Aktuelle News zu Indizierungen und Listenstreichungen

Hier könnt ihr euch über alles rund um Spiele unterhalten.

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Punisher256
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Beitrag von Punisher256 »


Alan Wake voraussichtlich unzensiert in Deutschland
Microsoft bestätigt uncut Fassung


Alan Wake soll laut dem Internetportal Xboxdynasty.de, voraussichtlich unzensiert in Deutschland erscheinen. Dies soll Publisher Microsoft gegnüber der Internetseite mitgeteilt haben.

Allerdings steht die Freigabe der USK noch aus, welche jedoch nicht mehr lange auf sich warten lassen sollte.

Neben der normalen Version wird es auch für Alan Wake eine Limited Edition geben.

Diese beinhaltet:

# Spiele Disc inklusive Tipps von Remedy und Ingame Kommentaren
# Xbox Live Downloadcode für die erste Zusatzepisode
# Audio Disc inklusive Soundtrack

Weiterhin beinhaltet die LE auch noch eine Zusatzdisc mit Xbox Live Premiuminhalten, "Behind the scenes" Videos und Entwicklerinterviews. Aberundet wird diese Edition durch ein 144-seitiges Buch mit dem Titel "Die Alan Wake Akte".

Alan Wake soll am 21. Mai 2010 für die Xbox 360 veröffentlicht werden.

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Punisher256
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Beitrag von Punisher256 »


Ultimate Fighting wird im TV verboten
BLM entzieht Kampfsportshow die Genehmigung


Seit geraumer Zeit sind die ausgestrahlten Ultimate Fighting-Shows im DSF ins Kreuzfeuer der Medienwächter geraten. Bereits die Düsseldorfer Landesanstalt für Medien hat einen Verbotsantrag gestellt, weil die Sendung gegen die Menschenwürde verstoßen soll ( wir berichteten).

Jetzt hat der Fernsehausschuß der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) einen Weg gefunden die stark kritisierte Sendung zu verbieten. Gelungen ist dies durch ein Schlupfloch im Bayerischen Medienrecht. Laut diesem Medienvertragt muss sich der Rundfunk in einer öffentlich-rechtlichen Trägerschaft befinden, welche durch die BLM getragen wird. Das heißt, dass die in Bayern genehmigten Sender ihre Programme dem Fernsehausschuß zur Genehmigung vorlegen müssen. Im März 2009 lag für die Ultimate Fighting-Show eine Genehmigung vor, die jetzt einfach aufgehoben wurde. Betroffen davon sind die Sendungen Ultimate Fighter, UFC Unleashed und UFC Fight Night.

In einer Stellungnahme äußerte sich das BLM wie folgt:

Der Fernsehausschuss hält die genannten Formate durch die Massivität der gezeigten Gewalt für nicht akzeptabel. Die darin stattfindenden Tabubrüche, wie das Einschlagen auf einen am Boden liegenden Gegner, widersprechen dem Leitbild eines öffentlich-rechtlich getragenen Rundfunks nach Artikel 111a der Bayerischen Verfassung.


Das DSF hat sich bisher noch nicht zu dem Verbot geäußert.

Solche Eingriffe des BLM sind allerdings äußerst selten. Zuletzt ließ man die 2004 bei kabel eins ausgestrahlte Sendung Judas Game, nach Protesten wegen dem Namen, in J-Game umbenennen.

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Punisher256
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Beitrag von Punisher256 »


Schweiz vielleicht kurz vor Killerspieleverbot
Parlament will gewalthaltige Spiele einschränken oder verbieten


Ähnlich wie in Deutschland, gärt auch in der Schweizer Politik immer wieder die Killerspieldebatte. Die jetzige Meldung, die aus unserem alpinen Nachbarstaat kommt, ist definitiv als Etappensieg der Spielekritiker in der Schweiz zu werten.

Der Ständerat, eine der beiden Kammern des Parlaments in der Schweiz, hat nun zwei Gesetzesentwürfe beschlossen, welche den Verkauf so genannter "Killerspiele" einschränken beziehungsweise gänzlich untersagen sollen.

Auch der Nationalrat, als zweite Kammer des Parlaments, hat solch einer Verbotsinitiative bereits zugestimmt. Damit ist nun die Schweizer Regierung (der Bundesrat) in der Pflicht, ein solches Gesetz zu erarbeiten.

Bei den beiden Gesetzesentwürfen, welchen der Ständerat unlängst zustimmte, handelt es sich einerseits um eine Altersbeschränkung ab 16 bzw. ab 18 Jahren. Dieser lehnt sich in seinem Grundtenor sehr stark an die Verfahrensweisen in Deutschland, im Rahmen des Jugenschutzgesetzes, an. Jedoch gibt es in der Schweiz zurzeit noch keine Instanzen, welche Altersfreigabeprüfungen durchführen, geschweige denn, die Einhaltung solcher Freigaben überwachen. Hier wäre im schlimmsten Falle gar eine Verfassungsänderung von Nöten, um Altersfreigabeinstitutionen zu schaffen.

Der zweite Entwurf ist deutlich radikaler. Dazu heißt es in der Zeit:

Der zweite Antrag will gar erreichen, dass "die Herstellung, das Anpreisen, die Einfuhr, der Verkauf und die Weitergabe von Spielprogrammen" verboten werden, "in denen grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen und menschenähnliche Wesen zum Spielerfolg beitragen".


Diesem Gesetzentwurf liegt die Forderung nach einem Verbot entsprechender Computer- und Videospiele zu Grunde. Leicht hat es sich der Ständerat mit der Annahme dieses Gesetzentwurfes jedoch nicht gemacht. Immerhin stimmten 12 Parlamentarier dagegen. Das Abstimmungsverhältnis war letztlich 19:12. Im Ständerat wurde jedoch auch argumentiert, dass es nicht um eine wortgetreue Umsetzung der Initiative ginge, sondern vor allem um eine Verschärfung der bestehenden Regelungen.

Die amtierende Justizministerin der Schweiz, Frau Widmer-Schlumpf, sei jedoch gegen den Vorschlag aus dem Ständerat. In der Zeit heißt es dazu weiter:


Justizministerin Widmer-Schlumpf war gegen den Vorschlag. Sie sagte in der Beratung, eine Ausdehnung der Strafbarkeit führe zu nichts, "denn die Legitimität absoluter Verbote nimmt ab, je tiefer man die Verbotsgrenze ansetzt". Außerdem würden dadurch "Auslegungsschwierigkeiten geschaffen" und es bestünde die Gefahr, "auch konsumierende Erwachsene" zu kriminalisieren, "obschon bei ihnen die schädlichen Auswirkungen auf ihre Gewaltbereitschaft weniger zu erwarten ist".


Jedoch ist nicht mehr die Frage, ob solch ein neues Gesetz nun kommt, sondern nur noch, wie es letztlich aussieht. Die Beschlussfassung des Parlaments ist nämlich für die amtierende Regierung bindend, das heißt, sie muss auf diesen Beschluss mit einem entsprechenden Gesetz reagieren.

Es ist jedoch durchaus annehmbar, dass das schlussendliche Gesetz in der Tat wesentlich milder ausfallen könnte, als beispielsweise in der zweiten Gesetzesinitiative des Ständerates formuliert. Denn allein die Durchsetzung eines möglichen Verbotes würde die Schweiz zum einzigen europäischen Land machen, das hierbei so radikal vorgeht. Denkbar wäre daher wohl eher eine irgendwie geartete Einschränkung solcher Spiele, um Kinder und Jugendliche davor besser zu schützen. Pläne diesbezüglich gibt es auch in der Schweiz schon länger.


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gamesfan91
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Beitrag von gamesfan91 »

Hi,

laut tvtv.de und DSF-Text kommt am Montag um 0:35Uhr noch der UFC-Kampf "Brandon Vera vs. Jon Jones" im DSF!

Hier die weiteren Sendetermine:

http://www.tvtv.de/tvtv/index.vm?mainTe ... =0&lang=de
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.Punisher256
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Beitrag von .Punisher256 »

Halloween 2 erscheint im Mai ungeschnitten in Österreich
Illusions veröffentlicht Kinofassung und Director's Cut


In Deutschland ist Halloween 2 bisher nur geschnitten veröffentlicht worden und auch in der Schweiz bekamen Fans keine deutschsprachige ungeschnittene Alternative geboten.

Dank Illusions wird sich dies im Mai allerdings ändern. Für den 10. Mai 2010 plant das österreichische Label die Veröffentlichung der ungeschnittenen Fassung von Rob Zombies Slasherfilm, wie man uns in einer aktuellen Meldung mitgeteilt hat.

Eine Veröffentlichung soll sowohl auf DVD als auch auf Blu-ray erfolgen. Bei beiden Medien wird es eine 3-Disc Collector's Edition geben. Diese besteht aus der Kinofassung, dem Director's Cut und einer Bonus-DVD. Letztere wird auch bei der Blu-ray-Variante beiliegen, während die beiden Filmfassungen selber natürlich auf dem hochauflösenden Medium zu finden sein werden.

Wie man uns auch mitgeteilt hat, soll auf kommenden Börsen bereits ein Bootleg des Titels angeboten werden. Sunfilm und Illusions werden gegen den Hersteller vorgehen, damit der Vertrieb der illegalen Kopie unterbunden werden kann. Für Fans ist das Bootleg natürlich keine Option und man sollte auf jeden Fall auf die schöne Edition von Illusions warten.

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.Punisher256
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Beitrag von .Punisher256 »

Deutschland und Australien wollen Internet-Recht verschärfen

Weltweit werden Seitenbetreiber mehr in Haftung genommen
Wie Spiegel Online berichtet, plant die australische Regierung eine drastische Verschärfung des Internet-Rechts. Webseiten, die künftig keine klar erkennbare Altersfreigabe haben, müssen damit rechnen komplett aus dem (australischen) Netz genommen zu werden (bzw. den australischen Nutzern wird der Zugang zu diesen Seiten versperrt). Somit steht jeder Seitenbetreiber in der Verpflichtung seine Internetseite auf dessen Inhalt regelmäßig zu überprüfen (dies gilt insbesondere für die Beiträge der Website-User - seien es Kommentare, gepostete GIF-Animationen oder Links) und gegebenenfalls einzustufen. Des Weiteren soll die Bereitstellung zu Informationen betreffend der Themen Kindesmißbrauch, Drogenkonsum (Herstellung/Verbreitung), Anleitung zum Waffenbau, etc., generell unter Strafe gestellt werden. In die Verpflichtung will die australische Regierung hierzu die jeweiligen Provider nehmen.

Wie weitreichend dieses Gesetz sein kann, zeigt eine derzeitige Debatte in Australien, in der darüber gestritten wird, ob nicht bereits ein Wikipedia-Artikel über die Funktionsweise einer bestimmten Stichwaffe aufgrund ihrer Einfachheit als Anleitung zum Waffenbau gelten kann. Auch Neuseeland denkt über ähnliche Gesetze nach.

Es ist, insbesondere in der westlichen Welt, ein Trend zu bemerken, in denen Seitenbetrieber - ob groß oder klein - immer mehr in die Verantwortung gezogen werden - auch für das Handeln ihrer User.

In Deutschland sieht der neue Entwurf zum Staatsvertrag zum Jugendschutz vor, mit einer speziellen Filtersoftware eine (wohl kommende) Alterspflicht von Webseiten automatisch auszulesen, so dass Eltern diese Angebote für ihre Kinder gegebenenfalls manuell sperren können. Die Angabe, ob eine Website für Kinder und Jugendliche geeignet sei, solle hierbei der Seitenbetreiber selber machen - tut er dies nicht, könnte es passieren, dass seine Website automatisch von der Filtersoftware als unbekannt eingestuft wird. Im Zweifelsfall bedeutet dies natürlich "nicht geeignet für Kinder und Jugendliche". Inwieweit dies auch ausländische Seiten, so ebenfalls Schnittberichte.com betrifft, konnte nicht festgestellt werden. Es ist aber natürlich davon auszugehen, dass alle im deutschen WWW abrufbaren Webseiten davon betroffen werden sein. Ebenfalls wird auch noch debattiert, ob die Altersfreigabe zusätzlich visuell in die Präsenz der Website mit einfließen solle.


Des Weiteren sollen nach dem neuen Entwurf zum Staatsvertrag zum Jugendschutz audiovisuelle Medien im Internet den gleichen Richtlinien unterliegen, wie etwa im Fernehen. Bedeutet: wenn ein "Tatort" erst ab 16 Jahren freigegeben ist, dann dürfe er auf den Webseiten der ARD auch erst ab 22 Uhr abgerufen werden.

Martin Stadlmeier, Chef der Staatskanzlei, äußerte sich zum neuen Staatsvertrag wie folgt: "Moderner Jugendmedienschutz setzt auf Freiwilligkeit und Verantwortung und nicht, wie in den vergangenen Monaten oft fälschlicherweise behauptet wurde, auf die Einschränkung der Kommunikationsfreiheit im Netz."

Im Gespräch mit Spiegel Online kritisierte Constanze Kurz vom Chaos Computer Club das neue Vorhaben: "Es wird versucht, das Internet so zu behandeln wie Fernsehen oder Radio." Anstelle schärfere Gesetze plädiert sie für mehr Eigenverantwortung und mehr Medienkompetenz der Eltern: "[Bei Kollegen] steht der Computer im Wohnzimmer und die Eltern sitzen dabei, wenn die Kinder ins Netz gehen. Wie früher mit dem Fernsehen."

Welche Auswirkungen dies letztlich auf die Netzkultur eben in der Realität haben wird, wird dann zwangsweise erst der Praxistest zeigen. Laut Spiegel Online sei die Absegnung des neuen Entwurfs des Staatsvertrages von den Länderparlamenten nur noch reine Formsache.

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R.I.P Paul Gray

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.Punisher256
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Beitrag von .Punisher256 »

UFC will gegen das TV-Verbot klagen
Ultimate Fighter wollen Verbot nicht akzeptieren


In der vergangenen Woche hat die BLM (Bayerische Landeszentrale für neue Medien) durch eine Besonderheit im bayrischen Medienrecht dafür gesorgt, dass die schon von mehreren Seiten stark kritisierten Ultimate Fighting-Shows aus dem Programm des Sportsenders DSF verbannt worden sind ( wie berichteten).

Es fand in den letzten Tagen auch bereits ein Treffen zwischen Marshall Zelaznik (Chef der UFC) und Vertretern der Bayrischen Landeszentrale statt und zum Ergebnis hatte, dass an dem Verbot auf jeden Fall festgehalten werden wird. Dagegen wolle man jetzt eine Klage in Erwägung ziehen.

Denn die Entscheidung der BLM "sei juristisch nicht haltbar und es wär auch eher eine Frage des eigenen Geschmacks", begründet man die angestrebte Klage.

Zu den Gründen des Verbots äußerte sich Zelaznik wie folgt:

Der in der Begründung für die Entscheidung angeführte Kritikpunkt, dass die Tatsache, dass auf einen am Boden liegenden Kämpfer eingeschlagen werden dürfe, gewaltverherrlichend sei, ist unwahr. Man muss die Sportart als Ganzes betrachten: Es handelt sich dabei um eine Variante des Bodenkampfes, der auch bei olympischen Sportarten wie Judo oder Ringen üblich ist.


Das Verbot der Kampfsportsendungen wird die deutsche Medienlandschaft also noch eine ganze Weile beschäftigen.

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Melcor
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Beitrag von Melcor »

Indizierungen/Beschlagnahmen März 2010

Indizierungen

DVD

A Garden without Birds
(inkl. Bonusfilm „Diamond Moon“)
Shock DVD Entertainment Firma
Liste B

Crank 2 – High Voltage (Uncut)
Universum Film GmbH, München
Liste A

CZW – Cage of Death V – The Showcast of the Ultraviolent!
Combat Zone Wrestling, Anschrift unbekannt
Smart Mark Video, Coplay/USA
Liste B

CZW – Deja Vu Wired
Combat Zone Wrestling, Anschrift unbekannt
Liste B

CZW – Night of Infamy – The End is near!
Combat Zone Wrestling, Anschrift unbekannt
Liste B

CZW – Tournament of Death 8
Combat Zone Wrestling, Anschrift unbekannt
Liste B

Grotesque
Illusions Unltd. Films, Feldkirchen/Donau/A
Liste B

International Wrestling Syndicate presents V
International Wrestling Syndicate, Anschrift unbekannt
Smart Mark Video, Coplay/USA
Liste B

Punisher – War Zone
Sony Pictures Home Entertainment GmbH, München
Liste A

Rabid Grannies – Blood Edition
Astro Distribution GmbH, Habichtswald/Ehlen
Liste B


Blu-ray

Crank 2 – High Voltage (Uncut)
Universum Film GmbH, München
Liste A


Videspiele

Call of Duty – Modern Warfare 2
Playstation 3, US-Version
Activision Publishing Inc., Los Angeles/USA
Liste B

Call of Duty – Modern Warfare 2
Xbox 360, US-Version
Activision Publishing Inc., Los Angeles/USA
Liste B

Gears of War 2 – Limited Edition
Xbox 360, UK-Version
Microsoft Corporation, Redmond/USA
Liste A

Wolfenstein
Playstation 3, Koreanische Version
Activision Korea Ltd. c/o Activision Publishing Inc., Los Angeles/USA
Liste B


Folgeindizierungen gemäß § 21 Abs. 5 Nr. 3 JuSchG

Videofilme

Andy Warhol’s Dracula
Polyband GmbH, Nachfolger: Polyband Medien GmbH, München/Dornach
Liste A

Andy Warhol’s Frankenstein
Polyband GmbH, Nachfolger: Polyband Medien GmbH, München/Dornach
Liste A

Black Gestapo (span.)
Omnivideo S.A., Anschrift unbekannt
Liste A

Caligula (engl.)
Electric-Video, Anschrift unbekannt
Liste A

El Buque Maldito (span.)
Eurovideo, Spanien, Anschrift unbekannt
Liste B

Im Würgegriff der roten Cobra
UFA-ATB Ton + Bild KG, Nachfolger: Universum Film GmbH, München
Liste B

La Lupa Mannara (ital.)
Cinehollywood, Italien, Anschrift unbekannt
Liste A

Mädchen, die nach München kommen
VPS Video Programm Service, Anschrift unbekannt
Liste A

Mann von Hongkong, Der
UFA-ATB Ton + Bild KG, Nachfolger: Universum Film GmbH, München
Liste A

Ninja-Jäger
Polyband GmbH, Nachfolger: Polyband Medien GmbH, München/Dornach
Liste A

Scarface
CIC Video GmbH, Nachfolger: Paramount Home Entertainment, Unterföhring
Liste A

Schlüsselloch-Report
VPS Video Programm Service, Anschrift unbekannt
Liste A

Wilde Mädchen – heiße Spiele
VPS Video Programm Service, Anschrift unbekannt
Liste A


Listenstreichungen

Listenstreichung gemäß § 18 Abs. 7 JuSchG

Videofilme

Bruce Lee Bükülmeyen Bilek (türk.)
Türkmen Video, Anschrift unbekannt

Dirty Fred
Starlight, Bochum (Label: Vegas)

Dressurakt für wilde Mädchen
VPS, München

Einsatzkommando Wildgänse
All-Video, Essen (Label: Pacific)

Ich werde dich töten, Darling
Print Video, Anschrift unbekannt

Inseratenreport, Der
IMV, Ismaning

Kill Point
Heimfilm, Essen (Label: USA)

Kinder des Todes
CBS/FOX, Frankfurt

La Balance – Der Verrat
CBS/FOX, Frankfurt

Macht der Ninja, Die
Starlight, Bochum

Ölümden Korkmuyorum (türk.)
Kalkavan Video, Neuss

Phantasme Nr. 3
All-Video, Essen

The Crippled Master (Der Killer ohne Hände)
UFA-ATB, München

The Pussycat-Syndrom
Starlight, Bochum (Label: Vegas)

The Zebraforce
Polygram, Hamburg (Label: Arena)


Listenstreichung gemäß § 23 Abs. 4 JuSchG

Videofilme

Dr. Fummel und seine Gespielinnen
UFA-ATB Ton + Bild KG, München

Horror Party, Die
CIC Video GmbH, Eschborn


Listenstreichung gemäß § 24 Abs. 2 i.V.m § 21 Abs. 5 Nr. 2 JuSchG

Videofilme

Ninja en La Trampa Mortal (span.)
FM Home Video S.L., Zaragoza/E

Squirm
VCL Video GmbH, Anschrift unbekannt

Squirm (engl.)
Rank Video, Brentford/GB


DVD

The Hills have eyes 2 – Das Original
Laser Paradise, Neu Anspach


Beschlagnahmen gemäß §131 StGB

DVD

Devil Doctors Women / Guinea Pig’s Greatest Cuts
AG Ellwangen
Beschlagnahmebeschluss vom 26.01.2010, Az.: 3 Gs 36/10

Devil’s Experiment / Android of Notre Dame
AG Ellwangen
Beschlagnahmebeschluss vom 26.01.2010, Az.: 3 Gs 36/10


Videospiele

Left 4 Dead 2 (131 StGb)
PC DVD-ROM, EU-Version
Valve Corporation, Bellevue/USA
AG Tiergarten
Beschlagnahmebeschluss vom 15.02.2010, Az.: 353 Gs 694/10

Wolfenstein (§§ 86 und 131 StGb)
PC-Spiel-DVD, Australische Version
Activision Australia Pty. Ltd., Epping/AUS
AG Detmold
Beschlagnahmebeschluss/Einziehungsbeschluss vom 19.01.2010, Az.: 3 Gs 99/10
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.Punisher256
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Beitrag von .Punisher256 »

verdammt da war einer schneller.

aber is schon krass das wolfenstein und l4d2 beschlagnamt wurden wohl man die games absolut nicht ernst nehmen kann :?
R.I.P Paul Gray

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.Punisher256
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Beitrag von .Punisher256 »

UFC Undisputed 2010 unzensiert für Deutschland
Kampfsportart bleibt fürs Gaming unangetastet


Die UFC (Ultimate Fighting Championship) ist momentan in aller Munde. So wurde dem TV Sender DSF ein Sendeverbot für die UFC Kämpfe auferlegt. Nun bahnt sich eventuell ein Rechtsstreit an, da die UFC gegen das Verbot Klage einreichen will. Als deutscher Fan der Ultimate Fighter brauchte man daher jetzt wohl starke Nerven.

Leichter haben es da jedoch die Videogamer. Mit UFC Undisputed 2010 erscheint nun bereits der zweite Teil der Kampfsportreihe. Und das erfreuliche: Auch die 2010er Auskopplung wird unzensiert in Deutschland erscheinen und eine USK KJ Freigabe erhalten.

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R.I.P Paul Gray

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.Punisher256
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Beitrag von .Punisher256 »


Apple zensiert digitale Stores für das iPad
Saubere Bücher und Programme für Apple-Nutzer


Wie schon bei anderen Apple-Produkten, wie beispielsweise dem iPhone, mittlerweile Gang und Gebe, werden in den digitalen Apple-Shops gerne mal unliebsame Inhalte bereinigt. Aktuelles Opfer dieser Maßnahmen sind zum einen die digitalen Buchläden für das brandneue iPad. Mit Hilfe von Wortfiltern werden hier einfach anstößige Klappen- und Werbetexte zensiert.

Betroffen davon ist unter anderem der Klassiker Moby Dick wegen dem englischen Wort für Pottwal: "sperm whale". Weil der Filter keine zusammenhängenden Wörter erkennt, sondern nur auf einzelne anspringt, in diesem Falle "sperm", wird der Wal auf dem Klappentext mit "s*** whale" bezeichnet.

Aber auch im App-Store geht Apple gegen Programme vor, die gegen die eigenen Geschäftsbedingugen verstoßen. Sprich: Programme, die zuviel nackte Haut und Ähnliches zeigen. Besonders betroffen sind deutsche Verleger, wo Anwendungen der Bild-Zeitung oder vom stern zensiert wurden, weil sie in den Augen von Apple zu freizügig sind.

Kurioserweise lässt sich allerdings problemlos Musik von rechtsradikalen Bands in den US-Stores abrufen und kaufen.

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Docrycy
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Beitrag von Docrycy »

:ugly: Ich lobe mir den Import-Versand.
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.Punisher256
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Beitrag von .Punisher256 »

Gamecaptain: Interview mit der USK
Jugendschützer geben Antworten zu brennenden Fragen


Die USK ist in regelmäßigen Abständen in den Schlagzeilen der Medien und auch auf bei Schnittberichte.com wird oft und rege über die Arbeitspraxis der Jugendschützer diskutiert. So manch einer hat sich schon einmal über die Altersfreigabepraxis aufgeregt. Doch dabei verkennen immer noch sehr viele Leser, dass die USK selber nur ein Instrument des Jugendschutzgesetzes ist.

Doch nicht nur die Spielerschaft kritisiert die USK für ihre Entscheidungen. Oft genug kommt auch aus Politik und (nicht Spiel- affiner) Gesellschaft Kritik an der USK, die in ihren Altersfreigaben oft viel zu großzügig mit bestimmten Spielen umgehe. Besonders wenn es sich diesbezüglich um Ego-Shooter handelt, mittlerweile leider oft als Killerspiele verschrien.

Umso interessanter ist es da, wenn man selber einmal lesen kann, was die USK zu sagen hat.

Die Kollegen von Gamecaptain.de haben nämlich kürzlich ein Interview mit der USK, genauer gesagt mit Felix Falk (Geschäftsführer der USK) und Jürgen Hilse (Ständiger Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden), durchgeführt.

Auf die Frage, wie die USK denn zu dem durchaus umstrittenen Begriff "Killerspiel" steht, welcher ja durchaus polarisiert, antwortete Herr Falk:


Für die USK ist dies ein sehr fragwürdiger und allein aus wissenschaftlicher Sicht nicht zu rechtfertigender Begriff. Deshalb ordnen wir in der USK Spiele in Kategorien wie Action-Adventure, Shooter oder Rollenspiel.


Gamecaptain fragte weiterhin nach, wie die USK die immer wieder aufflammenden Verbotsforderungen beurteilte. Felix Falk diesbezüglich:

Die bisherigen Regelungen sind ausreichend. Manche Experten sagen allerdings, dass es im Vollzug der existierenden Gesetze Probleme gibt. Die Situation hier zu verbessern, wäre eine Aufgabe der Länder. Die USK ermöglicht seit 2003 einen effektiven Kinder- und Jugendschutz bei Computer- und Videospielen. 98 Prozent aller Spiele, die in Deutschland verkauft werden, besitzen für den Handel verbindliche Kennzeichen. An dieser Stelle wird alles getan.


Hier wird bereits sehr deutlich, dass die USK die bestehenden Jugendschutzstrukturen und Verfahren als durchaus nutzbringend und sinnvoll erachtet. Eine Verschärfung des Gesetzes -wie auch immer dies aussehen könnte- wird von der USK nicht befürwortet. Gleichsam plädiert die USK, vor allem mit ihrer Bezugnahme zu der Bezeichnung "Killerspiel" darauf, dass ein verantwortungsvollerer Umgang mit dem Medium Computerspiel gefunden werden muss. Hier sollte also eher eine nüchterne wissenschaftliche Betrachtungsweise an den Tag gelegt werden.

Im weiteren Verlauf des Interviews, stellte Gamecaptain auch die Frage danach, ob die USK mit unterschiedlichen Bewertungsmaßstäben bei Spielen vorgeht. So würden durchaus Adventure-Spiele ohne Altersbeschränkung oder ab 12 Jahren freigegeben, obwohl dort auch eventuell Morde zu sehen seien. So wurde also danach gefragt, ob Adventures in Vergleich zu Shootern milder bewertet werden würden. Jürgen Hilse antwortete darauf, dass bei Adventures der Gesamteindruck eine sehr wichtige Rolle spielt. So kann beispielsweise die Tatsache, dass ein Mord nicht direkt optisch im Spiel gezeigt wird, und auch sonst keine Ängstigungspotentiale im Spiel vorhanden sind, dazu führen, dass ein Spiel für alle Altersgruppen freigegeben wird. Wenn in einem Adventure aber ein Mord wirklich sichtbar gezeigt werden würde, dann wäre hier eine Altersfreigabe ab 12 Jahren vertretbar, nach Meinung von Hilse.

Auch auf die interessante Situation bei Dead Space geht Gamecaptain ein, und hakte noch einmal nach:


GC: Ist es richtig, dass Electronic Arts der USK mehrfach den Horror-Shooter Dead Space zur Prüfung vorlegte und der Titel schließlich in unveränderter Form die Alterskennzeichnung Keine Altersfreigabe erhielt?

Jürgen Hilse: Das ist richtig. Sowohl der Anbieter als auch der Ständige Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden haben die Möglichkeit, gegen eine aus ihrer Sicht unangemessene Einstufung vorzugehen und eine erneute Prüfung zu verlangen und dazu alle vorgesehenen Instanzen auszuschöpfen. Das ist im vorliegenden Fall passiert und es wurde letztendlich entschieden, dass das Spiel die Indizierungskriterien der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) nicht erfüllt und damit gekennzeichnet werden kann.


In Bezug zu Dead Space wurde eine weitere Frage gestellt, und zwar ob eine Alterskennzeichnung dieses (und ähnlicher) Spiele(s) nicht den USK-Kritikern wie Joachim Herrmann von der CSU in die Hände spielen würde, welche ja oft genug eine zu großzügige Kennzeichnungspraxis der USK unterstellen. Auch ärgern sich die Kritiker darüber, dass ein solcher Titel im Nachhinein nicht mehr indiziert werden könnte.
Felix Falk diesbezüglich:

Für solche Kritik sehe ich keine Grundlage. 2003 haben sich der Bund, die Länder und die Industrie gemeinsam auf das derzeitige System des Jugendmedienschutzes geeinigt. Seitdem entscheiden einzig und allein die Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) bei der USK über die Alterskennzeichen. Richtigerweise ist das Prinzip dabei: wenn diese staatliche Stelle eine Entscheidung getroffen hat, sollte keine andere staatliche Stelle wie die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) die gleiche Bewertung noch einmal vornehmen. Das ist auch deswegen richtig, weil sichergestellt ist, dass die Kriterien immer eng zwischen USK/OLJB und der BPjM abgestimmt sind. Durch mehrere Berufungsmöglichkeiten ist im USK-Verfahren zudem sichergestellt, dass Entscheidungen, die kritisch gesehen werden, nochmals überprüft werden können. Dabei ist den Ländern allein die letzte Stufe der Appellation vorbehalten. Aus diesen Gründen wird klar, dass die Länder, auch Bayern, bei der USK selbst das Verfahren entscheidend mitbestimmen. Konstruktive Kritik kann also jederzeit intern sinnvoll eingebracht werden.


Mit dieser Aussage nimmt Falk den Kritikern durchaus den Wind aus den Segeln, unterstreicht er doch noch einmal worum es bei der Reform von 2003 überhaupt gegangen ist. Es würde das System einfach ad absurdum führen, wenn nun auch die BPjM noch einmal eingreifen würde, obwohl schon längst eine Altersfreigabe vergeben worden ist. Letztlich hat die Grundsatzentscheidung von 2003 auch einen Abbau bürokratischer Strukturen bewirkt, welcher durchaus als positiv zu bewerten ist. Die Forderungen von Joachim Herrmann torpedieren jedoch eben jene Errungenschaften und würden ein funktionierendes System durch zusätzliche bürokratische Hürden möglicherweise unnötig belasten. Vom fragwürdigen Effekt, den das hätte, ganz zu schweigen.

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Beitrag von .Punisher256 »

Südkorea schränkt MMO-Zugriff ein
19 MMOs sind nicht mehr die Nacht hindurch spielbar


Dass in Süd Korea gerne MMOs gespielt werden, ist keine Neuigkeit, gilt das Land doch zu denen mit den mitunter höchsten Raten von "Onlinesüchtigen". Da dies weltweit schon des Öfteren in den Medien auftauchte (zuletzt aufgrund eines Falles, in dem Eltern ihr Kind verhungern ließen, um sich um ein virtuelles Baby zu kümmern), will die südkoreanische Regierung, genauer gesagt das Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus, dem nun einen Dämpfer versetzen.
Die 19 beliebtesten MMOs werden mit einer Sperre versehen, welche sechs Stunden pro Tag aktiv ist. Dabei gibt es drei vorgeschriebene Zeiträume, welche jeder Spieler frei wählen kann.

- 00:00 bis 06:00
- 01:00 bis 07:00
- 02:00 bis 08:00

Egal für welchen Zeitrhythmus man sich entscheidet, die ganze Nacht hindurchzuspielen ist damit unmöglich geworden. Erste Kritiker bemängelten bereits, dass es es nur eine Hand voll MMOs traf und die Spieler auch so einen Weg finden würden, diese Sperre zu umgehen, welche im zweiten Halbjahr in Kraft treten sollte.

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Manhunt 2 wurde beschlagnahmt
Amtsgericht München ordnet Beschlagnahme an


Das äußerst kontroverse Videospiel Manhunt 2 hat bei uns bereits für reichliche Diskussionen gesorgt. Seit dem 13. November 2008 wurde Manhunt 2 auf Teil B der Liste der Jugendgefährdenden Medien vorläufig eingetragen. Dies wurde am 15. Januar 2009 bestätigt.

Nun ordnete das Amtsgericht München die allgemeine Beschlagnahme des Titels an.

Als Gründe werden im Beschlagnahmebschluss unter anderem genannt:

"Es liegen Gründe für die Annahme vor, dass das vorbezeichnete Computerspiel eingeozgen wird, da es einen solchen Inhalt hat, dass jede vorsätzliche Verbreitung in Kenntnis seines Inhaltes den Tatbestand der Gewaltdarstellung (§§131, 74 d StGB) verwirklichen würde."


Weiter heißt es, das Publisher Take 2 seit der Eintragung auf Listenteil B, das Spiel nicht mit in den Verkauf gegeben hat. Jedoch würde nach Meinung des Amtsgerichtes weiterhin die konkrete Gefahr bestehen, dass der Titel in den Handel gelangen könnte, da bei einer am 13. November 2008 von der Bundesprüfstelle durchgeführten Recherche festgestellt werden konnte, dass Manhunt 2 bei verschiedenen Fachgeschäften im Sortiment vorrätig war.

Kritisches Augenmerk wurde wohl ganz offenbar darauf gelegt, dass sich bei Manhunt 2 alle Gegner ausnahmslos als Menschen darstellen:

"Im Spielverlauf sehen sich die Protagonisten zahlreichen Opponenten gegenüber, die sich ausnahmslos als Menschen darstellen. Zudem finden sich einige Spielfiguren, die sich neutral verhalten, aber auch angegriffen werden können."


Im Folgenden heißt es:

"Aufgrund seines Inhalts ist das Computerspiel "Manhunt 2" (Playstation 2)als Schrift, die grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt, §131 Abs 1 StGB, anzusehen. Der Vertrieb verstößt gegen §131 Abs 1 Nr. 1 StGB.

Das Spiel enthält eine Vielzahl von Tötungsszenen, die Gewalttätigkeiten gegen Menschen darstellen. Diese sind auch grausam. Grausam tötet, wer seine Opfer in gefühlloser, unbahrmherziger Gesinnung Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke oder Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen. (vgl. Fischer, §211 StGB, Rn 56). [...].
Die Gewalttätigkeiten werden in dem Spiel im Sinne des Paragraphen 131 Abs. 1 Nr. 1 StGB geschildert, d.h. sie werden unmittelbar optisch und/oder akkustisch wiedergegeben. Daran ändert auch der im Gegensatz zum Vorgänger "Manhunt" eingebaute Filter nichts, da die Szenen trotz des Filters deutlich zu erkennen sind. Zudem lässt sich dieser Filter relativ einfach technisch umgehen, womit diese Szenen ungefiltert zu erkennen sind."


Im weiteren Verlauf des Schreibens wird explizit noch einmal darauf hingewiesen, dass der eigentliche und alleinige Spielablauf von Manhunt 2 darin besteht, Tötungen zu planen und auch auszuführen. So würde das Spiel die Botschaft vermitteln, dass das Töten von menschlichen Wesen zu einem besonders hohen Spielspass verhilft, der noch durch die Grausamkeit der möglichen Morde gesteigert wird. So würde das Spiel zu besonders brutalem Vorgehen animieren und Gewalt zu etwas Erstebenswerten erheben.

Die Beschlagnahme ist seit dem 10.3.2010 gültig.

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R.I.P Paul Gray

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