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Re: Back to the warzone! ^^
oO seit wann kümmerts dich was du spielen darfst und was nicht? Da steht man als echter Coregamer doch drüber oder nicht?Punisher256 hat geschrieben:wir als deutsche dürfen dieses spiel nicht spielen weil es uns beeinflust und wir killer werdenSK3LL hat geschrieben:Cool, dann sind deine Wummen auch schon gepimpt XDiconoclasm hat geschrieben: Ich hab es 2mal schon durchgezockt.
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Re: Back to the warzone! ^^
unsere regierung plant doch mittlerweile altersfreigaben für internet seitenSK3LL hat geschrieben:oO seit wann kümmerts dich was du spielen darfst und was nicht? Da steht man als echter Coregamer doch drüber oder nicht?Punisher256 hat geschrieben:wir als deutsche dürfen dieses spiel nicht spielen weil es uns beeinflust und wir killer werdenSK3LL hat geschrieben: Cool, dann sind deine Wummen auch schon gepimpt XD
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Re: Back to the warzone! ^^
Sollte in deinem Alter auch kein Prob mehr sein.Punisher256 hat geschrieben:unsere regierung plant doch mittlerweile altersfreigaben für internet seitenSK3LL hat geschrieben:oO seit wann kümmerts dich was du spielen darfst und was nicht? Da steht man als echter Coregamer doch drüber oder nicht?Punisher256 hat geschrieben: wir als deutsche dürfen dieses spiel nicht spielen weil es uns beeinflust und wir killer werden![]()
- Punisher256
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ne das alter is nicht das problem
sondern der text was es enthält:
Der Jugendschutz ist stets ein kontroverses Diskussionsfeld in Deutschland. Aktuell gibt es einen Entwurf für eine Überarbeitung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags. Dieser sieht vor, dass der strenge deutsche Jugendmedienschutz auch auf das Internet übertragen wird.
Es wird dafür plädiert, dass Internetseiten, welche entwicklungsbeeinträchtigende Angebote beinhalten, mit Alterskennzeichnungen versehen werden. Wie auch im Bereich der Filme und Videospielen mit den Freigaben von "ab 0" bis "ab 18". Ohne Altereinschränkungen (also "ab 0") sollen lediglich Angebote gekennzeichnet werden, die offensichtlich nicht entwicklungsbeeinträchtigend sind.
Durch technische oder sonstige Mittel soll der Betreiber eines betroffenen Angebotes dazu verpflichtet werden, dass die Warnehmung der Inhalte durch die betroffene Altersgruppe unmöglich macht bzw. es erschwert wird. Beispielsweise kann dies durch eine Art "Sendezeitbeschränkung" erfolgen, in der Angebote ab 16 Jahren nur zwischen 22h und 6h abgerufen werden können.
Ausnahmen von dieser Regelung sollen Nachrichten oder Seiten mit politischen Themen, ähnlich wie bereits im Fernsehen.
Neben der Einführung der Altersbeschränkungen soll auch §3 des des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags überarbeitet werden. In diesem werden die juristischen und natürlichen Personen definiert, welche die Inhalte zur Verfügung stellen. Im Grund der Betreiber des Angebots. Bei dieser Neufassung sollen auch die Provider für die Inhalte im Internet verantwortlich gemacht werden. Darüber hinaus sollen diese auch ausländische Seiten sperren, welche nicht den deutschen Vorgaben entsprechen.
Dass diese Überarbeitung auf herbe Kritik stößt, dürfe nicht überraschend sein und man sieht bereits Zensurmaßnahmen die mit China vergleichbar wären.
Der Jugendschutz ist stets ein kontroverses Diskussionsfeld in Deutschland. Aktuell gibt es einen Entwurf für eine Überarbeitung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags. Dieser sieht vor, dass der strenge deutsche Jugendmedienschutz auch auf das Internet übertragen wird.
Es wird dafür plädiert, dass Internetseiten, welche entwicklungsbeeinträchtigende Angebote beinhalten, mit Alterskennzeichnungen versehen werden. Wie auch im Bereich der Filme und Videospielen mit den Freigaben von "ab 0" bis "ab 18". Ohne Altereinschränkungen (also "ab 0") sollen lediglich Angebote gekennzeichnet werden, die offensichtlich nicht entwicklungsbeeinträchtigend sind.
Durch technische oder sonstige Mittel soll der Betreiber eines betroffenen Angebotes dazu verpflichtet werden, dass die Warnehmung der Inhalte durch die betroffene Altersgruppe unmöglich macht bzw. es erschwert wird. Beispielsweise kann dies durch eine Art "Sendezeitbeschränkung" erfolgen, in der Angebote ab 16 Jahren nur zwischen 22h und 6h abgerufen werden können.
Ausnahmen von dieser Regelung sollen Nachrichten oder Seiten mit politischen Themen, ähnlich wie bereits im Fernsehen.
Neben der Einführung der Altersbeschränkungen soll auch §3 des des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags überarbeitet werden. In diesem werden die juristischen und natürlichen Personen definiert, welche die Inhalte zur Verfügung stellen. Im Grund der Betreiber des Angebots. Bei dieser Neufassung sollen auch die Provider für die Inhalte im Internet verantwortlich gemacht werden. Darüber hinaus sollen diese auch ausländische Seiten sperren, welche nicht den deutschen Vorgaben entsprechen.
Dass diese Überarbeitung auf herbe Kritik stößt, dürfe nicht überraschend sein und man sieht bereits Zensurmaßnahmen die mit China vergleichbar wären.
- JesusOfCool
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also wenn du mich fragst ist das sogar noch schlimmer als das mit china. ist sicher wieder so ein hirngespinnst der CDSU, oder?Punisher256 hat geschrieben:ne das alter is nicht das problemsondern der text was es enthält:
Der Jugendschutz ist stets ein kontroverses Diskussionsfeld in Deutschland. Aktuell gibt es einen Entwurf für eine Überarbeitung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags. Dieser sieht vor, dass der strenge deutsche Jugendmedienschutz auch auf das Internet übertragen wird.
Es wird dafür plädiert, dass Internetseiten, welche entwicklungsbeeinträchtigende Angebote beinhalten, mit Alterskennzeichnungen versehen werden. Wie auch im Bereich der Filme und Videospielen mit den Freigaben von "ab 0" bis "ab 18". Ohne Altereinschränkungen (also "ab 0") sollen lediglich Angebote gekennzeichnet werden, die offensichtlich nicht entwicklungsbeeinträchtigend sind.
Durch technische oder sonstige Mittel soll der Betreiber eines betroffenen Angebotes dazu verpflichtet werden, dass die Warnehmung der Inhalte durch die betroffene Altersgruppe unmöglich macht bzw. es erschwert wird. Beispielsweise kann dies durch eine Art "Sendezeitbeschränkung" erfolgen, in der Angebote ab 16 Jahren nur zwischen 22h und 6h abgerufen werden können.
Ausnahmen von dieser Regelung sollen Nachrichten oder Seiten mit politischen Themen, ähnlich wie bereits im Fernsehen.
Neben der Einführung der Altersbeschränkungen soll auch §3 des des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags überarbeitet werden. In diesem werden die juristischen und natürlichen Personen definiert, welche die Inhalte zur Verfügung stellen. Im Grund der Betreiber des Angebots. Bei dieser Neufassung sollen auch die Provider für die Inhalte im Internet verantwortlich gemacht werden. Darüber hinaus sollen diese auch ausländische Seiten sperren, welche nicht den deutschen Vorgaben entsprechen.
Dass diese Überarbeitung auf herbe Kritik stößt, dürfe nicht überraschend sein und man sieht bereits Zensurmaßnahmen die mit China vergleichbar wären.
- Punisher256
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is es auch .du meinst CDU und CSU. und alles wird gerechtfertigt mit dem jugendschutzJesusOfCool hat geschrieben:also wenn du mich fragst ist das sogar noch schlimmer als das mit china. ist sicher wieder so ein hirngespinnst der CDSU, oder?Punisher256 hat geschrieben:ne das alter is nicht das problemsondern der text was es enthält:
Der Jugendschutz ist stets ein kontroverses Diskussionsfeld in Deutschland. Aktuell gibt es einen Entwurf für eine Überarbeitung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags. Dieser sieht vor, dass der strenge deutsche Jugendmedienschutz auch auf das Internet übertragen wird.
Es wird dafür plädiert, dass Internetseiten, welche entwicklungsbeeinträchtigende Angebote beinhalten, mit Alterskennzeichnungen versehen werden. Wie auch im Bereich der Filme und Videospielen mit den Freigaben von "ab 0" bis "ab 18". Ohne Altereinschränkungen (also "ab 0") sollen lediglich Angebote gekennzeichnet werden, die offensichtlich nicht entwicklungsbeeinträchtigend sind.
Durch technische oder sonstige Mittel soll der Betreiber eines betroffenen Angebotes dazu verpflichtet werden, dass die Warnehmung der Inhalte durch die betroffene Altersgruppe unmöglich macht bzw. es erschwert wird. Beispielsweise kann dies durch eine Art "Sendezeitbeschränkung" erfolgen, in der Angebote ab 16 Jahren nur zwischen 22h und 6h abgerufen werden können.
Ausnahmen von dieser Regelung sollen Nachrichten oder Seiten mit politischen Themen, ähnlich wie bereits im Fernsehen.
Neben der Einführung der Altersbeschränkungen soll auch §3 des des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags überarbeitet werden. In diesem werden die juristischen und natürlichen Personen definiert, welche die Inhalte zur Verfügung stellen. Im Grund der Betreiber des Angebots. Bei dieser Neufassung sollen auch die Provider für die Inhalte im Internet verantwortlich gemacht werden. Darüber hinaus sollen diese auch ausländische Seiten sperren, welche nicht den deutschen Vorgaben entsprechen.
Dass diese Überarbeitung auf herbe Kritik stößt, dürfe nicht überraschend sein und man sieht bereits Zensurmaßnahmen die mit China vergleichbar wären.
jesus less mal meinen poste weiter oben :wink:
- JesusOfCool
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wenn du die posts auf dieser seite meinst, die hab ich schon gelesen. ja ich meine die cdu und csu, aber die sind ja eh das gleiche. nur die eine eben für bayern und die andere für deutschland. zum glück versucht unsere regierung unser datenschutzgesetz soweit es geht zu retten und diese vorratsdatenspeicherung zu verhindern. und das obwohl wir eine rot-schwarze regierung haben.
- SK3LL
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Was für ne Frechheit und das allem unter dem Deckmantel des Jugendschutzes...tststs Erwachsenenbevormundung trifft's wohl eher...Punisher256 hat geschrieben:ne das alter is nicht das problemsondern der text was es enthält:
Der Jugendschutz ist stets ein kontroverses Diskussionsfeld in Deutschland. Aktuell gibt es einen Entwurf für eine Überarbeitung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags. Dieser sieht vor, dass der strenge deutsche Jugendmedienschutz auch auf das Internet übertragen wird.
Es wird dafür plädiert, dass Internetseiten, welche entwicklungsbeeinträchtigende Angebote beinhalten, mit Alterskennzeichnungen versehen werden. Wie auch im Bereich der Filme und Videospielen mit den Freigaben von "ab 0" bis "ab 18". Ohne Altereinschränkungen (also "ab 0") sollen lediglich Angebote gekennzeichnet werden, die offensichtlich nicht entwicklungsbeeinträchtigend sind.
Durch technische oder sonstige Mittel soll der Betreiber eines betroffenen Angebotes dazu verpflichtet werden, dass die Warnehmung der Inhalte durch die betroffene Altersgruppe unmöglich macht bzw. es erschwert wird. Beispielsweise kann dies durch eine Art "Sendezeitbeschränkung" erfolgen, in der Angebote ab 16 Jahren nur zwischen 22h und 6h abgerufen werden können.
Ausnahmen von dieser Regelung sollen Nachrichten oder Seiten mit politischen Themen, ähnlich wie bereits im Fernsehen.
Neben der Einführung der Altersbeschränkungen soll auch §3 des des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags überarbeitet werden. In diesem werden die juristischen und natürlichen Personen definiert, welche die Inhalte zur Verfügung stellen. Im Grund der Betreiber des Angebots. Bei dieser Neufassung sollen auch die Provider für die Inhalte im Internet verantwortlich gemacht werden. Darüber hinaus sollen diese auch ausländische Seiten sperren, welche nicht den deutschen Vorgaben entsprechen.
Dass diese Überarbeitung auf herbe Kritik stößt, dürfe nicht überraschend sein und man sieht bereits Zensurmaßnahmen die mit China vergleichbar wären.
Hab gestern erst diesen Beitrag gesehen...
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