Hmmm... Aus Sicht des Juristen, T.H. ist die Aussage:
Die First-Sales-Doktrin erlaube den Weiterverkauf von Software in den USA.
sehr interessant. Warum?
Sie spiegelt ein ziemlich interessantes Rechtsspannungsfeld im Computer und Softwarerecht wieder: Nämlich: Kaufe ich ein Spiel oder erwerbe ich eine Lizenz?
Wer in der EU etwas kauft: Und damit Eigentümer wird und mit dem Erworbenen Gut im Prinzip machen kann was er will. Ein in der EU rechtmässig in Umlaufgebrachtes Gut kann in der EU beliebig oft weiterverkauft werden.
Eine Lizenz ist da etwas ganz anderes. Eine Lizenz ist ein Vertrag sui generis. In Prinzip kann man diesen Vertrag verfassen, wie die Parteien lustig sind.
Allerdings ist die Europäische Kommission der grosse Freund der Konsumenten. Man kann in einen Europäischen Vertrag der sich an Konsumenten richtet nicht alles reinschreiben was man will. Nein... es gibt da eine lustige Schwarze Liste von Klauseln die in keinem Vertrag stehen dürfen - also auch nicht in einer Lizenz.
Es gibt ausserdem den Verbot einseitige Klauseln anzubringen, die den Vertrag komplett zu ungunsten der schwächeren Partei kippen würden.
Ausserdem gibt's da die Produktrichtlinien die es erlauben Produkte zurückzugeben, wenn sie mangelhaft sind. Denn Software ist zwar kein materieles Gut aber ein Produkt.
Was ist also jetzt so besonders interessant an der Aussage? Ganz einfach, dass Software in den USA behandelt wird wie stinknormale Güter. Also weiterverkauft werden kann, also das Spiel behandelt wird wie ein Auto. Das verwundert schon etwas... Ich muss mich glaube ich dringend mal in diese causa einlesen.