Über Rücktritt würde ich mir an Deiner Stelle hier erstmal keine Gedanken machen, da ohnehin noch kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist, weil Du noch nicht 18 bist.
Als Minderjähriger gilt man als "beschränkt geschäftsfähig", soll heißen Du kannst nur solche Geschäfte wirksam abschließen, die lediglich rechtlich vorteilhaft für dich sind. Alle anderen Rechtsgeschäfte sind schwebend unwirksam, bis sie Dein gesetzlicher Vertreter (also Deine Eltern) genehmigt.
Du solltest die Bestellung also zunächst einfach stornieren, sollten die dich dennoch am Kaufvertrag festhalten wollen, musst Du nur belegen, dass Du minderjährig bist, und durch Deine Eltern verlauten lassen, dass sie das von Dir geschlossene Rechtsgeschäft nicht genehmigen und fertig.
Vom Kaufvertrag zurücktreten ?
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- Mindflare
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- Alking
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So, als angehender Jurist versuche ich dir hier mal zu helfen.
Wie hier schon einige richtig gesagt haben, hast du einen gültigen Kaufvertrag geschlossen.
ABER: Meine Frage an dich wäre...
1) Wann hast du genau bestellt?
2) Hast du eine Bestellbestätigung bekommen?
Ware lieferbar, Versendung nach Zahlungseingang etc.
3) Gibt es ein Rückgaberecht?
Das müsste ich noch wissen. Ansonsten gilt immer, dass deine Bestellung ein "Antrag" ist und der Verkäufer, also der Shop, mit einer entsprechenden Bestellbestätigung den Antrag annimmt und erst dann ein Vertrag geschlossen ist. Ist letzteres noch nicht eingetreten, so kannst du noch vom Antrag zurücktreten!
Ist dein Antrag aber angenommen worden, so besteht ein rechtsgültiger Vertrag. Anspruch auf das Geld hat der Shop dann aus §433 II BGB.
Stornieren sollte hier funktionieren, wie auch schon richtig gesagt wurde.
Einfach mal die Shop-Optionen prüfen!
Tipp für die Zukunft: Bevor man bestellt immer genau die Qualität des Shops prüfen.
Falls du noch weitere Fragen hast schick mir doch einfach eine PN.
Gruss Alex
Wie hier schon einige richtig gesagt haben, hast du einen gültigen Kaufvertrag geschlossen.
ABER: Meine Frage an dich wäre...
1) Wann hast du genau bestellt?
2) Hast du eine Bestellbestätigung bekommen?
Ware lieferbar, Versendung nach Zahlungseingang etc.
3) Gibt es ein Rückgaberecht?
Das müsste ich noch wissen. Ansonsten gilt immer, dass deine Bestellung ein "Antrag" ist und der Verkäufer, also der Shop, mit einer entsprechenden Bestellbestätigung den Antrag annimmt und erst dann ein Vertrag geschlossen ist. Ist letzteres noch nicht eingetreten, so kannst du noch vom Antrag zurücktreten!
Ist dein Antrag aber angenommen worden, so besteht ein rechtsgültiger Vertrag. Anspruch auf das Geld hat der Shop dann aus §433 II BGB.
Stornieren sollte hier funktionieren, wie auch schon richtig gesagt wurde.
Einfach mal die Shop-Optionen prüfen!
Tipp für die Zukunft: Bevor man bestellt immer genau die Qualität des Shops prüfen.
Falls du noch weitere Fragen hast schick mir doch einfach eine PN.
Gruss Alex
- Levi
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hier (D) sinds afaik sogar zwei wochen .... allgemein würde ich auch behaupten, dass du einfach von diesem Recht Gebrauch machen kannst.hi_no_tori hat geschrieben:Da das Geschäft über das Fernabsatzgesetz läuft hast du normalerweise ein Rücktrittsrecht von 7 Werktagen nach Erhalt der Ware. Zumindest ist das bei uns in Österreich so, aber ich glaube in Deutschland wird es nicht viel anders sein.
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Die Normen braucht man evtl. gar nicht. Das müsste man mit den AGB des Shops mal abgleichen. Prinzipiell sind sie beim Internetshop einschlägig, somit kann man sich darauf berufen.Mindflare hat geschrieben:@Alking:
Wie war das noch mit dem Fernabsatz aus §312d und e BGB? Meiner Ansicht nach erfüllt ein Onlineshop alle Kriterien. In diesem Fall beginnen die Fristen für Widerruf und Rückgabe nach §§ 355, 356 BGB erst bei Lieferung bzw. mit dem Hinweis auf diese Rechte, je nachdem, was später erfolgt.
Zurücktreten kann er in jedem Fall §§ 346, 349 BGB wenn ich mich recht entsinne.
Mensch, hab mich seit 2 Semestern nur mit öffentlichem Recht und Strafrecht befasst, daher bin ich hier vorsichtig.
- Mindflare
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Deine genannten Paragraphen beziehen sich auf einen Vertraglich vereinbarten Rücktritt. Aus §312 ergibt sich aber die Pflicht (!) ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht bei Fernabsatzgeschäften zu gewähren. Deswegen sind die AGB nur interessant, wenn es um die Fristsetzung geht. Steht sie nicht explizit drin, ist das Limit nicht 14 Tage, sondern 6 Monate.