auf jeden fall die ultimate box, da sind die zusatzinhalte schon dabei.Fresh D. hat geschrieben:ich hab mir überlegt burnout paradise zu kaufen,ich weiss aber nicht ob ich mir die teurere ultimate box oder die platinedition holen soll.
was ist besser?
lohnt es sich überhaupt das zu kaufen?!
PS3 Frageecke
Moderatoren: Moderatoren, Redakteure
-
- Beiträge: 6138
- Registriert: 01.08.2007 14:25
- Persönliche Nachricht:
- Xris
- Beiträge: 13777
- Registriert: 29.10.2006 11:35
- Persönliche Nachricht:
BP ist vor allem im MP sehr gut (lag- und ruckelfrei), der SP ist extrem kurzweillig und anspruchslos, halt casual, die Modi werden erst im MP zur Herrausforderung. Wenn du BP an den alten Teilen misst und eine dementsprechende Erwartungshaltung hast, wirst du wohl nicht alzu begeistert sein.lohnt es sich überhaupt das zu kaufen?!
- totalbloody
- Beiträge: 2481
- Registriert: 28.03.2006 04:08
- User ist gesperrt.
- Persönliche Nachricht:
- GiorgioManjiArts
- Beiträge: 1007
- Registriert: 15.03.2009 13:44
- Persönliche Nachricht:
-
- Beiträge: 6138
- Registriert: 01.08.2007 14:25
- Persönliche Nachricht:
nachfragen darf er aber, solang das game nicht offizeill angeboten wird sondern es persönlich geklärt wird is es rechtlich absolut ok.TecKToniK-CroaTia hat geschrieben:Titel , die in DEU indiziert sind dürfen nicht angeboten werden.
indiziert bedeutet nur dass es nicht öffentlich ausliegen, angeboten oder beworben werden darf. auf anfrage darf es ein händler/privatperson jedoch herausgeben wenn erst im sortiment führt.
hier nochmal meine kleine zusammenfassung für alle die durch den jungel nicht durchblicken ^^ is durchaus ein wenig verwirrend
- die PEGI (Pan-European Game Information) ist für die alterseinstufung von videospielen innerhalb europa zuständig.
- in deutschland gibt es die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle)
dis USK wurde eingeführt weil deutschland im kontrollwahn wieder mal ne extra wurst braucht und das gane mit gewalt ein wenig enger sieht.
im allgemeinen ist is USK strenger also die PEGI, so is mancher ab 18+ PEGI titel in der form nicht mit einem ab 18 USK siegel eingestuft worden = "keine einstufung" (dazu gleich mehr)
- ab 0, 6, 12, 16, 18+ sind die möglichkeiten einer einstufung durch die USK
- dazu gibt es noch "keine einstufung" was soviel bedeutet wie "das spiel is zu brutal in der versoin" und muss um ein 18+ zu erhalten geschnitten werden.
- ein spiel zu schneiden kann man auch als zensieren bezeichnen aber der begriff "schneiden" is gängiger.
- schneiden ist im falle von gewalt oder der menge an blut der gängige begriff. zensieren passt besser zur abänderng von z.b. hakenkreuzen oder deren komplette entfernung.
jetz wirds interessant:
- spiele ohne USK siegel = "keine einstufung" (unabhängig von anderen einstufungen der PEGI) sind ab 18. selbst wenns das spiel "Die Schlümpfe" is.
- das bedeutet: bringt der hersteller von "die schlümpfe" sein spiel nicht zur USK und lässt es dort prüfen, um in dem fall vermutlich ein "ab 0" siegel zu erhalten, is es automatisch ab 18
- verkauft werden dürfen die spiele ohne USK siegel in deutschland trotzdem!
- nachteil is dass ein spiel ohne USK einstufung auf antrag indiziert werden kann (natürlich nicht im fall die schlümpfe) sondern bei gewaltspielen etc.
Indizierung bedeutet:
- das spiel darf weiterhin verkauft werden
- ABER es darf keine werbung dafür gemacht werden und es darf nicht im öffentlichen verkaufsraum ausliegen.
- im grunde weiss man sozusagen nicht dass der laden dieses game anbietet, es darf ja nirgendwo stehn dass es dieses da angeboten wird. quasi bekommt man es nur auf anfrage ausm "lager" oder wo die dinger dann gelagert werden.
- nachteil: es verkauft sich im grunde schlechter weil nur insider vom game wissen
der "härteste" schritt gegen ein spiel is die beschlagnahmung:
- das spiel ist nicht verboten
- der besitz auch nicht (wenn man es vor der beschlagnahmung erworben hat was im fall manhunt möglich war).
- der handel is verboten also der verkauf im laden oder privat.
- spiele due hier beschlagnahmt sind dürfen auch nicht aus dem ausland eingeführt werden
- Xris
- Beiträge: 13777
- Registriert: 29.10.2006 11:35
- Persönliche Nachricht:
- spiele due hier beschlagnahmt sind dürfen auch nicht aus dem ausland eingeführt werden
Naja, hauptsache Gesetzte erlassen, auch wenn es kaum möglich ist mit entsprechendem Nachdruck für Einhaltung zu Sorgen. Ein Glück das man wirklich jedes Spiel problemlos aus dem Ausland bekommen kann, sogar ohne lästiges Post Ident, im grunde erreicht man damit nur das jeder Minderjährige bei "diversen" Shops anstandslos jedes Spiel haben kann. Eigentlich macht man es so nur schlimmer den besser, ein Shop wie bspw. Games Only wäre hier unbekannt würde man nicht jeden 2ten Shooter indizieren.
Was passiert eigentlich wenn ich ein beschlangnahmtes Spiel aus dem Ausland bestelle und das kommt raus, bzw jemand zeigt mich an? Gibt es dafür überhaupt eine Strafe? Ich denke nicht.
- Pyoro-2
- Beiträge: 28311
- Registriert: 07.11.2008 17:54
- Persönliche Nachricht:
http://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html
3 Jahre
€dit: Kommt natürlich drauf an, wofür es beschlagnahmt wurde und für game import bekommst sicher nicht die Höchstrafe, wenn's nicht gerade kommerziell betreibst
Nur: Zu allem, was im StGb steht, gibt's auch ein Strafmaß, und Beschlagnahmung ist da natürlich keine Ausnahme.
3 Jahre

€dit: Kommt natürlich drauf an, wofür es beschlagnahmt wurde und für game import bekommst sicher nicht die Höchstrafe, wenn's nicht gerade kommerziell betreibst

-
- Beiträge: 1752
- Registriert: 02.05.2009 13:58
- Persönliche Nachricht:
Meines Wissens hättest Du Dich nicht strafbar gemacht, da es in D noch nicht verboten ist, beschlagnahmte Werke zu besitzen oder für private Zwecke zu importieren. Strafbar macht sich jedoch der Händler, da Verkauf und Versand beschlagnahmter Werke im Gegensatz zu indizierten Werken grundsätzlich verboten ist. Deshalb kann es auch passieren, dass die Lieferung durch die Zollbehörden beschlagnahmt wird, bevor sie bei Dir ankommt.Xchris hat geschrieben:Was passiert eigentlich wenn ich ein beschlangnahmtes Spiel aus dem Ausland bestelle und das kommt raus, bzw jemand zeigt mich an? Gibt es dafür überhaupt eine Strafe? Ich denke nicht.
- pacekillah
- Beiträge: 1231
- Registriert: 15.05.2007 12:39
- Persönliche Nachricht:
- Pyoro-2
- Beiträge: 28311
- Registriert: 07.11.2008 17:54
- Persönliche Nachricht:
Wo hast das her?
http://www.online-jugendschutz.de/gjsm.htm
§4 Absatz 3. Gilt sogar schon für indizierte Medien, kann mir kaum vorstellen, dass s dann für beschlagnahmte nicht gilt...
http://www.online-jugendschutz.de/gjsm.htm
§4 Absatz 3. Gilt sogar schon für indizierte Medien, kann mir kaum vorstellen, dass s dann für beschlagnahmte nicht gilt...
- Xris
- Beiträge: 13777
- Registriert: 29.10.2006 11:35
- Persönliche Nachricht:
- Pyoro-2
- Beiträge: 28311
- Registriert: 07.11.2008 17:54
- Persönliche Nachricht: