Hallo Community !
Am 14.5 habe ich auf der Seite www.Digitalis-Pro.de einen iPod Touch bestellt und das Geld noch nicht überwiesen.
Die Empfehlung für den Shop bekam ich von einem Kumpel dem habe ich leider blind vertraut und dort bestellt.
Bevor ich das Geld überweisen wollte habe ich mir viele Bewertungen über diesen Shop angesehen und war entsetzt !
Jetzt möchte ich vom Kaufvertrag zurücktreten... habe ich das recht dazu ?
Ja ich weiß, dass es dumm war dafür ich mich selbst !
Zuletzt geändert von Dima328 am 16.05.2010 22:06, insgesamt 1-mal geändert.
Nach Einigug un den ersten beiden gegenseitig übereinkommenden Willenserklärung ist der Kaufvertrag rechtskräftig und man kann im Normalfall nicht davon austreten. Natürlich kannst du anfragen und dir ne Ausrede überlegen um n Kulanz-Rücktritt zu erreichen.
[?o?s?:] hat geschrieben:Nach Einigug un den ersten beiden gegenseitig übereinkommenden Willenserklärung ist der Kaufvertrag rechtskräftig und man kann im Normalfall nicht davon austreten. Natürlich kannst du anfragen und dir ne Ausrede überlegen um n Kulanz-Rücktritt zu erreichen.
Verschone uns mit deinem Wissen aus dem Schulunterricht.
Storniere die Bestellung doch einfach. Der iPod wurde ja noch nicht versandt, und selbst wenn dürfte es keine Probleme geben.
Dima328 hat geschrieben:
EDIT:
@Melcor
Ich habe mich schon schriftlich an sie gewannt.. Morgen ruf ich da mal an..
Unnötig, schriftlich reicht das schon. Du hast eh bis zu 2 Wochen Zeit den Kauf ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Zuletzt geändert von Melcor am 16.05.2010 22:10, insgesamt 1-mal geändert.
Der nette Mann hat geschrieben:wenn du das geld nicht überweist, wird da nichts weiter passieren.
Der Verkäufer hat aber, wegen des bereits abgeschlossenen Kaufvertrages das Recht, das Geld einzuklagen. Und dann wirds teuer.
schwachsinn. der OP könnte sofort vom widerrufsrecht gebrauch machen. zu klagen, obwohl man weiß, dass der kaufvertrag eh nicht mehr zu stande kommt, ist völlig sinnlos, was sicher auch dem händler klar ist.
Silver hat geschrieben:Wo liegt denn überhaupt das Problem mit dem Shop?
Zu lange Lieferzeiten etc etc...
Der Shop hat überwiegend negative Bewertungen...
Nebenbei gesagt :
Ich bin noch nicht 18 ... also nicht Vetragsfähig
EDIT:
@Melcor
Ich habe mich schon schriftlich an sie gewannt.. Morgen ruf ich da mal an..
Na also "Nicht Vertragsfähig" und da ja noch kein Geld überwiesen wurde tut sich da auch nichts, mach dir keine Sorgen sag denen die sollen die ganze Sache einstampfen im endeffekt bleibt es eh deren Problem.
[?o?s?:] hat geschrieben:Nach Einigug un den ersten beiden gegenseitig übereinkommenden Willenserklärung ist der Kaufvertrag rechtskräftig und man kann im Normalfall nicht davon austreten. Natürlich kannst du anfragen und dir ne Ausrede überlegen um n Kulanz-Rücktritt zu erreichen.
Da noch keine Leistung erbracht wurde ist ein Rücktritt sehr wohl möglich. Gegen eine normale Stornierung ist nichts einzuwenden.
[?o?s?:] hat geschrieben:Nach Einigug un den ersten beiden gegenseitig übereinkommenden Willenserklärung ist der Kaufvertrag rechtskräftig und man kann im Normalfall nicht davon austreten. Natürlich kannst du anfragen und dir ne Ausrede überlegen um n Kulanz-Rücktritt zu erreichen.
Da noch keine Leistung erbracht wurde ist ein Rücktritt sehr wohl möglich. Gegen eine normale Stornierung ist nichts einzuwenden.
Dann hoffe ich mal, dass der Shop das ebenso sieht.
Da das Geschäft über das Fernabsatzgesetz läuft hast du normalerweise ein Rücktrittsrecht von 7 Werktagen nach Erhalt der Ware. Zumindest ist das bei uns in Österreich so, aber ich glaube in Deutschland wird es nicht viel anders sein.
Du hast ja weder Artikel bisher erhalten noch Geld überwiesen, da kannst du ganz einfach die Bestellung stonieren. Und grade bei Internetbestellungen hat man bestimmte Rücktrittsrechte die in den AGB stehen müssen.
Deadringer hat geschrieben:Du hast ja weder Artikel bisher erhalten noch Geld überwiesen, da kannst du ganz einfach die Bestellung stonieren. Und grade bei Internetbestellungen hat man bestimmte Rücktrittsrechte die in den AGB stehen müssen.
Sagen wir es so. Drinstehen müssen sie nur, wenn der Verkäufer die Rückgabefrist begrenzen möchte. Wird für den Kunden nirgends ersichtlich, dass eine Frist besteht, ist sie nicht gültig. Dann kann er jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Die Rücktrittsfristen beginnen mit der Lieferung. Vorher reicht also wirklich der ganz normale Widerspruch (=Stornierung). Man muss nur darauf achten, die richitge Form einzuhalten, also möglichst irgendwie eine Bestätigung anzufordern. Ist nicht notwendig, aber sicherer.
einfache stornierung reicht.
schon oft genug bei amazon und einigen anderen shops gemacht.
ob das über dein warenkonto funktioniert oder per kontaktaufnahme musst du halt schauen.