1990-NES-Super Mario Bros hat geschrieben:Hier gibts keine verbotenen Spiele, sonst würde man sie nicht bekommen.
Indiziert heißt nicht verboten, nicht erschienen heißt keine USK Einstufung und somit automatisch ab 18, auch wenn es Pinocchio ist und nur beschlagnahmt bedeutet, dass du dich strafbar machst.
Edit: Ich hab das jetzt nur allgemein formuliert und bin nicht ins Detail gegangen. Darüber kann man nämlich noch gefühlte 20 Seiten schreiben.
Zwischen indiziert und beschlagnahmt ist es oft eine Gradwanderung.
Mit indizierten Spielen z. B. darf man nicht werben oder handeln. Das ist verboten! Wenn man beschlagnahmte Spiele besitzt, zieht das Gefängnisstrafe nach sich.
Gears of War 2 ist indiziert.
Dead Rising, Condemned und The Darkness (Original) sind beschlagnahmt!
Aliens vs. Predator wurde nicht an die USK geschickt, daher automatisch ab 18.
beschlagnahmte spiele (oder ein anderes beschlagnahmtes medium) darf man privat besitzen
Aber dabei sollte man beachten das man beschlagnahmte Medien nicht auf dem Versandweg beziehen und sie nicht "öffentlich sichtbar" ausstellen darf (das Regal ist z.B. tabu) sowie den Zugang zu solchen Medien stark beschränken muss. Ich z.B. muss sicherstellen das mein Sohn keine Möglichkeit hat an diese Medien heran zu kommen.
Und mit indizierten Spielen darf auch gehandelt werden. Hierbei ist aber zu beachten dass das Spiel nicht zum Kauf beworben werden darf. Der typische Kauf "unter der Ladentheke" bei dem der Käufer aktiv auf den Verkäufer zugehen muss tritt dann ein.
cHaOs667 hat geschrieben:...und sie nicht "öffentlich sichtbar" ausstellen darf (das Regal ist z.B. tabu)
Da würde mich jetzt natürlich der genaue Wortlaut des Gesetzestextes interessieren. Meine Wohnung gehört zu meiner Privatsphäre. Demzufolge sind Dinge die ich in meine Regale stelle nicht "öffentlich" sichtbar, sondern nur privat.
Normalerweise wird gerade bei Gesetzen sehr zwischen öffentlich und privat differenziert. Bei DVDs steht auch gern bei "öffentliche Aufführung verboten" Wenn ich mich allerdings mit Freunden in meiner Wohnung treffe um entsprechende DVD zu gucken, ist es völig legal, da private "Aufführung"
Ich kaufe prinzipiell keine Spiele in Deutschland sondern nur aus Übersee... Erstens zu teuer, zweitens sowieso im seltensten Falle uncut auch wenns auf der Hülle steht (glaubt nicht alles was man euch erzählt <.<) und drittens lass ich mir scho garned vorschreiben von DE was ich spielen darf und was nicht
Play.com --> keine versandkosten --> immer billig --> nie probleme mit Zoll gehabt
Davon mal abgesehen haben die Import Spiele meist die schöneren Backcover
Und wer in AT bestellt ^^ roflcopter .. selber schuld, entweder zuviel geld (sehr oft teurer als DE) oder einfach kein Plan... Kopf -> Tisch halt
cHaOs667 hat geschrieben:...und sie nicht "öffentlich sichtbar" ausstellen darf (das Regal ist z.B. tabu)
Da würde mich jetzt natürlich der genaue Wortlaut des Gesetzestextes interessieren. Meine Wohnung gehört zu meiner Privatsphäre. Demzufolge sind Dinge die ich in meine Regale stelle nicht "öffentlich" sichtbar, sondern nur privat.
Normalerweise wird gerade bei Gesetzen sehr zwischen öffentlich und privat differenziert. Bei DVDs steht auch gern bei "öffentliche Aufführung verboten" Wenn ich mich allerdings mit Freunden in meiner Wohnung treffe um entsprechende DVD zu gucken, ist es völig legal, da private "Aufführung"
Und genau da fangen die Fallstricke an. Wenn du dir eine DVD mit Freunden ansiehst kann das bereits als "öffentlich" gewertet werden. Auch das ausstellen in einem Regal kann als öffentlich gewertet werden.
Gamesonly.at Gameshop.at usw. sehr zu empfehlen schneller versand und haben oft aktionen 3 games zu preis von 2 gute ist auch musst nicht @home sein wenn post kommt wie bei amazon wenn 18 artikel kommt zwecks ausweiskontrolle