Xbox 360: Modellvergleich

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catweazel
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Beitrag von catweazel »

שִׁ hat geschrieben: Zum Zweiten und zum besseren Rechtsverständnis, §12 StGB: Verbechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.

So, damit sind die Urheberrechtsverletzungen keinerlei Verbrechen, dementsprechend könnte jemand, der dem Kopieren frönt, nie ein Verbrecher sein.
ich dachte, es wäre rechtswidrig den kopierschutz zu umgehen. ich hatte mal auf spiegel online gelesen, dass die sicherheitskopie nur erlaubt sei, wenn man keine kopiersperren wie den kopierschutz umgehen würde.
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Prisoner750068
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Beitrag von Prisoner750068 »

Zum Thema RoD:

http://www.360-live.de/xbox-360/aktuell ... zetod.html

Gefickt eingeschädelt...
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paulisurfer
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Beitrag von paulisurfer »

שִׁ hat geschrieben:
Kupferion hat geschrieben: ... oder einfach die, die denken, dass man Arbeit bezahlen sollte und nicht einfach alles kopiert, was nicht niet und nagelfest ist. Ich bin PC- Spieler und du wirst es nicht glauben, aber ich kaufe mir alle Spiele, die ich haben möchte, auch wenn das nicht mit der üblichen Regel PC Zocker=Raubkopierer konform geht. Du kannst mich von mir aus als blöd bezeichnen, weil ich Leute für ihre Arbeit bezahlen möchte, aber dafür bist du mit deiner Ansicht ein Verbrecher.

Zum Ersten: Natürlich wollen die armen Entwickler und Publisher nur für ihre Arbeit gerecht entlohnt werden. Deshalb kosten Spiele mit dem selben Inhalt für die PS3 auch 70€, für die X360 65€ und für den PC 45€, es sei denn es handelt sich um Call of Duty.
Ich bekomme auf den Konsolen auch noch schlechtere Grafik und soll mehr bezahlen? Äh, wie?
Dazu kommt noch, dass ich auf jeden Rohling bereits eine Gebühr zahle, welche dem Rechteinhaber zu Gute kommt, er wird also bereits für das Anfertigen der Kopie entlohnt.
Deiner Meinung nach darf nur der Hersteller/Vertreiber bescheißen, aber der Käufer nicht? Welche aufopferungsvolle Hingabe.

Die Industrie hat es weit gebracht, wenn bereits die ersten Zombies der drangsalierten und abgezockten Spielerschaft dieses Verhalten gutheißen.

Zum Zweiten und zum besseren Rechtsverständnis, §12 StGB: Verbechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.

So, damit sind die Urheberrechtsverletzungen keinerlei Verbrechen, dementsprechend könnte jemand, der dem Kopieren frönt, nie ein Verbrecher sein.

Über den Begriff Raubkopierer lass ich mich gar nicht erst aus. Jeder der diesen Begriff verwendet sollte sich erstmal mit den Straftatbeständen des Raubes auseinandersetzen bevor er solche Fachformulierungen aus den Marketingabteilung großer Betriebe verwendet.
Soviel dazu.

...blablabla
borr ey,kann man sowas nicht bannen.kotzt mich voll an wenn sich so ein gesocks hier rumtreibt...widerlich

mit wieviel jahren muss einem ins hirn geschissen worden sein um so eine meinung zu haben
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catweazel
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Beitrag von catweazel »

Prisoner750068 hat geschrieben:Zum Thema RoD:

http://www.360-live.de/xbox-360/aktuell ... zetod.html

Gefickt eingeschädelt...
geschickt gelöst. ich meine auch, dass meine defekte 360 nach einer zeit wieder an ging, was mich gewundert hat, als der RoD mir zum ersten mal begegnet ist. aber nun ja, lange lief dann nichts mehr.
ich wäre aber auch sehr sehr fuchsig gewesen, wenn man mir außerhalb der 3 jahre garantie meine konsole nicht mehr repariert hätte. zum glück wurde sie dann ja ausgetauscht. ^^
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[ Zero ]
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Beitrag von [ Zero ] »

also 3 db sind jetzt nicht gerade wenig. wenn ich mich recht erinner, was wir in der schule gelernt haben, bedeutet eine steigerung um 3 db eine verdoppelung der lautstärke.
LostPublic
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Beitrag von LostPublic »

שִׁ sieht die Dinge nur realistisch. Und wer hier von sich behaupten will noch nie irgendwie mal was runtergeladen zu haben, was nicht gratis war, macht sich lächerlich ;)
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AssToAss
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Beitrag von AssToAss »

Embrance hat geschrieben: @4players: Bitte bannt ihn! Und btw wegen vollidioten wie dir gibt es dann bald keine Games mehr! Wieso geh ich nich auch einfach in Laden und klau mir Kippen und Alk? Is auch kostengünstiger! Ich rauche nicht und trinke nicht, aber du garantiert, darum frag ich dich :=)
Sachen =! Immaterielle Güter

Geht nicht rein in eure Köpfe, oder?

Zigaretten und Alkohol zu stehlen ist Diebstahl, das Kopieren urheberrechtlicher Geschützter Bild und Tonträger dagegen nicht.

Diebstahl hat nichts mit Kopieren zu tun, es gibt auch keinen Diebstahl geistigen Eigentums. Wie sehr seid ihr eigentlich schon zu Opfern der Verdummung durch Medien und Konzerne geworden?
Und mich bannen? Wofür? Weil ich eine differenziertere Meinung zum Thema habe, als diejenigen welche nur die vorgefertigten Pressemitteilungen der ach so gebeutelten Industrie wiedergeben?

In keinem meiner Posts rufe ich dazu auf, noch gebe ich mich selbst als jemand aus, der Spiele kopiert. Man sollte euch wegen dieser beleidigenden Anschuldigungen bannen.
catweazel hat geschrieben: ich dachte, es wäre rechtswidrig den kopierschutz zu umgehen. ich hatte mal auf spiegel online gelesen, dass die sicherheitskopie nur erlaubt sei, wenn man keine kopiersperren wie den kopierschutz umgehen würde.
Falschparken kann auch rechtswidrig sein(ist zumeist aber eine Owig). Bitte beschäftigt euch mit Gesetzen, dann diskutieren wir weiter.
paulisurfer hat geschrieben: borr ey,kann man sowas nicht bannen.kotzt mich voll an wenn sich so ein gesocks hier rumtreibt...widerlich

mit wieviel jahren muss einem ins hirn geschissen worden sein um so eine meinung zu haben
Was soll man dazu sagen? Worauf fußen denn diese Beleidigungen? Auf der Annahme dass ... ?
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Deuterium
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Beitrag von Deuterium »

שִׁ hat geschrieben:
Kupferion hat geschrieben: ... oder einfach die, die denken, dass man Arbeit bezahlen sollte und nicht einfach alles kopiert, was nicht niet und nagelfest ist. Ich bin PC- Spieler und du wirst es nicht glauben, aber ich kaufe mir alle Spiele, die ich haben möchte, auch wenn das nicht mit der üblichen Regel PC Zocker=Raubkopierer konform geht. Du kannst mich von mir aus als blöd bezeichnen, weil ich Leute für ihre Arbeit bezahlen möchte, aber dafür bist du mit deiner Ansicht ein Verbrecher.

Zum Ersten: Natürlich wollen die armen Entwickler und Publisher nur für ihre Arbeit gerecht entlohnt werden. Deshalb kosten Spiele mit dem selben Inhalt für die PS3 auch 70€, für die X360 65€ und für den PC 45€, es sei denn es handelt sich um Call of Duty.
Ich bekomme auf den Konsolen auch noch schlechtere Grafik und soll mehr bezahlen? Äh, wie?
Dazu kommt noch, dass ich auf jeden Rohling bereits eine Gebühr zahle, welche dem Rechteinhaber zu Gute kommt, er wird also bereits für das Anfertigen der Kopie entlohnt.
Deiner Meinung nach darf nur der Hersteller/Vertreiber bescheißen, aber der Käufer nicht? Welche aufopferungsvolle Hingabe.

Die Industrie hat es weit gebracht, wenn bereits die ersten Zombies der drangsalierten und abgezockten Spielerschaft dieses Verhalten gutheißen.

Zum Zweiten und zum besseren Rechtsverständnis, §12 StGB: Verbechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.

So, damit sind die Urheberrechtsverletzungen keinerlei Verbrechen, dementsprechend könnte jemand, der dem Kopieren frönt, nie ein Verbrecher sein.

Über den Begriff Raubkopierer lass ich mich gar nicht erst aus. Jeder der diesen Begriff verwendet sollte sich erstmal mit den Straftatbeständen des Raubes auseinandersetzen bevor er solche Fachformulierungen aus den Marketingabteilung großer Betriebe verwendet.
Soviel dazu.

Ninjaedit:
gh0 hat geschrieben: Interessant. Also ich raube immer Lastwägen voller Konsolen aus, dann spar ich mir sogar die Kosten für die Konsole. :roll:
Wieder einer der den Raub materieller Sachen mit dem Kopieren immaterieller Güter gleich setzt. Hauptschule nicht beendet?

Edit2
Um keine Missverständnisse entstehen zu lassen, ich bin strikt gegen Verbrechen/Vergehen wie Raub oder Diebstahl, um sich persönlich zu bereichern.
Dein Post soll also heißen, dass du uns aufforderst, bzw. dazu ermutigst illegale Dinge zu tun?
Ich fordere euch zu nichts auf, schon gar nicht dazu Urheberrechtsverletzungen zu begehen. Stattdessen ermutige ich euch eine simple Rechnung anzustellen. Was ihr mit dem Ergebnis macht und sei es sich zu jedem Spiel eine neue Xbox zu kaufen, ist mir völlig wurscht.

Epic Fail, my friend.
Frage des Standpunktes.
OK... Ich wusste ja nicht, dass wir es hier mit einem Juristen, Wirtschaftsguru und Apostel gleichzeitig zu tun haben. Du hast natürlich recht alles zu kopieren, weil dir die Preispolitik, oder sonst was nicht passt.
unknown_18
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Beitrag von unknown_18 »

Man kann sich eben alles schön reden, Manche brauchen das um Nacht gut schlafen zu können. Schon ziemlich bemitleidenswert.

Klar mögen sich Manche auch mal was kostenlos runter laden, aber sie haben es nicht nötig sich das mit so einer Einstellung zu rechtfertigen.
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catweazel
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Beitrag von catweazel »

שִׁ hat geschrieben:
catweazel hat geschrieben: ich dachte, es wäre rechtswidrig den kopierschutz zu umgehen. ich hatte mal auf spiegel online gelesen, dass die sicherheitskopie nur erlaubt sei, wenn man keine kopiersperren wie den kopierschutz umgehen würde.
Falschparken kann auch rechtswidrig sein(ist zumeist aber eine Owig). Bitte beschäftigt euch mit Gesetzen, dann diskutieren wir weiter.
tut mir leid falls das irgendwie negativ rüberkam. ich hatte nur eben wegen dem gelesen beitrag auf spiegel online gefragt, weil ich das thema recht interessant find.
ich kenne mich nicht sonderlich gut damit aus, will kein anwalt werden und sehe momentan nicht den grund mich näher damit zu beschäftigen, da ich für meine xbox zum größten teil titel leihe/kaufe.
dann war der begriff "rechtswidrig" eben nicht richtig gewählt. aber deine aussage wäre im großen und ganzen jetzt, dass du keinerlei straftat begehst, wenn du spiele runterlädst und/oder sie kopierst? soll das daran liegen, dass sie immateriell sind?
EDIT:
trifft das hier nicht auf spiele zu?
Nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz ist es seit dem 13. September 2003 verboten, „wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes" zu umgehen (§ 95a Abs. 1 UrhG)

mhh, über den wortlaut lässt sich hier streiten. ich lese auch gerade, dass es bei computerprogrammen eine andere argumentation ist. ^^
Zuletzt geändert von catweazel am 21.06.2010 13:18, insgesamt 3-mal geändert.
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AssToAss
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Beitrag von AssToAss »

Kupferion hat geschrieben: OK... Ich wusste ja nicht, dass wir es hier mit einem Juristen, Wirtschaftsguru und Apostel gleichzeitig zu tun haben. Du hast natürlich recht alles zu kopieren, weil dir die Preispolitik, oder sonst was nicht passt.
Was führt hier eigentlich zu der Annahme, ich würde hier irgendein "Recht" auf etwas verteidigen wollen? Wenn ich hier schreibe, dass manche vielleicht mal darüber nachdenken sollten schwarz zu fahren anstatt ein Ticket zu lösen, bin ich doch kein Anstifter. Es gehört wohl zur freien Meinungsäußerung, dass ich einen Weg um an Kluturgüter zu kommen darstelle. Das heißt weder, dass ich dies tue, noch dass ich damit einverstanden bin, wenn es passiert. Es bleibt ganz euch überlassen was ihr tut und mir, wie ich dieses Verhalten beurteile.

Ebenso verhält es sich auch mit realen Räubern, denen ein Regisseur ein filmisches Denkmal setzt. Ruft dieser damit zu Verbrechen auf, indem er aus einem Mörder einen Helden macht, bzw. dessen taten nicht eindimensional und verachtenswert darstellt, so wie es wahrscheinlich die Banken der Welt gern hätten?

Bekommt euch bitte wieder in den Griff.
Grallible Tint
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Beitrag von Grallible Tint »

שִׁ hat geschrieben:
Kupferion hat geschrieben: OK... Ich wusste ja nicht, dass wir es hier mit einem Juristen, Wirtschaftsguru und Apostel gleichzeitig zu tun haben. Du hast natürlich recht alles zu kopieren, weil dir die Preispolitik, oder sonst was nicht passt.
Was führt hier eigentlich zu der Annahme, ich würde hier irgendein "Recht" auf etwas verteidigen wollen? Wenn ich hier schreibe, dass manche vielleicht mal darüber nachdenken sollten schwarz zu fahren anstatt ein Ticket zu lösen, bin ich doch kein Anstifter. Es gehört wohl zur freien Meinungsäußerung, dass ich einen Weg um an Kluturgüter zu kommen darstelle. Das heißt weder, dass ich dies tue, noch dass ich damit einverstanden bin, wenn es passiert. Es bleibt ganz euch überlassen was ihr tut und mir, wie ich dieses Verhalten beurteile.

Ebenso verhält es sich auch mit realen Räubern, denen ein Regisseur ein filmisches Denkmal setzt. Ruft dieser damit zu Verbrechen auf, indem er aus einem Mörder einen Helden macht, bzw. dessen taten nicht eindimensional und verachtenswert darstellt, so wie es wahrscheinlich die Banken der Welt gern hätten?

Bekommt euch bitte wieder in den Griff.
Tu mir einen Gefallen. Werde Softwareentwickler. Und versuch da was zu verkaufen. Dann reden wir nochmal.
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King Rosi
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Beitrag von King Rosi »

[ Zero ] hat geschrieben:also 3 db sind jetzt nicht gerade wenig. wenn ich mich recht erinner, was wir in der schule gelernt haben, bedeutet eine steigerung um 3 db eine verdoppelung der lautstärke.
naja, eigentlich sind 10db eine verdoppelung. das ist ähnlich, wie mit der erdbebenstärke. 7,0 ist doppelt so stark wie 6,0.
Wikipedia hat geschrieben:Als Faustformel gilt, dass 10 dB Unterschied etwa als doppelte bzw. halbe Lautstärke wahrgenommen wird.
trotzdem ist das schon ein massiver unterschied. und der wird auch klar, wenn man sich das youtubevideo anguckt, welches 4p gepostet hat. wenn die disk geladen wird, ist sie zwar immernoch sehr laut, aber ohne disk, ist sie quasi nicht mehr zu hören, das ist bei den alten modellen nicht so. und da man ja eh die spiele installieren kann (außer ein pahr ältere), sollte man sich eigentlich nicht über die lautstärke beschweren müssen (darum ja auch 250GB).
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AssToAss
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Beitrag von AssToAss »

catweazel hat geschrieben:
dann war der begriff "rechtswidrig" eben nicht richtig gewählt. aber deine aussage wäre im großen und ganzen jetzt, dass du keinerlei straftat begehst, wenn du spiele runterlädst und/oder sie kopierst? soll das daran liegen, dass sie immateriell sind?
Straftaten begeht grundsätzlich nur, wer die in einem Gesetz mit Strafe geahndeten Straftatbestände erfüllt.
Meine Aussage ist im großen ganzen eigentlich gar nichts, vielmehr müsste es heißen "Deine Meinung ist ..."

Das bloße Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten ist beispielsweise entgegen der von der Wirtschaft vertretenen Ansicht nicht illegal, belangen kann man ausschließlich denjenigen, der das Herunterladen ermöglicht.
Allerdings hinkt die Rechtsprechung dieser Entwicklung noch einige Jahre hinterher, zu sehen am Beispiel Rapidshare: Ist es Rapidshare als Unternehmen, welches das Runterladen ermöglicht, obwohl sie keinerlei Ahnung davon haben, was getauscht wird? Ist es derjenige, welcher das Urheberrechtliche Werk auf Rapidshare hochgeladen hat, obwohl er eigentlich nicht weiß wer, bzw. nicht einmal die Absicht hat, dass es ein Dritter herunterlädt? Damit beschäftigt sich im Augenblick aber die Legislative um endgültig Rechtssicherheit zu schaffen.

Beim Kopieren ist die Sachlage ebenso undurchsichtig, das Umgehen eines "wirksamen Kopierschutzes" ist verboten. Was ist wirksam? Sobald er gebrochen ist, ist er unwirksam, bzw. war dies bereits vorher, da er sonst ja nicht gebrochen werden konnte. Sobald man sich aber ein Spiel herunterlädt, dass überhaupt keinen Kopierschutz mehr hat, darf man dieses dann nicht auch weiter verteilen?
Auch damit beschäftigt sich die Gesetzgebung gerade.

Die Gerichtsentscheidungen die bisher zu diesem Thema getroffen wurden sind zum großen Teil übrigens anfechtbar und werden zumeist in Berufungsverfahren vor höheren Instanzen gewonnen. Ein Knackpunkt aber ist, dass einige Standorte sehr zweifelhafte Entscheidungen treffen, die wenig mit der aktuellen Rechtsprechung, selbst bei Großzügiger Auslegung gemein haben, so z.B. die Gerichte in Köln und Hamburg. Im Augenblick darf sich der Kläger noch aussuchen wo er klagt, dementsprechend oft natürlich vor Gerichten, die ihm eher Recht zusprechen. München dagegen stuft Urheberrechtsverletzungen des öfteren nur als Delikt ein, welches nur zivilrechtlich verfolgt werden kann, sprich es ergibt sich daraus keine rechtswidrige Handlung.

Man sieht: Das Thema ist wesentlich komplexer als es den meisten Schreihälsen hier bewusst ist.
Grallible Tint hat geschrieben: Tu mir einen Gefallen. Werde Softwareentwickler. Und versuch da was zu verkaufen. Dann reden wir nochmal.
Tu du mir auch einen und werd Anwalt, dann reden wir weiter.
Zuletzt geändert von AssToAss am 21.06.2010 13:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von catweazel »

Rosette hat geschrieben: trotzdem ist das schon ein massiver unterschied. und der wird auch klar, wenn man sich das youtubevideo anguckt, welches 4p gepostet hat. wenn die disk geladen wird, ist sie zwar immernoch sehr laut, aber ohne disk, ist sie quasi nicht mehr zu hören, das ist bei den alten modellen nicht so. und da man ja eh die spiele installieren kann (außer ein pahr ältere), sollte man sich eigentlich nicht über die lautstärke beschweren müssen (darum ja auch 250GB).
fandest du die konsole denn beim spielen so laut? ich hatte nur ein probleme beim ersten mal, als ich eine dvd (film) eingelegt habe. irgendwie bemerke ich die lautstärke schon ab beginn des spiels nicht mehr.
aber natürlich ist eine geringere lautstärke eine verbesserung.

@ w

danke für die umfassende antwort. ich bin mir auch nicht mehr sicher, ob der spiegel von spielen gesprochen hat. bei wikipedia steht ja, dass es bei spielen nochmal anders ist (computerprogrammen).