USK: Florin fordert Abschaffung

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Vicarocha
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Beitrag von Vicarocha »

Die USK-System ist KEIN(!) System der freiwilligen Selbstkontrolle!

Zur Freiwilligkeit:

Die Prüfung eines Spieles bei der USK ist gesetzlich nicht direkt verpflichtend, die Freiwilligkeit der Prüfung wird aber durch die Position der USK im Jugendmedienschutzsystem der BRD und der Koppelung an die BPjM und ihre Indizierungskriterien (und der gesetzlich verpflichtenden Orientierung der USK am Strafrecht, resp. durch die Existenz des § 131 StGB) unterminiert:

Zur Erläuterung müssen wir bei den Indizierungen beginnen...

Der theoretische Anspruch einer Indizierung ist, dass indizierte Medien für Erwachsene legal erhältlich sind. Man muss aber zwischen dem theoretischem Anspruch und den praktischen Konsequenzen einer Indizierungen differenzieren. Die BPjM rezitiert nicht grundlos ihre Floskel, dass indizierte Medien für Erwachsene erhältlich bleiben, sondern als Selbstschutzmaßnahme - Jugendmedienschutzmaßnahmen dürfen nicht so weit gehen, dass die sanktionierten Medien für Erwachsene nicht mehr erhätlich sind [s. BVerfGE 30, 336 (348)]:

Dieser Anspruch bleibt ein theoretischer, der die praktischen Konsequenzen ignoriert. Die praktische Konsequenz einer Indizierung ist nämlich nicht, dass man als Erwachsener beim Kauf lediglich sein Alter verifizieren muss, sondern das die Abgabe-, Präsentations-, Verbreitungs- und Werbebeschränkungen, die eine Indizierung definieren, dass indizierte Medium im Regelfall eliminieren: Indizierte Medien sind im aufgrund dieser Beschränkungen für den Handel und die Nutzungsrechteurheber und -inhaber wirtschaftlich nicht rentabel, werden als Konsequenz offiziell in Deutschland nicht abgegeben, präsentiert, verbreitet, beworben oder gar hergestellt (auch nciht in dem eingeschränkten Rahmen, in dem dies möglich wäre). Ausnahmen bestätigen die Regel, z.B. spezialisierte Händler, die über das Kapital für entsprechende Distributionsmöglichkeiten verfügen (bzgl. der Ladenverkäufe u./. des Versandhandels) und eine Reputation als Händler indizierter Medien haben, um sich am Markt zu etablieren und die Nutzungsrechteurheber und –inhaber, die erfahren im Umgang mit Indizierungen sind, eine entsprechende Reputation nutzen und über entsprechende Publikationsmöglichkeiten verfügen.

Ausnahmen sind u.U. auch Medientitel, die Teil eines populären franchise sind u./o. von entsprechender Popularität geprägt sind, quasi auf exorbitante "Mundpropaganda" (oder eine Werbekamapgne vor der Indizierung) hoffen können und damit dem Markt trotz der Beschränkungen gewahr werden. Dies sind aber Ausnahmen. Im Regelfall ist eine Indizierung ein finanzielles Fiasko, dass es unbedingt zu vermeiden gilt. Die image-Problematik, die indizierte Medien für ein z.B. an Familienfreundlichkeit orientiertes, kommerzielles Unternehmen entwickeln können, sei hier nicht unerwähnt.

Schon aus diesem Grund sind im Handel im Regelfall indizierte Medien nicht erhältlich, man beschränkt sich auf die Distribution geprüfter Medieninhalte, bei denen ein Indizierungsschutz existiert, ergo bei Spielen die Spiele mit USK-Klassifikation. In praktischer Konsequenz publizieren Nutzungsrechteurheber und -inhaber nur Medien, die geprüft und nicht indiziert werden können, ergo auf Spiele mit einer positiven USK-Klassifikation. Auch das rechtliche Risiko (das wieder finanzielle Konsequenzen hat), nicht indizierte, aber auch nicht durch die USK geprüfte und damit indizierbare Spiele zu distributieren/publizieren, sei erwähnt. Es ist zwar legal, Spiele ohne USK-Prüfung zu distributieren, aber ein Händler, muss auf diese Spiele 1.) die gleichen Restriktionen anwenden, die für ein von der USK mit "Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG" klassifiziertes Spiel gelten und 2.) ist der Händler nicht vor entsprechenden Sanktionen geschützt, wenn das Spiel z.B. gemäß § 15 JuSchG wegen "offensichtlich schwerer Jugendgefährdung" (ungeachtet dessen, dass diese Offensichtlichkeit aus logischen Gründen niemals existiert) indiziert wird und nach der Logik des dt. Gesetzes bereits vor der expliziten Indizierung wie ein indiziertes Spiel und nicht wie ein mit "Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG" klassifiziertes Spiel hätte behandelt werden müssen. Ähnliches gilt für die Nutzungsrechteurheber und -inhaber. Ich kann es auch simpler und ein wenig polemisch formulieren: Die stehen alle mit einem Bein fast schon im Knast...

[Man darf übrigens nicht den Fehler begehen und die Indizierung dadurch bagatellisieren, dass indizierte Medien im Regelfall problemlos z.B. aus dem Ausland importierbar sind. Dies funktioniert nämlich nicht als Beleg dafür, dass indizierte Medien auch für Erwachsene erhältlich bleiben. Relevant für die Erfüllung dieses theoretischen Anspruches ist es nämlich, dass die indizierten Medien in Deutschland absolut legal für Erwachsene erhältlich, distributier- und publizierbar bleiben. Der Import aus dem Ausland ist aber im Idealfall lediglich eine rechtliche Grauzone... und bei kleineren Produkten, die hierzulande für den hiesigen Markt produziert werden, darf man z.T. auch mit dem entgültigen Tod des Produktes rechnen.]

Und damit wären wir endlich bei der USK...

Dies nötigt insgesamt zur Erlangung einer USK-Klassifikation (und terminiert effektiv die Freiwilligkeit der Prüfung), aber für diese Klassifikation sind u.U. Selbstzensuren notwendig – und hier gilt dann wieder ein gewisses Selbstzensurschema (s.u.). Auch wenn keine Klassifikation angestrebt wird ist die Distribution/Publikation ungeprüfter Medieninhalte eine heikle Angelegenheit, nicht nur, wegen des Risikos der Indizierung, sondern weil u.U. sogar eine Beschlagnahmung droht. Die kann natürlich auch USK-klassifizierte Spiele treffen, die rechtlichen Folgen für die Normunterworfenen sind aber sehr viel milder.

AAALSOOOOOOOOO:

Wenn wir jetzt davon ausgehen, dass Indizierungen eine Zensurmaßnahme sind und ein finanzielles und rechtliches Fiasko für die Publisher darstellen, dass es unbedingt zu vermeiden gilt, dann stellen wir weiter fest, dass für diese Vermeidung die Erlangung einer Altersklassifikation durch die USK das adäquateste Mittel ist.

Aber wir stellen auch fest, dass die USK für die Erteilung eines Prüfsiegels 1.) selbst nur Kriterien zu bieten hat, die das gleiche Problem wie die Indizierungskriterien vorweisen (Subjektivität und Unkalkulierbarkeit) und 2.) ohnehin auf die Indizierungskriterien der BPjM Acht geben muss. Der Publisher begibt sich also wieder in eine Runde russischen Roulettes, bei der es auf die subjektive Auslegung des entsprechenden Prüfgremiums ankommt. Unterstellen wir nun, dass die USK (m.E. und im Vergleich zu internationalen Äquivalenten) erfahrungsgemäß eher rigide urteilt und sich, obwohl eigentlich einem ganzheitlichen Ansatz verpflichtet, auch mal gerne auf einzelne Gewaltdarstellungen einschießt und diese derart problematisiert, dass die Altersklassifikation verwehrt wird, dann haben wir hier Gründe, weshalb ein Publisher selbst zur Schere greift und
vorsorglich das eigene Werk zensiert, nur um sicher zu gehen... dann haben wir wieder einen Fall von Zensur im eigentlichen Sinne. Um dies zu verdeutlichen:

Als Konsequenz konkreter Fälle externer Zensuren (z.B. Indizierungen) sind diverse Reaktionen der Zensierten möglich. Es ist zu differenzieren in von Zensoren 1.) unintendierte Reaktionen und 2.) intendierte Reaktionen:

1.) Unintendierte Reaktionen sind z.B. gerichtliche Klagen und öffentliche Proteste gegen die Zensur. Dies ist von Zensoren ungewollt, weil Zensur vor allem von einer gewissen Geheimhaltung lebt.

2.) Von externen Zensoren intendierte Reaktionen der konkret Zensierten sind z.B. Abfindungen mit den Zensuren (aus Angst vor weiteren Nachteilen) und öffentliche Leugnungen, dass es sich um durch externen Zwang entstandene Zensuren handelt, resp. eine absolute Nichtthematisierung der Zensuren in der Hoffnung, dass sie nicht publik wird, denn dies unterminiert u.U. die Integrität des Zensierten u./o. könnte für den Absatz schlecht sein.

Neben den Konsequenzen konkreter Fälle externer Zensuren existiert eine Wirkung des generellen Risikos der Zensierung, nämlich die Etablierung der Selbstzensur - "Die Schere im Kopf": Selbstzensur als intendierte Konsequenz externer Zensur ist die bewusste/unbewusste Internalisierung oktroyierter externer Zensurnormen/-kriterien der Zensoren als interne Zensurnormen/-kriterien der potenziell Zensierten. Die Selbstzensur der Zensierten hat für externe Zensoren zwei Vorteile:

1.) Die Selbstzensur ist generell in dem Sinne effektiver als externe Zensur, denn im Regelfall ist sie antiproportional rigider u./o. umfassender zum Grad der Konkretisierung externer Zensurnormen/-kriterien, als es externer Zensur in konkreten Fällen (legal) möglich wäre. D.h.: Je willkürlicher die manifeste Zensur, desto weiter klafft die Schere im Kopf auseinander!

2.) Selbstzensur ist regelmäßig nicht, resp. nur bei Ausnahmen nachweisbar. Damit werden der Öffentlichkeit als Suggestion vermeintlicher Meinungsfreiheit weniger u./o. nur unkonkrete Kritikmöglichkeiten geboten, u.U. bis zu dem Grad, dass die verantwortlichen externen Institution/Strukturmechanismen nicht mehr als zensurrelevant wahrgenommen werden.
Denn: Die Zensierten haben ein Interesse daran, Selbstzensur nicht als Zensur zu deklarieren – das dient wiederum den intendierten Konsequenzen der Zensoren.

D.h. insgesamt, dass Selbstzensur ein elementarer Bestandteil der Zensur ist. Zensur ohne die Internalisierung dieser Zensur, die sich in Selbstzensur
manifestiert, bleibt quasi wirkungslos.

D.h.: Die USK wird im Rahmen des Systems zu einem Handlanger mit eigenständiger Zensurforcierungskapazität. Da diese Kapazität aber ein Resultat staatlicher Reglementierungen und die personale Besetzung und institutionelle Ausgestaltung eine Zurechnung zur Selbstkontrolle nicht zulässt, sondern eine zum Staat erzwingt, ist der Staat in der Verantwortung, der hier auf Umwegen die ihm eigentlich verbotene Zensur praktizieren kann (mit Verweis auf den privatrechtlichen Charakter der USK, was auch noch negiert, dass die Klassifikationen hoheitliche Verwaltungsakte der OLJB sind). Das Problem würde durch die Abschaffung der Indizierung und der Beschlagnahmung (für die ich mir eine eigenständige Analyse jetzt gespart habe) relativiert.

Mein Punkt ist aber weniger der, dass die USK abgeschafft werden sollte, mein Punkt ist die Abschaffung des Rechtskonstrukts der "Jugendgefährdung", d.h. der Indizierung. Das Rechtskonstrukt der "Jugendbeeinträchtigung" ist nicht das wirkliche Problem. Dazu müssen wir wohl ein paar Punkte grundlegend klarstellen, also oben präzisiertes zusammenfassen:

1.) Das Problem bei Indizierungen sind die Abgabe-, Präsentations-, Verbreitungs- und Werbebeschränkungen, die u.U. in der Praxis wie ein Verbot wirken. Ein Verstoß gegen diese Verbote wird ggf. strafrechtlich [für Handel (und weil der Handel nicht mit den Medien handeln kann auch für den publisher) u.U. gravierend] sanktioniert.

2.) Medieninhalte, die von der USK positiv klassifiziert wurden, dürfen nicht mehr indiziert werden. Eine USK-Klassifikation ist also eine Rechtssicherheit für den Handel, ergo auch für den publisher.

3.) Für diverse Medieninhalte gelten diese Abgabe-, Präsentations-, Verbreitungs- und Werbebeschränkungen und die Konsequenzen bei Verstößen [s. 1.)] u.U. per Gesetz (gemäß § 15 Abs. 2 JuSchG) automatisch, d.h. auch ohne explizite Indizierung durch die BPjM.

4.) Ob eine Indizierung tatsächlich droht oder nicht (oder ob ggf. z.B. ein Gericht bei einem dezidierten Medieninhalt die Erfüllung der Abgabe-, Präsentations-, Verbreitungs- und Werbebeschränkungen attestiert), ist weder vom Handel, noch vom publisher prongostizierbar, weil die Interpretation der Indizierungskriterien Willkür ist.

5.) Das Resultat aus 4.) ist, dass der Handel sich beim Handeln mit nicht von der USK klassifizierten Spielen immer potenziell strafbar macht, resp. in permanenter Gefahr ist, sich strafbar zu machen. Als Konsequenz verzichtet er auf den Handel mit nicht von der USK klassifizierten Spiele (Spezialläden – als Ausnahmen – bestätigen da die Regel).

6.) Als Konsequenz aus 2.) und 5.) ist gemäß 3.) i.V.m. 4.) zu konstatieren, dass der publisher ein essentielles Interesse daran hat, dass seine Spiele von der USK positiv klassifiziert werden (auch zum Schutz des Handels, auf den er angewiesen ist).

7.) Die USK muss sich u.a. an den Indizierungskriterien der BPjM orientieren, da diese aber willkürlich interpretierbar sind, hat sie ein gewisses Potenzial (und auch die gesetzliche Verpflichtung, diese Kriterien erfüllende Spiele nicht zu klassifizieren) zur Forcierung von Selbstzensuren der Medieninhalte durch die publisher – ohne Selbstzensur keine Klassifikation.

8.) Das von mir skizzierte Selbstzensurschema tritt in Kraft, um zu verhindern, dass ein Spiel möglicherweise gar nicht risikofrei publiziert werden kann.

So werden explizite Erwachsenenspiele terminiert (übrigens rühmen sich die Verantwortlichen ja, dass immer weniger Erwachsenenspiele in Deutschland veröffentlicht werden und wenn, dann nur noch "entschärft" – eine Fragwürdige Auffassung von Jugend(!)schutz...).

BTW: Zum Thema Selbskontrolle:

Der Freigabeprozess der USK ist de facto ein staatlicher Prozess:

1.) Die Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) kennzeichnen die Spiele gemäß § 14 JuSchG in einem hoheitlichen Verwaltungsakt, nicht die USK! Die Funktion der USK ist die eines Gutachters für die OLJB (gemäß §§ 9 und 24 VwVfG).

2.) Die Grundsätze der USK (USK-GrS) und die Prüfordnung der USK (USK-PrO) privilegieren die Vertreter der sog. öffentlichen Hand (ergo Staatsvertreter):
a) Der Staat hat eine personelle Sperrminorität im Beirat der USK;
b) Der Staat ist im Regelfall in den Gutachtergremien der USK personell dominant;
b.1) Von aktuell 56 Gutachtern der USK sind 33 staatlich (jede OLJB entsendet aktuell 2 Gutachter, die OLJB Bayerns - die gemeinhin als extrem rigide gelten - gar 3) - die staatliche Dominanz, resp. Wahrscheinlichkeit einer staatlichen Sperrminorität beträgt über 90 % als Resultat der dezidierten Gremienkonstitutionsregeln in USK-GrS und USK-PrO;
b.2) Je höherinstanzlich das Gutachtergremium ist, desto höher ist der Grad automatischer staatlicher Dominanz in diesem Gremium.
b.3) Der höchstinstanzliche Ausschuss, der Appellationsausschussn, ist ein exklusiv staatlicher Ausschuss, der sich aus Vertretern der OLJB konstituiert;
b.4) Der Staat bestimmt auch maßgeblich über die Auswahl nichtstaatlicher Gutachter;
c) Der Ständige Vertreter der OLJB hat diverse Vetorechte und kann ein Spiel unproblematisch bis ins Appellationsverfahren manövrieren;
d) Die Prüfurteile der USK müssen vom Ständigen Vertreter der OLJB ratifiziert werden, um - auf Basis einer Vereinbarung aller OLJB - als Kennzeichnung durch die OLJB zu gelten;
d.1) Der tändige Vertreter der OLJB kann die Ratifizierung verweigern;
d.2) Jede OLJB kann für ihr Bundesland abweichend kennzeichnen.

Simpel formuliert:
Die USK ist keine Selbstkontrolle der Spieleindustrie, sie ist ein staatlich dominierter Gutachter zur Legitimation staatlicher Alterskennzeichen durch die OLJB.

Jetzt erst kann man diskutieren, warum das PEGI-System zu präferieren sein soll:

Das Plausibilitätsproblem ist dabei von besonderer Relevanz:
Deutschland ist eine Insel mit dem berüchtigten dt. Sonderweg - der Jugendmedienschutz ist bereits im Vergleich zur generellen Handhabe im unmittelbaren (EU-)Ausland unplausibel (das ist er aufgrund der Willkürproblematik für diejenigen, die wissen, wie das System funktioniert, ohnehin - aber auch das ist ein anderes Thema):
Hierzulande werden Spiele verbannt, die in Nachbarländern von jedem Kleinkind legal gekauft werden können.

Der Vorteil des PEGI-Systems ist folgender:

Die Altersklassifikation ist sowohl bei der USK, als auch bei der PEGI prinzipiell ein Willkürakt. Aber bei letzterer existiert der Vorteil, dass die Urheber- und Inhaber der Nutzungsrechte die (btw: extern kontrollierte) Klassifikation selbst praktizieren (was m.M.n. z.B. bzgl. der Würdigung der Intentionen der Künstler u.ä. angemessener ist) und das dies auch - Gehrard Florin hat das richtig erkannt - Planungssicherheit generiert. Und um diesen Punkt macht Gerhard Florin ja auch keinen Hehl.
Natürlich ist das für ihn wohl primär aus finanziellen Gründen ein Vorteil, für mich ist es primär ein Vorteil, weil damit die Zensurmechanismen vermieden werden, die ich skizziert habe - so profitieren u.a. auch die Spieler davon. Natürlich geht es nicht nur um den Jugendschutz, sondern auch um die Sicherheit und Rechtewahrung der Nutzungsrechteurheber/inhaber und des Handels (und im Reflex auch um die Informations- und Selbstbestimmungsrechte erwachsener Rezipienten). Das hat nie jemand dementiert und das ist auch kein Problem. Ein Argument gegen PEGI lässt sich daraus aber nicht ableiten.
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Cayman1092
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Beitrag von Cayman1092 »

Endlich traut sich mal wer ein den Mund aufzumachen!!!
Nieder mit der USK!
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Zappes
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Beitrag von Zappes »

Cayman1092 hat geschrieben:Endlich traut sich mal wer ein den Mund aufzumachen!!!
Nieder mit der USK!
Erst mal muss das Rechtsmittel der Indizierung weg. Dann die BPjM. Wenn das geschehen ist und das Schlimmste, was die USK anrichten kann, ein "18+"-Label ist, wird es keinen Grund zur Abschaffung der USK mehr geben - irgendwer muss schließlich seine Einstufung draufschreiben. Ob das letztendlich USK, PEGI, ESRB oder LMAA machen, ist eigentlich ziemlich egal.
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Linden
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Beitrag von Linden »

Nette Forderung, wird aber nicht passieren, dafür verdient der Herr <Name entfernt> zu gut an der USK. :]
G/H/O/S/T/
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Beitrag von G/H/O/S/T/ »



Erst mal muss das Rechtsmittel der Indizierung weg. Dann die BPjM. Wenn das geschehen ist und das Schlimmste, was die USK anrichten kann, ein "18+"-Label ist, wird es keinen Grund zur Abschaffung der USK mehr geben - irgendwer muss schließlich seine Einstufung draufschreiben. Ob das letztendlich USK, PEGI, ESRB oder LMAA machen, ist eigentlich ziemlich egal.

wieso denn? ;)

und wenn du dich dann besser fühlst würd ich das auch übernehmen M)



:>
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Sir_pillepalle
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Beitrag von Sir_pillepalle »

Wer die Abschaffung der USK fordert hat doch einfach nicht mehr alle Latten auf'm Zaun, echt mal...


Sämtliche Vorteile des Sozialstaates genießen und dann rumheulen wenn man mal einen Schritt "zurücktreten" muss.

Ich bin auch kein Befürworter der Zensur, aber bitte wo wird euch Information vorenthalten wenn ihr nicht seht wie ein Leichnam detailgetreu in seine Einzelteile zerstueckelt wird - mit PhysiX und Ragdoll natürlich, muss ja aussehen wie in Echt.

Sowas ist kein Stilmittel mehr, hat wenig mit Atmosphere zu tun und ist für das Spielgefühl eines Shooters oder whatsoever in etwa so wichtig wie fliegende Kühe mit Turnschuhen und Röntgenbrillen...


Wenn euch solche Dinge stören steigt aus, verbrennt den Pass, euer Haus, euer Auto, kündigt die Arbeitsstelle - entledigt euch von allem und zieht in den Wald, von diesem Zeitpunkt gilt Fausrecht. Und wenn nix zu Fressen da is hungert ihr, kein Holz so friert ihr und wenn ihr einen Schnupfen bekommt könnter an dem krepieren weil ihr nicht zum Arzt könnt...



Und Wenn die USK endlich abgeschafft und ihre Mitarbeiter von einem frustrierten Mob von Zensuropfern gelyncht sind, dann schaut auf eure neue Kontrollinstanz den Staat und sehet zu wie er euch eine Staatsfeindliches und Menschenverachtendes Spiel nach dem anderen wegnimmt und komplett verbietet, den Besitz illegalisiert...


Eurem Kumpel von EA geht es um eins und zwar euer Geld, dem ist doch egal ob ihr dafür etwas erhaltet. Würde der Staat eure Spiele umsonst zensiren wäre ihm das einfach vollkommen egal - solange er seinen Umsatz steigern kann.


Ihr könnt ja mal in die Niederlande fahren und sämtliche Drogenschieber fragen was sie davon hielten, wenn alle Grenzen nun ohne Zollkontrollen wären - sie würden sich bestimmt in die Hände spucken - ist ja auch super, endlich ist das Weed wieder billig...


Traurig wie verblendet einige hier gegen die USK bashen und vom exportieren sülzen - exportiert eure Software von mir aus ausm Kongo oder sonstwoher aber rotzt hier nicht solch unüberlegten Kram rein, es ist einfach Schwachfug so zu denken wie einige es tun...
Smer-Gol
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Beitrag von Smer-Gol »

Sir_pillepalle hat geschrieben: Wenn euch solche Dinge stören steigt aus, verbrennt den Pass, euer Haus, euer Auto, kündigt die Arbeitsstelle - entledigt euch von allem und zieht in den Wald, von diesem Zeitpunkt gilt Fausrecht. Und wenn nix zu Fressen da is hungert ihr, kein Holz so friert ihr und wenn ihr einen Schnupfen bekommt könnter an dem krepieren weil ihr nicht zum Arzt könnt...
Hach ja, die "Friss es oder hau ab" Einstellung. Zum Glück sind die Politiker nicht so drauf wie du. Das hier würd wohl nur für nen Dieter Bohlen reichen.

Auf jeden Fall hat man hier mal wirklich gute Sachen lesen können. Eine anständige Diskussion mit interessanten Fakten (von ein paar lauten Zwischenrufen von nichtlesern, aber postern mal abgesehen).

Zusammenfassend dürfte es wohl so aussehen.
Die USK ist das letzte Bollwerk der Spiele gegen Zensierungsfanatiker in der Politik.
Die Abschaffung der selbigen würde jedem Lokalpolitiker erlauben, eine Indizierung von bestimmten Spielen anzustrengen.

Fakt ist aber auch, das Spiele ab 18 in Deutschland gekürzt sind. Vielleicht wird dies tatsächlich vom Hersteller sofort vorgenommen, die Frage ist nur, ob das Spiel auch eine Freigabe ohne diese Änderungen bekommen würde.

Das ist der Punkt der die meisten Leute stört. Das sie gekürzte Versionen bekommen, obwohl sie erwachsene Menschen sind. Da liegt der Hund begraben und da sollte sich was ändern. Viele wollen zu Recht ein vollständiges Spiel, und es ist der "Jugendschutz" der die Erwachsenen bevormundet.

Ob Hersteller oder USK, so gehts jedenfalls nicht
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Sir_pillepalle
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Beitrag von Sir_pillepalle »

Hach ja, die "Friss es oder hau ab" Einstellung. Zum Glück sind die Politiker nicht so drauf wie du. Das hier würd wohl nur für nen Dieter Bohlen reichen.
Zynismus, so scheint mir, ist dir kein Begriff.

Desweiteren ist das Argument der "Vorenthaltung" einfach Schwachfug. Natürlich ist es ärgerlich, aber es ist halt ein Malus den man mit diesem Rechtsstaat inkauf nehmen muss. Stört es einen kann man das Spiel dank des Binnenmarkts der EU in kürzester Zeit importieren und spart dabei sogar noch Geld.
Oder man emigriert direkt in eines unserer Nachbarländer.

Wenn ihr etwas geändert haben wollt, so muesst ihr halt unser Grundgesetz sowie das Jugendschutzgesetz ändern.
Aber wie in diesem Thema schon erwähnt wurde ist die USK zur Zeit wohl die letzte Möglichkeit euch richtige Zensur vom Hals zu halten die auf vollkommener Willkür beruht und nichts mehr mit Jugendschutz zu tun hat.
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Vicarocha
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Beitrag von Vicarocha »

Ich bin auch kein Befürworter der Zensur, aber bitte wo wird euch Information vorenthalten wenn ihr nicht seht wie ein Leichnam detailgetreu in seine Einzelteile zerstueckelt wird - mit PhysiX und Ragdoll natürlich, muss ja aussehen wie in Echt.

Sowas ist kein Stilmittel mehr, hat wenig mit Atmosphere zu tun und ist für das Spielgefühl eines Shooters oder whatsoever in etwa so wichtig wie fliegende Kühe mit Turnschuhen und Röntgenbrillen...

Der Punkt hier ist nicht die Einschränkung der Informationsfreiheiten der Rezipienten, sondern die Einschränkung der Meinungsfreiheiten der Rechteurheber/-inhaber (und ja, das GG operiert mit einer weiten Definition der Meinungsfreiheit, die u.a. Filme (die sog. Filmfreiheit) und natürlich auch Spiele Umfasst). Die Informationsfreiheit der Spieler ist aber de facto z.B. durch Indizierungen tangiert; von der puren Altersklassifikation durch die USK ist sie es nicht - richtig.
Ob du oder ich oder irgendjemand diese Darstellungen für nötig hälst oder nicht, ist irrelevant (und "Notwendigkeit" ist kein Kriterium zur Legitimation gewisser Restriktionen - ansonsten dürfte man gar nichts mehr).
Wenn ihr etwas geändert haben wollt, so muesst ihr halt unser Grundgesetz sowie das Jugendschutzgesetz ändern.
Nicht eine Änderung des GG ist nötig, im Gegenteil: Die Würdigung des GG, insb. des Zensurverbotes in Art. 5 Abs. 1 S. 3 ist nötig.
Aber ja, das JuSchG muss man ändern - richtig: Eliminierung der Indizierungspotenziale.
Desweiteren ist das Argument der "Vorenthaltung" einfach Schwachfug. Natürlich ist es ärgerlich, aber es ist halt ein Malus den man mit diesem Rechtsstaat inkauf nehmen muss. Stört es einen kann man das Spiel dank des Binnenmarkts der EU in kürzester Zeit importieren und spart dabei sogar noch Geld.
Oder man emigriert direkt in eines unserer Nachbarländer.
Muss man nicht, diese Kotau-Haltung ist unangemessen - ich zitiere mich selbst:
"Man darf übrigens nicht den Fehler begehen und die Indizierung dadurch bagatellisieren, dass indizierte Medien im Regelfall problemlos z.B. aus dem Ausland importierbar sind. Dies funktioniert nämlich nicht als Beleg dafür, dass indizierte Medien auch für Erwachsene erhältlich bleiben. Relevant für die Erfüllung dieses theoretischen Anspruches ist es nämlich, dass die indizierten Medien in Deutschland absolut legal für Erwachsene erhältlich, distributier- und publizierbar bleiben. Der Import aus dem Ausland ist aber im Idealfall lediglich eine rechtliche Grauzone... und bei kleineren Produkten, die hierzulande für den hiesigen Markt produziert werden, darf man z.T. auch mit dem entgültigen Tod des Produktes rechnen."
Ähnliches gilt für zensierte Medieninhalte (das zu extrapolieren ist deine Aufgabe). Aber ja, das eigentliche Problem sind Indizierungen und Beschlagnahmungen, nicht die Altersklassifikationen der USK (die werden aber durch die Existenz der ersten beiden Probleme auch zum Problem, wie es die USK selbst offenbar auch realisiert - s. mein Ausgangsbeitrag auf dieser Seite).
Aber wie in diesem Thema schon erwähnt wurde ist die USK zur Zeit wohl die letzte Möglichkeit euch richtige Zensur vom Hals zu halten die auf vollkommener Willkür beruht und nichts mehr mit Jugendschutz zu tun hat.

Das aktuelle JMS beruht auf "vollkommener Willkür" [d.h.: Er ist abhängig von den (u.U. religiös) moralischen/ethischen, ästhetischen und geschmacklichen Urteilen der verantwortlichen Prüfer und deren subjektiver Interpretation subjekt interpretierbarer Kriterien in JuSchG, USK-PrO und USK-GrS].
Was ist denn deines Erachtens "richtige Zensur" (ein Problem dieser Debatten ist ja, dass die eine Seite Zensur moniert und die andere Seite Zensur dementiert, ohne aber Zensur zu definieren)?

Und ja, eine Abschaffung der USK ohne essentielle Reform des JuSchG (Eleminierung der Indizierungen) und des StGB (Eleminierung des § 131) ist natürlich "Schwachfug" und wäre kontraproduktiv.
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Jazzdude
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Beitrag von Jazzdude »

Guter Mann! Bin aber schon seit 8 Jahren dafür..
Evilwait
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Beitrag von Evilwait »

beam 02 hat geschrieben: Ihr unterschlagt bei eurer Argumentation übrigens stets, dass es in anderen europäischen Ländern überhaupt keinen ausreichenden Jugendschutz gibt.
Das glaub ich dir als österreicher nicht , hier sieht´s nicht wirklich anders aus als in germany, trotzdem darf ich mit fast 30 GOW spielen, toll nicht?
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Beam02
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Beitrag von Beam02 »

Evilwait hat geschrieben:
beam 02 hat geschrieben: Ihr unterschlagt bei eurer Argumentation übrigens stets, dass es in anderen europäischen Ländern überhaupt keinen ausreichenden Jugendschutz gibt.
Das glaub ich dir als österreicher nicht , hier sieht´s nicht wirklich anders aus als in germany, trotzdem darf ich mit fast 30 GOW spielen, toll nicht?
Hättest du dir meinen darauf folgenden Beitrag durchgelesen, dann wüsstest du auch, dass ich Österreich nicht zu den betreffenden Ländern zähle, da man sich bei euch ja weitestgehend am deutschen Jugendschutz orientiert.
Nur wird dort eben nicht zum Mittel der Indizierung gegriffen.
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GR2eN
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Beitrag von GR2eN »

auch wenn er es aus profit anprangert hat es Hand und Fuß: wir haben die schärfste Ju.Schu.-Gesetze des Planeten und viele Politiker sichern sich die Stimmen der älteren Bürger (, da diese mehr ins Gewicht fallen als die der jungen) indem sie noch härtere Sicherheit fordern. Und das wo wir eh schon im Überwachungsstaat leben sollen und man von der Stasi 2.0 redet. Lächerlich! :x
Jeder der den Ursprung irgendwelcher 'Jungpsychopaten' in Spielen sucht ist bei mir unten durch. Das ist das 21. Jahrhundert, indem man von allem und jedem beeinflusst, gesteuert und gelenkt wird als wäre man eine Marionette mit Milliarden Fäden. Da kann man nicht mehr durch sehen was die Aktionen für gewisse Reaktionen waren :hammer: :fupc:
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Donni921
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Beitrag von Donni921 »

Da stimme ich auf jeden Fall zu!
Und das mit den Politikern hat er 100% recht ^^ 8)