Määäx67 hat geschrieben:Und wieso beschneidet der Anbieter das Spiel ? Genau, weil es sonst in DE nicht verkauft werden darf.
Quatsch. Nur das, was auf der B Liste landet, darf nicht verkauft werden. Es wird geschnitten, um nicht auf dem Index zu landen und das Spiel offen bewerben zu dürfen.
Zuletzt geändert von johndoe259790 am 08.02.2010 11:03, insgesamt 1-mal geändert.
also auf der 360 kann ich die demo spielen.allerdings musste ich dafür einen österreichischen account anlegen.
finde es dennoch eine bodenlose frechheit was in deutschland mit den videospielen abläuft.noch im nachmittag und vorabendprogramm sind leichen auf diversen deutschen 3. klassigen privatfersehkanälen zu sehen.da wird hemmungslos über drogen geredet und in schlecht produzierten gerichtsshows über prostitution in aberwitzigen ausmaßen geredet.aber hauptsache ich als erwachsener darf ein videospiel bei dem etwas blut fliesst nicht spielen.klasse.
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Alle, die so gerne das Grundgesetz zitieren, sollten vielleicht einmal mehr als einen Satz daraus lesen.
Määäx67 hat geschrieben:Quatsch. Nur das, was auf der B Liste landet, darf nicht verkauft werden. Es wird geschnitten, um nicht auf dem Index zu landen und das Spiel offen bewerben zu dürfen.
Selbstverständlich dürfen Spiele, die auf Liste B im Index stehen, an Erwachsene verkauft werden. Sie dürfen nur nicht gegenüber Minderjährigen beworben werden.
Määäx67 hat geschrieben:Ich würde verstehen, wenn die Publisher irgendwann kein Bock mehr hätten, extra für DE und Australien bald jedes Spiel zu entschärfen.
Was hat das mit "Bock" zu tun? Denkst du ein solches Unternehmen entscheidet das emotional? Wenn der erwartete Gewinn höher ist als die Kosten für die Entschärfung des Spiels, dann wird es gemacht. Wenn nicht, dann nicht.
Määäx67 hat geschrieben:Quatsch. Nur das, was auf der B Liste landet, darf nicht verkauft werden. Es wird geschnitten, um nicht auf dem Index zu landen und das Spiel offen bewerben zu dürfen.
Selbstverständlich dürfen Spiele, die auf Liste B im Index stehen, an Erwachsene verkauft werden. Sie dürfen nur nicht gegenüber Minderjährigen beworben werden.
Dreamfade hat geschrieben:
Du redest gerade von der Liste A
Nein, du hast, wie so viele hier, einfach wenig Ahnung von der Materie. Eine Indizierung auf Liste B unterscheidet sich von der Indizierung auf Liste A nur dadurch, dass sie eine EMPFEHLUNG zur Beschlagnahmung darstellt.
Solange das Spiel dann nicht beschlagnahmt wird (das ist auch bei einer B-Indizierung nicht zwingend der Fall), kann es weiter an Erwachsene verkauft werden.
geschrieben von @trineas " Was hat das mit "Bock" zu tun? Denkst du ein solches Unternehmen entscheidet das emotional? Wenn der erwartete Gewinn höher ist als die Kosten für die Entschärfung des Spiels, dann wird es gemacht. Wenn nicht, dann nicht. "
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dein Vergleich hinckt ein wenig,denn bei der unfreiwilligen Werbung die durch das vorenthalten der Demo für die Deutschen das im ungewissen stehen lassen der User hier in De das alles wird mit 100%ger Sicherheit dafür sorgen das die Verkaufszahlen steigen außerdem war vorher abzusehen das,das Spiel ein Erfolg werden würde ob mit PC's in De oder nicht :wink:
Dreamfade hat geschrieben:
Du redest gerade von der Liste A
Nein, du hast, wie so viele hier, einfach wenig Ahnung von der Materie. Eine Indizierung auf Liste B unterscheidet sich von der Indizierung auf Liste A nur dadurch, dass sie eine EMPFEHLUNG zur Beschlagnahmung darstellt.
Solange das Spiel dann nicht beschlagnahmt wird (das ist auch bei einer B-Indizierung nicht zwingend der Fall), kann es weiter an Erwachsene verkauft werden.
Stimmt, allerdings kenne ich kaum ein Spiel das nicht beschlagnahmt wurde nachdem es auf der B Liste gelandet ist. Daher ist das nur eine Formalität.
Dreamfade hat geschrieben:
Du redest gerade von der Liste A
Nein, du hast, wie so viele hier, einfach wenig Ahnung von der Materie. Eine Indizierung auf Liste B unterscheidet sich von der Indizierung auf Liste A nur dadurch, dass sie eine EMPFEHLUNG zur Beschlagnahmung darstellt.
Solange das Spiel dann nicht beschlagnahmt wird (das ist auch bei einer B-Indizierung nicht zwingend der Fall), kann es weiter an Erwachsene verkauft werden.
Völlig korrekt,auch alles was auf Liste B steht darf weiterhin an Erwachsene verkauft werden.Natürlich nur solange bis tatsächlich eine gerichtliche Beschlagnahme durchgeführt wird.
Dieses Liste B = Verkaufsverbot ist eine dieser unausrottbaren Urban Legends.
gibt es auf der Welt nicht genug andere Probleme als Spielern das spielen diverser Spiele zu verbieten? Also mal ehrlich wenn so viel Energie da reingesteckt wird finde ich es langsam absurd!