Yo,
habe was bei ebay verkauft, aber kann es jetzt nicht mehr verschicken.
Aber der Käufer brauch den Artikel, kann ich ihn jetzt einfach auch nur das Geld zurück schicken, und dann ist alles ok??
Frage wegen Ebay!
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- Pennywise
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Du weißt schon das Ebay ein Forum hat wo du Leute befragen kannst die weitaus mehr Ahnung vom Thema haben.
Außerdem mit deiner Beschreibung weiß sowieso kein Mensch wovon du redest.
Du bist einen Rechtlichen Vertrag eingegangen.
Dieser ist bindend außer bei bestimmten Umständen von denen ich aber null Ahnung habe.Oder möglicher Kulanz vom Käufer die er aber nicht zeigen muss.
Also hop hop ins Ebay Forum.
Außerdem mit deiner Beschreibung weiß sowieso kein Mensch wovon du redest.
Du bist einen Rechtlichen Vertrag eingegangen.
Dieser ist bindend außer bei bestimmten Umständen von denen ich aber null Ahnung habe.Oder möglicher Kulanz vom Käufer die er aber nicht zeigen muss.
Also hop hop ins Ebay Forum.
- Nic L.
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wenn er dir das geld schon überwiesen hat , würde ich ihm ne email schicken und fragen ob du ihm das geld zurück überweisen kannst ,,,
wenn du glück hast und du einen vernünftigen käufer erwischt hast , sollte damit alles geregelt sein ...
wenn du aber ein arschloch erwischt hast und er auf seine ware besteht , könntest du ein problem haben
ps - deine formulierung der frage ist echt fürn arsch
wenn du glück hast und du einen vernünftigen käufer erwischt hast , sollte damit alles geregelt sein ...
wenn du aber ein arschloch erwischt hast und er auf seine ware besteht , könntest du ein problem haben

ps - deine formulierung der frage ist echt fürn arsch

- RuNN!nG J!m
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Jop, so ist es^^.RuNN!nG sCaRe:D hat geschrieben:War das Höchstgebot nicht genug,dass du den Artikel nicht verschicken willst ?^^
Würde mal sagen,dass du trotzdem den Artikel verkaufen musst.
Kenne mich aber auch nicht aus mit Ebay.
War ne x 1650 (ich weiß nicht), aber trozdem,
die ist für nur 2€ wegegangen!!!!
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- RuNN!nG J!m
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Es gibt Leute,die stellen Artikel rein und wenn denen das Höchstgebot zu niedrig ist,lassen die 'nen Bekannten mitbieten.Ryuu hat geschrieben:Jop, so ist es^^.RuNN!nG sCaRe:D hat geschrieben:War das Höchstgebot nicht genug,dass du den Artikel nicht verschicken willst ?^^
Würde mal sagen,dass du trotzdem den Artikel verkaufen musst.
Kenne mich aber auch nicht aus mit Ebay.
War ne x 1650 (ich weiß nicht), aber trozdem,
die ist für nur 2€ wegegangen!!!!
Hättest auch mal so machen sollen

Ich persönlich finde sowas aber unfair und verboten ist es auch^^
Naja,so läuft das halt bei Ebay.
Wenn du dort was versteigerst,dann musst du dich auch an deren Regeln halten.
Btw: Gibt es dort nicht 'ne Mindestgebot-Funktion ?
Wenn ja,hättest du diese mal nutzen sollen
