Großbritannien: PEGI wird Standard
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- Hank Loose
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- Therak
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Schön gesagt. Daher versteh ich das folgende Eigentor nicht:El Schwingo hat geschrieben: Das kann eigentlich auch nur passieren wenn man unwissend genug ist USK, BPjM und Wahlkampfpolitk mit einander zu verwechseln
USK und FSK zu verwechseln, peinlich, peinlichDie USK macht ihre Sache im Großen und Ganzen ganz gut (Wobei eine 16er Freigabe für 300 doch fraglich ist).
- 47Ronin
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Seltsam, genau dieses Argument hätte ich gegen jene geführt die die USK strickt negativ beurteilen.Eigentlich finden immer die Personen die USK gut, die 1.) keinen Einblick in die internen Prozesse, die Prüfungsordnung der USK, die Grundsätze der USK und das JuSchG haben
Sei doch froh, oder glaubst du, postulieren wir mal es gäbe so etwas wie Objektivismus per se, dieser könnte in irgendeiner Form kriegsverherrlichende Spiele oder in Spielen visualisierte Gewalt rechtfertigen?(also z.B. glauben, dass es sich irgendwie um objektivierte Urteile handeln würde, hinter denen wissenschaftliches Kalkül stehen würde)
So, dann sag uns doch wie sich Lazarsfelds Ergebnisse aus seinen Minimal Effects Studies auf die Wertungen auswirken.von der Medienwirkungsforschung relativ wenig Ahnung haben (und eher auf der Basis subjektiver Moral und des Gustos werten [...]
Hier sind wir uns wiederum einig. Aber das deckt ja schon mein vorheriger Post ab.Aber ja, die USK ist eigentlich nur deshalb ein Problem, weil auch Indizierungen nach wie vor existieren und die USK die Möglichkeit zur Klassifikationsverweigerung hat...
/edit:@ Therak: haha, FSK, USK, FKK...
- Cosii
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Re: In Deutschland bitte auch
Juckt einen WiiSpieler doch auch nichtSilver hat geschrieben:Ich wäre klar dafür, dass das auch in Deutschland so wird.
Hoffentlich kommt das Teil nach Deutschland, und hoffentlich noch vor God of War 3, will das Teil unbedingt auf deutsch spielen
- tramposo84
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ich versteh den ganzen rummel nicht! was ist denn so schlimm an unserer FSK? die beurteilen halt nach dem pädagogischem sinn eines spiels und halten sich an klare (selbst entworfene) richtlinien...
ganz ehrlich, schlimm sind einzig und allein die personen, die kritik als werbung nutzen und versuchen durch das schlechtmachen wahlpunkte zu schnappen!
pegi, usk, hat beides seinen sinn!
ganz ehrlich, schlimm sind einzig und allein die personen, die kritik als werbung nutzen und versuchen durch das schlechtmachen wahlpunkte zu schnappen!
pegi, usk, hat beides seinen sinn!
- Vicarocha
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@ tramposo84:
1.) USK, nicht FSK...
2.) Sowohl die Altersklassifikationen der USK, als auch der FSK sind ganz explizit (d.h. z.B. vom JuSchG und den Institutionen selbst) eben nicht als pädagogische Altersempfehlungen o.ä. konzipiert.
3.) Die Richtlinien sind nicht "klar", sondern "schwammig" und nur individuell Interpretierbar (s.u.)...
@ El Schwingo:
Nur ganz kurz und simpel, weil ich arbeiten muss...
Kern meiner Aussage war, dass die Gutachter in den Gremien der USK auf Basis eines nur vage im JuSchG formulierten Kriterienkataloges und interner Kriterien – formuliert in USK-GrS und USK-PrO und interpretatives Derivat des JuSchG-Kriterienkataloges (i.V.m. den diversen Strafvorschriften des StGB) – prüfen, die exklusiv auf die individuelle Rezeption (als Prozess der Kognition, Interpretation und Beurteilung) der Prüfer rekurrieren, d.h. zwangläufig (in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen) auf Moral (u.U. i.V.m. religiösen Faktoren), Gusto und Medienkompetenz (als Dekodierungskompetenz für die symbolische Kodierung des Medientextes definiert, ergo die Kompetenz, intra- und interreferentielle Kontexte zu analysieren) der Prüfer zielen.
I.V.m. dem Problem, dass die Medienwirkungsforschung in Bezug auf das Wirkungspotenzial medialer Gewaltdarstellungen (insb. die, die Rezeptions-/Rezipientenforschung ignorierenden/negierenden Varianten) u.a. aufgrund methodologischer und technischer Probleme (und dem u.a. daraus resultierendem desolatem Forschungsstand) und dem daraus resultierenden nur vagen, d.h. spekulativen Wirkungsrisikoansatz keine Handlungsanweisungen für die Prüfkriterien, resp. an die Prüfer der USK bieten kann (alleine schon deswegen, weil die Beeinträchtigungsannahme des JuSchG nicht bestätigt werden kann – weder wirkungstheoretisch, noch bspw. entwicklungspsychologisch) – es also keine entsprechende, auf die potenzielle Wirkung rekurrierende Expertise beim Medienwirkungspotenzial gibt, dass JuSchG keine und die USK nur ungenügende Qualifikationen von ihren Prüfern verlangt, es nicht überprüfbar ist, ob die Prüfer jetzt von (simpel formuliert) vernetzten Verursachungsketten, komplexen Kausalanalysen, multiplen Wirkungspfaden und rekursiven Beeinflussungsprozessen arbeiten oder als Laien intuitiv von einfachen Reiz-Reaktions-Schemata ausgehen. Und selbst wenn sie auf dem aktuellen Forschungsstand sind, müssen sie sich immer noch an prädispositionierten, aber fiktiven Jugendlichen orientieren (auch den gefährdungsgeeigneten, obwohl die Faktoren für eine Gefährdungseignung auch nur subjektiv-spekulativ sind), zwangsweise eine Homogenisierung einer heterogenen Alterskohorte vornehmen.
Das alles macht es problematisch, die Diskussionsergebnisse der Gremien als durch die Prüfkriterien objektivierte Entscheidungen nachvollziehbar zu machen – das ist aber genau der selbstdeklarierte Anspruch, den die USK erhebt. Darum geht es auch, nicht um die Postulierung eines irgendwie gearteten (absoluten) Objektivismus seitens der USK, sondern um die Propagierung von vermeintlicher, aber de facto nur illusorischer Plausiblität...
Im übrigen existiert m.E. für fiktive Gewaltdarstellungen kein Rechtfertigungszwang. Das habe ich in dieser Diskussion mal lang und breit (und über mehrere Seiten) ausgeführt (ACHTUNG! Extrem umfangreich...):
http://forum.4pforen.4players.de/viewto ... 49#1040749
Um es anders (und etwas überspitzt) zu sagen: Die Prüfung bei der USK ist russisches Roulette und nicht qualifizierter, als wenn man willkürlich ein paar Leute ad hoc von der Straße rekurriert und diese über eine Altersklassifikation entscheiden lässt.
Insofern weiß ich jetzt nicht genau, worüber ich froh sein soll? Auch das Vorliegen von Kriegsverherrlichung u.ä. ist kein Beobachtungsterminus, sondern ein subjektives Unwerturteil, Resultat von individueller Rezeption.
s.o.: Gar nicht. Es existieren keine wissenschaftlichen Handlungsanweisungen für die USK.
Prinzipiell kann ich – sofern Indizierungen und der § 131 StGB eliminiert werden – mit verbindlichen Altersfeigaben leben. Aber die sind dann auch durchaus noch zu debattieren. Ist aber ein anderes Thema.
Nein. Mehrfach falsch...ich versteh den ganzen rummel nicht! was ist denn so schlimm an unserer FSK? die beurteilen halt nach dem pädagogischem sinn eines spiels und halten sich an klare (selbst entworfene) richtlinien...
1.) USK, nicht FSK...
2.) Sowohl die Altersklassifikationen der USK, als auch der FSK sind ganz explizit (d.h. z.B. vom JuSchG und den Institutionen selbst) eben nicht als pädagogische Altersempfehlungen o.ä. konzipiert.
3.) Die Richtlinien sind nicht "klar", sondern "schwammig" und nur individuell Interpretierbar (s.u.)...
@ El Schwingo:
Nur ganz kurz und simpel, weil ich arbeiten muss...
Sei doch froh, oder glaubst du, postulieren wir mal es gäbe so etwas wie Objektivismus per se, dieser könnte in irgendeiner Form kriegsverherrlichende Spiele oder in Spielen visualisierte Gewalt rechtfertigen?(also z.B. glauben, dass es sich irgendwie um objektivierte Urteile handeln würde, hinter denen wissenschaftliches Kalkül stehen würde)
Kern meiner Aussage war, dass die Gutachter in den Gremien der USK auf Basis eines nur vage im JuSchG formulierten Kriterienkataloges und interner Kriterien – formuliert in USK-GrS und USK-PrO und interpretatives Derivat des JuSchG-Kriterienkataloges (i.V.m. den diversen Strafvorschriften des StGB) – prüfen, die exklusiv auf die individuelle Rezeption (als Prozess der Kognition, Interpretation und Beurteilung) der Prüfer rekurrieren, d.h. zwangläufig (in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen) auf Moral (u.U. i.V.m. religiösen Faktoren), Gusto und Medienkompetenz (als Dekodierungskompetenz für die symbolische Kodierung des Medientextes definiert, ergo die Kompetenz, intra- und interreferentielle Kontexte zu analysieren) der Prüfer zielen.
I.V.m. dem Problem, dass die Medienwirkungsforschung in Bezug auf das Wirkungspotenzial medialer Gewaltdarstellungen (insb. die, die Rezeptions-/Rezipientenforschung ignorierenden/negierenden Varianten) u.a. aufgrund methodologischer und technischer Probleme (und dem u.a. daraus resultierendem desolatem Forschungsstand) und dem daraus resultierenden nur vagen, d.h. spekulativen Wirkungsrisikoansatz keine Handlungsanweisungen für die Prüfkriterien, resp. an die Prüfer der USK bieten kann (alleine schon deswegen, weil die Beeinträchtigungsannahme des JuSchG nicht bestätigt werden kann – weder wirkungstheoretisch, noch bspw. entwicklungspsychologisch) – es also keine entsprechende, auf die potenzielle Wirkung rekurrierende Expertise beim Medienwirkungspotenzial gibt, dass JuSchG keine und die USK nur ungenügende Qualifikationen von ihren Prüfern verlangt, es nicht überprüfbar ist, ob die Prüfer jetzt von (simpel formuliert) vernetzten Verursachungsketten, komplexen Kausalanalysen, multiplen Wirkungspfaden und rekursiven Beeinflussungsprozessen arbeiten oder als Laien intuitiv von einfachen Reiz-Reaktions-Schemata ausgehen. Und selbst wenn sie auf dem aktuellen Forschungsstand sind, müssen sie sich immer noch an prädispositionierten, aber fiktiven Jugendlichen orientieren (auch den gefährdungsgeeigneten, obwohl die Faktoren für eine Gefährdungseignung auch nur subjektiv-spekulativ sind), zwangsweise eine Homogenisierung einer heterogenen Alterskohorte vornehmen.
Das alles macht es problematisch, die Diskussionsergebnisse der Gremien als durch die Prüfkriterien objektivierte Entscheidungen nachvollziehbar zu machen – das ist aber genau der selbstdeklarierte Anspruch, den die USK erhebt. Darum geht es auch, nicht um die Postulierung eines irgendwie gearteten (absoluten) Objektivismus seitens der USK, sondern um die Propagierung von vermeintlicher, aber de facto nur illusorischer Plausiblität...
Im übrigen existiert m.E. für fiktive Gewaltdarstellungen kein Rechtfertigungszwang. Das habe ich in dieser Diskussion mal lang und breit (und über mehrere Seiten) ausgeführt (ACHTUNG! Extrem umfangreich...):
http://forum.4pforen.4players.de/viewto ... 49#1040749
Um es anders (und etwas überspitzt) zu sagen: Die Prüfung bei der USK ist russisches Roulette und nicht qualifizierter, als wenn man willkürlich ein paar Leute ad hoc von der Straße rekurriert und diese über eine Altersklassifikation entscheiden lässt.
Insofern weiß ich jetzt nicht genau, worüber ich froh sein soll? Auch das Vorliegen von Kriegsverherrlichung u.ä. ist kein Beobachtungsterminus, sondern ein subjektives Unwerturteil, Resultat von individueller Rezeption.
So, dann sag uns doch wie sich Lazarsfelds Ergebnisse aus seinen Minimal Effects Studies auf die Wertungen auswirken.von der Medienwirkungsforschung relativ wenig Ahnung haben (und eher auf der Basis subjektiver Moral und des Gustos werten [...]
s.o.: Gar nicht. Es existieren keine wissenschaftlichen Handlungsanweisungen für die USK.
Prinzipiell kann ich – sofern Indizierungen und der § 131 StGB eliminiert werden – mit verbindlichen Altersfeigaben leben. Aber die sind dann auch durchaus noch zu debattieren. Ist aber ein anderes Thema.
- 47Ronin
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Das hast du sehr schön erarbeitet und sehr eloquent dargelegt und da bleibt mir nur zu sagen: ja. So ist das, ist aber deswegen nicht falsch.
Wenn du mir erlaubst, fasse ich deine Ausführung etwas kürzer zusammen und sage: ja, diese Leute müssen aus ihrem eigenen sozialen, beruflichen, kulturellen etc. Kontext über Spiele entscheiden ohne dafür eine wissenschaftlich fundierte Abhandlung über das Thema vorliegen zu haben, die sich ebenso wenig juristisch irgendwo verankert nachlesen lässt. Aber wie sollte das auch anders gehen? Vermutlich könnte man ob der fehlenden empirischen Nachweise auch anders vorgehen und grundsätzlich alles ab 12 freigeben. Doch an diesem Entscheidungspunkt muss man eben abwägen, ob man absolute Freiheit mit potentiellen Schäden in Kauf nehmen will oder nicht. Die USK macht das nicht und ich unterstütze das. Zugegeben, ihre Entscheidungen mögen oft recht anachronistisch sein, dennoch muss irgendwo ein Konsens gefunden werden und so entscheidet eben ein Gremium aus verschiedenen sozialen Umfeldern wo dieser fest zu legen ist. Erscheint mir doch recht demokratisch (wobei wir ja seit Churchill wissen, dass die Demokratie ist eine schlechte politische Ordnung ist, aber noch immer die beste. die wir haben.) Das die Zusammensetzung dieses Gremiums nicht ideal ist, da mögen wir uns vielleicht treffen. Und inwiefern deren Ergebnisse als objektiv verkauft werden bzw. verkauft werden dürfen bzw. verkauft werden müssen ist auch etwas wo wir eventuell gleicher Meinung sind.
So, dann viel Spaß noch beim arbeiten, ich gehe jetzt auch Bücher wälzen.
Wenn du mir erlaubst, fasse ich deine Ausführung etwas kürzer zusammen und sage: ja, diese Leute müssen aus ihrem eigenen sozialen, beruflichen, kulturellen etc. Kontext über Spiele entscheiden ohne dafür eine wissenschaftlich fundierte Abhandlung über das Thema vorliegen zu haben, die sich ebenso wenig juristisch irgendwo verankert nachlesen lässt. Aber wie sollte das auch anders gehen? Vermutlich könnte man ob der fehlenden empirischen Nachweise auch anders vorgehen und grundsätzlich alles ab 12 freigeben. Doch an diesem Entscheidungspunkt muss man eben abwägen, ob man absolute Freiheit mit potentiellen Schäden in Kauf nehmen will oder nicht. Die USK macht das nicht und ich unterstütze das. Zugegeben, ihre Entscheidungen mögen oft recht anachronistisch sein, dennoch muss irgendwo ein Konsens gefunden werden und so entscheidet eben ein Gremium aus verschiedenen sozialen Umfeldern wo dieser fest zu legen ist. Erscheint mir doch recht demokratisch (wobei wir ja seit Churchill wissen, dass die Demokratie ist eine schlechte politische Ordnung ist, aber noch immer die beste. die wir haben.) Das die Zusammensetzung dieses Gremiums nicht ideal ist, da mögen wir uns vielleicht treffen. Und inwiefern deren Ergebnisse als objektiv verkauft werden bzw. verkauft werden dürfen bzw. verkauft werden müssen ist auch etwas wo wir eventuell gleicher Meinung sind.
So, dann viel Spaß noch beim arbeiten, ich gehe jetzt auch Bücher wälzen.
- Nerf
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Seien wir doch mal ehrlich: Hier schreien doch alle nur nach PEGI, weil die im großen und ganzen nicht so "streng" bewerten. Wäre es andersrum, würden alle sagen: "Wíeso müssen wir es denn allen nachmachen. Wir haben in Deutschland doch schon ein super System. blabla"
Ich finde, die USK macht ihren Job ordentlich. Das einzige, was man bei uns ändern könnte, wären die Indizierungen. Heute, wo man Spiele ab 18 wirklich erst ab 18 bekommt, verfehlen sie ihren Zweck. Wenn sie eh nur für Erwachsene zugänglich sind, können die Spiele auch gleich im Regal liegen. So ist das zumindest bei Spielen, bei Musik sind Indizierungen nach wie vor sinnvoll.
Ich finde, die USK macht ihren Job ordentlich. Das einzige, was man bei uns ändern könnte, wären die Indizierungen. Heute, wo man Spiele ab 18 wirklich erst ab 18 bekommt, verfehlen sie ihren Zweck. Wenn sie eh nur für Erwachsene zugänglich sind, können die Spiele auch gleich im Regal liegen. So ist das zumindest bei Spielen, bei Musik sind Indizierungen nach wie vor sinnvoll.
- tramposo84
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ok, usk nicht gleich fsk! mein fehler!
auch das sich die einstufungen nach dem jugendschutzgesetz und strafrecht ergibt ist klar, aber die definitionen der einzelnen stufen und genres liegt bei der usk!
außerdem finde ich es eigentlich auch eher positiv das die spiele von einem tester der usk auch gespielt werden und dann eine präsentation dem gremium vorgestellt wird!
wenn es tatsächlich immer so ablaufen wurde, wie es auf der hp geschrieben steht, sollte es doch eine faire sache sein!
und spiele die es nicht schaffen eine freigabe zu bekommen können von volljährigen meist problemlos importiert werden!
es sollte viel mehr darauf geachtet werden, dass das eltern und einzelhändler mehr auf die einhaltung der empfehlungen achten!
auch das sich die einstufungen nach dem jugendschutzgesetz und strafrecht ergibt ist klar, aber die definitionen der einzelnen stufen und genres liegt bei der usk!
außerdem finde ich es eigentlich auch eher positiv das die spiele von einem tester der usk auch gespielt werden und dann eine präsentation dem gremium vorgestellt wird!
wenn es tatsächlich immer so ablaufen wurde, wie es auf der hp geschrieben steht, sollte es doch eine faire sache sein!
und spiele die es nicht schaffen eine freigabe zu bekommen können von volljährigen meist problemlos importiert werden!
es sollte viel mehr darauf geachtet werden, dass das eltern und einzelhändler mehr auf die einhaltung der empfehlungen achten!
- Jazzdude
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- Registriert: 09.01.2009 16:47
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Findest du? Ich finde eher die USK unlogisch. Ich mein, nehm wir Oblivion. Es spritzt manchmal echt viel Blut (welches auch am Boden etc. kleben bleibt), und so wie die Zombies da z.T aussehn, find ichs dann auch logischer, dass des Spiel von Pegi 16+ eingestuft wurde.McCoother hat geschrieben:Pegi bewertet aber auch nich alles logisch..
Oblivion und co sind z.b. dort ab 16 / usk: 12..
schön ist auch infamous: pegi 16/ usk 18
sacred 2: pegi 18 / usk 16
also bei den spielen find ich die einstufung der usk doch besser
Zum Thema:
Pegi, wäre das beste, was Deutschen Gamern passiern könnte. Faire einstufungen, keine Zensierungen, keine Indizierungen. Aber die Deutsche Politik, muss sich natürlich aufspieln, und ne extra kleinkinderBewertung machen. Aber bringt ja nix sich aufzuregen. Wofür gibts den guten alten Import? Wobei es schön wäre sich die Versandkosten mal zu sparen
- Jazzdude
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- Registriert: 09.01.2009 16:47
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Re: In Deutschland bitte auch
Warum GoD3? GoD wurde doch nur eine Szene entfernt. GoD2 war doch unzensiert, und des für PSP auch?!The Cosen One hat geschrieben:Juckt einen WiiSpieler doch auch nichtSilver hat geschrieben:Ich wäre klar dafür, dass das auch in Deutschland so wird.
Hoffentlich kommt das Teil nach Deutschland, und hoffentlich noch vor God of War 3, will das Teil unbedingt auf deutsch spielen
Glaub nicht, dass des geschnitten wird. Wird gradeso durch den Prüfer humpeln bzw. Stolzieren
-
DJ Lebowski
- Beiträge: 48
- Registriert: 21.08.2007 19:07
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- tramposo84
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Re: In Deutschland bitte auch
hast du den trailer der e3 nicht gesehen? da werden die gegner schon recht übel auseinandergebaut! z.b. mit bauch aufschlitzen, so das die gedärme rausfallen! denke für eine 16er freigabe wirds nicht mehr reichen...Jazzdude hat geschrieben:Warum GoD3? GoD wurde doch nur eine Szene entfernt. GoD2 war doch unzensiert, und des für PSP auch?!The Cosen One hat geschrieben:Juckt einen WiiSpieler doch auch nichtSilver hat geschrieben:Ich wäre klar dafür, dass das auch in Deutschland so wird.
Hoffentlich kommt das Teil nach Deutschland, und hoffentlich noch vor God of War 3, will das Teil unbedingt auf deutsch spielen
Glaub nicht, dass des geschnitten wird. Wird gradeso durch den Prüfer humpeln bzw. Stolzieren
versteh aber nicht, das spiele, die in deutschland nicht veröffentlicht werden, nicht trotzdem eine deutsche sync bekommen, da können die hersteller ruhig mal an die importeure denken. wobei es nach zwei spielen etwas das englisch fördert:)
