Blutentnahme - Entscheidungsgewalt allein bei der Polizei?

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Blutentnahme - Entscheidungsgewalt allein bei der Polizei?

Ja, schließlich ist die Polizei zum Schutz der Bevölkerung da.
11
27%
Nein, theoretisch könnte jeder noch so fadenscheinige Grund zur Entnahme führen, Grundrecht soll Grundrecht bleiben!
30
73%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 41

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TomSupreme
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Blutentnahme - Entscheidungsgewalt allein bei der Polizei?

Beitrag von TomSupreme »

Niedersaschen hat einen Antrag gestellt bei dem die Polizei in Zukunft bei Verkehrskontrollen selbst entscheiden soll ob bei einem Verdacht auf Alkohol-/Drogenmissbrauch am Steuer Blut entnehmen darf.
Dies darf bisher nur auf richterliche Anordnung (Richtervorbehalt) geschehen da im Grundgesetz garantiert ist das jeder das recht auf körperliche Unversehrtheit hat.
NRW-Bundesratsministerin Angelica Schwall-Düren (SPD) bestätigte dies und rechtfertigt diesen Antrag damit das vor allem Abends und am Wochenende keine Richter verfügbar wären die eine Blutentnahme anordnen könnten.

Eure Meinung dazu.
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Soror Rex
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Beitrag von Soror Rex »

[X]Nein, theoretisch könnte jeder noch so fadenscheinige Grund zur Entnahme führen, Grundrecht soll Grundrecht bleiben!
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King Rosi
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Beitrag von King Rosi »

Soror Rex hat geschrieben:[X]Nein, theoretisch könnte jeder noch so fadenscheinige Grund zur Entnahme führen, Grundrecht soll Grundrecht bleiben!
qft
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Scorcher24_
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Beitrag von Scorcher24_ »

Ich habe ja angekreuzt.
Warum? Es soll kein besoffener damit davonkommen Leute zu verletzen weil er nicht genug Verantwortung hat betrunken nicht ins Auto zu steigen und gerade kein Richter greifbar ist.
Natürlich muss das ganze dokumentiert werden und es muss ein Verbot geben die DNA anderweitig zu speichern.
rya.
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King Rosi
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Beitrag von King Rosi »

an sich richtig, nur die frage ist, warum man nicht einfach die kontrolle mit einem alkoholmessgerät gelten lässt, zumindest in dem rahmen, dass man den betroffenen aus dem verkehr zieht (nicht umbedingt nur beim autofahren, sondern allgemein), solange, bis eben ein richter zur verfügung steht, und einen bluttest anordnen kann. so unzuverlässig sind diese geräte ja nun auch nicht. das wäre um einiges einfacher, schneller, und besser als gegen das grundrecht zu verstoßen.
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HanFred
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Beitrag von HanFred »

Rosette hat geschrieben:an sich richtig, nur die frage ist, warum man nicht einfach die kontrolle mit einem alkoholmessgerät gelten lässt, zumindest in dem rahmen, dass man den betroffenen aus dem verkehr zieht (nicht umbedingt nur beim autofahren, sondern allgemein), solange, bis eben ein richter zur verfügung steht, und einen bluttest anordnen kann. so unzuverlässig sind diese geräte ja nun auch nicht. das wäre um einiges einfacher, schneller, und besser als gegen das grundrecht zu verstoßen.
Das überlegt man sich z.Z. in der Schweiz.
http://www.drs.ch/www/de/drs/nachrichte ... mtest.html
Aber der Chef der Verkehrspolizei hat sicher recht, wenn er meint, dass es damit zu mehr Einsprachen kommen würde.
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Pyoro-2
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Beitrag von Pyoro-2 »

Das imo wieder so'ne Sache der aktuellen Generalverdachtsmentalität gegen alle Bürger...die wundern sich doch jezz schon jedesmal, wenn jmd ohne Alkohol fährt ^^''

Also imo ist das Verfahren da definitiv verbesserungsfähig, aber das nid wirklich die richtige Richtung.
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Sarrus MacMannus
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Beitrag von Sarrus MacMannus »

Nix da! Wer mein Blut will, zahlt mit der doppelten Menge seines Blutes.
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Boesor
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Beitrag von Boesor »

Klar!

Ersten hat das nach meinem Empfinden nichts mit körperlicher Unversehrtheit zu tun, da hier kein Schaden entsteht, vor allem kein bleibender.

Und da ich auch gerne weiterhin sicher auf den Straßen unterwegs sein will würde ich es schon gerne sehen, wenn da keiner aufgrund eines verfahrensproblems (Richter schläft, Richter nicht erreichbar...) entkommt.

Einen Generalverdacht erkenne ich drin auch nicht.
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TomSupreme
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Beitrag von TomSupreme »

Boesor hat geschrieben:Klar!

Ersten hat das nach meinem Empfinden nichts mit körperlicher Unversehrtheit zu tun, da hier kein Schaden entsteht, vor allem kein bleibender.

Und da ich auch gerne weiterhin sicher auf den Straßen unterwegs sein will würde ich es schon gerne sehen, wenn da keiner aufgrund eines verfahrensproblems (Richter schläft, Richter nicht erreichbar...) entkommt.

Einen Generalverdacht erkenne ich drin auch nicht.
In Hamburg kam es schon vor das die Polizei die Leute hat laufen lassen weil kein richterlicher Beschluss zustande kam, und das obwohl es einen Bereitschaftsdienst gibt in der ein oder mehrere Richter immer auf Abruf bereit sein sollten um sowas auf die Schnelle zu veranlassen
Ich finde das System sollte in dieser Hinsicht verbessert werden, es ist nicht nötig das die Polizei mit noch mehr Kompetenzen ausgestattet werden als sie eh schon haben.

Hier mal der Gesetzestext dazu:

Strafprozeßordnung (StPO)

§ 81a - Entnahme von Blutproben, körperliche Eingriffe

Fassung des Inkrafttretens vom 01.01.2005

(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.

(2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.

(3) Dem Beschuldigten entnommene Blutproben oder sonstige Körperzellen dürfen nur für Zwecke des der Entnahme zugrundeliegenden oder eines anderen anhängigen Strafverfahrens verwendet werden; sie sind unverzüglich zu vernichten, sobald sie hierfür nicht mehr erforderlich sind.


Der Generalverdacht ist in gewisser Weise schon gegeben....wer sagt mir dann das eine von mir genommene Blutprobe wirklich zu 100% vernichtet wird? Darauf würde ich mich in der heutigen Zeit nicht mehr verlassen, wenn man die sonstigen Bestrebungen der Regierung(en) zur Überwachung betrachtet...
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Boesor
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Beitrag von Boesor »

Erdbeerfeldheld hat geschrieben:
Der Generalverdacht ist in gewisser Weise schon gegeben
Inwiefern? Bei anderen Maßnahmen, wie dem automatischen Erfassen von Autobewegungen mithilfe der Mautbrücken kann ich das ja noch irgendwo nachvollziehen, aber hier würde sich nichts ändern, die Blutprobe würde nach wie vor nur bei Verdacht (der nicht pauschal entsteht) entnommen werden.
...wer sagt mir dann das eine von mir genommene Blutprobe wirklich zu 100% vernichtet wird? Darauf würde ich mich in der heutigen Zeit nicht mehr verlassen, wenn man die sonstigen Bestrebungen der Regierung(en) zur Überwachung betrachtet...
Sorry, aber wenn da keine weitere Begründung hinter steht ist das für mich lediglich Überwachungsstaat Hysterie.
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TomSupreme
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Beitrag von TomSupreme »

Boesor hat geschrieben: Inwiefern? Bei anderen Maßnahmen, wie dem automatischen Erfassen von Autobewegungen mithilfe der Mautbrücken kann ich das ja noch irgendwo nachvollziehen, aber hier würde sich nichts ändern, die Blutprobe würde nach wie vor nur bei Verdacht (der nicht pauschal entsteht) entnommen werden.
Was machst du denn wenn überhaupt garkein zwingender Verdacht besteht aber die anwesenden Polizisten dennoch eine Blutprobe von dir wollen? Willst du dich dagegen wehren? Viel Spass, spätetens dann wird man dazu gezwungen und manchen der Staatsdiener sind Einwände egal und man sitzt mit Handschellen irgendwo.....geht recht schnell.

Boesor hat geschrieben: Sorry, aber wenn da keine weitere Begründung hinter steht ist das für mich lediglich Überwachungsstaat Hysterie.
Natürlich, wenn man dem Braten nicht traut ist es immer die Hysterie die dahinter steht. :roll: Wenn da keine weitere Begründung hinter steht ist das für mich lediglich Blödsinn.
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Zierfish
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Beitrag von Zierfish »

dann sollte man eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Wenn die Blutprobe dann tatsächlich komplett negativ war werden sie sicherlich in Erklärungsnot kommen.

Das Gesetz dient ja auch nicht vornehmlich dem erkennen von Alkoholdelikten.
Dafür kann man ja pusten.

Vielmehr geht es doch darum andere Drogen abdecken zu können. Dafür ist ein Bluttest sicher unvermeidlich.

Einen Generalverdacht seh ich da nicht... der Polizist hält einen an, kontrolliert ihn und wenn er einen Verdachtsmoment ausmacht ordnet er ggf. eine Blutkontrolle an. Genau dafür ist er Polizist geworden und es liegt in seinem Ermessensbereich.

Das die Möglichkeit zum Missbrauch gegeben ist, lässt sich schwerlich abstreiten. Aber das ist _Überall_ der Fall und sollte beim Auftreten bestraft werden.

Ansonsten kann man auch einfach versuchen höflich zu sein, dann werden die sicher nicht beißen.

Zum Thema Blutspeicherung:

lol wayne? Ich mein was wollen sie damit machen, wenn sie wissen, dass du vllt zu oft beim Burger King bist?

Das einzig interessante wäre ja wohl höchstens die DNA und selbst da gibt es 2 Probleme.

#1 wen interessiert es ob meine DNA iwo gespeichert ist?
#2 warum sollten sie das tun? Wenn dafür keine gesetzliche genehmigung vorliegt und das gemacht werden würde. (dann ja im großen Stil) und das rauskommt... wow
da werden einige ihren Hut nehmen müssen.

m.M.n.
Mal (wieder) viel Wind um nichts.

PS: bedenkt bitte auch, dass die Leute welche das beschließen davon letztlich selbst betroffen sein werden. Auch deren Blut kann dann getestet werden. Letztlich müssen sie genau so kritisch sein wie der Bürger selbst. Es ist nicht so, dass die Leute dort Dinge entscheiden würden, welche sie am Ende gar nicht betreffen.
Zumal sich die meisten Normalbürger die Drogen gar nicht leisten können und wollen für die der Test gedacht ist.
Also ich hab zu wenig Geld um es für Koks aus dem Fenster zu schmeissen.
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Boesor
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Beitrag von Boesor »

Erdbeerfeldheld hat geschrieben: Was machst du denn wenn überhaupt garkein zwingender Verdacht besteht aber die anwesenden Polizisten dennoch eine Blutprobe von dir wollen?
Na eine abgeben, wo liegt das Problem? Vielleicht liegt es ja daran, dass ich kein generelles Misstrauen gegen die Polizei hege das ich mir nicht vorstellen kann,dass die aus reinem Spaß an der Freude mal eben Blut haben wollen.
Willst du dich dagegen wehren? Viel Spass, spätetens dann wird man dazu gezwungen und manchen der Staatsdiener sind Einwände egal und man sitzt mit Handschellen irgendwo.....geht recht schnell.
Geht recht schnell? Ich nehme mal stark an das hängt auch sehr damit zusammen wie man sich selbst verhält. Vielleicht hatte ich deshalb doch einiger Kontakte mit der Polizei noch nie Probleme.
Natürlich, wenn man dem Braten nicht traut ist es immer die Hysterie die dahinter steht. :roll: Wenn da keine weitere Begründung hinter steht ist das für mich lediglich Blödsinn.
Wenn man dem braten ohne Begründung vollkommen substanzlos nicht traut, dann ist es Hysterie. hast du Hinweise auf eine berechtigtes Misstrauen sieht es anders aus. Aus deiner Aussage spricht aber leider nur ein generelles Misstrauen gegen "die da oben"...





Wie siehts eigentlich mit den schon immer üblichen "allgemeinen verkehrskontrollen aus? Ist das nicht noch viel mehr ein generalverdacht? Ich muss nur weil ich zufällig die kontrollierte Straße entlang fahre den Polizisten anhauchen weil gerade die Zeit der Weihnachtsfeiern ist.
Sinnvolle Prävention und Abschreckung durch sichtbare großkontrollen oder Generalverdacht und Schikane unbescholtener Bürger?

Dagegen sein ist immer leicht, aber man sollte sich mitunter schon fragen was ohne solche Maßnahmen los sein könnte.
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Pyoro-2
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Beitrag von Pyoro-2 »

4P|Zierfish hat geschrieben:...der Polizist hält einen an, kontrolliert ihn und wenn er einen Verdachtsmoment ausmacht ordnet er ggf. eine Blutkontrolle an. Genau dafür ist er Polizist geworden und es liegt in seinem Ermessensbereich.
Nein, eben nicht. Ansonsten dürften Polizisten auch generell Hausdurchsuchungen durchführen oder sonstiwas. Dafür sind Richter zuständig; das kommt nicht von ungefähr und hat seine Gründe ;)

Bei unmittelbarer Gefahr für den Betroffenen oder andere darf der Polizist denjenigen sowieso aus'm Verkehr ziehen, also ist das auch kein echtes Argument.

Imo gibt's im Alltag schon genug Schikanen. Braucht nicht noch 'ne weitere, die unter'm Strich zur Verkehrssicherheit ja dann doch nix beitragen wird...da würde eher Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen und klares 0.0 Promille Grenze für alle helfen, wenn man's für nötig hält ^^