte?
darfst du in deutschland die drogen einehmen die DU willst?
nein: du darfst nur die drogen nehmen, die dich dein staat einnehmen lassen will (alkohol, nikotin)
Ok, was immer das jetzt aussagen soll.
das soll aussagen, dass ein staat nicht entscheiden sollte welche stoffe ein mensch freiwillig zu sich nimmt. ich persönlich rauche und trinke nicht und nehme auch keine anderen drogen, aber warum sollte ich dann nicht trotzdem für die legalisierung aller drogen sein?
außerdem könnte man das geld, dass man zur aufspürung von drogen ausgibt, sinnvoller einsetzen...

Etwas mehr Substanz bitte, du willst doch so ein Thema nicht mit zwei Sätzen abhandeln?
naja: das internet mit dem vorwand "kinderpornos sind schlecht" zensieren zu wollen...wenn jemand mitten auf der straße vergewaltigt wird, dann kommt doch auch niemand und stellt einen sichtschutz auf, damit die passanten die vergewaltigung nicht sehen können.
den kindern, die in diesen pornos vorkommen, wird doch nicht geholfen!
und auch das "erschweren" des zugangs zu diesen pornos wird es nicht verhindern, dass leute, die diese sachen sehen wollen, irgendwie an diese sachen herankommen...denn kinderpornos gibts schließlich nicht erst seit dem internet, oder?
abgesehen davon ist deutschland immernoch nicht säkular...
Nein, willst du nicht, es scheint ein Satz zu reichen.
die trennung von staat und kirche ist grundlegend dafür dass ein staat frei ist. die gesetze, die ein staat beschließt, haben nicht auf eine bestimmte religion rücksicht zu nehmen, sondern müssen auch für bürger, die nicht der religion angehören, akzeptabel sein.
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Boesor
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Beitrag von Boesor »

Für mich hört sich das so an, als wenn es den freien Staat wie du ihn dir wünscht niemals geben kann.
Und das hat auch seinen grund.
Ein Staat braucht sowohl eine identität wie auch allgemeine & spezielle Regeln.
Diese Regeln entstehen zumeist aus seiner Geschichte und Kultur.

Nicht jeder muss mit jeder Regel einverstanden sein, aber das bedeutet längst nicht, dass wir in einem unfreien Staat leben.

Erkennbar ist dies unter anderem daran, wie sehr man an seine regeln gebunden ist.
Und da finden sich sowohl bei kirche & Staat, wie bei den Drogen und auch bei den Spielen genügend Ausnahmen und Möglichkeiten, die ganz klar aussagen, dass Deutschland sehr wohl ein freies Land ist.
n1conic
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Beitrag von n1conic »

die bayern halt... sollte man eh komplett von deutschland abgrenzen....seltsames völkchen...
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Zero Enna
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Beitrag von Zero Enna »

[quote=Boesor]Für mich hört sich das so an, als wenn es den freien Staat wie du ihn dir wünscht niemals geben kann.
Und das hat auch seinen grund.
Ein Staat braucht sowohl eine identität wie auch allgemeine & spezielle Regeln.
Diese Regeln entstehen zumeist aus seiner Geschichte und Kultur. [/quote]

aber es kann doch nicht sein dass diese regeln uns vorschreiben, was wir (erwachsenen, das spiel soll schließlich eine fsk18-plakette bekommen) in unserer freizeit am pc für spiele zocken dürfen. vor allem find ichs ne frechheit dass sich da irgendwelche leute aufspielen die von der materie vermutlich sowieso keine ahnung haben ("homma friaras ned braucht, brauchma heid a ned" oder so ähnlich -.-)

was ist eigentlich, wenn das spiel jetzt keine fsk-einstufung mehr bekommt? kann man es dann zumindest noch kaufen bzw bestellen lassen und es darf nur nicht öffentlich beworben werden oder wirds dann gleich ganz verboten bzw geschnitten (wobei das spiel als geschnittene version für mich auch gestorben wär, aber österreich oder uk hat sicher was passendes da...)
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the curie-ous
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Beitrag von the curie-ous »

Boesor schrieb:
"Für mich hört sich das so an, als wenn es den freien Staat wie du ihn dir wünscht niemals geben kann.
Und das hat auch seinen grund.
Ein Staat braucht sowohl eine identität wie auch allgemeine & spezielle Regeln.
Diese Regeln entstehen zumeist aus seiner Geschichte und Kultur. "

Also ist es deiner Meinung nach in Ordnung dass sich ein Staat, bezogen auf seine Regierungsaufgaben, nur auf eigene Möglichkeiten und Ideen berufen soll, die seit Ewigkeiten "kulturelle Traditionen" haben, welche aber im internationalen Vergleich eher rückständig wirken - solange sich dieser Staat dadurch identifizieren kann.
Das ist nicht nur auf das Thema Zensur bezogen.