USK: Florin fordert Abschaffung
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necrowizard
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Natanji
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Judenschutz hat nichts, aber wirklich auch rein gar nichts mit dem Verhindern von Amokläufen zu tun, auch wenn die Politiker gerne mal so tun.Bigproofe86 hat geschrieben: Das ist nicht ganz richtig:
Denn nachdem die Spiele vom Hersteller (Wahrheitskodex) getestet wurden werden sie zusätzlich noch von der unabhängigen NICAM (im Auftrag von ISFE) geprüft bzw kontrolliert. Und das es in anderen Ländern (mit PEGI) auch nicht mehr Amokläufe gibt spricht wohl auch für sich.
Und du hast auch offensichtlich nicht kapiert, dass kein einziges nicht gewaltverherrlichende Spiel in Deutschland jemals zensiert wurde. Wer was anderes behauptet hat nicht verstanden, was Zensur ist.
BUHUHU! Die ARMEN, ARMEN Publisher sind dazu GEZWUNGEN, deine Spiele zu entschärfen! Weil sie sonst ein paar hundertausend Euro weniger machen! Nein, wie GEMEIN! Mal ehrlich, was für einen Müll laberst du da? Wenn du unzensierte Spiele willst, dann appeliere doch an die Publisher, nicht an die USK!senses hat geschrieben:Dass die Spielehersteller selber zensieren stimmt schon. Allerdings werden sie durch die Ökonomie dazu gezwungen, sollten sie keine ab18-Freigabe enthalten. Und genau das ist ja der Punkt:
Jugendliche bekommen immer die Spiele, die für sie bestimmt sind. Das regelt die Usk hier sehr gut und man kann ihnen auch nicht unterstellen, sie hätten keine Erfahrung mit Spielen
Erwachsene bekommen aber nicht immer das, was für sie bestimmt ist und das ist das eigentlich Widersprüchliche an der Jugendschutzorganisation USK.
Das sagt die USK nicht. Die USK sagt nicht "zensiert das und das". Die USK darf gar keine solche Empfehlung aussprechen. Einige Publisher zensieren darum mehr weg als nötig gewesen wäre, weil sie sich nicht "rantasten" wollen. Eine Zensur von Seiten der USK findet NICHT statt!Weavel[GER] hat geschrieben:Und genau hier liegt meiner Meinung nach das Problem:
Wenn die USK jetzt sagt "Schneidet oder ihr bekommt hier keinen Fuß auf den Boden" dann ist das auch nicht besser als würde die USK selbst zensieren. Das Ergebnis wäre jedenfalls das selbe -> Der Unterschied ist reine Formsache. Der Konsument kriegt davon in der Regel nichts mit, dem ist es egal ob EA selbst oder USK-Mitarbeiter Mustermann die Schere angesetzt hat...
Ein Zombiespiel für Kinder freizugeben würde man halt nicht machen, weil das eben sofort auffallen würde. Wenn man etwas dann aber doch mal etwas brutaler macht und trotzdem ne 16er-Wertung draufpackt, dann kann man mit ein paar Anwälten diese Einschätzung locker verteidigen. Ist gar kein Ding.Du biegst es dir zurecht um dein Argument zu untermauern. Beschreib Pegi doch richtig. Es ist nicht so das entwickler sagen können wir geben jetzt diesem brutelen Zombiespiel eine freigabe für Kinder. Es sind klare und feststehende Regelungen und Vorgaben, an dennen die Entwickler sich für die altersfreigabe orientieren müssen. Ein absolut durchsichtiges System. Sollten die Entwickler sich allerdings nicht an diese Regelungen halten und eine unrealistische Altersfreigabe geben dann gibt es strafen usw.
Zudem bleibt dann die Frage, welche Spiele indiziert werden können. Dir ist wohl nicht klar, dass die USK viele Spiele vor der Indizierung schützt! Und sowas wie Gears of War gehört einfach nicht ins Verkaufsregal, das ist ein Gewaltporno. Ja, ein sehr guter, aber trotzdem.
Die USK indiziert keine Spieltitel. Keinen einzigen. Also zensiert die USK auch nicht.Zensur ist vorenthaltung von Informationen, Informationen wie Spielebewertungen oder jegliche erwähnung der Spiele in der öffentlichkeit. Die indizierung fällt also absolut unter diese Definition. Es ist Zensur.
Und einem erwachsenen Spieler werden indizierte Titel in keinster Weise vorenthalten. Du kannst sie nach wie vor kaufen. Du darfst sie nur nicht bewerben, damit die Kids nach Möglichkeit gar nicht erst drauf kommen, dass es dieses Spiel gibt und es dann irgendwie anders besorgen. Wie bei Pornos. Sollen wir deiner Meinung nach Pornographie im Saturn frei rumstehen haben? Ist es Zensur, dass das verboten ist? Also echt mal.
- Beam02
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Wenn es ja ohnehin nur um Videospiele geht, dann habe ich mit meiner Behauptung doch so oder so Recht gehabt.
Man kann wohl kaum von einem ausreichenden Jugendschutz reden, wenn es für Filme und Videospiele keine verbindlichen Altersfreigaben gibt.
Die PEGI-Einstufung ist eine Empfehlung, die USK-Einstufung hingegen eine Freigabe, welche per Gesetz als verbindlich festgelegt wurde.
Also ist das PEGI-System auf Deutschland ohnehin nicht anwendbar, da ihm die rechtliche Legitimation fehlt.
Zumal sich das hierzulande überhaupt nicht durchsetzen könnte, da die Einstufung bei der PEGI immer noch von den Herstellern per Selbstbewertungsbogen vorgenommen wird.
Da kann die NICAM noch tausendmal kontrollieren und nachprüfen, das PEGI-Einstufungsverfahren kann ein dezidiertes und vor allem unabhängiges Prüfverfahren, wie es bei uns von der USK durchgeführt wird, einfach nicht ersetzen.
Ob man das gut oder schlecht findet, darüber lässt sich streiten.
Ich kann einige Freigaben der USK auch nicht wirklich nachvollziehen, da die Gründe für die Freigabe für den Endverbraucher leider nicht ersichtlich sind. In diesem Punkt besteht sicherlich noch Verbesserungsbedarf, aber diese Dämonisierung der USK kann ich einfach nicht nachvollziehen, zumal die meisten, die sich hier aufregen und die Abschaffung fordern, überhaupt nicht auch nur im Ansatz verstehen, was die USK eigentlich ist und was sie macht.
Die Alternative zur USK wäre leider Gottes nur eine staatliche Behörde mit Vertretern der Politik in den obersten Gremien, welche dann im wahrscheinlichsten Fall auch noch mit den Befugnissen der BPjM ausgestattet würde.
Wenn man also solche Forderungen stellt, dann sollte man sich schon die Alternativen vor Augen halten, und die finde ich für meinen Teil wenig attraktiv.
Man kann wohl kaum von einem ausreichenden Jugendschutz reden, wenn es für Filme und Videospiele keine verbindlichen Altersfreigaben gibt.
Die PEGI-Einstufung ist eine Empfehlung, die USK-Einstufung hingegen eine Freigabe, welche per Gesetz als verbindlich festgelegt wurde.
Also ist das PEGI-System auf Deutschland ohnehin nicht anwendbar, da ihm die rechtliche Legitimation fehlt.
Zumal sich das hierzulande überhaupt nicht durchsetzen könnte, da die Einstufung bei der PEGI immer noch von den Herstellern per Selbstbewertungsbogen vorgenommen wird.
Da kann die NICAM noch tausendmal kontrollieren und nachprüfen, das PEGI-Einstufungsverfahren kann ein dezidiertes und vor allem unabhängiges Prüfverfahren, wie es bei uns von der USK durchgeführt wird, einfach nicht ersetzen.
Ob man das gut oder schlecht findet, darüber lässt sich streiten.
Ich kann einige Freigaben der USK auch nicht wirklich nachvollziehen, da die Gründe für die Freigabe für den Endverbraucher leider nicht ersichtlich sind. In diesem Punkt besteht sicherlich noch Verbesserungsbedarf, aber diese Dämonisierung der USK kann ich einfach nicht nachvollziehen, zumal die meisten, die sich hier aufregen und die Abschaffung fordern, überhaupt nicht auch nur im Ansatz verstehen, was die USK eigentlich ist und was sie macht.
Die Alternative zur USK wäre leider Gottes nur eine staatliche Behörde mit Vertretern der Politik in den obersten Gremien, welche dann im wahrscheinlichsten Fall auch noch mit den Befugnissen der BPjM ausgestattet würde.
Wenn man also solche Forderungen stellt, dann sollte man sich schon die Alternativen vor Augen halten, und die finde ich für meinen Teil wenig attraktiv.
- fonico
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@beam 02
Find ich gut was du schreibst. Die Frage ist doch nur, was für eine rechtliche Legitimation wohnt denn eigentlich der USK inne?!
Womit kann die USK als Kontrollbehörde oder wie man sie auch nennen mag, ihre Prüfung rechtfertigen? Insbesondere unter Einbeziehung der Grundrechte eines jeden Bundesbürgers?
Könnten diese hier eventuell unterlaufen werden?
Versteh mich nicht falsch. Ich meine meinen ersten Satz nicht ironisch und will dich auch nicht aufziehen oder sonstwas. Es ist eine erstgemeinte Frage!
Find ich gut was du schreibst. Die Frage ist doch nur, was für eine rechtliche Legitimation wohnt denn eigentlich der USK inne?!
Womit kann die USK als Kontrollbehörde oder wie man sie auch nennen mag, ihre Prüfung rechtfertigen? Insbesondere unter Einbeziehung der Grundrechte eines jeden Bundesbürgers?
Könnten diese hier eventuell unterlaufen werden?
Versteh mich nicht falsch. Ich meine meinen ersten Satz nicht ironisch und will dich auch nicht aufziehen oder sonstwas. Es ist eine erstgemeinte Frage!
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Mr.Pixel
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auf der GC hat sich die USK auch mal wieder von ihrer netten seite gezeigt: Dante's Inferno - ab 18, God of War 3 - ab 18, dead space extraction - ab 18, Rage - ab 18, Bioshock 2, mafia 2, borderlands, red dead redemtion, dragon age - ab 18...auch fairy tale fights, modern warfare 2, brütal legend und heavy rain ab 18...gut, bei einigen spielen ist das ja irklich nachzuvollziehen, aber dass dann mass effect 2, uncharted 2 und battlefield bad company 2 ab 18 eingestuft werden geht ja whl wirklich zu weit finde ich, das ist ünberhauptnicht gerechtfertigt....
aber ich sollte der usk ja danken, denn hätte ich eins de spiele testen können, dann hätte ich wohl nicht den astragon stand mit "der knigge DS " entdeckt, eindeutig DAS messe-highlight!
viel mehr interessantes blieb ja nicht übrig, was hättet ihr in eurer verzweiflung gemacht? hättet ihr eine stunde für asassin's creed 2, lost planet 2 &co angestanden oder auf das nächstbeste spiel gestürzt, das jugendfrei und ohne warteschlange war....?..eben, da gabs nur eine richtige entschidung!
aber ich sollte der usk ja danken, denn hätte ich eins de spiele testen können, dann hätte ich wohl nicht den astragon stand mit "der knigge DS " entdeckt, eindeutig DAS messe-highlight!
viel mehr interessantes blieb ja nicht übrig, was hättet ihr in eurer verzweiflung gemacht? hättet ihr eine stunde für asassin's creed 2, lost planet 2 &co angestanden oder auf das nächstbeste spiel gestürzt, das jugendfrei und ohne warteschlange war....?..eben, da gabs nur eine richtige entschidung!
- fonico
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Ich finde es nicht als Problem Spiele mit einer Alterskennzeichnung "Ab 18" zu versehen. Sondern der Punkt ist, dass die Spiele zerstümmelt, oder in Fachsprache: zensiert werden.h4xX0r92 hat geschrieben:auf der GC hat sich die USK auch mal wieder von ihrer netten seite gezeigt: Dante's Inferno - ab 18, God of War 3 - ab 18, dead space extraction - ab 18, Rage - ab 18, Bioshock 2, mafia 2, borderlands, red dead redemtion, dragon age - ab 18...auch fairy tale fights, modern warfare 2, brütal legend und heavy rain ab 18...gut, bei einigen spielen ist das ja irklich nachzuvollziehen, aber dass dann mass effect 2, uncharted 2 und battlefield bad company 2 ab 18 eingestuft werden geht ja whl wirklich zu weit finde ich, das ist ünberhauptnicht gerechtfertigt....
- Beam02
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Die Alterkennzeichnung ist Aufgabe der Jugendministerien der Länder. Und durch eben diese ist die USK zur Prüfung der Titel ermächtigt.fonico hat geschrieben:@beam 02
Find ich gut was du schreibst. Die Frage ist doch nur, was für eine rechtliche Legitimation wohnt denn eigentlich der USK inne?!
Womit kann die USK als Kontrollbehörde oder wie man sie auch nennen mag, ihre Prüfung rechtfertigen? Insbesondere unter Einbeziehung der Grundrechte eines jeden Bundesbürgers?
Könnten diese hier eventuell unterlaufen werden?
Versteh mich nicht falsch. Ich meine meinen ersten Satz nicht ironisch und will dich auch nicht aufziehen oder sonstwas. Es ist eine erstgemeinte Frage!
Bis 2003 waren die USK-Einstufungen ja auch nur Empfehlungen, erst nach einer Gesetzesnovellierung wurde die Einstufung zu einer verbindlichen Freigabe.
Die USK hat ja schon seit vielen Jahren Erfahrung mit dem Testen von Unterhaltungssoftware und ist international anerkannt.
Genau deswegen nutzen die obersten Landesbehörden quasi ihre Dienstleistung. Und wenn man mal darüber nachdenkt, dann ist das für uns als Spieler eine sehr günstige Situation. Denn würden die Jugendministerien der Länder diese Zusammenarbeit per Gesetzesänderung beenden, dann müsste man erst eine neue Institution schaffen, welche die Alterskennzeichnung übernimmt.
Aber da gibt es zur USK nunmal keine Alternative, gerade weil die eben als einzige die Spiele auch wirklich von Anfang bis Ende durchspielen.
Bei der PEGI gibt es ja nur den Selbstbewertungsbogen und eine kurze Kontrolle durch die NICAM, aber das ist mit dem aufwendigen Einstufungsverfahren der USK überhaupt nicht zu vergleichen.
Die andere Alternative, die ich hier im Thread auch schon mehrmals erwähnt habe, wäre eine bundesdeutsche oder gar eine europäische Behörde, bei der dann aber auch die Politik einen großen Einfluss auf die Einstufung der Spiele hätte, und mit ziemlicher Sicherheit würde man diese neue Behörde auch gleich mit den Befugnissen der BPjM ausstatten.
Für die Politik wäre das optimal. Denn so könnte man einerseits selbst mitentscheiden, welches Spiel welche Freigabe bekommt, und im Zweifelsfall würde man es einfach nachträglich indizieren, was ja momentan bei einem Spiel mit Freigabe glücklicherweise nicht möglich ist.
Wie gesagt, ich kann mir kaum vorstellen, dass es auch nur einen einzigen Spieler gibt, der sich sowas wünscht.
Dann doch lieber eine unabhängige Institution wie die USK, die zum Vergeben der Freigaben ermächtigt ist.
Aber mich würde interessieren, welche deiner Grundrechte du untergraben siehst.
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Natanji
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Zum tausendsten Mal, wenn du von sowas wie Zensur sprichst, dann führt sie der Hersteller des Spiels nun mal selbst durch.fonico hat geschrieben:Ich finde es nicht als Problem Spiele mit einer Alterskennzeichnung "Ab 18" zu versehen. Sondern der Punkt ist, dass die Spiele zerstümmelt, oder in Fachsprache: zensiert werden.h4xX0r92 hat geschrieben:auf der GC hat sich die USK auch mal wieder von ihrer netten seite gezeigt: Dante's Inferno - ab 18, God of War 3 - ab 18, dead space extraction - ab 18, Rage - ab 18, Bioshock 2, mafia 2, borderlands, red dead redemtion, dragon age - ab 18...auch fairy tale fights, modern warfare 2, brütal legend und heavy rain ab 18...gut, bei einigen spielen ist das ja irklich nachzuvollziehen, aber dass dann mass effect 2, uncharted 2 und battlefield bad company 2 ab 18 eingestuft werden geht ja whl wirklich zu weit finde ich, das ist ünberhauptnicht gerechtfertigt....
Und ich bin der Meinung, dass Shooter generell nicht in die Hände von Kindern gehören. Die Grafik ist heutzutage zu realistisch, als dass man das noch gutheißen könnte, finde ich. Mich stört es jedenfalls nicht.
- fonico
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@beam 02
Und genau das ist der Punkt. Du schreibst die Alterskennzeichnung ist Aufgabe der JUGENDministerien! Die Aufgabe welche die USK in diesem Bereich des Jugendschutzes leistet mag so in Ordnung sein.
Aber ich denke mal du bist, so wie ich ein Erwachsener?! Das sollte zumindest anerkanntermaßen spätestens mit 18, also im 19. Lebensjahr der Fall sein. Woher nimmt also die USK oder woher nehmen die Länder hier die Legitimation für einen Erwachsenen zu entscheiden, was ihm zuzumuten ist und was nicht?
Es gibt kein Erwachsenenschutzgesetz oder igendeine andere rechtliche Grundlage, welche den Staat und die für ihn fungierenden Kontrollbehörden ermächtigen würde, eine Zensur vorzunehmen.
Wenn hierzu eine rechtliche Lücke besteht und das ist eindeutig der Fall, dann sollte sie so schnell wie möglich geschlossen werden!
Was das unterlaufene Grundrecht angeht, so spreche ich von Art. 5 GG. Den jetzt näher zu subsumieren würde hier einfach zu lange dauern.
Man kann und darf die künstlerische Entfaltung eines Spieleherstellers nicht untergraben, indem man versucht sein Werk zu zerstümmeln. Einem jeden erwachsenen, volljährigen Bundesbürger muss die Entscheidung frei sein darüber, was er konsumieren möchte und was nicht.
Das ist vielmehr eine moralische Frage und hat mit dem Gesetz oder Recht nicht mehr viel zu tun. Denn das es gewaltätige Filme, Bücher oder Videospiele gibt ist ein Zeichen der Zeit und eine Enwicklung des Menschen und seiner Vorstellung. Warum sich dahinter eine Faszination verbirgt, ist ein völlig anderes Thema.
Fakt ist: In einer Demokratie hat Zensur in jeglicher Hinsicht nichts zu suchen!
Und genau das ist der Punkt. Du schreibst die Alterskennzeichnung ist Aufgabe der JUGENDministerien! Die Aufgabe welche die USK in diesem Bereich des Jugendschutzes leistet mag so in Ordnung sein.
Aber ich denke mal du bist, so wie ich ein Erwachsener?! Das sollte zumindest anerkanntermaßen spätestens mit 18, also im 19. Lebensjahr der Fall sein. Woher nimmt also die USK oder woher nehmen die Länder hier die Legitimation für einen Erwachsenen zu entscheiden, was ihm zuzumuten ist und was nicht?
Es gibt kein Erwachsenenschutzgesetz oder igendeine andere rechtliche Grundlage, welche den Staat und die für ihn fungierenden Kontrollbehörden ermächtigen würde, eine Zensur vorzunehmen.
Wenn hierzu eine rechtliche Lücke besteht und das ist eindeutig der Fall, dann sollte sie so schnell wie möglich geschlossen werden!
Was das unterlaufene Grundrecht angeht, so spreche ich von Art. 5 GG. Den jetzt näher zu subsumieren würde hier einfach zu lange dauern.
Man kann und darf die künstlerische Entfaltung eines Spieleherstellers nicht untergraben, indem man versucht sein Werk zu zerstümmeln. Einem jeden erwachsenen, volljährigen Bundesbürger muss die Entscheidung frei sein darüber, was er konsumieren möchte und was nicht.
Das ist vielmehr eine moralische Frage und hat mit dem Gesetz oder Recht nicht mehr viel zu tun. Denn das es gewaltätige Filme, Bücher oder Videospiele gibt ist ein Zeichen der Zeit und eine Enwicklung des Menschen und seiner Vorstellung. Warum sich dahinter eine Faszination verbirgt, ist ein völlig anderes Thema.
Fakt ist: In einer Demokratie hat Zensur in jeglicher Hinsicht nichts zu suchen!
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bursus
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Es ist schon erschreckend wie wenig die Rechtsgrundlagen bekannt sind. Deine Rechtsauffassung in allen Ehren, sie ist aber ehr die , welche man aus dem US-amerikanischen Raum kennt. Bei uns in der BR Deutschland sieht das nun mal anders aus:
Es gibt da zum Beispiel den §131 StGB.
Der Fehler der bei Artikel 5 GG immer gemacht wird, ist das immer nur der Absatz 1 rezitiert wird! Artikel 5 GG hat aber noch den Absatz 2 und 3. Und da ist es der Absatz 2 der eindeutig in Verbindung mit Gesetzen wie dem o.g. §131 StGB genau DIESE Art der Zensur ausdrücklich ERLAUBT! Der Wortlaut ist
" Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. "
Du siehst also , das es SEHRWOHL eine Rechtsgrundlage gibt , die ein Vorenthalten von Medieninhalten vor Erwachsenen gibt.
Das Beschneiden unter den Vorgaben der USK ist KEINE staatliche Zensur , sondern eine SELBSTzensur der Industrie
Das Indizierungsverfahren ist dejure KEINE Zensur, da diese Medien für Erwachsene ja erhältlich sind (wenn auch sehr schwer)
Und dann gibt es halt noch das Verbots- und Beschlagnahmungsverfahren nach §131 StGB was eine Zensur ist, welche aber nach Artikel 5 GG Abs 2 eindeutig so GEWOLLT ist.
Wenn Dir diese Regelung nicht passt - so wie sie mich auch anstinkt - dann verlasse dieses Land oder engagiere Dich politisch und wähle entsprechend
Es gibt da zum Beispiel den §131 StGB.
Der Fehler der bei Artikel 5 GG immer gemacht wird, ist das immer nur der Absatz 1 rezitiert wird! Artikel 5 GG hat aber noch den Absatz 2 und 3. Und da ist es der Absatz 2 der eindeutig in Verbindung mit Gesetzen wie dem o.g. §131 StGB genau DIESE Art der Zensur ausdrücklich ERLAUBT! Der Wortlaut ist
" Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. "
Du siehst also , das es SEHRWOHL eine Rechtsgrundlage gibt , die ein Vorenthalten von Medieninhalten vor Erwachsenen gibt.
Das Beschneiden unter den Vorgaben der USK ist KEINE staatliche Zensur , sondern eine SELBSTzensur der Industrie
Das Indizierungsverfahren ist dejure KEINE Zensur, da diese Medien für Erwachsene ja erhältlich sind (wenn auch sehr schwer)
Und dann gibt es halt noch das Verbots- und Beschlagnahmungsverfahren nach §131 StGB was eine Zensur ist, welche aber nach Artikel 5 GG Abs 2 eindeutig so GEWOLLT ist.
Wenn Dir diese Regelung nicht passt - so wie sie mich auch anstinkt - dann verlasse dieses Land oder engagiere Dich politisch und wähle entsprechend
- Asmilis
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- Registriert: 23.01.2008 21:16
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Naja ich dachte das es so wäre das man sich hier strafbar macht wenn man mit 14 ein usk18er Spiel spielt während es im Ausland mit Pegi ein reines Verkaufsverbot ist es aber den Eötern überlassen wird ob sie sich an die empfehlung halten oder nichtbeam 02 hat geschrieben:Doch, die Einstufung ist ja nicht verbindlich.Asmilis hat geschrieben: Aber ein 14jähriger kann doch keine 16 PEGI titel kaufen oder?
Ich sagte doch schon, in anderen europäischen Ländern gibt es überhaupt keinen echten Jugendschutz, wie wir ihn hier kennen.
- Zappes
- Beiträge: 2532
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Der, der es spielt, macht sich auch bei uns nicht strafbar - nur der, von dem er es bekommen hat.Asmilis hat geschrieben:Naja ich dachte das es so wäre das man sich hier strafbar macht wenn man mit 14 ein usk18er Spiel spielt während es im Ausland mit Pegi ein reines Verkaufsverbot ist es aber den Eötern überlassen wird ob sie sich an die empfehlung halten oder nicht
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Termix
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Ja nur die Verweigerung des USK-Siegels erfolgt leider teilweise mit absurden Begründungen. Bestes Beispiel ist eh Dead Space, 2x USK-Siegel verweigert, beim 3ten Anlauf ungeschnitten durchgekommen.bursus hat geschrieben:Du siehst also , das es SEHRWOHL eine Rechtsgrundlage gibt , die ein Vorenthalten von Medieninhalten vor Erwachsenen gibt.
Das Beschneiden unter den Vorgaben der USK ist KEINE staatliche Zensur , sondern eine SELBSTzensur der Industrie
Was mich persönlich wundert ist, dass sehr viele Leute immernoch doppelt so teure zensierte deutsche Versionen kaufen statt zu importieren.
