D.V.T. hat geschrieben:Stimmt. Aber der Import kann zu Konsequenzen bis hin zur Hausdurchsuchung führen.
Nö, stimmt mit Medien, die nach Paragraph 131 Strafgesetzbuch (Gewaltverherrlichung) beschlagnahmt sind, nicht!
Nur die Weiterverbreitung, öffentliche zur Schaustellung oder sonst irgendwie irgendjemanden anderen zugänglich machen ist strafbar.
Ich darf mir also ganz allein im stillen Kämmerlein Condemned 2 reinziehen. Das war mir allerdings zu gruselig und ich hab es mit nem Kumpel gezockt. Streng genommen ist dies schon eine Vorführung
Ist ein sehr gutes games vorallem wenn man die Klasiker spielte macht es doch freude die auch wieder mal spielen zu können. Und der Soundtrack einfach herrlich.
Wow ich dachte immer 4Players wären die mit den miesen Wertungen aber hier wird das Spiel im vergleich zu der 4/10 bei IGN schon fast in den Himmel gelobt.
LoL Das liegt aber nicht nur an deinem Avatar, oder?! ^^
lenymo hat geschrieben:Wow ich dachte immer 4Players wären die mit den miesen Wertungen
4Players ist die mit den Ehrlichen Wertungen, meistens.
IGN wird für Tests bezahlt und weil Splatterhouse nicht berühmt genug ist, und IGN keine Kohle bekommen hat + das das Spiel nicht wirklich das allerbeste ist= Miese Wertung.
4Players gebe ich da eher echt, "Befriedigend" ist es allemal.
Zuletzt geändert von Deszaras am 01.12.2010 16:52, insgesamt 1-mal geändert.
SithlordDK hat geschrieben:Darf man eigentlich indizierte Spiele importieren (Zollmäßig)?
Es besteht ein Unterschied zwischen indizierten und beschlagnahmten Spielen/Filmen/Tonträgern/etc.
Indizierte Spiele dürfen nicht verkauft, ausgestellt oder beworben werden. Der Kauf (auch als Import) oder Besitz ist allerdings nicht verboten.
Splatterhouse ist aber ohnehin (noch) nicht indiziert worden.
Indizierte Spiele dürfen sehr wohl verkauft werden. Jedoch, wie du sagtest, nicht ausgestellt und beworben. Jedoch kann man z.B. immer noch GearsofWar 2 etc. bei uns im Laden um die Ecke kaufen. Das steht halt hinten hinter der Theke, zusammen mit einigen anderen indizierten Titeln. Nur BESCHLAGNAHMTE Spiele dürfen nicht mal mehr verkaufen werden. Diese werden dann im Rahmen einer Polizeiaktion aus allen Deutschen Läden verbannt (z.B. Dead Rising).
Werden die Spiele trozdem verkauft, kanns nach ner Mahnung zu ner verdammt hohen Rechnung kommen.
Auch privater Weiterverkauf ist nicht verboten, jedoch darf ein offiziel eingetragenes Institut nicht zum weiterverkauf helfen.
Das heißt: Weder Amazon noch Ebay dürfen dazu beitragen.
Jedoch ist es für alle entnutzer, also die jenigen die das Spiel in die Box schmeißen total schnuppe ob Indiziert oder Beschlagnahmt, denn Import ist nicht verboten, Besitz ist nicht verboten!
Also um die Frage des ersten Users zu beantworten: Bestell es dir aus England, Amerika, Österreich wo auch immer. Der Zoll hat da gar nichts zu sagen!
Zum Spiel: Wertung war relativ klar. Eben konservative Prügelaction mit Splatterfactor hoch 30.
Mir persönlich wäre es kein Vollpreis wert, jedoch find ich grad die freischaltbaren Klassiker für ein Low-Budget interessant!
Bei der Videothek um die Ecke bei mir gibt's Dead Rising noch :O
Blackrain928 hat geschrieben:
IGN wird für Tests bezahlt und weil Splatterhouse nicht berühmt genug ist, und IGN keine Kohle bekommen hat + das das Spiel nicht wirklich das allerbeste ist= Miese Wertung.
Warte noch ein paar Tage/Wochen, dann hast du deine Quelle auf WikiLeaks
Spaß beiseite, natürlich gibts dafür keine Quelle. Aber man muss nur die Augen aufmachen: Kein Spiel das Groß in Werbung usw. ist oder einen Guten Namen hat, wird bei IGN schlecht wegkommen. Genauso wie im "Offiziellen Xbox-Magazin" ein Halo niemals eine Klatsche bekommen würde. Nichts gegen Halo, ich liebe das, aber so ist es nunmal.
onewinged_angel hat geschrieben:Klingt nach einem guten GoW-Klon. Wird mal angetestet ^^
Isn schlechter GoW Klon. Dante ist ein guter GoW Klon oder Castlevania, aber nich Splatterhouse.
War mir schon klar das das Spiel nix wird...nachm anspielen war mir sofort klar, das wird kein großer Titel. Und siehe da, so isses auch ^^