gc-Eindruck: Uncharted 2: Among Thieves

Hier findet ihr die entsprechenden Kommentare - inkl. Link zur News!

Moderatoren: Moderatoren, Redakteure

mysteryShepard
Beiträge: 28
Registriert: 08.04.2009 14:54
Persönliche Nachricht:

Beitrag von mysteryShepard »

das game holle ich mir!!!
piotrmike
Beiträge: 164
Registriert: 20.11.2007 10:56
Persönliche Nachricht:

Beitrag von piotrmike »

wenn interessiert es ob es in DT verkauft wird oder nicht.... dann wird es halt importiert! auf amazon.uk sind die spiele sowieso deutlich billiger als hier im laden.... ausserdem sind die DT. vers. von der synchro meistens eh schlechter...
johndoe824834
Beiträge: 3685
Registriert: 05.03.2009 23:07
Persönliche Nachricht:

Beitrag von johndoe824834 »

Also ob hier nicht jeder weiss das Call of Duty Spiel des Jahres wird. :roll:


Ansonsten hätte ich auf Starcraft II getippt , aber das kommt ja nun erst 2010.
Battle_Snake
Beiträge: 4221
Registriert: 04.03.2006 12:15
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Battle_Snake »

piotrmike hat geschrieben:wenn interessiert es ob es in DT verkauft wird oder nicht.... dann wird es halt importiert! auf amazon.uk sind die spiele sowieso deutlich billiger als hier im laden.... ausserdem sind die DT. vers. von der synchro meistens eh schlechter...
Och, ich fand die deutsche Synchro von Uncharted fast schon besser als das Original! ;)
Benutzeravatar
eltro
Beiträge: 361
Registriert: 14.07.2009 17:50
Persönliche Nachricht:

Beitrag von eltro »

Die deutsche Synchro von Uncharted ist wirklich gut gelungen!
bursus
Beiträge: 322
Registriert: 22.10.2008 19:46
Persönliche Nachricht:

Beitrag von bursus »

piotrmike hat geschrieben:wenn interessiert es ob es in DT verkauft wird oder nicht.... dann wird es halt importiert! auf amazon.uk sind die spiele sowieso deutlich billiger als hier im laden.... ausserdem sind die DT. vers. von der synchro meistens eh schlechter...
oh.. das interessiert besonders den Zoll. Bei indizierten Titeln kann es dir schnell passieren, dass du deine bestellte Ware nie bekommst.

Ausserdem wird es immer schwieriger indizierte oder internationale Versionen im europäischen Ausland zu bestellen.

Z.B. sind mehrere Versender in Österreich von deutschen Behörden angeschrieben worden SOFORT Deutsche Besteller auszuschliessen, sonst würde das Folgen haben.
Benutzeravatar
Mr.Coconut/sickbiig
Beiträge: 1040
Registriert: 15.04.2007 14:06
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Mr.Coconut/sickbiig »

bursus hat geschrieben:
piotrmike hat geschrieben:wenn interessiert es ob es in DT verkauft wird oder nicht.... dann wird es halt importiert! auf amazon.uk sind die spiele sowieso deutlich billiger als hier im laden.... ausserdem sind die DT. vers. von der synchro meistens eh schlechter...
oh.. das interessiert besonders den Zoll. Bei indizierten Titeln kann es dir schnell passieren, dass du deine bestellte Ware nie bekommst.

Ausserdem wird es immer schwieriger indizierte oder internationale Versionen im europäischen Ausland zu bestellen.

Z.B. sind mehrere Versender in Österreich von deutschen Behörden angeschrieben worden SOFORT Deutsche Besteller auszuschliessen, sonst würde das Folgen haben.
könnte es sein dass du indiziert mit verboten verwechselst?
bursus
Beiträge: 322
Registriert: 22.10.2008 19:46
Persönliche Nachricht:

Beitrag von bursus »

Nein , das trifft leider auf indizierte Titel zu und auch auf Titel die "nur" eine PEGI Bewertung haben , die Deutschland nicht anerkennt.
johndoe470828
Beiträge: 1708
Registriert: 14.10.2005 12:44
Persönliche Nachricht:

Beitrag von johndoe470828 »

bursus hat geschrieben:Nein , das trifft leider auf indizierte Titel zu und auch auf Titel die "nur" eine PEGI Bewertung haben , die Deutschland nicht anerkennt.
Nicht wirklich richtig, ich liebe es wie Leute ihr unwissen im Internet breittreten und andere auch noch mit diesem Unwissen als Wissen füttern.

Hier, mach dich mal schlauer:
http://www.medienzensur.de/seite/indizierung.shtml
Duschkopf.
Beiträge: 1752
Registriert: 02.05.2009 13:58
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Duschkopf. »

Reno_Raines hat geschrieben:
bursus hat geschrieben:Nein , das trifft leider auf indizierte Titel zu und auch auf Titel die "nur" eine PEGI Bewertung haben , die Deutschland nicht anerkennt.
Nicht wirklich richtig, ich liebe es wie Leute ihr unwissen im Internet breittreten und andere auch noch mit diesem Unwissen als Wissen füttern.

Hier, mach dich mal schlauer:
http://www.medienzensur.de/seite/indizierung.shtml
Wenn Du Deinen Link gelesen hättest, wüsstest Du, dass indizierte Medien nicht auf dem Wege des Versandhandels nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Zwar macht man sich als Kunde nach aktueller Rechtsprechung nicht strafbar, wenn man das Spiel im Ausland bestellt (das gilt übrigens auch für beschlagnahmte Ware), aber der Zoll kassiert die Sendung natürlich trotzdem, wenn er es entdeckt.
Benutzeravatar
Mr.Coconut/sickbiig
Beiträge: 1040
Registriert: 15.04.2007 14:06
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Mr.Coconut/sickbiig »

was glücklicherweise eher selten der fall ist
Duschkopf.
Beiträge: 1752
Registriert: 02.05.2009 13:58
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Duschkopf. »

Mr.Coconut hat geschrieben:was glücklicherweise eher selten der fall ist
Jep. Deshalb denken ja auch so viele, dass das legal ist.
Benutzeravatar
muselgrusel
Beiträge: 490
Registriert: 26.04.2007 16:56
Persönliche Nachricht:

Beitrag von muselgrusel »

Duschkopf hat geschrieben:
Reno_Raines hat geschrieben:
bursus hat geschrieben:Nein , das trifft leider auf indizierte Titel zu und auch auf Titel die "nur" eine PEGI Bewertung haben , die Deutschland nicht anerkennt.
Nicht wirklich richtig, ich liebe es wie Leute ihr unwissen im Internet breittreten und andere auch noch mit diesem Unwissen als Wissen füttern.

Hier, mach dich mal schlauer:
http://www.medienzensur.de/seite/indizierung.shtml
Wenn Du Deinen Link gelesen hättest, wüsstest Du, dass indizierte Medien nicht auf dem Wege des Versandhandels nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Zwar macht man sich als Kunde nach aktueller Rechtsprechung nicht strafbar, wenn man das Spiel im Ausland bestellt (das gilt übrigens auch für beschlagnahmte Ware), aber der Zoll kassiert die Sendung natürlich trotzdem, wenn er es entdeckt.

Warum sollte er es "kassieren"?
- kein Import durch Versandhandel
Gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 5 JuSchG dürfen indizierte Medien nicht im Wege des Versandhandels eingeführt werden. Das OLG Hamm hat jedoch mit Urteil vom 22.03.2000 entschieden, dass der ohne Weiterverbreitungsabsicht bestellende Privatkunde nicht von diesem Paragraphen erfasst wird.

Das heißt, dass der Zoll bei dir eine Weiterverbreitungsabsicht erkennen müsste, bevor er es konfiszieren dürfte. ;)
Soll heißen, du darfst es aus dem Ausland bestellen, und der Zoll muss! es durchlassen, ansonsten macht er sich strafbar, da er nicht auf einer Rechtlichen Grundlage arbeitet. (Wieder von oben genannten Fall ausgehend)
Also jedenfalls verstehe ich das dort geschrieben so. Oder hast du deine Infos von wo anders, dann hättest du wohl recht ;)
Duschkopf.
Beiträge: 1752
Registriert: 02.05.2009 13:58
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Duschkopf. »

muselgrusel hat geschrieben: Warum sollte er es "kassieren"?
- kein Import durch Versandhandel
Gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 5 JuSchG dürfen indizierte Medien nicht im Wege des Versandhandels eingeführt werden. Das OLG Hamm hat jedoch mit Urteil vom 22.03.2000 entschieden, dass der ohne Weiterverbreitungsabsicht bestellende Privatkunde nicht von diesem Paragraphen erfasst wird.

Das heißt, dass der Zoll bei dir eine Weiterverbreitungsabsicht erkennen müsste, bevor er es konfiszieren dürfte. ;)
Soll heißen, du darfst es aus dem Ausland bestellen, und der Zoll muss! es durchlassen, ansonsten macht er sich strafbar, da er nicht auf einer Rechtlichen Grundlage arbeitet. (Wieder von oben genannten Fall ausgehend)
Also jedenfalls verstehe ich das dort geschrieben so. Oder hast du deine Infos von wo anders, dann hättest du wohl recht ;)
Der Zoll muss es einkassieren, weil er illegale Handlungen unterbinden muss. Und das Einführen indizierter Medien auf dem Wege des Versandhandels ist nunmal illegal. Das OLG Hamm hatte lediglich die Frage zu klären, ob sich neben dem Versandhändler auch der Kunde als Besteller strafbar macht (es ging damals übrigens um pornographische Schriften). Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, dass auch der endverbrauchende Kunde "Einführer" im Sinne von § 184 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB sei. Das Gericht wollte sich dieser Argumentation jedoch nicht angeschließen und hat festgestellt, dass eine strafbare Handlung nur auf der Seite des Versandhändlers vorliegt. Der angeklagte Kunde wurde freigesprochen.
OLG Hamm hat geschrieben:Gründe des Jugendschutzes gebieten es indessen aber nicht, den endverbrauchenden Besteller einfacher Pornographie nach § 184 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB unter Strafe zu stellen. Denn diese Vorbereitungshandlung zum späteren, vom Gesetzgeber gewollten straflosen Besitz tangiert Belange des Jugendschutzes nicht. Es macht keinen die Strafbarkeit begründenden Unterschied aus, ob der Erwachsene das Pornographiematerial in für Jugendliche unzugänglichen Verkaufsstellen erwirbt oder ob er es sich aus dem Ausland schicken lässt. Insoweit besteht für den später straflos besitzenden Besteller kein Strafbedürfnis, zumal der ausländische Versender jedenfalls regelmäßig strafbar gemäß § 184 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB oder auch nach § 184 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 i. V. m. § 9 StGB ist und die Verbote der Einfuhr im Wege des Versandhandels erklärtermaßen vornehmlich der frühzeitigen Beschlagnahmemöglichkeiten der Erzeugnisse dienten (vgl. Bundestagsdrucksache VI/3521, Seite 61; Maurach-Schröder, a.a.O.; § 23 Rdnr. 15).
Folge davon ist, dass der Pornographie endverbrauchende Erwachsene durch seine Bestellung lediglich notwendiger und damit strafloser Teilnehmer der dadurch verursachten und gemäß § 184 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB strafbaren Handlung des Einfuhrunternehmens im Wege des Versandhandels durch den ausländischen Vertreiber ist (so auch LG Freiburg in NStZ-RR 1998, S. 11).
http://forum.cinefacts.de/33732-urteil- ... 184-a.html
Benutzeravatar
Beam02
Beiträge: 2592
Registriert: 19.06.2008 17:26
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Beam02 »

In den meisten Fällen wandern kleine Umschläge mit einzelnen Spielen doch ohnehin ungeöffnet durch den Zoll, zumal der Aufwand für die Zollbeamten auch ziemlich groß wäre, jedes Spiel / jeden Film in der Datenbank zu suchen und darauf zu überprüfen, ob es / er hierzulande indiziert oder beschlagnahmt wurde.
Und Amazon als größter Onlinehändler hat sein Versandzentrum ohnehin im Inland, wodurch eine Zollkontrolle ohnehin entfällt.