Download aus Youtube Illegal???
Moderatoren: Moderatoren, Redakteure
-
- Beiträge: 152
- Registriert: 14.08.2009 19:40
- Persönliche Nachricht:
-
- Beiträge: 23
- Registriert: 31.07.2009 15:24
- Persönliche Nachricht:
-
- Beiträge: 606
- Registriert: 26.04.2007 18:08
- Persönliche Nachricht:
Nein, damit hat das nix zu tun.Optimus_Prime hat geschrieben:Soviel ich weiß darf man von radio und tv aufnehmen weil man GEZ gebühren zahlt.
Für Youtube zahle ich aber keine GEZ gebühren also dürfte das ja auch nicht erlaubt sein. Ich bin mir dabei zwar nicht sicher aber so wurde es mir mal erklärt.
GEZ ist nur für die Öffentlich Rechtlichen.
Das hat was mit der GEMA zu tun, damit hat man als Endnutzer aber nix am Hut.
- Lordsem
- Beiträge: 41
- Registriert: 18.08.2009 20:29
- Persönliche Nachricht:
Um mal Klarheit zu verschaffen:
Man darf bei Youtube nur die Videos streamen, also live auf Youtube anschauen, aber nicht kopieren, downloaden etc. Hier ein Ausschnitt aus den AGB von Youtube:
"...Sie erklären sich damit einverstanden, Zugriff auf Nutzervideos nur in der Form des Streamings....eine gleichzeitige digitale Übertragung des Materials über das Internet durch YouTube auf ein nutzerbetriebenes internetfähiges Endgerät in einer Weise, bei der die Daten für eine Echtzeitansicht bestimmt sind, nicht aber für einen (permanenten oder vorübergehenden) Download, ein Kopieren, ein Speichern oder einen Weitervertrieb durch den Nutzer."
(quelle: youtube.de)
Damit dürfte wohl geklärt sein, dass es nicht erlaubt ist irgendwas von Youtube runterzuladen etc.
Man darf bei Youtube nur die Videos streamen, also live auf Youtube anschauen, aber nicht kopieren, downloaden etc. Hier ein Ausschnitt aus den AGB von Youtube:
"...Sie erklären sich damit einverstanden, Zugriff auf Nutzervideos nur in der Form des Streamings....eine gleichzeitige digitale Übertragung des Materials über das Internet durch YouTube auf ein nutzerbetriebenes internetfähiges Endgerät in einer Weise, bei der die Daten für eine Echtzeitansicht bestimmt sind, nicht aber für einen (permanenten oder vorübergehenden) Download, ein Kopieren, ein Speichern oder einen Weitervertrieb durch den Nutzer."
(quelle: youtube.de)
Damit dürfte wohl geklärt sein, dass es nicht erlaubt ist irgendwas von Youtube runterzuladen etc.
-
- Beiträge: 23
- Registriert: 31.07.2009 15:24
- Persönliche Nachricht:
- Lordsem
- Beiträge: 41
- Registriert: 18.08.2009 20:29
- Persönliche Nachricht:
Lesen bildet :wink:
"1.4 Die Bestimmungen gelten für alle Nutzer der Webseite, einschließlich solcher Nutzer, die auch Videoinhalte, Informationen und andere Materialien oder Dienste zu YouTube beitragen."
...
"2.1 Um die Services zu nutzen, müssen Sie zuerst den Bestimmungen zustimmen. Sie dürfen die Dienste nicht nutzen, sofern Sie die Bestimmungen nicht annehmen."
(quelle: youtube.de)
"1.4 Die Bestimmungen gelten für alle Nutzer der Webseite, einschließlich solcher Nutzer, die auch Videoinhalte, Informationen und andere Materialien oder Dienste zu YouTube beitragen."
...
"2.1 Um die Services zu nutzen, müssen Sie zuerst den Bestimmungen zustimmen. Sie dürfen die Dienste nicht nutzen, sofern Sie die Bestimmungen nicht annehmen."
(quelle: youtube.de)
Zuletzt geändert von Lordsem am 19.08.2009 18:54, insgesamt 2-mal geändert.
- Pyoro-2
- Beiträge: 28311
- Registriert: 07.11.2008 17:54
- Persönliche Nachricht:
Alles Grauzonig, mMn. Angenommen dich würde jemand erwischen, würde man normalerweise davon ausgehen, dass er dir beweisen muss, dass du die mp3s nicht legal irgendwo her hast - stell ich mir sehr, sehr schwierig vor. Allerdings wird dieser Rechtsgrundsatz zZ so sehr mit den Füßen getreten, dass es gut sein kann, dass sie von dir verlangen, zu beweisen, dass du die Dinger nicht illegal besorgt hast - und dann hast ein Problem 
Im Endeffekt gilt aber; wo kein Kläger da kein Täter, tjoa.
²Lordsem
Nach deutschem Recht sind AGBs nicht immer gültig, insbesondere wenn man nicht vorher explizit darauf hingewiesen wird - und ich kann mich nicht daran erinnern, dass irgendwo bei youtube jemals ein "Nehmen sie diese AGBs an?" pop-up rumgepoppt ist.

Im Endeffekt gilt aber; wo kein Kläger da kein Täter, tjoa.
²Lordsem
Nach deutschem Recht sind AGBs nicht immer gültig, insbesondere wenn man nicht vorher explizit darauf hingewiesen wird - und ich kann mich nicht daran erinnern, dass irgendwo bei youtube jemals ein "Nehmen sie diese AGBs an?" pop-up rumgepoppt ist.

Zuletzt geändert von Pyoro-2 am 19.08.2009 18:54, insgesamt 1-mal geändert.
- Lordsem
- Beiträge: 41
- Registriert: 18.08.2009 20:29
- Persönliche Nachricht:
Im Prinzip haste ja recht. Ist in ner Grauzone, würde aber trotzdem aufpassen mit sowas.Pyoro-2 hat geschrieben:Nach deutschem Recht sind AGBs nicht immer gültig, insbesondere wenn man nicht vorher explizit darauf hingewiesen wird - und ich kann mich nicht daran erinnern, dass irgendwo bei youtube jemals ein "Nehmen sie diese AGBs an?" pop-up rumgepoppt ist.
Was das mit den AGB angeht, sollten bei solchen Diensten am Besten immer vorher so ne Bestätigungsseite kommen, ob man den AGB zustimmt oder nicht. Denn als nicht registrierte User nehmen viele von den AGB keine Kenntniss, da viele User nicht mal das Impressum etc. am Ende der Seite ansehen.
Erst bei der Registrierung auf Youtube wird man dazu aufgefordert, die AGB zu akzeptieren.
- Jointorino
- Beiträge: 3934
- Registriert: 16.11.2008 22:05
- Persönliche Nachricht:
- Jointorino
- Beiträge: 3934
- Registriert: 16.11.2008 22:05
- Persönliche Nachricht:
- Jointorino
- Beiträge: 3934
- Registriert: 16.11.2008 22:05
- Persönliche Nachricht: