Nintendo über DS-Piraten

Hier findet ihr die entsprechenden Kommentare - inkl. Link zur News!

Moderatoren: Moderatoren, Redakteure

Benutzeravatar
jackdaniel1987
Beiträge: 677
Registriert: 11.07.2007 16:52
Persönliche Nachricht:

Beitrag von jackdaniel1987 »

Hast du auch gelesen und verstanden was du gerade gepostet hast?
abandoned
Beiträge: 701
Registriert: 06.06.2003 17:44
Persönliche Nachricht:

Beitrag von abandoned »

§ 242 Diebstahl Abs. 1 StGB:

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
jetzt klar?
Benutzeravatar
jackdaniel1987
Beiträge: 677
Registriert: 11.07.2007 16:52
Persönliche Nachricht:

Beitrag von jackdaniel1987 »

Oh man... perinatale hypoxie sagt man wohl dazu!
Ein Spiel ist eine bewegliche Sache und mit dem Erwerb einer Raubkopie hast du dem Entwickler/Publisher/Produzenten rechtswidrig ein Produkt entwendet!
abandoned
Beiträge: 701
Registriert: 06.06.2003 17:44
Persönliche Nachricht:

Beitrag von abandoned »

ein spiel auf einer dvd ist eine bewegliche sache, die reine software an sich die beim "raubkopieren" kopiert wird ist keine bewegliche sache. desweiteren ist es unmöglich, im sinne des begriffs, software durch den vorgang des kopierens einem anderen wegzunehmen bzw. zu entwenden.

rein juristisch ist "raubkopieren" kein diebstahl. warum sonst musste das gesetz um copyright verstöße erweitert werden? :roll:
Zuletzt geändert von abandoned am 20.04.2010 19:51, insgesamt 4-mal geändert.
Benutzeravatar
HanFred
Beiträge: 5330
Registriert: 09.12.2009 10:55
Persönliche Nachricht:

Beitrag von HanFred »

jackdaniel1987 hat geschrieben:Oh man... perinatale hypoxie sagt man wohl dazu!
Ein Spiel ist eine bewegliche Sache und mit dem Erwerb einer Raubkopie hast du dem Entwickler/Publisher/Produzenten rechtswidrig ein Produkt entwendet!
nein, man nimmt damit niemandem etwas weg. es handelt sich um eine urheberrechtswidrige kopien und nicht um einen diebstahl, so steht's auch im gesetz und entsprechend ist die rechtssprechung.


edit: jup, daten sind keine beweglichen sachen. sie sind überhaupt keine sachen, sondern eben daten.
Benutzeravatar
jackdaniel1987
Beiträge: 677
Registriert: 11.07.2007 16:52
Persönliche Nachricht:

Beitrag von jackdaniel1987 »

Ich bin mir durchaus bewusst das die Rechtssprechung das anders auslegt.
Dennoch denke ich das der Begriff Diebstahl hier nicht unangebracht ist wie aus meiner Gesetzesinterpretation hervor geht.
Selbst wenn es juristisch anders interpretiert wird.

Denn ob ich ein Spiel im Laden klaue oder in auf einer Seite illegal downloade.
Für mich ist es Diebstahl und ich denke meine Argumentation ist einleuchtend.
abandoned
Beiträge: 701
Registriert: 06.06.2003 17:44
Persönliche Nachricht:

Beitrag von abandoned »

jackdaniel1987 hat geschrieben:Für mich ist es Diebstahl und ich denke meine Argumentation ist einleuchtend.
eigentlich nicht, nein. es ist genausowenig diebstahl wie es raub ist. außerdem gibt es da nichts auszulegen. der begriff diebstahl steht für entwendung und für nichts anderes.

es ist ja auch kein diebstahl wenn eine chinesische firma ein plagiat eines deutschen produktes herstellt.
Zuletzt geändert von abandoned am 20.04.2010 20:10, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
jackdaniel1987
Beiträge: 677
Registriert: 11.07.2007 16:52
Persönliche Nachricht:

Beitrag von jackdaniel1987 »

Wo liegt denn deiner Meinung nach der Unterschied?
Benutzeravatar
HanFred
Beiträge: 5330
Registriert: 09.12.2009 10:55
Persönliche Nachricht:

Beitrag von HanFred »

jackdaniel1987 hat geschrieben:Für mich ist es Diebstahl und ich denke meine Argumentation ist einleuchtend.
was für eine argumentation? "für mich ist es diebstahl" ist keine argumentation, das ist eine irrelevante ansicht.

der unterschied ist, dass man niemandem etwas wegnimmt. man kopiert, ohne zu bezahlen. das ist doch ganz eindeutig etwas völlig anderes.
Zuletzt geändert von HanFred am 20.04.2010 20:12, insgesamt 1-mal geändert.
abandoned
Beiträge: 701
Registriert: 06.06.2003 17:44
Persönliche Nachricht:

Beitrag von abandoned »

jackdaniel1987 hat geschrieben:Wo liegt denn deiner Meinung nach der Unterschied?
das steht doch im gesetz... wegnahme von beweglichen sachen. beim "raubkopieren" wird nichts weggenommen. wie oft muss ichs noch sagen?
Benutzeravatar
jackdaniel1987
Beiträge: 677
Registriert: 11.07.2007 16:52
Persönliche Nachricht:

Beitrag von jackdaniel1987 »

Es ist nichts völlig anderes.
Der Unterschied ist marginal.
Ob man nun physisch einen Datenträger klaut oder ob man ihn durch einen abstrakten Downloadakt erwirbt.
Das Ergebnis ist das selbe.
In beiden fällen wird ein dritter geschädigt und einer bereichert sich.

Juristisch wird nur der Weg zur schädigung unterschieden und anders benannt.
Die Rechtlichen folgen beider tatbestände sind vergleichbar.

Also in wie fern handelt es sich um etwas völlig anderes?

Mir ist durchaus bewusst das es sich juristisch nicht um einen Diebstahl handelt.
Dennoch denke ich das dass Wort Diebstahl im Zusammenhang mit Raubkopierern und Urheberrechtsverletzungen nicht falsch ist.
abandoned
Beiträge: 701
Registriert: 06.06.2003 17:44
Persönliche Nachricht:

Beitrag von abandoned »

oh man. nein der unterschied ist nicht marginal, und das ergebnis nach beiden straftaten ist NICHT DAS SELBE. beim diebstahl wird einem eine sache WEGGENOMEN, ich sags nochmal, WEGGENOMMEN, d.h. die sache befindet sich nach der straftat nicht mehr im besitz des eigentümers. beim "raubkopieren" wird dem eigentümer NICHTS WEGGENOMMEN, wie soll jemand auf diese art und weise beschädigt werden? oder glaubst du im lagerbestand des herstellers verschwindet auf magische art und weise auf einmal das spiel?

ich hab wirklich keine lust mich hundertfach zu wiederholen. entweder du hast es jetzt verstanden oder nicht, wenn nicht kommst du auf meine mentale liste der unbelehrbaren.
Benutzeravatar
KugelKaskade
Beiträge: 7437
Registriert: 23.11.2009 13:25
Persönliche Nachricht:

Beitrag von KugelKaskade »

...was nichts daran ändert, dass Raubkopieren trotzdem Diebstahl ist. Du bemächtigst dich einer Sache, die nicht dein Eigentum ist, weil kein Kauf stattgefunden hat. Somit ist der Unterschied marginal.
Benutzeravatar
HanFred
Beiträge: 5330
Registriert: 09.12.2009 10:55
Persönliche Nachricht:

Beitrag von HanFred »

KugelKaskade hat geschrieben:...was nichts daran ändert, dass Raubkopieren trotzdem Diebstahl ist.
Bild
abandoned
Beiträge: 701
Registriert: 06.06.2003 17:44
Persönliche Nachricht:

Beitrag von abandoned »

KugelKaskade hat geschrieben:...was nichts daran ändert, dass Raubkopieren trotzdem Diebstahl ist. Du bemächtigst dich einer Sache, die nicht dein Eigentum ist, weil kein Kauf stattgefunden hat. Somit ist der Unterschied marginal.
Bild