Großbritannien: PEGI wird Standard

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Shedao
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Beitrag von Shedao »

Ohne USK keine Indizierung ohne Indizierung keine Beschlagnahme.

Die BPJM beschäftigt sich nicht mit Spielen die eine USK Freigaben haben.

Aber ich glaub ihr hättet alle noch weniger freude, wenn man die Deutschen Einstufungen auf das PEGI System anwenden würde und dann nach diesen ach so tollen und sinnvollen Kriterien die ihr alle so liebt Indizierungen vorgenommen würden...
Genau das wäre nämlich der Fall wenn das PEGI System in Deutschland eingeführt würde.
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TheInfamousBoss
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Beitrag von TheInfamousBoss »

Moment, inFamous ist ab 18? LOL? Das wusste ich gar nicht, warum zur Hölle ist es ab 18???


@ Topic

Ist doch klasse. Wenn es schon ein System für Europa gibt, dann sollte es auch jedes Land in Europa verwenden.
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Zappes
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Beitrag von Zappes »

Shedao hat geschrieben:Ohne USK keine Indizierung ohne Indizierung keine Beschlagnahme.
Das ist falsch, und zwar gleich doppelt:
  • Wenn schon USK und Indizierung zusammenbringen, dann eher "mit USK-Freigabe keine Indizierung". Die Indizierung geht von der BPjM aus, allerdings darf die nix machen, wenn die USK ein Siegel vergeben hat.
  • Für eine Beschlagnahme ist keine Indizierung nötig und mit den USK-Siegeln hat sie auch nichts zu tun. Die Beschlagnahme hängt nicht mit dem Jugendschutz zusammen, sondern ausschließlich mit dem Strafgesetz. Wenn ein Richter meint, einen Titel einziehen zu wollen, der eine USK-Freigabe ab 6 hat, kann er das durchaus tun. In der Praxis mag sowas unwahrscheinlich sein, aber es spricht kein Gesetz dagegen.
lord-matte
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Beitrag von lord-matte »

wie gemein, will auch haben!
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gozd13583
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Beitrag von gozd13583 »

Ich verstehe bis heute nicht weshalb wir Deutsche uns von den anderen Nationen unterscheiden. Sind wir psycho-anfälliger, potentiellere Amokläufer, Mörder, Vergewaltiger? Ich glaube in den Südlichen Ländern oder auch Spanien, UK und Frankreich sind schlimmer als wir.
ICH WILL DIE PEGI!!!
Stirb,_TNT
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Beitrag von Stirb,_TNT »

kennst du nicht die deutsche geschichte? da gibt es doch so einen berüchtigten massenmord (irgendwas mit holodeck oder so) der uns immer noch ziemlich belastet. das haben andere länder (außer china und russland ^^) nicht gemacht.
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Vicarocha
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Beitrag von Vicarocha »

Die news sind bei weitem nicht so positiv, wie man u.U. zunächst denken könnte, denn es wird einiges an Informationen nicht erwähnt... ich habe vorhin (vor den news) bereits einen Beitrag dazu geschrieben, der hier zu finden ist:
http://forum.4pforen.4players.de/viewtopic.php?t=73506
Vielleicht kann man den thread ja mit diesem hier verbinden.

Ich zitiere mich mal selbst:

Vor über einem Jahr kam es in Großbritannien (GB) als Konsequenz auf das Klassifikationsdebakel des British Boards of Film Classification (BBFC) um Manhunt 2, d.h. der Verweigerung einer Altersklassifikation für das Spiel und des daraus resultierenden Rechtstreits um die Legitimität/Legalität der Möglichkeit des BBFC, Erwachsenenspielen die Altersklassifikation zu verweigern, zu einer intensiven Debatte über den dortigen Jugendmedienschutz bei Unterhaltungssoftware, der Rolle des BBFC beim Klassifikationsprozess und der möglichen Etablierung des PEGI-Systems als Ablösung für das BBFC.

Dies führte u.a. zur Analyse des britischen Jugendmedienschutzes in Form des letzten Jahres veröffentlichen sog. Byron Report, der diverse Handlungsempfehlungen an die Legislative GBs formulierte... nach über einem Jahr hat dieser Report Konsequenzen - der britische Jugendmedienschutz wird umstrukturiert - und das ist vor allem für diejenigen unter uns, die vorzugsweise europäische Importversionen spielen, insb. aus GB, relevant.

Ich fasse die Änderungen zusammen:

1.) Bis dato wurden Spiele in England mittels des PEGI-Systems klassifiziert. Die Ausnahme waren die Spiele, die aus Perspektive des Video Standards Council (VSC) diverse Tatbestandsmerkmale des Video Recordings Act (VRA) von 1984 erfüllten - pauschal waren das für das VSC regel-/standardmäßig generell all die Spiele, mit einer normalen PEGI-Klassifikation von "16+" und höher. Diese Spiele mußten auch vom BBFC geprüft werden. Das neue Gesetz eliminiert diese BBFC-Prüfung - das PEGI-System ist jetzt als das einzige Prüfsystem für die Prüfung aller Spiele verantwortlich, theoretisch... wären da nicht die Ausnahmen in 5.) und 6.).........

2.) Das PEGI-System in GB wird u.U. eine Modifikation, wie z.B. es z.B. in Protugal der Fall ist (und bis zum 01. Januar 2007 auch in Finnland der Fall war) - ggf. betrifft diese Modifikation aber exklusiv die content-Piktogramme und nicht die Alterskohorten.

3.) Das PEGI-System wird in GB z.T. von einem System empfehlender Altersklassifikationen zu einem System verpflichtender Altersfreigaben transformiert:
Spiele mit einer Altersklassifikation von "12+", "16+" und "18+" (gemäß aktuellem PEGI-System) dürfen nur an Kinder/Jugendliche der entsprechenden Alterskohorte verkauft werden (ob und ggf. welche anderen Abgabe- u./o. Verbreitungsverbote etabliert werden ist fraglich) - das entspricht essentiell dem USK-System der BRD. Offenbar dürfen aber Spiele mit einer Altersklassifikation von "7+" und "3+" auch ohne Sanktionen an jeweils jüngere Konsumenten verkauft werden.

4.) Spiele ohne PEGI-Klassifikation sind quasi nicht lizensiert, also illegal.
D.h.: Für die Publikation/Distribution eines Spieles ist die PEGI-Klassifikation zwingend notwendig, denn es existiert in GB (wie auch bei Filmen) die Notwendigkeit, Spiele zu lizensieren. Die erfolgreiche PEGI-Prüfung ist im Normalfall gleichzeitig eine Lizensierung, mit der in 5.) erwähnten Ausnahme - es existiert also ein Prüfzwang.
Die Prüfung erfolgt aber immer noch (wie im "normalen" PEGI-System) in Form einer Inhaltsangabe durch die Rechteurheber/-inhaber des Spieles und einer Kontrolle dieser Angabe, nicht in Form einer vollständigen Kontrolle durch eine fremde Instanz (wie es bei der USK-Prüfung z.B. der Fall ist).

5.) Das VSC wird zur kontrollierenden Instanz:
Es kontrolliert die Einhaltung der PEGI-Reglementierungen/Statuten etc. durch die Spieleindustrie und ist für Sanktionierungsmaßnahmen bei deren Nichteinhaltung verantwortlich. Sanktionen sind z.B. die Verhängung von Strafzahlungen bis zu 500.000 € und die Verweigerung der PEGI-Klassifikation (ergo der "ban" des Spiels in GB).

6.) Das VSC hat die Möglichkeit, Spielen die Prüfungsbestätigung der PEGI in GB (also die Lizensierung) auch unabhängig von den Faktoren in 5.) zu verweigern, gemäß dem Fall, dass die Inhalte des Spieles gegen diverse Tatbestandsmerkmale des VRA verstoßen - auch wenn gemäß PEGI die Inhalte nicht zu beanstanden und eigentlich zu klassifizieren wären - namentlich gewisse Gewalt- und Sex-/Erotikdarstellungen.

Mein Fazit:
GB geht einen Schritt vor (Stichwort: PEGI) und unzählige zurück (Stichwort:... ach, der Rest halt...).

Insb. 6.) ist von gewisser Ironie geprägt, entflammte die ganze Debatte auf u.a. deswegen, dass die Industrie dem BBFC das Recht aberkennen wollte, Spiele in GB quasi mit einem "ban" abzustrafen und damit auch Erwachsenen zu entziehen. War die Möglichkeit des BBFC zu dieser Erwachsenenbevormundung zuvor noch fragwürdig, soll das VSC sie nun ganz regulär und explizit zuerkannt bekommen... da etablieren sich die Briten eine Zensurbehörde, die wie die dt. Budnesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) vor 2003 Spiele trotz Altersklassifikation auf Basis willkürlich interpretierbarer Tatbestandsmerkmale sanktionieren kann, aber nicht nur mit dem Mittel der Distributionsbeschränkungen (wie es z.T. - zumindest theoretisch - eine Indizierung ist), sondern dem des Verbotes (von der Wirkung her ist die Lizenzverweigerung in GB quasi wie eine ex ante-Beschlagnahmungen zu werten)...

Das kann gaaanz böse Konsequenzen haben, wie z.B. die netten Zensur-/Selbstzensureffekte, die man permanent auf dem dt. Markt beobachten kann: Spiele werden zensiert oder gar nicht erst in GB veröffentlicht.
... und man sollte sich nicht vertun, denn GB ist der wichtigste Markt in Europa, was da zensiert wird, wird u.U. auch für den Rest Europas "angepasst"... da ist nicht erst Manhunt 2 der Fall gewesen.........

Interessant ist vor allem, dass man diese Zensurinstanz auch den erwachsenen britischen Bürgern als Gewinn verkaufen will, als etwas dringend notwendiges, so als ob diese nicht selbst entscheiden könnten, was sie rezipieren möchten.

Wie habe ich es eben noch gelesen: "The United Kingdom, the new Germany"...

Da geht sie hin, die Phase zunehmender Toleranz, die der BBFC-Direktor Robin Duval noch 2001 prognostizierte (die mir aber ohnehin irgendwie entgangen ist)...

Quellen:
- http://www.culture.gov.uk/reference_lib ... /6215.aspx
- http://www.gamasutra.com/php-bin/news_i ... tory=24060
- http://www.gamesindustry.biz/articles/p ... me-ratings
- http://www.gamesindustry.biz/articles/v ... videogames
- http://www.gamesindustry.biz/articles/v ... egi-system
Weiterführende links findet ihr bei diesen Quellen oder gekonnter Nutzung von google.de und Co.

Und ganz nebenbei: Das dt. USK-System ist nicht differenzierter, es ist rusisches Roulette für die Rechteurheber/-inhaber... ob und welche Altersklassifikation ein Spiel bekommt, ist dank der willkürlich zu interpretierenden Beeinträchtigungs- und Gefährdungskriterien absolut willkürlich von den jeweils prüfenden Gremienmitgliedern abhängig - darum fällt es euch auch schwer, dahinter ein System zu entdecken: Es existiert keines. Das führt effektiv zur Selbstzensur der Rechteinhaber/-urheber, denn die können es sich schon finanziell nicht leisten, dass ein Spiel nicht klassifiziert wird, weil sie den indizierungsschutz brauchen. Wird ein Spiel indiziert, ist es ein finanzielles Fiasko, u.U. auch ein (straf-)rechtliches.

PEGI für die BRD wäre eine gute Sache - auch wenn wir bereits 2003 die Chance hatten, es hier einzuführen...
Deutschland würde damit auf das normale EU-Niveau befördert und den lächerlichen dt. Sonderweg verlassen. Es wäre vor allem ein Plausibilitätsgewinn für den dt. Jugendmedienschutz, der jetzt permanent unter Rechtfertigungsdruck ist -die Betroffenen fragen zu Recht, warum die dt. Altersklassifikationssystem in der Regel restriktiver ist als das der Nachbarländer: Wenn Spiel A im PEGI-Ausland z.B. mit "12+" klassifiziert wurde, hierzulande aber gar nicht und zudem indiziert oder gar beschlagnahmt wurde, dann unterminiert das die Glaubwürdigkeit des dt. Systems.
Aber PEGI würde hier nur dann nicht zum Witz mutieren, wenn PEGI-klassifizierte Spiele nicht mehr indiziert werden köntnen oder besser noch, wenn die Indizierungen generell abgeschafft werden würden...
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47Ronin
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Beitrag von 47Ronin »

Die USK ist soweit sinnvoll (obwohl nicht perfekt) und das Beschlagnahmungssystem ebenso. Es gibt nun einmal Titel die es nicht verdienen ein Spiel zu sein. Indizierungen jedoch sollten der Vergangenheit angehören. Der Jugendschutz wurde in den letzen Jahren doch qualitativ erheblich verbessert (auch was den Verkauf von Alkohol an Minderjährige angeht) da mehr Kontrollen durchgeführt werden und die Bußgelder saftiger werden. Meine Vorschläge wären: Neuordnung des USK Rates (Kirchenverbände raus, autonomer Spielerverband rein). Kontrollen nochmals verschärfen, Bußgelder nochmals erhöhen und das Verkaufssystem überarbeiten: Jeder Titel ab 18 sollte mit einem elektronischen Scan des Persos einhergehen (Datenschützer beschwert euch nicht, ihr kauft ja auch schließlich mit Kredit- und Bankkarte ein). Ökonomisch ließe sich das ganze mit der Erhöhung des inländischen Konsums rechtfertigen (ich will gar nicht wissen was Österreich momentan an uns verdient).
So, meine 2 Cent zu dem Thema.
Shedao
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Beitrag von Shedao »

ZappesBPD hat geschrieben:
Shedao hat geschrieben:Ohne USK keine Indizierung ohne Indizierung keine Beschlagnahme.
Das ist falsch, und zwar gleich doppelt:
  • Wenn schon USK und Indizierung zusammenbringen, dann eher "mit USK-Freigabe keine Indizierung". Die Indizierung geht von der BPjM aus, allerdings darf die nix machen, wenn die USK ein Siegel vergeben hat.
  • Für eine Beschlagnahme ist keine Indizierung nötig und mit den USK-Siegeln hat sie auch nichts zu tun. Die Beschlagnahme hängt nicht mit dem Jugendschutz zusammen, sondern ausschließlich mit dem Strafgesetz. Wenn ein Richter meint, einen Titel einziehen zu wollen, der eine USK-Freigabe ab 6 hat, kann er das durchaus tun. In der Praxis mag sowas unwahrscheinlich sein, aber es spricht kein Gesetz dagegen.
Nagut, hast ja Recht.
Ändert aber in der Praxis nichts, denn ein Titel der so derbe ist, dass man strafrechtlich dagegen vorgehen kann wird wohl kaum eine USK freigabe erhalten.
Ein Staatsanwalt dürfte es auch schwer haben eine Klage zu rechtfertigen, gegen ein Spiel das von einem anerkannten Kontrollgremium bereits begutachtet und freigegeben wurde.
:|Nuke|:
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Beitrag von :|Nuke|: »

ich wäre auch für eine PEGI-Klassifikation in Deutschland. Da steht nämlich nich nur drauf, ab wieviel jahren das Spiel freigegeben ist, sondern auch warum. z.B. "Mild Voilence, Offensive Language,..."
gozd13583 hat geschrieben:Ich verstehe bis heute nicht weshalb wir Deutsche uns von den anderen Nationen unterscheiden. Sind wir psycho-anfälliger, potentiellere Amokläufer, Mörder, Vergewaltiger? Ich glaube in den Südlichen Ländern oder auch Spanien, UK und Frankreich sind schlimmer als wir.
ICH WILL DIE PEGI!!!
Die wollen uns alle in Watte packen damit wir keinen einzigen gewalthaltigen Gedanken fassen, geschweige denn überhaupt selbst denken. Sonst werden wir am Ende alle noch zu Hitler 2.0... [/ironie]
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Therak
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Beitrag von Therak »

Wow. Nach der letzten Jugendschutzdiskussion hier hab ich eigentlich gedacht, dass man hier wieder einheitlich die Messer gegen die USK wetzt, aber im Gegenteil, es gab durchaus schlaue Postings, die wahrscheinlich überlesen werden :)

Im Grunde können wir übrigens erstmal abwarten, wie sich das entwickelt. Wenn der VSC meint, sie müßten jetzt härter durchgreifen, könnte das vielleicht das Ende von ungeschnittenen UK-Versionen sein.

Für die Publisher bedeutet es im schlimmsten Fall noch mehr Aufwand: Ne spezielle Version für die UK, ne spezielle für Deutschland, in der US-Version müssen die Nippel wegradiert werden und für Australien alle Drogen raus. So sind alle glücklich.

Edit: Wieso hab ich eigentlich noch keinen Avatar? Mh.
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mastersin
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Beitrag von mastersin »

Mal was kurzes zu "diesem" Thema. Meldet euch mal hier an und votet dafür dass sich unsere Zensurula mal meldet:

http://www.direktzu.de/vonderleyen/messages/21262

Brauchen nicht mehr viele Stimmen. :) Aber umso sich da melden umso mehr wird es vielleicht gehört. Aktuell solten wir uns bemühen viel gehört zu werden!
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Bofrostmann
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Beitrag von Bofrostmann »

videospiele ,bei denen nicht mindestens 3 liter Blut pro kopfschuss fließen, gehören doch so oder so verboten^^
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47Ronin
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Beitrag von 47Ronin »

Therak hat geschrieben:Wow. Nach der letzten Jugendschutzdiskussion hier hab ich eigentlich gedacht, dass man hier wieder einheitlich die Messer gegen die USK wetzt, aber im Gegenteil, es gab durchaus schlaue Postings, die wahrscheinlich überlesen werden :)
Das kann eigentlich auch nur passieren wenn man unwissend genug ist USK, BPjM und Wahlkampfpolitk mit einander zu verwechseln :)
Die USK macht ihre Sache im Großen und Ganzen ganz gut

/edit: aufgrund fahrlässiger Idiotie meinerseits geändert.
Zuletzt geändert von 47Ronin am 17.06.2009 17:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Vicarocha
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Beitrag von Vicarocha »

... ich weiß nicht, was daran gut ist, ein Gremium willkürlich (dank OLJB) verbindliche Altersklassifikationen erteilen zu lassen.

no offence, aaaber:
Eigentlich finden immer die Personen die USK gut, die 1.) keinen Einblick in die internen Prozesse, die Prüfungsordnung der USK, die Grundsätze der USK und das JuSchG haben (also z.B. glauben, dass es sich irgendwie um objektivierte Urteile handeln würde, hinter denen wissenschaftliches Kalkül stehen würde), die 2.) von der Medienwirkungsforschung relativ wenig Ahnung haben (und eher auf der Basis subjektiver Moral und des Gustos werten - wie die Mitglieder der USK) und 3.) zufällig mit den Altersklassifikationen der USK konform gehen.

Die USK macht ihre Arbeit nicht besser oder schlechter als das BBFC, ESRB, CERO oder OFLC... sondern genau so: Bei jeder der Organisationen hängt das Urteil von sog. personeller Willkür ab.

Aber ja, die USK ist eigentlich nur deshalb ein Problem, weil auch Indizierungen nach wie vor existieren und die USK die Möglichkeit zur Klassifikationsverweigerung hat...