Raucher vs. Nichtraucher - Strengere Regeln gegen den Qualm?
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- Tapetenmetzger
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4P|Zierfish hat geschrieben:zum Thema Suizid
http://de.answers.yahoo.com/question/in ... 006AAHsZ6o
das dürfte so stimmen
-> straffrei
das Problem am Selbstmord ist doch, dass nur eine Tötung eines dritten unter Strafe steht. Selbst wenn die Selbsttötung strafrechtlich relevant wäre. Wäre der "Täter" (eher der "Tote") schuldunfähig, da er in dem Augenblick absolut nicht zurechnungsfähig gewesen sein konnte.
aber davon abgesehen... is das nicht ziemlich egal?
das ist aber eben nur so, weil man es nicht mehr strafrechtlich verfolgen kann. wenn man sich umgebracht hat, da geht eben keine bestrafung mehr. das ist so eine sackgasse: eigentlich ist es verboten aber eigentlich auch nicht, weil man es eben nicht mehr bestrafen kann.
(ps: ich arbeite auch mit patienten, die sich suizidieren wollten bzw. habe mit patienten gearbeitet, die den suizid ausgeführt haben.)
- Howdie
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War auch eher rhetorisch gemeint. Natürlich sollst du das nicht verraten.4P|Zierfish hat geschrieben:@Howdie
ich denk nicht, dass ich das sagen sollte....
dann führt sich die Person vllt noch ertappt und peinlich berührt ^^
aber das hab ich mir auch gedacht, hab schon ganz andere flamewars hier gesehn

- Zanderstroke
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Wiki war nur der Fingerzeig in Richtung.......TADA: Grundgesetz.Denmark2010 hat geschrieben:ich bin kein laie; mord (egal ob selbst oder fremd) ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt. das ist so. wiki ist ja auch wirklich eine sehr vertrauenswürdige seite...)Zanderstroke hat geschrieben: Und zum Thema Selbstmord: Wie gesagt bin ich nur ein Laie, aber Artikel 2 des Grundgesetzes, auf den das gute alte Wiki verweist, spricht da eine deutlich andere Sprache als du.
Aber was weiß ich schon

DU arbeitest ja anscheinend in einem Krankenhaus (Mediziner, Oberarzt?), bist kein Laie in den Belangen der Juristerei (Anwalt, Richter?),also beuge ich demütig mein Haupt vor solch einem Beispiel allumfassender Bildung und reiner, endgültiger Wahrheit.

Nee, jetzt wird es wirklich langsam lächerlich!
PS: Auch auf die Gefahr hin das ich falsch lag. Weiß irgendjemand wie das GG im Falle von Suizid ausgelegt wird?
EDIT: Wenn dein Wissen über die Justiz vom Umgang mit suizidalen Patienten herrührt, bist du nicht weniger Laie als ich.
Zuletzt geändert von Zanderstroke am 05.07.2010 17:13, insgesamt 1-mal geändert.
- Tapetenmetzger
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"Prickelnd" - im wahrsten Sinne des Wortes.4P|Zierfish hat geschrieben:na wie Howdie schon gesagt hatte...
elektrischer Stuhl fänd ich prickelnd xD
Übrigens:
Art. 2 Abs. 2 S. 1 u. 3 GG:
"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. [...] In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
Über Suizid kann ich im GG und im StGB nichts finden. Zumindest nicht auf die Schnelle.
Man darf sich selbst überlegen, inwieweit die körperliche Unversehrtheit durch Passivrauchen gefährdet ist oder ob das alles nur von Medien (o.ä.) dramatisiert wird.
Zuletzt geändert von Tapetenmetzger am 05.07.2010 17:15, insgesamt 1-mal geändert.
- TomSupreme
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Ich war's. Mag eine der harmloseren Diskussionen sein, aber ich find das einige Menschen sich hier nicht sonderlich vernünftig artikulieren. Ich fand es angebracht, der Mod nicht, daher ist die Sache erledigt.Howdie hat geschrieben:
@Zierfish: Wer drückt denn bei sowas harmlosen wie dem hier den Button?^^

- Zierfish
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jetzt is es raus 
@Tapete
natürlich wird die körperliche Unversehrtheit nicht immens geschädigt. (Wenn man nicht grade dort arbeitet)
Aber geschädigt wird sie ja trotz allem.
Ich bin im übrigen auch dafür den Geräuschpegel in Clubs auf unter 100dB zu drücken.
Oder aber ich gründe nach meinem Studium eine Firma für "trendige" Hörgeräte... die Nachfrage wird sicher in ein paar Jahren explodieren

@Tapete
natürlich wird die körperliche Unversehrtheit nicht immens geschädigt. (Wenn man nicht grade dort arbeitet)
Aber geschädigt wird sie ja trotz allem.
Ich bin im übrigen auch dafür den Geräuschpegel in Clubs auf unter 100dB zu drücken.
Oder aber ich gründe nach meinem Studium eine Firma für "trendige" Hörgeräte... die Nachfrage wird sicher in ein paar Jahren explodieren

Zuletzt geändert von Zierfish am 05.07.2010 17:21, insgesamt 1-mal geändert.
- Howdie
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Nein. Auch der Suizidversuch ist straffrei. Was auch vollkommen logisch ist. Der Fehler den du machst ist Mord und Selbstmord gleichzusetzen. Es mag zwar den selben Wortstamm haben, aber juristisch hat es nichts aber auch gar nichts miteinander zu tun.Denmark2010 hat geschrieben:das ist aber eben nur so, weil man es nicht mehr strafrechtlich verfolgen kann.
@Erdbeere: War auch garnicht vorwufsvoll gemeint. Eher verwundert. Du glaubst gar nicht, was ich in den letzten Jahren hier schon alles gelesen habe.^^
- Henriette
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Zanderstroke hat geschrieben:Wiki war nur der Fingerzeig in Richtung.......TADA: Grundgesetz.Denmark2010 hat geschrieben:ich bin kein laie; mord (egal ob selbst oder fremd) ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt. das ist so. wiki ist ja auch wirklich eine sehr vertrauenswürdige seite...)Zanderstroke hat geschrieben: Und zum Thema Selbstmord: Wie gesagt bin ich nur ein Laie, aber Artikel 2 des Grundgesetzes, auf den das gute alte Wiki verweist, spricht da eine deutlich andere Sprache als du.
Aber was weiß ich schon![]()
DU arbeitest ja anscheinend in einem Krankenhaus (Mediziner, Oberarzt?), bist kein Laie in den Belangen der Juristerei (Anwalt, Richter?),also beuge ich demütig mein Haupt vor solch einem Beispiel allumfassender Bildung und reiner, endgültiger Wahrheit.![]()
Nee, jetzt wird es wirklich langsam lächerlich!
PS: Auch auf die Gefahr hin das ich falsch lag. Weiß irgendjemand wie das GG im Falle von Suizid ausgelegt wird?
EDIT: Wenn dein Wissen über die Justiz vom Umgang mit suizidalen Patienten herrührt, bist du nicht weniger Laie als ich.
ich arbeite in einer psychiatrischen einrichtung und da sind auch krebspatienten - vor allen Lungenkrebs (vor allen durch rauchen verursacht). wir haben auch patienten mit psychosen, die sich suizidiert haben bzw. wollten und hatten deshalb auch schon öfter die polizei im haus. und mein vater ist anwalt - deshalb bin ich einfach mal so frei und nehme es mir heraus zu sagen, dass ich mitreden kann bzw. auf dem gebiet meine erfahrung habe. da kannst du jetzt sarkastisch sein, wie du willst.
- Howdie
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Denmark2010 hat geschrieben:ich bin kein laie; mord (egal ob selbst oder fremd) ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt. das ist so. wiki ist ja auch wirklich eine sehr vertrauenswürdige seite...)
Doch Du bist ein Laie. Es sei denn du hättest nebenbei noch Jura studiert. Das Wort Laie ist sehr klar definiert. Außerdem hast du dein Halbwissen als Fakt präsentiert und es ist nun mal falsch. Also ist deine Empörung wohl etwas fehl am Platz.Denmark2010 hat geschrieben:ich arbeite in einer psychiatrischen einrichtung und da sind auch krebspatienten - vor allen Lungenkrebs und vor allen eben durch rauchen verursacht. wir haben auch patienten mit psychosen, die sich suizidiert haben bzw. wollten und hatten deshalb auch schon öfter die polizei im haus. und mein vater ist anwalt - deshalb bin ich einfach mal so frei und nehme es mir heraus zu sagen, dass ich mitreden kann bzw. auf dem gebiet meine erfahrung habe. da kannst du jetzt sarkastisch sein, wie du willst.

- Boesor
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Interessant wäre in dem Zusammenhang was hier "Gesundheitsgefährdung" bedeutet und was unter einer beständigen Kontamination verstanden wird.Zanderstroke hat geschrieben: Natürlich gibt es eine Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen, aber nur bei einer beständigen Kontamination!
Deshalb darf sich jeder Raucher gerne solange selbst vergiften bis sämtliche Gliedmaßen amputiert sind oder der Krebs loslegt, keine frage, das recht gibts nach wie vor.Natürlich nicht, denn jeder Mensch hat eben bei uns auch das Recht sich selbst zu schaden wie es ihm beliebt.
Aber ich möchte da gerne außen vor bleiben und auch wenn ich durch Passivrauchen nicht direkt Lungenkrebs bekomme verzichte ich dennoch liebend gerne auch auf alle anderen Gefährdungen.
- Boesor
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Wie bei vielen anderen Dingen ist hier denke ich entscheidend, dass man die folgen eben nicht direkt sieht oder zu spüren bekommt.Suppression hat geschrieben: Denkst du ernsthaft, Raucher wissen nicht über die Risiken bescheid, oder was?
Dazu kommt dann noch das Suchtverhalten und der Selbstbetrug ist perfekt.
- Zanderstroke
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Mit Gesundheitsgefährdung waren Krankheiten gemeint, welche durch das Passivrauchen verursacht oder begünstigt wurden. Ständige Kontamination wären z.B. am Arbeitsplatz oder in der Familie gegeben. Eben dann wenn man dem Rauch länger und vor allem langfristig ausgesetzt ist.Boesor hat geschrieben:Interessant wäre in dem Zusammenhang was hier "Gesundheitsgefährdung" bedeutet und was unter einer beständigen Kontamination verstanden wird.Zanderstroke hat geschrieben: Natürlich gibt es eine Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen, aber nur bei einer beständigen Kontamination!
Deshalb darf sich jeder Raucher gerne solange selbst vergiften bis sämtliche Gliedmaßen amputiert sind oder der Krebs loslegt, keine frage, das recht gibts nach wie vor.Natürlich nicht, denn jeder Mensch hat eben bei uns auch das Recht sich selbst zu schaden wie es ihm beliebt.
Aber ich möchte da gerne außen vor bleiben und auch wenn ich durch Passivrauchen nicht direkt Lungenkrebs bekomme verzichte ich dennoch liebend gerne auch auf alle anderen Gefährdungen.
Das du dein Risiko zu erkranken nicht erhöhen willst ist natürlich klar und einleuchtend. Aber das war meiner Meinung nach durch die bestehende Gesetzeslage auch gewährleistet. Also sehe ich keine Notwendigkeit für eine weitere verschärfung. Als NR hat man inzwischen die Möglichkeit problemlos einen rauchfreien, netten Abend zu haben. Und das ist ja auch in Ordnung. Nur warum sollte man Rauchern dies nicht auch ermöglichen dürfen?
Dein Risiko, vorausgesetzt du arbeitest nicht dort, dir in einer Kneipe eine ernstzunehmende Krankheit zuzuziehen (Rauchbedingt) ist wahrscheinlich nicht sehr hoch. Leider ist sich die Forschung noch uneins wie hoch genau, von daher muss ich hier spekulieren. Bin eben wieder nur ein Laie

Das einzige problem das ich dabei sehe, sind die Risiken für Angestellte in Raucherkneipen. Jedoch muss man auch sehen das es nicht ungewöhnlich ist, an seinem Arbeitsplatz einem gesundheitsgefährdendem Faktor ausgesetzt zu sein. Dies ist in vielen Branchen gang und gäbe.