StarCraft II - Vorbesteller, Sprache und Video
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Shedao
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Ich hab mal rumgesucht, aber nicht viel gefunden.Mindflare hat geschrieben: @Shedao:
Deine Definition von zumutbar ist leider recht wenig relevant. Hast du ein Urteil darüber, dass dies unzulässig ist? Dürfte alle diejenigen interessieren, die vom Wegfall der "Other OS" Funktion bei der PS3 betroffen sind.
Ein paar sachen gibts aber, vor allem zum Thema gebrauchte Software
z.B.
http://www.usedsoft.com/lizenzbedingungen.htmlTrotzdem befinden sich in den Lizenzbedingungen so mancher Software-Hersteller immer noch Formulierungen, die mit geltendem Recht nicht vereinbar sind.
Das ist gewissermaßen historisch gewachsen: Seit Anbeginn des Software-Handels haben die Software-Hersteller ihre Lizenzmodelle und -bedingungen zu einem undurchdringlichen Dickicht an unverständlichen Regelungen und Vorgaben entwickelt. Zum deutlichen Vorteil für die Software-Hersteller: Denn ein Anwender, der hinsichtlich seiner Rechte im Unklaren ist, kann sich kaum auf diese berufen.
Doch gleichgültig, was dort auch geschrieben steht: Der Handel mit gebrauchter Software beruht auf dem EU-weit geltenden Erschöpfungsgrundsatz, der – wie z. B. das Landgericht Hamburg feststellte – nicht durch die Lizenzbedingungen der Hersteller ausgehebelt werden kann.
Aber wie ich oben geschrieben hab (glaube erst im Edit):
Die Softwarehersteller lenken in den meisten Fällen ein bevor es zur Verhandlung kommt, damit keine Grunsatzurteile zustande kommen bzw damit für die Nutzer weiterhin Unklarheit besteht.
Zuletzt geändert von Shedao am 25.07.2010 12:51, insgesamt 1-mal geändert.
- Worrelix
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Ähm, ... jaaa ... stimmt natürlich ...Mindflare hat geschrieben:@Worrelix:
Geh auf die Seite vom EU- B.Net! Da ist es 10:00 CEST.
http://eu.battle.net/en/info/digital-purchase
- Mindflare
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@Shedao:
Da geht es aber wieder um den Verkauf von Software. Das ist zulässig, auch wenn es die Händler nciht gerne haben. Deswegen setzen sie jetzt immer stärker die Nutzungsrechte durch. Es bestehen ja auch weiterhin Rückgaberechte, wenn der Laden nicht deutlich genug kommuniziert hat, dass das Produkt erst am 27. nutzbar ist.
Ist aber echt ein schweres Thema. Es zeigt aber wieder sehr gut, wie man sich über alles informieren sollte, bevor man es kauft.
@Flowbow:
Nein, leider nicht. Nur eben, dass es vor dem DL-Client sein wird. Das kann natürlich auch 9 Uhr sein. Durch die Mitternachtsverkäufe ist aber 0 Uhr der wahrscheinlichste Zeitpunkt (wenn die Server halten).
Da geht es aber wieder um den Verkauf von Software. Das ist zulässig, auch wenn es die Händler nciht gerne haben. Deswegen setzen sie jetzt immer stärker die Nutzungsrechte durch. Es bestehen ja auch weiterhin Rückgaberechte, wenn der Laden nicht deutlich genug kommuniziert hat, dass das Produkt erst am 27. nutzbar ist.
Ist aber echt ein schweres Thema. Es zeigt aber wieder sehr gut, wie man sich über alles informieren sollte, bevor man es kauft.
@Flowbow:
Nein, leider nicht. Nur eben, dass es vor dem DL-Client sein wird. Das kann natürlich auch 9 Uhr sein. Durch die Mitternachtsverkäufe ist aber 0 Uhr der wahrscheinlichste Zeitpunkt (wenn die Server halten).
- sourcOr
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Dann gäbe es vorab einen Patch, der die Aktivierungspflicht aufhebt.-=Khaos=- hat geschrieben:wenn dann EVENTUELL keine Server mehr bereit stehen SOLLTEN (Konjunktiv!!!).
Natürlich ist das Zeug relativ neu und keiner weiß, wie es sich langfristig entwickelt, aber man muss doch net immer den Teufel an die Wand malen. Wahrscheinlicher ist es, dass du in 10 Jahren kein DVD-Laufwerk mehr besitzt, als dass sich ein Spiel durch die Abschaltung von Servern nicht mehr installieren lässt
- Worrelix
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- Worrelix
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Aber im Laden steht eben wahrscheinlich kein Schild daneben: "Erst ab 27. nutzbar."Shedao hat geschrieben:Das ist vollkommen egal ob mans bei Amazon kauft oder in nem normalen Laden...Worrelix hat geschrieben: Vorbesteller, die sich SC 2 zB bei Amazon bestellt haben, waren nicht an einer Kasse, sondern auf der Produktseite bei Amazon.
Dort steht ausdrücklich:
"Dieser Artikel wird am 27. Juli 2010 erscheinen." und
"Erscheinungsdatum: 27. Juli 2010"
Bei Amazon & Co hingegen schon, weswegen ich jetzt davon ausgehen würde, daß das mit zu den Lieferungsvereinbarungen gehört.
Wenn ich mir jetzt Möbel nach Hause bestelle dann kann ich mich ja rechtlich auch nur beschweren, wenn die zum Lieferungstermin nicht da sind.
- Hamlin
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was garnet mal so unwahrscheinlich istsourcOr hat geschrieben:Wahrscheinlicher ist es, dass du in 10 Jahren kein DVD-Laufwerk mehr besitzt, als dass sich ein Spiel durch die Abschaltung von Servern nicht mehr installieren lässt
DVD`s pressen kostet Geld (Handbuch ist jetzt schon fast überall weg)
Hülle ebenfalls
solange wird das also garnet mal dauert
ausserdem hab ich mir den Key für 23€ gekauft und somit nicht auf Lieferung angewiesen (post meine ich, email kommt natürlich erst am Erscheinungstag)
- Kajetan
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Doch, man sollte schon bestimmte Modelle konsequent zu Ende denken und auf mögliche, denkbare und wahrscheinliche Entwicklungen hinweisen.sourcOr hat geschrieben:Natürlich ist das Zeug relativ neu und keiner weiß, wie es sich langfristig entwickelt, aber man muss doch net immer den Teufel an die Wand malen.
Zudem es in den letzten Jahren ja schon jede Menge Beispiele dafür gab, was mit bereits bezahlten, DRM-verdongelten Inhalten passiert, wenn der Anbieter entweder pleite geht oder plötzlich keine Lust mehr auf diesen Dienst hat. Siehe Microsoft, die vor einer Weile den "Plays for sure!" (Muhahaha!) DRM-Server abgeschaltet haben und somit jedes damit versehene WMA-File in nutzlosen Datenmüll verwandelt haben.
Aber der Mensch will einfach nicht hören. Selbst wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, gibt es immer noch jede Menge Leute, die bestreiten, dass es überhaupt ein Kind oder einen Brunnen gegeben hat und ja alles in Ordnung sei.
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j-d-s
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Re: Ahja
Es gibt keinen Nutzungsvertrag.Worrelix hat geschrieben:Der Nutzungsvertrag mit Blizzard gibt dir das Recht, ab dem Veröffentlichungstermin die Software nutzen zu dürfen. Genau das wirst du auch können.S3bish hat geschrieben:Man kauft ein Spiel für viel Geld und kann es nicht spielen, geschweigedenn installieren.
Kommentare?
Daß du die Software jetzt schon hast, ändert nichts daran und beschneidet dein Recht in keinster Weise.
- sinsur
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Re: Ahja
Den wirst du sehen nach dem du installiert hast und dich einloggen willst.j-d-s hat geschrieben:Es gibt keinen Nutzungsvertrag.Worrelix hat geschrieben:Der Nutzungsvertrag mit Blizzard gibt dir das Recht, ab dem Veröffentlichungstermin die Software nutzen zu dürfen. Genau das wirst du auch können.S3bish hat geschrieben:Man kauft ein Spiel für viel Geld und kann es nicht spielen, geschweigedenn installieren.
Kommentare?
Daß du die Software jetzt schon hast, ändert nichts daran und beschneidet dein Recht in keinster Weise.
- Worrelix
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Re: Ahja
Ok, "Nutzung" mag falsch sein, Tatsache ist, daß du einen Kaufvertrag abgeschlossen hast auf das Angebot, welches zB auf amazon.de beschrieben wird.j-d-s hat geschrieben:Es gibt keinen Nutzungsvertrag.
U.a. steht dort eben, daß das Spiel erst am 27. erscheint.
Damit ist dies Bestandteil des Kaufvertrags. Blizzard muss erst am 27. dafür sorgen, daß du SC2 spielen kannst.
- Sir Richfield
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Wenn alle ehrlich wären, würde dort stehen, dass man eine Lizenz erwirbt, die ab dem 27. gültig ist. Dann sollte es tatsächlich keinen Grund mehr zum meckern geben können.
Ich bin mal gespannt, wann der erste Publisher eine zeitlich begrenzte Lizenz für ein "normales" Spiel zum Vollpreis verkauft. (Normal im Sinne von Primär SP mit angeflanschtem MP, kein MMO...)
EA könnte da bei ihren Sportspielen den Vorreiter machen.
Ich bin mal gespannt, wann der erste Publisher eine zeitlich begrenzte Lizenz für ein "normales" Spiel zum Vollpreis verkauft. (Normal im Sinne von Primär SP mit angeflanschtem MP, kein MMO...)
EA könnte da bei ihren Sportspielen den Vorreiter machen.
