Mindflare hat geschrieben:@Sheado:
Darum steht auf den Hülle seit einiger Zeit auch immer die URL, unter der die EULA einsehbar ist, wodurch sie ihre Gültigkeit behält.
Das reicht nicht
Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrages, wenn der Verwender bei Vertragsabschluß der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen ...
Im Geschäft hat man keine Möglichkeit ins Internet zu gehen und das nachzuschauen, Link abschreiben, nach haus fahren, nachsehen etc ist wohl kaum zumutbar.
Bei Amazon ist so ein Link auch net zu finden.
Worrelix hat geschrieben:
Vorbesteller, die sich SC 2 zB bei Amazon bestellt haben, waren nicht an einer Kasse, sondern auf der Produktseite bei Amazon.
Dort steht ausdrücklich:
"Dieser Artikel wird am 27. Juli 2010 erscheinen." und
"Erscheinungsdatum: 27. Juli 2010"
Das ist vollkommen egal ob mans bei Amazon kauft oder in nem normalen Laden.
Was anderes ists bei Steam, da ist man vor dem Kauf gezwungen die AGB anzunehmen.
Trotzdem können auch da die AGB nicht die Rechte der Verbraucher aushebeln.
Steam z.B. hat einige Punkte die in Deutschland nicht zulässig sind, wodurch auch praktisch die gesamten AGB dort ungültig sind.
In den meisten Fällen ist es so, dass fast alle Klauseln die zuungunsten des Verbrauchers gehen, rechtlich nicht standhalten würden.
Darum werden wir in Deutschland auch in absehbarer Zeit nicht erleben das ein Publisher auf einhaltung der AGB klagt.
Wie gesagt, die Pulbisher hättens zwar gerne anders, aber man darf mit dem Spiel alles machen außer es zu vervielfältigen.
Alles was einem so gern in den AGBs verboten wird ist meist vollkommen legal (wie zum Beispiel das Spiel auf mehreren Rechnern in einem Haushalt installieren, DVD in einem Haushalt weiterreichen damit man gleichzeitig spielen kann etc)
Lasst euch nicht so viel Quatsch einreden, der Verbraucherschutz ist in Deutschland ziemlich stark was solche Späße angeht