Da es im Grundgesetz keine Paragraphen gibt, wird das mit dem Zeigen schwierig. Die informelle Selbstbestimmung leitet sich aus der EMRK ab, eine Aufnahme ins GG steht noch aus, Grundrechtstatus hat die iS dennoch. Das man nicht alles anonym tun kann ist dir ja aber auch klar, ohne dass ich dir dazu den passenden Artikel zeige.roman2 hat geschrieben:Es steht ihnen sehr wohl frei, eine Klausel in die AGB zu setzen a la: "Der Nutzer versichert, seinen realen Namen angegeben zu haben. Der Nutzer stimmt hiermit zu, dass jeder seiner Beiträge mit seinem Realnamen in Verbindung gebracht werden kann, sowie der Anzeige des Realnamens bei jedem Forumsbeitrag" und fertig. Ob du da zustimmst oder nicht, ist deine Sache. Aber wenn du einen Service von Blizzard nutzen willst, seht es ihnen frei das nach ihren Bedingungen zu tun.illingworth hat geschrieben:Und deshalb ist auch das falsch. Es ist ihr Recht, bei der Erstellung eines Accounts, die Angabe von richtigen Daten einzufordern und bei Zuwiderhandlung entsprechend zu handeln (also Löschung des accs oder w/e). Es ist aber nicht ihr Recht, dieses Daten auch nur zum Teil zu veröffentlichen.roman2 hat geschrieben: Wenn Blizzard sagt: Wir möchten unsere Community nur denjenigen zu verfügung stellen, die ihren Realnamen angeben. Ist das ihr gutes Recht und hat nichts mit meiner Privatsphäre zu tun.
Und das hat weiss Gott nichts mit informeller Selbstbestimmung zu tun. Zeig mir bitte den Paragraphen im GG, der dich berechtigt alles was du tust, anonym tun zu dürfen.
Und du hast natürlich recht, ein Anbieter kann seine AGB ändern, wenn ihm danach ist. Bei der Beurteilung, ob er gerade in Deutschland, damit auch den Datenschutz so simpel aushebeln kann, wäre ich jedoch vorsichtig (siehe Google Earth und Bußgeld gegen Facebook). Zumal du für die offiziellen (US-)Blizzardforen keinen Zugang erhältst, wenn du kein zahlender Kunde bist.
Allemal interessant zu sehen, wie wenig wichtig einigen ihre persönlichen Daten sind...
