Ist nicht ganz richtig. Ein Besitzverbot für Medien (mit Ausnahme von Kipo) gibt es in Deutschland nicht, nur ein Verbreitungsverbot. Das schließt verschenken, verkaufen, vererben, verschicken, verleihen, vermieten, öffentlich vorführen, importieren und exportieren mit ein. Besitzen darf man es, nur eben mehr oder weniger heimlich...WulleBulle hat geschrieben:Da ich sehr grenznah an Austria wohne, hole ich mir die Spiele in der Regel in Salzburg (ca. 50 Km für mich und mit einem kleinen Einkaufsbummel leicht hinzunehmen).
Alle Spiele, die ich nicht beim österreichischen Händler meines Vertrauens bekomme, bestelle ich seit einigen Jahren bei gamesonly.at und hatte noch niemals Probleme.
Allerdings MUSS ich anmerken, dass es auch Spiele gibt, die in DE nicht nur indiziert sind, sondern deren alleinige Einfuhr und somit auch deren Besitz in Deutschland verboten sind. Ein Beispiel hierfür sind Spiele mit Nazi-Symbolen. Solche Spiele dürfen in Deutschland nicht besessen und eingeführt werden (über die Grenze ins Land gebracht meine ich, Ihr Ferkel).
Da würde ich also aufpassen, wenn gleich ich mir sicher bin, dass die Pakete nicht gescannt werden. Die ausländischen Händler scheren sich (glücklicherweise) auch einen Dreck darum, ob der Verkauf ihrer Produkte ins Land des Bestellers erlaubt ist oder nicht.
FREIHEIT FÜR ALLE!!
Uncut Spiele importieren!?
Moderatoren: Moderatoren, Redakteure
- DdCno1
- Beiträge: 3884
- Registriert: 19.04.2009 04:09
- Persönliche Nachricht:
Zuletzt geändert von DdCno1 am 22.06.2009 17:20, insgesamt 1-mal geändert.
-
- Beiträge: 29
- Registriert: 22.01.2009 20:54
- Persönliche Nachricht:
Das wäre ja z.B. bei Wolfenstein der Fall. Mich würde es ehrlich gesagt auch wundern, wenn die jedes stinknormale Paket scannen und dann gucken, ob das Spiel auf irgendeiner Liste steht. Man müsste meinen, die hätten auch besseres zu tun. Aber da ich es so bei Wikipedia gelesen habe wollte ich einfach mal nachfragen was so die Erfahrungen mit dem Zoll sind.Anilein hat geschrieben:Jo, werde ich auch in Zukunft so machen.Cataras hat geschrieben:aber eigentlich muss man nicht aus amerika bestellen weil ami versionen gibts bei jedem euro händler auch nur zur info^^
WulleBulle hat geschrieben:Allerdings MUSS ich anmerken, dass es auch Spiele gibt, die in DE nicht nur indiziert sind, sondern deren alleinige Einfuhr und somit auch deren Besitz in Deutschland verboten sind. Ein Beispiel hierfür sind Spiele mit Nazi-Symbolen. Solche Spiele dürfen in Deutschland nicht besessen und eingeführt werden. Da würde ich also aufpassen, wenn gleich ich mir sicher bin, dass die Pakete nicht gescannt werden. Die ausländischen Händler scheren sich (glücklicherweise) auch einen Dreck darum, ob der Verkauf ihrer Produkte ins Land des Bestellers erlaubt ist oder nicht.
FREIHEIT FÜR ALLE!!
Werde wohl für die kommenden Speile einmal österreichische Versandtseiten ausprobieren.
- DdCno1
- Beiträge: 3884
- Registriert: 19.04.2009 04:09
- Persönliche Nachricht:
Man sollte sich einfach erkundigen, ob ein Titel nur indiziert oder indiziert und beschlagnahmt ist. Indizierte Titel dürfen unter der Ladentheke verkauft werden, ein Versandhandel sollte kein großes Problem darstellen. Für beschlagnahmte Titel gilt das Verbreitungsverbot, was schon mal Probleme machen kann. Ein Verstoß hat strafrechtliche Konsequenzen. Am besten über die nicht mehr nennenswert kontrollierte Grenze fahren, Versand ist immer ein wenig riskant.
-
- Beiträge: 29
- Registriert: 22.01.2009 20:54
- Persönliche Nachricht:
Das wiederspricht sich aber doch irgendwie. Wenn ich es besitze, dann muss ich es ja zwangsweise irgendwann mal geschenkt, gekauft, geerbt, verschickt, geliehen, vermietet oder importiert bekommen haben.DdCno1 hat geschrieben:Ist nicht ganz richtig. Ein Besitzverbot für Medien (mit Ausnahme von Kipo) gibt es in Deutschland nicht, nur ein Verbreitungsverbot. Das schließt verschenken, verkaufen, vererben, verschicken, verleihen, vermieten, öffentlich vorführen, importieren und exportieren mit ein. Besitzen darf man es, nur eben mehr oder wenige heimlich...
Wie sähe das denn jetzt konkret im Fall von Wolfenstein aus. Bis jetzt ist das Spiel ja noch nicht verboten. Wird es aber ja wahrscheinlich aus den selben Gründen wie auch schon alle Vorgänger.DdCno1 hat geschrieben:Man sollte sich einfach erkundigen, ob ein Titel nur indiziert oder indiziert und beschlagnahmt ist. Indizierte Titel dürfen unter der Ladentheke verkauft werden, ein Versandhandel sollte kein großes Problem darstellen. Für beschlagnahmte Titel gilt das Verbreitungsverbot, was schon mal Probleme machen kann. Ein Verstoß hat strafrechtliche Konsequenzen. Am besten über die nicht mehr nennenswert kontrollierte Grenze fahren, Versand ist immer ein wenig riskant.
Bei Wikpedia steht zu Return To Castle Wolfenstein folgendes:
"Dadurch ist der gewerbsmäßige Handel jener Version verboten. Auf ein bereits in Privatbesitz befindliches Spiel hat dies keinen Einfluss. Der Besitz ist erlaubt, da es nicht gewerblich vorrätig gehalten wird. Der Zoll beschlagnahmt importierte Exemplare bei der Einfuhr in der Regel."
Macht für mich so eigentlich auch nicht wirklich Sinn. Bestelle ich mir nur 1 Exemplar so ist doch auch davon auszugehen, dass ich es nicht gewerblich vorrätig halte.
Und über die Grenze fahren ist für mich als Einwohner von NRW auch nicht wirklich eine Option.
-
- Beiträge: 2491
- Registriert: 08.08.2008 15:28
- Persönliche Nachricht:
-
- Beiträge: 1906
- Registriert: 07.06.2008 17:00
- Persönliche Nachricht:
Die Regel gibt es schlicht und ergreifend, damit niemand nachtraeglich kriminalisiert wird, der sich das Medium vor der Beschlagnahmung gekauft hat.Cataras hat geschrieben:Das wiederspricht sich aber doch irgendwie. Wenn ich es besitze, dann muss ich es ja zwangsweise irgendwann mal geschenkt, gekauft, geerbt, verschickt, geliehen, vermietet oder importiert bekommen haben.DdCno1 hat geschrieben:Ist nicht ganz richtig. Ein Besitzverbot für Medien (mit Ausnahme von Kipo) gibt es in Deutschland nicht, nur ein Verbreitungsverbot. Das schließt verschenken, verkaufen, vererben, verschicken, verleihen, vermieten, öffentlich vorführen, importieren und exportieren mit ein. Besitzen darf man es, nur eben mehr oder wenige heimlich...
Wenn ich mich btw recht erinnere, macht sich nur der Haendler strafbar, wenn er mir ein beschlagnahmtes Spiel verkauft. Aber 100%ig sicher bin ich mir da nicht. (Wobei es Sinn machen wuerde, schliesslich kann man kaum von einem Buerger verlangen, ueber aktuelle Beschlagnahmungen im Bilde zu sein. Von einem Haendler allerdings schon)
-
- Beiträge: 10
- Registriert: 03.11.2007 12:32
- Persönliche Nachricht:
spielegrott.de ist auch ein guter shop für import spiele und oft unschlagbar günstig... (nicht nur bei import games ^^)
wenn spiele in DE indiziert sind, sieht man sie allerdings erst auf der page wenn man schonmal dort bestellt hat und das altersprüfungsprozedere über sich ergehen lassen hat.
Ansonsten gibts auch teilweise auf amazon.de händler die uk-importe günstig anbieten.
wenn spiele in DE indiziert sind, sieht man sie allerdings erst auf der page wenn man schonmal dort bestellt hat und das altersprüfungsprozedere über sich ergehen lassen hat.
Ansonsten gibts auch teilweise auf amazon.de händler die uk-importe günstig anbieten.
- Jointorino
- Beiträge: 3934
- Registriert: 16.11.2008 22:05
- Persönliche Nachricht:
-
- Beiträge: 29
- Registriert: 22.01.2009 20:54
- Persönliche Nachricht:
Unwissenheit schützt aber auch nicht vor Strafe. Ich stell mir das nur alles etwas komisch vor. Öffnen die jedes Paket beim Zoll oder werden die Pakete gescannt? Weil wenn sie nur gescannt werden, woher sehen die Leute beim Zoll denn dann um was für eine CD es sich handelt? Oder zeigt der Scanner denen an, dass sich eine CD im Paket befindet und dann wird das Paket geöffnet und die schauen in einer Liste nach ob das Spiel nicht erlaubt ist? Ich habe keine Ahnung von sowas aber das klingt alles so absurd...roman2 hat geschrieben:Die Regel gibt es schlicht und ergreifend, damit niemand nachtraeglich kriminalisiert wird, der sich das Medium vor der Beschlagnahmung gekauft hat.
Wenn ich mich btw recht erinnere, macht sich nur der Haendler strafbar, wenn er mir ein beschlagnahmtes Spiel verkauft. Aber 100%ig sicher bin ich mir da nicht. (Wobei es Sinn machen wuerde, schliesslich kann man kaum von einem Buerger verlangen, ueber aktuelle Beschlagnahmungen im Bilde zu sein. Von einem Haendler allerdings schon)
- Zulustar
- Beiträge: 1652
- Registriert: 13.01.2009 15:30
- Persönliche Nachricht:
Hab grade ne Mail bekommen von Gamesonly.at die BPJM will denen den saft abdrehn.
Pdf des gesammten Briefes von der BPjMjohndoe_51fe9 hat geschrieben: Deutschland vor dem Abgrund der Zensur-Diktatur?
Auf Grund ständiger Anfragen und Gerüchten, möchten wir uns nun zum Thema BPjM und Jugendschutz kurz zu Wort melden.
Nachdem wir das Treiben der letzten Tage miterlebt haben, halten wir folgendes fest:
Bereits im Mai 2008 erhielten wir als größter österreichischer Videospielhändler
ein Schreiben von der BPjM.
Die Hintergründe sind bekannt. Unsere Rechtsabteilung hatte dreimal Einspruch erhoben, dreimal wurde diesem nicht stattgegeben - jedoch bleiben unsere Anwälte weiterhin hartnäckig.
Wir vertreiben weder Kinderpornografie noch sind wir Waffenhändler. Wir handeln mit Unterhaltungssoftware!
Derzeit verfolgen deutsche Politiker einen Kurs, welcher nur auf Zensur/Verbot/Bevormundung in jeglicher Form ausgerichtet ist:
Deutschland will
- Spiele ab 18 verbieten
- Filme ab 18 verbieten
- gametrailers.com verbieten
- Amazon England verbieten
- Youtube verbieten
- Paintballspielen verbieten.
Deutschland verbietet bereits Solarienbenutzung für Jugendliche!
Die Innenminister überschreiten damit eindeutig die verfassungsmäßigen Kompetenzen mit den Beschlüssen von Bremerhaven.
Liebe deutsche Bundesbürger, überlegt euch gut, wem Ihr bei den kommenden Wahlen euer Vertrauen schenkt bzw. eure Stimme gebt.
Gewisse Politiker der CDU und CSU übernehmen immer mehr den Vormund deutscher Bürger.
Jörg Tauss und die PiratenPartei.de zeigen, dass es auch anders funktionieren kann!
-
- Beiträge: 17
- Registriert: 02.06.2009 19:58
- Persönliche Nachricht:
Auch wenn die Leute von gamesonly.at sicher in dieser Sache Recht haben (oder ich ihre Meinung zumindest teile), ist diese Mail mehr als nur unglücklich... der Zusammenhang zum aus gesundheitlich sinnvollen Sonnenbankverbot herzustellen hilft der Sache sicher ähnlich viel weiter wie der "Wahlaufruf" für einen Politiker, gegen den wegen des Besitzes von Kinderpornographischem Material ermittelt wird... 

- Pyoro-2
- Beiträge: 28311
- Registriert: 07.11.2008 17:54
- Persönliche Nachricht:
Das Solarienverbot ist auch nichts anderes. Eine normale Nutzung ist auch nichts weiter gefährliches (was man bei PC games vllt auch sagen kann
), problematisch wird's halt, wenn man's unverantwortlich genießt (wie bei PC games
). Dass es deswegen verboten wird, ist absolut schwachmatisch, es interessiert nur nicht so viele (mich z.B., hab noch kein Solarium von innen gesehen). Und warum zum Teufel ist Alkohol dann immernoch ab 16 käuflich oder das Grillen auf Holzkohle (Krebs!) nicht verboten? 



-
- Beiträge: 1906
- Registriert: 07.06.2008 17:00
- Persönliche Nachricht:
Doch, in diesem Falle schon. Gerade als das Gesetz verabschiedet wurde und es noch kein Internet gab waere es unmoeglich gewesen vom Buerger zu verlangen, Indizierungslisten zu kennen. Zumal mit Indizierung ja ein Berichtsverbot einhergeht.Cataras hat geschrieben:Unwissenheit schützt aber auch nicht vor Strafe.roman2 hat geschrieben:Die Regel gibt es schlicht und ergreifend, damit niemand nachtraeglich kriminalisiert wird, der sich das Medium vor der Beschlagnahmung gekauft hat.
Wenn ich mich btw recht erinnere, macht sich nur der Haendler strafbar, wenn er mir ein beschlagnahmtes Spiel verkauft. Aber 100%ig sicher bin ich mir da nicht. (Wobei es Sinn machen wuerde, schliesslich kann man kaum von einem Buerger verlangen, ueber aktuelle Beschlagnahmungen im Bilde zu sein. Von einem Haendler allerdings schon)
- Jointorino
- Beiträge: 3934
- Registriert: 16.11.2008 22:05
- Persönliche Nachricht:
- Pyoro-2
- Beiträge: 28311
- Registriert: 07.11.2008 17:54
- Persönliche Nachricht: