ES REICHT! USK - WEG DAMIT!!!!!!!!!!!

Hier könnt ihr eigene Umfragen erstellen.

Moderatoren: Moderatoren, Redakteure

Wie sehr regt euch der Dreck auf? Skala 1 (gar nicht)-4 (hefitg)

4) Staatliche Bevormundung, Inkompetenz der zuständigen Behörde, Zensur. Die USK gehört an die Wand geklatscht und die Wand anschließend eingerissen. USK, GTFO &STFU!
39
48%
3) Stört mich aber ich geb mich auch mit Zensur-Versionen zufrieden.
8
10%
2) Prinzipiell falsch aber notwendig.
18
22%
1) Mir egal.
16
20%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 81

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mjharis
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Beitrag von mjharis »

me, you - fuck, fuck hat geschrieben:mj haris:

"Und wenn man die Uncut haben will, lässt die BRD einem die Freiheit es zu importieren und es zu nutzen."

Das mag soweit richtig sein, wenn ich aber ein Spiel zocken möchte was eine Steamanbindung benötigt und Steam Importspiele nicht startet, dann ist das schon sehr ärgerlich und da finde ich den Ärger und Frust der erwachsenen Gamer gerechtfertigt.
Wie gesagt war nur ein kurzer geistiger Erguß^^.

Das ist dann halt in der Beziehung Pech, da hat dann aber nicht die USK Schuld, sonder der Anbieter in dem Fall Steam. Die könnten das, auch wenn ich jetzt keinen Paragraphen dazu habe :roll:, auch Uncut aktivieren.

Ging doch bis vor kurzem auch mit Modern Warfail 2 oder habe ich das falsch in Erinnerung?

Mir kommts eh eher auf den Spielpass an, den man auch ohne abfetzende Köpfe und so hat.

zur Not kannste immernoch deswegen nach Österreich auswandern. :lol:

Grund des Auswanderns: Zensur von Videospielen. xD Der Beamte lacht sich bestimmt ins fäustchen.

Naja...
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Nicii306
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Beitrag von Nicii306 »

Ich finde es schon doof, dass man sich nicht einfach kaufen kann was man will.. aber manchmal hats schon auch seinen Sinn^^
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the curie-ous
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Beitrag von the curie-ous »

Wenn ich mir God of War 3 anschaue, welches ungekürzt im Laden erhältlich ist, dann frage ich mich schon wie die USK/BPJM so arbeiten und nach welchen Kriterien die handeln.
Ich hab Black Ops nicht gesehen, aber schlimmer als GoW3 kann es doch nicht sein, oder?
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Bedameister
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Beitrag von Bedameister »

me, you - fuck, fuck hat geschrieben:Wenn ich mir God of War 3 anschaue, welches ungekürzt im Laden erhältlich ist, dann frage ich mich schon wie die USK/BPJM so arbeiten und nach welchen Kriterien die handeln.
Ich hab Black Ops nicht gesehen, aber schlimmer als GoW3 kann es doch nicht sein, oder?
Naja ich würde GoW3 wirklich ganz anders bewerten als ein CoD. Bei Shootern wird insgesamt etwas härter durchgegriffen. Aber wenn BO so wie WAW wird wird es schon recht blutig, sprich abfliegende Körperteile und Blut en mass
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Landungsbrücken
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Beitrag von Landungsbrücken »

[x] Mir egal.

Bin 15, zocke eiegntlich nur selten 18er Games, weil sie mich alle irgentwie nicht so sehr reizen. Klar, Bioshock, GTA, Just Cause 2. Aber da wär es mir relativ egal, ob da nun viel oder wenig Blut spritzt. Finde es auch extrem unrealistisch, wenn bei Shootern einem nen Headshot verpasst wird und da so viel Blut rauskommt wie kein menschlicher Körper besitzen kann. Das ist mir zu Gore und widert mich schon regelrecht an.

Ausserdem habe ich mit Spielen wie Metroid, Mario, Flower oder World of Goo so wie so viel mehr Spaß :)
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Unrockstar007
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Beitrag von Unrockstar007 »

Die USK ist grundsätzlich nötig, ohne Alterseinstufung geht es nicht.
Nur die Indizierung ist nicht mehr nötig. Wenn es zu grob ist, einfach den 18er Stempel drauf und fertig.

Aber da liegt die Schuld nicht bei der USK. Wie schon oft gesagt Zensieren die nicht, sondern verweigern höchstens die Freigabe und dann stellt sich eben die Problematik mit der Indizierung, was aber keine Verbot gleich kommt - selbst die Beschlagnahmung ist direkt kein Verbot, da man es für sich persönlich dann immer noch einführen darf.

Sprich: Das Problem dass du ansprechen willst, ist eigentlich eine ganz andere Baustelle.

Wobei deine Antwortmöglichkeiten auch sehr schlecht gewählt sind.
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RVN0516
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Beitrag von RVN0516 »

Unrockstar007 hat geschrieben:selbst die Beschlagnahmung ist direkt kein Verbot, da man es für sich persönlich dann immer noch einführen darf.
nicht so ganz richtig

Was ist der Unterschied zwischen einer Indizierung und einer Beschlagnahme?

Die Indizierung ist eine Maßnahme zum Kinder- und Jugendmedienschutz. Erwachsene können indizierte Medien jedoch weiterhin erwerben. Bei der Weitergabe sind die Vertriebs-, Werbe- und Verbreitungsbeschränkungen des § 15 JuSchG bei Trägermedien bzw. des § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) bei Telemedien zu beachten.

Eine Beschlagnahme oder Einziehung erfolgt dagegen durch die Strafverfolgungsbehörden, wenn Inhalte eines Mediums gegen Strafrechtsvorschriften (z.B. Gewalt-, Tier- oder Kinderpornografie; Volksverhetzung, Gewaltverherrlichung). verstoßen.

Beschlagnahmen sind Strafverfolgungsmaßnahmen. Sie dienen der Sicherstellung von Beweismitteln in Strafverfahren. Einziehungen sind Strafvollstreckungsmaßnahmen. Sie werden ausgesprochen, wenn ein Strafverfahren durchgeführt wurde und dann bestimmte Folgen an die festgesetzte Strafe geknüpft sind. In manchen Ermittlungsverfahren erfolgt nur eine Beschlagnahme, vielfach wird jedoch zusätzlich auch eine Einziehung ausgesprochen.

Als Folge darf das Medium auch Erwachsenen nicht mehr zugänglich gemacht werden.

Quelle BPjM
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Zappes
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Registriert: 09.12.2008 23:15
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Beitrag von Zappes »

Ja, es darf nicht mehr zugänglich gemacht werden, d.h. der Verkauf in Deutschland wäre strafbar. Der Erwerb und der Besitz sind dahingegen kein Problem, zumindest bei Trägermedien, die wegen §131 (Gewaltverherrlichung) eingezogen wurden. Etwas anders sieht das bekanntlich bei Kinderpornos aus, aber das war bisher noch bei keinem mir bekannten Videospiel ein Problem.
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matze1975
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Beitrag von matze1975 »

Vorweg: Ich selber spiele viele 18er Titel, zum Teil auch nicht in Deutschland erhältliche Spiele! Persönlich fände ich es auch besser, 18er Uncut-Spiele für Erwachsene zugänglich zu machen. Zensur ist absolut falsch, da jeder für sich selber entscheiden sollte, was gut für einen ist und was nicht! Ich habe dafür aber auch das Alter!(Wer wissen will wie alt, der schaut in der Signatur nach und rechnet! :wink: )
Gerade durch meine jahrelange Erfahrung mit Spielen und der Arbeit im Kinder- und Jugendbereich, bin ich der Meinung das der Jugenschutz, und damit die USK, absolut notwendig sind. Im Arbeitsalltag wird man oft damit konfrontiert, wie sensibel Kinder auf solche Spiele reagieren, wenn Eltern, Geschwister oder Freunde ihnen Titel zugänglich machen, die absolut ungeeignet für Kinder sind. Die Bandbreite der Reaktionen gehen von Albträumen bis hin zu realen Aggressionen, bzw. zum "spielerischen Nachahmen der gesehenen Szenen"(Kinder können ihre Kräfte bzw. die Gefahren nicht richtig einschätzen).
Leider erleichtert auch das Internet Kindern und Jugendlichen den Zugang zu vielen Inhalten, die ungeeignet für sie sind.
Der erste Schritt, war es USK-Vorgaben bindend für den Handel zu machen. Als nächstes ist es wichtig, den Handel dahin zu bekommen, den bindenden Altersvorgaben zu folgen und nicht an jeden 16jährigen 18er-Spiele zu verkaufen, nur um den Profit zu steigern. Der wichtigste Schritt meines Erachtens nach, ist aber eine frühe Schulung, sowohl der Kinder, vor allem aber der Eltern, in Sachen Medienkompetenz. Wenn das gegeben ist und Eltern verantwortungsvoll mit diesem sensiblen Thema umgehen würden, würde vieles anders aussehen.
Das gilt im übrigen für alle Medien!
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RVN0516
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Beitrag von RVN0516 »

ZappesBPD hat geschrieben:Ja, es darf nicht mehr zugänglich gemacht werden, d.h. der Verkauf in Deutschland wäre strafbar. Der Erwerb und der Besitz sind dahingegen kein Problem, zumindest bei Trägermedien, die wegen §131 (Gewaltverherrlichung) eingezogen wurden. Etwas anders sieht das bekanntlich bei Kinderpornos aus, aber das war bisher noch bei keinem mir bekannten Videospiel ein Problem.
Dan kuckmal in den Paragrafen 131 rein da steht auch der Besitz drin.
Ich finde die sollten die Texte mal aktualisieren.
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Zappes
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Beitrag von Zappes »

RVN0516 hat geschrieben:Dan kuckmal in den Paragrafen 131 rein da steht auch der Besitz drin.
Ich finde die sollten die Texte mal aktualisieren.
Ich fürchte, die Empfehlung muss ich zurückgeben... Der Text ist hier zu finden: http://dejure.org/gesetze/StGB/131.html

Ich zitiere mit Hervorhebung:
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
Der Besitz und die Einfuhr sind nur dann illegal, wenn sie zum Zweck der Verbreitung erfolgen (das ist der Inhalt von Ziffer 1-3). Wenn du also dein im Ausland erworbenes "Condemned" nur allein an Deiner Konsole spielen willst, wirst du dich nicht strafbar machen. Erst dann, wenn du dir minderjährige Freunde einlädst und sie mitspielen lässt, könnte es problematisch werden.
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Habakuk
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Beitrag von Habakuk »

Ich finde das sich die USK zuviel rausnimmt. Komme aus Österreich und mir isses von daher auch egal, bekomme ja die meisten Spiele ungeschnitten, aber dennoch finde ich das was die USK macht nicht richtig.
Sollten sich mal was von der PEGI abschauen.
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Nerf
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Beitrag von Nerf »

Und was?
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Habakuk
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Beitrag von Habakuk »

PEGI gibt eine Empfehlung ab, und auch wenn das spiel erst ab 18 sein sollte wird da nix geschnitten.
Würde doch bei der USK auch genügen. Als 18 Jähriger bin ich doch wohl alt genug um selbst zu entscheiden was ich spiele und wie ich es spielen will. Da brauche ich keine USK die mir die Inhalte verändert.
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Mindflare
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Beitrag von Mindflare »

Nerf hat geschrieben:Ich würde gerne den ganzen Leuten (bei den Kommentaren auf schnittberichte.com ganz besonders häufig zu finden) eine klatschen, die der USK eine gottgleiche Gestapo-Kraft zu rechnen, von wegen die zensieren Spiele, verbieten usw.

Bei dieser wiederholt öffentlich dargestellten Dummheit kann ich mich aufregen.
/signed

Regt euch meinetwegen über die Unspielbarkeit einer Importversion auf, aber nicht über die USK.