Achso, danke für die Info
gc-Eindruck: Uncharted 2: Among Thieves
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- muselgrusel
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Oberdepp
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@Duschkopf, der von dir gebrachte Zitat beschränkt sich lediglich auf Porongraphie, nicht auf andere elektronische Unterhaltung. Und dann besagt das Zitat von dir auch noch explizit, dass die Einfuhr in den Versandhandel verboten ist, nicht der Erwerb als Privatperson selbst.
Indizierste Spiele darfst du solange legal im Ausland einkaufen, solange keine Absicht erkennbar ist, dass du damit Handel betreiben willst. Indizierte Spiele =/= verboten!
Das ist die aktuelle Rechtslage. Und weil das Kaufen von indizierten Spielen eben keine illegale Handlung ist, muss der Zoll es auch nicht einkassieren. Der Zoll darf es also erst gar nicht einkassieren, weil es keine rechtliche Grundlage für gibt. Der Zoll würde sich dementsprechend selbst straftbar machen. Solange der Zoll dir nicht nachweisen kann (auch bei Drogen Cannabis ist das zum Beispiel so), dass du Handel mit indizierten Spiel betreiben willst, interessiert es niemanden.
Indizierste Spiele darfst du solange legal im Ausland einkaufen, solange keine Absicht erkennbar ist, dass du damit Handel betreiben willst. Indizierte Spiele =/= verboten!
Das ist die aktuelle Rechtslage. Und weil das Kaufen von indizierten Spielen eben keine illegale Handlung ist, muss der Zoll es auch nicht einkassieren. Der Zoll darf es also erst gar nicht einkassieren, weil es keine rechtliche Grundlage für gibt. Der Zoll würde sich dementsprechend selbst straftbar machen. Solange der Zoll dir nicht nachweisen kann (auch bei Drogen Cannabis ist das zum Beispiel so), dass du Handel mit indizierten Spiel betreiben willst, interessiert es niemanden.
- muselgrusel
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Ja was denn jetzt?^^Oberdepp hat geschrieben:@Duschkopf, der von dir gebrachte Zitat beschränkt sich lediglich auf Porongraphie, nicht auf andere elektronische Unterhaltung. Und dann besagt das Zitat von dir auch noch explizit, dass die Einfuhr in den Versandhandel verboten ist, nicht der Erwerb als Privatperson selbst.
Indizierste Spiele darfst du solange legal im Ausland einkaufen, solange keine Absicht erkennbar ist, dass du damit Handel betreiben willst. Indizierte Spiele =/= verboten!
Das ist die aktuelle Rechtslage. Und weil das Kaufen von indizierten Spielen eben keine illegale Handlung ist, muss der Zoll es auch nicht einkassieren. Der Zoll darf es also erst gar nicht einkassieren, weil es keine rechtliche Grundlage für gibt. Der Zoll würde sich dementsprechend selbst straftbar machen. Solange der Zoll dir nicht nachweisen kann (auch bei Drogen Cannabis ist das zum Beispiel so), dass du Handel mit indizierten Spiel betreiben willst, interessiert es niemanden.
Muss der Zoll es konfiszieren, da das Urteil ja für den Verbraucher gilt, und nicht für den Import einer Firma? Oder darf er es überhaupt nicht?
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Oberdepp
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Der Zoll darf es nicht konfiszieren, da unser Jugendschutz noch immer zwischen Indizierung und Beschlagnahmung und beim Letzeren sogar noch mehrere Kategorien unterscheidet. Indizierte Spiele sind legal, sie dürfen nur nicht öffentlich beworben und präsentiert werden.muselgrusel hat geschrieben:Ja was denn jetzt?^^Oberdepp hat geschrieben:@Duschkopf, der von dir gebrachte Zitat beschränkt sich lediglich auf Porongraphie, nicht auf andere elektronische Unterhaltung. Und dann besagt das Zitat von dir auch noch explizit, dass die Einfuhr in den Versandhandel verboten ist, nicht der Erwerb als Privatperson selbst.
Indizierste Spiele darfst du solange legal im Ausland einkaufen, solange keine Absicht erkennbar ist, dass du damit Handel betreiben willst. Indizierte Spiele =/= verboten!
Das ist die aktuelle Rechtslage. Und weil das Kaufen von indizierten Spielen eben keine illegale Handlung ist, muss der Zoll es auch nicht einkassieren. Der Zoll darf es also erst gar nicht einkassieren, weil es keine rechtliche Grundlage für gibt. Der Zoll würde sich dementsprechend selbst straftbar machen. Solange der Zoll dir nicht nachweisen kann (auch bei Drogen Cannabis ist das zum Beispiel so), dass du Handel mit indizierten Spiel betreiben willst, interessiert es niemanden.
Muss der Zoll es konfiszieren, da das Urteil ja für den Verbraucher gilt, und nicht für den Import einer Firma? Oder darf er es überhaupt nicht?
- muselgrusel
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Oberdepp hat geschrieben:Der Zoll darf es nicht konfiszieren, da unser Jugendschutz noch immer zwischen Indizierung und Beschlagnahmung und beim Letzeren sogar noch mehrere Kategorien unterscheidet. Indizierte Spiele sind legal, sie dürfen nur nicht öffentlich beworben und präsentiert werden.muselgrusel hat geschrieben:Ja was denn jetzt?^^Oberdepp hat geschrieben:@Duschkopf, der von dir gebrachte Zitat beschränkt sich lediglich auf Porongraphie, nicht auf andere elektronische Unterhaltung. Und dann besagt das Zitat von dir auch noch explizit, dass die Einfuhr in den Versandhandel verboten ist, nicht der Erwerb als Privatperson selbst.
Indizierste Spiele darfst du solange legal im Ausland einkaufen, solange keine Absicht erkennbar ist, dass du damit Handel betreiben willst. Indizierte Spiele =/= verboten!
Das ist die aktuelle Rechtslage. Und weil das Kaufen von indizierten Spielen eben keine illegale Handlung ist, muss der Zoll es auch nicht einkassieren. Der Zoll darf es also erst gar nicht einkassieren, weil es keine rechtliche Grundlage für gibt. Der Zoll würde sich dementsprechend selbst straftbar machen. Solange der Zoll dir nicht nachweisen kann (auch bei Drogen Cannabis ist das zum Beispiel so), dass du Handel mit indizierten Spiel betreiben willst, interessiert es niemanden.
Muss der Zoll es konfiszieren, da das Urteil ja für den Verbraucher gilt, und nicht für den Import einer Firma? Oder darf er es überhaupt nicht?
Ok, dankeschön
