Beschwerdebrief an Sony

Hier geht es um alles rund um Sonys Konsole.

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hans-detlef
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Beitrag von hans-detlef »

FerrariSpirit hat geschrieben:
Boesor hat geschrieben:
Thorgal hat geschrieben:
@myn3
Du kannst ruhig an Sony deinen Briefe richten, aber bewirken wirst du nichts. Für Sony und auch die meißten anderen Kapitalistenvereine bist du nur solange interessant, bis du bezahlt hast.
Denkst du.
In Wahrheit ist es umgekehrt, denn selbstverständlich sind die meisten "Kapitalistenvereine" an einer langfristigen Kundenbindung interessiert und interessieren sich demnach auch für Feedback.

Man muss es nur richtig anstellen.
In dem Punkt hast du vielleicht Recht, doch ich kann dem Rest von Thorgals Post nur zustimmen.
Es ist kein Zufall das "YLOD" nach Ablauf der Garantie eintritt, die erste Generation der PS2 so defekt anfällig war, die Ingenieure versuchen überall wo es nur geht den Preis zu drücken und seitdem "Konsolenkrieg" die Qualität immer weiter sank...
Ich studiere selber Maschinenbau und mir wurde vom ersten Semester an reingedrückt, dass

a, das die Produktionskosten so niedrig wie nur irgentmöglich sein müssen

und

b, das Produkt eine vorbestimmte Lebensdauer haben muss. Wenn ich ein LKW entwickle der 30 Jahre lang schwerste Belastungen aushält, verkauf ich 30 Jahre lang keinen LKW mehr.

Deshalb schüttle ich immer den Kopf wenn ich in diversen Foren von Fanboys lese "Als ob Microsoft RROD eingeplant hätte" oder "Nur weil bei dir YLOD auftritt, heißt es nicht das Sony drauf spekuliert hat". Leute, werdet Erwachsen. Wenn man beim designen der PS3 nicht hat vorhersagen können, dass die Wärmeleitpaste nichts taugt und man somit auf dauer ein "Grill" hat, sollte sich Sony überlegen woanders ihre Ingenieure einzustellen. Dasselbe mit Microsoft mit dem RROD.
Da gibt es nur einen kleinen Denkfehler. Konsolenhersteller subventionieren ihre Konsolen und machen den Gewinn durch Softwareverkäufe. Daher haben sie überhaupt kein Interesse daran, ihre Hardware doppelt und dreifach zu verkaufen.

Obscura_Nox hat geschrieben:Wie wäre es denn mit einem Beschwerdebrief an den netten Herr Hotz? Unterm Strich, fällt die Linux Option nämlich wegen ihm weg.
Und die Elche waren dran schuld, dass die A-Klasse umgekippt ist. :roll:
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Mindflare
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Beitrag von Mindflare »

Pyoro-2 hat geschrieben:http://www.computerbase.de/news/consume ... ntfernung/

Sollte man vielleicht mal hier dazuposten ;)
...
Tjoaaa.
Besser nicht. Der Bericht impliziert, dass es da ein Gerichtsverfahren gegeben hat. Amazon hat aber tatsächlich freiwillig eine Gutschrift erstellt. Das zeigt auch wieder, dass ein seriöser aber bestimmter Brief etwas erreichen kann.

Da die Direktive zudem den Händler und nicht den Hersteller betrifft, wäre eine Erwähnung etwas fehl am Platz.
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Boesor
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Beitrag von Boesor »

FerrariSpirit hat geschrieben:
Ich studiere selber Maschinenbau und mir wurde vom ersten Semester an reingedrückt, dass

a, das die Produktionskosten so niedrig wie nur irgentmöglich sein müssen

und

b, das Produkt eine vorbestimmte Lebensdauer haben muss. Wenn ich ein LKW entwickle der 30 Jahre lang schwerste Belastungen aushält, verkauf ich 30 Jahre lang keinen LKW mehr.

naja, ich hoffe mal, das Studium ging weniger eindimensional weiter.
bei der Vielfalt an Produkten, Nutzungen, Kunden und Ansprüchen wäre ein derartiger Leitsatz als immer geltendes Mantra ja wirklich fahrlässig, was den Unternehmenserfolg betrifft.
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Pyoro-2
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Beitrag von Pyoro-2 »

Mit "hier dazuposten" meinte ich auch nur das topic, nicht den Brief ;)

Frag mich aber, ob das von amazon so clever und nicht etwas voreilig war. Ich schätze mal, das war nicht der einzige EU Bürger, der eine PS3 von denen hat ;)
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Mindflare
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Beitrag von Mindflare »

Pyoro-2 hat geschrieben:Mit "hier dazuposten" meinte ich auch nur das topic, nicht den Brief ;)

Frag mich aber, ob das von amazon so clever und nicht etwas voreilig war. Ich schätze mal, das war nicht der einzige EU Bürger, der eine PS3 von denen hat ;)
Meine meinung zu dem Bericht behalte ich aber weiter, OK? ^^

Die von Amazon werden schon dabeigeschrieben haben "aus dieser Zahlung leitet sich kein Rechtsanspruch ab" oder etwas Ähnliches. Sind ja nicht blöd, die Leute. Ich finde es eher ungeschickt von dem Typen, das zu verbreiten. Bei zu vielen Forderungen wird Amazon es wohl lieber auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, was einigen sicherlich die Möglichkeit auf Entschädigung verbaut.
kein nerd
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Beitrag von kein nerd »

Ich persönlich besitze die 160GB version der PS3 und bin bis jetzt noch zufrieden.
Allerdings hat ein sehr guter Freund von mir vor kurzem sehr schlechte Erfahrungen gemacht mit SONY.
Nach ca. 15 Monaten gab das Laufwerk seiner PS3 den Geist auf und erkannte weder Spiele noch Blue Ray Filme. Wir haben uns zusammen schlau gemacht und im Internet darüber einiges in erfhrung gebracht. Demnach muss dies ein sehr häufig vorkommendes Problem sein.
Wir sind dann zusammen(er hat kein Auto) zum Saturn und die konnten uns nur sagen das sie die Kosnole einschicken aber die Garantie abgelaufen sei. Nach ca. 3 Wochen bekam er 3 Lösungen von Seiten SONY`s vorgeschlagen.
1. austausch des Geräts gegen eine reparierte Konsole für 250 Euro inklusive 6 Monate Garantie.

2. reapartur der alten Konsole für ca. 175 Euro ohne neue Garantie

3. die alte Konole kostenlos und immer noch defekt zurück

Wir haben dann zusammen bei SONY angerufen und gefragt ob es da nicht andere Möglichkeiten gäbe. Wir erwähnten auch das es ja ein bekanntes Problem bei der PS3 sei und haben darauf verwiesen das Microsoft bei bekannten Fehlern(Ring of Death) eine deutlcih längere Garantiezeit gibt als SONY. Was uns der Mitarbeiter dann sagte löste in uns eine gewisse fassungslosigkeit aus. Wir wussten nicht ob wir lachen oder heulen sollten.
Man sagte uns nämlich wörtlich..."die PS3 sei eine mit so viel technik versehen Konsole das es unmöglich sei von Seiten SONY`s eine längere Garantie zu geben"
...soll wohl heissen das man bei SONY nur 12 Monate gibt weils ja aufgrund der unasgegorenen technik oft zu Problemen kommen kann und man froh ist nach 12 Monate aus dem Schneider zu sein (so haben wir die Aussage und das gesammte Gespräch mit dem Mitarbeiter aufgefasst)...naja Ende der Geschichte...er verkaufte alle seine Spiele und seine defekte Konsole und hat sich für das Geld eine XBOX360 gekauft mit der er jetzt sehr sehr zufrieden ist.

Ich persönlich finde es echt schade wie bei SONY mit den Kunden umgegangen wird. Ok die meissten Leute haben keine Probleme aber die FOREN sind voll von Problemberichten.
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Pyoro-2
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Beitrag von Pyoro-2 »

Mindflare hat geschrieben:Bei zu vielen Forderungen wird Amazon es wohl lieber auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, was einigen sicherlich die Möglichkeit auf Entschädigung verbaut.
Bei einem Rechtsstreit würde das aber sicherlich als Eingeständnis angesehen werden, insofern, wie gesagt, ich halt's weder für clever noch für nötig ;)

Hätten eben auf Sony verweisen sollen, imo.
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Bloody Sn0w
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Beitrag von Bloody Sn0w »

guiden170881 hat geschrieben:Ende der Geschichte...er verkaufte alle seine Spiele und seine defekte Konsole und hat sich für das Geld eine XBOX360 gekauft mit der er jetzt sehr sehr zufrieden ist.
Hab ich bei DELL auch so gemacht. Wenn mich eine Firma mit ihrem Produkt/Service nervt, fackel ich eh nicht lange rum und "geh" einfach. :)
guiden170881 hat geschrieben:Ok die meissten Leute haben keine Probleme aber die FOREN sind voll von Problemberichten.
Ist doch klar und sagt überhaupt nichts aus. Niemand schreibt wie toll sein Gerät noch funktioniert, sondern man kommt nur, wenn man Hilfe sucht.
Höchstens auf die häufigsten Fehler kann man so schließen.
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Mindflare
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Beitrag von Mindflare »

Pyoro-2 hat geschrieben:
Mindflare hat geschrieben:Bei zu vielen Forderungen wird Amazon es wohl lieber auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, was einigen sicherlich die Möglichkeit auf Entschädigung verbaut.
Bei einem Rechtsstreit würde das aber sicherlich als Eingeständnis angesehen werden, insofern, wie gesagt, ich halt's weder für clever noch für nötig ;)

Hätten eben auf Sony verweisen sollen, imo.
Nö, das hat vor keinem Gericht bestand. Deswegen schreiben sie es ja extra. Stichwort "Kulanz". Da nach der zitierten Direktive der Händler die Verantwortung trägt, hätte im "Schuldfall" der Verweis auf Sony sowieso nichts gebracht. Ich find es wahnsinnig nett von Amazon, dass sie dort so unbürokratisch reagiert haben. Komischerweise wird dann wieder erwartet, dass sie den fiesen Megakonzern raushängen lassen.
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Pyoro-2
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Beitrag von Pyoro-2 »

Wo schreibt da jemand was von Kulanz? Da wird nur darauf hingewiesen, dass es nichts mit Gewährleistung zu tun hat, was aber auch unerheblich ist - entschieden wurde nach EU-Direktive 1999/44/EC:
The goods must

· comply with the description given by the seller and posses the same qualities and characteristics as other similar goods

· be fit for the purpose which the consumer requires them and which was made known to the seller at the time of purchase.
Das gilt für alle EU Bürger gleich.
Amazon hat hier klar eingestanden, dass dies nicht mehr der Fall ist und das würde definitiv eine Rolle spielen.
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Kemba
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Beitrag von Kemba »

Das von Amazon ist ja krass. Ob das bei Media Markt auch funktioniert, 20% wären bei mir immerhin 120€. Nett anfragen kann ja nicht schaden :D
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Mindflare
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Beitrag von Mindflare »

Pyoro-2 hat geschrieben:Wo schreibt da jemand was von Kulanz? Da wird nur darauf hingewiesen, dass es nichts mit Gewährleistung zu tun hat, was aber auch unerheblich ist - entschieden wurde nach EU-Direktive 1999/44/EC:
The goods must

· comply with the description given by the seller and posses the same qualities and characteristics as other similar goods

· be fit for the purpose which the consumer requires them and which was made known to the seller at the time of purchase.
Das gilt für alle EU Bürger gleich.
Amazon hat hier klar eingestanden, dass dies nicht mehr der Fall ist und das würde definitiv eine Rolle spielen.
Entschieden wurde in diesem Fall aber von Amazon und nicht von einem Gericht. Deswegen kannst du keine allgemeingültigkeit der Entscheidung ableiten.

Direktiven sind übrigens nur in ihrem Ziel gleich. Mit welchen rechtlichen Regelungen dies erreicht wird, ist den Mitgliedsstaaten selbst überlassen. Generell betrifft diese Direktive auch das Garantierecht bzw. die Gewährleistung. In wie weit nun eine modifizierte Software den von dir zitierten Kriterien zugeordnet werden kann, ist nicht so klar, wie es sich liest. Dazu müsstest du in der jeweiligen nationalen Rechtssprechung nachlesen.
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Pyoro-2
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Beitrag von Pyoro-2 »

Ich sagte auch nicht allgemeingültig, sondern nur für amazon. Und ich natürlich würd ich auch nicht behaupten, dass es damit schon "sicher" ist, die genaue Stellungnahme und den genauen "Umstand" kenn ich ja auch nicht - ich sag nur, und dabei bleib ich, dass das von amazon nicht sehr clever war. Denn von Vorteil ist das ganz sicher mal nicht für sie, sollte es hart auf hart kommen.
Was wahrscheinlich nicht passieren wird. Aber Heute weiß man's ja nie...

In good old germany wurde die Direktive übrigens folgendermaßen formuliert:
"Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann"

Das für mich das selbe und ziemlich eindeutig ;)
johndoe833978
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Beitrag von johndoe833978 »

@myn3
Kann dein Ärger schon verstehen,genauso erging es mir mit meinen 4 Xbox-Reperaturen.
Irgend wann kommt der Punkt wo man sich entscheiden muß,behalte ich die Konsole oder verkaufe ich sie.

In meinen Fall wurde die Xbox verkauft und durch eine PS3 ersetzt.
Mit der ich seit über einem Jahr keine Probleme habe,was ich im gleichen Zeitraum mit der Xbox nicht behaupten könnte.
Soll aber auch Leute geben die mit ihren Release-Konsolen (Xbox&PS3)bis heute kein Ärger hatten.

Was ich damit sagen möchte,bevor ich öffentlich abkotze und mit SONY: Der verlogenste Haufen unfähiger Abzocker! in meiner Sig "rumlaufen würde,dann wäre ich eher so konsequent und würde das "scheiß Ding"durch ein anders Produkt ersetzen :wink:
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Mindflare
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Beitrag von Mindflare »

Ich mag Hobbyjuristische Diskussionen! *g*

Ob es Amazon nun zum Vorteil gereicht oder nicht, wird die Zukunft zeigen. Rein rechtlich steht die Firma keinesfalls anders dar, als vorher. Aber zu dem von dir zitierten BGB § 434. Im vollen Wortlaut:
§ 434 Sachmangel hat geschrieben: (1) [1] Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. [2] Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

* 1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
* 2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

[3] Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.
(2) [1] Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. [2] Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.
(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.
Hier lesen wir, dass Absatz 1 Satz 2 nur Anwendung findet, wenn Satz 1 nicht erfüllt ist. Die Produktleistung (=vereinbarte Beschaffenheit) ist von Sony aber ziemlich genau definiert worden. In Deutschland ließe sich also IMHO kein Anspruch ableiten.